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Kein Totalschaden, aber keine Auszahlung von Reparaturkosten???????

Themenstarteram 7. März 2017 um 15:40

Hallo zusammen,

ich bin total verwirrt. ich hatte einen unverschuldeten Unfall mit meinem SLk und ein Gutachten bekommen, das sagt.

Wiederbeschaffungswert:24.600

Reparaturkosten : 20.204 euro (brutto), 16.978 (netto)

Restwert. 10.600 Euro.

Ich wollte die 16.978 Euro ausbezhalen lassen und das Auto privat verkaufen, weil ich nicht mit einem Auto fahren will, das so einen schlimmen Schaden hatte.

jetzt sagt mit mein Anwalt (bin nicht ganz sicher, ob er so gut ist, "er muss immer erst mal nachlesen")

da die Reparaturkosten zusammen mit dem Restwert höher wären, als der Wiiederschaffungswert, kann ich mir die Kosten nicht ausbezahlen lassen, weil es gesetzlich so geregelt sei, dass man sich nicht "bereichern" dürfe.

Möglichkeit1.

Auto reparieren lassen - dann müsse ich es mindestens 6 MOnate fahren, bevor ich es verkaufen kann

oder

Wiederbeschaffungswert minus Restwert, also 14.000 Euro anstatt knapp 17.000 nehmen.

Außerdem hat die gegnerische Versicherung wohl genau jetzt ein Angebot von einem Händler für 15.000 Euro eingereicht, dass ich jetzt annehmen müsse, weil das Auto noch nicht privat verkauft wäre, wegen Schadensminderung seitens der Versicherung.

hat jemand Erfahrung, ob das tatsächlich so stimmt?

Vielen Dank für Eure Kommentare

Estoo

Beste Antwort im Thema
am 7. März 2017 um 15:49

er möchte sich doch aber bereichern. und da ihm der anwalt sagt, dass das nicht zulässig ist, fragt er hier.

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Solange du den Wiederbeschaffungspreis kriegst ist doch alles in Ordnung

Themenstarteram 7. März 2017 um 15:46

Hallo Celica - ich bekomme nicht den Wiederbeschaffungspreis, sondern den Wiederbeschaffungspreis minus den Restwert.

am 7. März 2017 um 15:49

er möchte sich doch aber bereichern. und da ihm der anwalt sagt, dass das nicht zulässig ist, fragt er hier.

Aber den Restwert bekommst du doch vom Käufer, also passt es wieder.

Gruß Metalhead

Hallo Estoo,

im Dir konkret Deine Möglickeiten aufzuzeigen, fehlen noch ein paar Angaben aus dem Gutachten.

Ist der Wiederbeschaffungswert voll- oder differenzbesteuert?

Wie hoch ist der merkantile Minderwert?

Welche Reparaturdauer ist angegeben?

Themenstarteram 7. März 2017 um 17:08

Hallo Metallhead, danke schon mal -habs jetzt auch geschnallt;-))))) genau, es wären, dann insgesamt der Wiederbeschaffungswert.

Hallo phaeto...ich wollte gerne die Reparaturkosten ausbezahlt haben, und wenn du so willst, hatte ich gehofft mich zu bereichern indem ich das Auto privat weiter verkaufe und dann evtl zu einen höheren Wert verkaufe. aus meiner sicht habe ich ja auch genug Scherereien und es war mir bisher nicht klar, dass ich mit meinem Eigentum nicht machen kann was ich will, und wenn einer für einen Unfallwagen 70.000 euro bezahlen würde, dachte ich, kann ich das entscheiden. Wie gesagt, es war mir nicht klar, dass man das nicht darf, und ich wollte jetzt lediglich wissen, ob die Rechtslage wirklich so ist.

Hallo RRwraith: danke für deine Nachricht: Beim Wiederbeschaffungswert ist brutto nicht extr aaufgeführt, aber steht zumindest mal in der "Brutto Spalte".

Minderwert ist das was ich noch zusätzlich bekekommen würde, wenn ich den SLk reparieren lassen würde, oderß - das sind 1000 Euro.-( Reparatur 12-14 Tage.

DANKE für eure Kommentare

Du mußt das Fahrzeug in deinem Fall, nach durchgeführter Reparatur, nicht sechs Monate behalten.

https://www.adac.de/.../...denregulierung%20MGL%20f%20%20VA_147637.pdf

am 7. März 2017 um 18:06

Zitat:

@Estoo2609 schrieb am 7. März 2017 um 16:46:42 Uhr:

Hallo Celica - ich bekomme nicht den Wiederbeschaffungspreis, sondern den Wiederbeschaffungspreis minus den Restwert.

Ja das ist doch korrekt so, worin liegt dein Problem ?

Hier Deine Möglichkeiten:

1. Du rechnest Auf Totalschadenbasis ab. Die Versicherung zahlt 5.672,27 € und der

Restwertkäufer 15.000,- €. Wenn Du Dir dann ein anderes Fahrzeug für mindestens 24.600,- € kaufst, wird die einbehaltene MwSt. in Höhe von 3.927,73 € nachgezahlt.

2. Du läßt vollständig bei Mercedes reparieren. Versicherung zahlt die Reparaturkosten von 20.204,- €, bzw. den Rechnungsbetrag. Zusätzlich bekommst Du 1.000,- € Wertminderung. Vom Unfalltag bis zum Ende der Reparatur Seht Dir ein Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung zu. Anschließend ist Dein Fahrzeug im Zustand wie vor dem Unfall und Du kannst es behalten oder verkaufen.

3. Die dritte Möglichkeit ist in Deinem Fall eher theoretischer Natur und kommt eigentlich nicht in Frage.

Ich würde wahrscheinlich Möglichkeit zwei wählen.

ZU 1. 3.927,23 € aber nur, wenn im Wiederbeschaffungswert die volle MwSt. enthalten ist und nicht ein Hinweis auf die Differenzbesteuerung im Gutachten zu lesen ist.

Zitat:

@rrwraith [url=http://www.motor-talk.de/.../...-von-reparaturkosten-t5967162.html?...]

1. Du rechnest Auf Totalschadenbasis ab. Die Versicherung zahlt 5.672,27 € und der

Restwertkäufer 15.000,- €. Wenn Du Dir dann ein anderes Fahrzeug für mindestens 24.600,- € kaufst, wird die einbehaltene MwSt. in Höhe von 3.927,73 € nachgezahlt.

2. Du läßt vollständig bei Mercedes reparieren. Versicherung zahlt die Reparaturkosten von 20.204,- €, bzw. den Rechnungsbetrag. Zusätzlich bekommst Du 1.000,- € Wertminderung. Vom Unfalltag bis zum Ende der Reparatur Seht Dir ein Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung zu. Anschließend ist Dein Fahrzeug im Zustand wie vor dem Unfall und Du kannst es behalten oder verkaufen.

3. Die dritte Möglichkeit ist in Deinem Fall eher theoretischer Natur und kommt eigentlich nicht in Frage.

Ich würde wahrscheinlich Möglichkeit zwei wählen.

Der TE hat bereits geschrieben, dass er das Auto nicht behalten will.

Wieso Möglichkeit zwei?

Damit das Autohaus und der Anwalt mehr verdient?

Der TE hat dann erstmal einen reparierten Unfallwagen (den er nicht behalten will) und muss auf eigenes Risiko einen Käufer finden, der mindestens 23.600 Euro für das Auto bezahlt.

 

Mindscape schrieb am 7. März 2017 um 22:12:09 Uhr

Damit das Autohaus und der Anwalt mehr verdient?

Der TE hat dann erstmal einen reparierten Unfallwagen (den er nicht behalten will) und muss auf eigenes Risiko einen Käufer finden, der mindestens 23.600 Euro für das Auto bezahlt.

 

Und, was sagt uns das?

Genau, der Mindwert wurde zu gering im Gutachten ausgewiesen. Der marktgerechte Minderwert ist viel höher.

Aber nein, dass geht ja auch nicht.

Passt irgendwie nicht ins Regulierungsschema....:D

Aber keine Angst, die Wasserträger ala Controll-Expert, DEKRA, ClaimsControlling werden schon dafür Sorge tragen, dass hier keind Geld verschenkt wird.

Gelle?

 

ps.: finde den Fehler...........:rolleyes:

Zitat:

@Mindscape schrieb am 7. März 2017 um 22:12:09 Uhr:

 

Wieso Möglichkeit zwei?

Damit das Autohaus und der Anwalt mehr verdient?

Wieso Möglichkeit eins?

Damit die Versicherung 11604,- € spart? :D

Zitat:

@rrwraith schrieb am 7. März 2017 um 22:26:11 Uhr:

 

Wieso Möglichkeit eins?

Damit die Versicherung 11604,- € spart?:D

Damit er sicher 24.600 Euro auf dem Konto hat.

Wird das Fahrzeug repariert hat er ein repariertes Fahrzeug und 1.000 Euro Wertminderung.

Um auf den gleich Betrag zu kommen muss er erstmal einen finden, der ihm 23.600 dafür gibt.

Wenn ich mich nach einen Unfall für die Anschaffung eines neues Fahrzeugs entscheide, habe ich keine Lust bis zum Ende der Reparatur zu warten, um mich dann auf die Suche nach einem Käufer zu machen.

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