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Kein KFZ-Brief

Themenstarteram 8. August 2016 um 13:49

Moin

Ich habe das Auto(Wert ca 4000€) von meiner Mutter geerbt und der Brief ist verschwunden.

Laut Zulassungsstelle darf ich den Wagen von Verstorbenen nicht bewegen.

Bei der zuständigen Versicherung ist das erst mal kein Problem.

Nun brauchen wir den Wagen nicht und haben auch kein Stellplatz.Also abmelden geht

auch nicht.Wir warten nun auf den Erbschein vom Amtsgericht,aber da der Wohnsitz

meiner Schwester niemanden seit Jahren bekannt ist wird die die Sache wohl noch

einige Zeit in Anspruch nehmen.Sonst sind keine Geschwister und Erben da.

Was kann man da tun?

Beste Antwort im Thema
am 8. August 2016 um 14:24

Zitat:

@klamann15 schrieb am 8. August 2016 um 16:02:22 Uhr:

Wenn das Auto noch zugelassen ist dann lässt sich der letzte Wohnsitz feststellen lassen.

Von der Tochter der Halterin? Wahnsinn. Wusste garnicht, dass die Strassenverkehrsämter ein internatinonales Meldeverzeichnis führen.

Zitat:

@klamann15 schrieb am 8. August 2016 um 16:02:22 Uhr:

Ebenso wird die Versicherung die Anschrift des Versicherers haben.

Davon ist auszugehen. Die haben sogar die Anschrift der Versicherten ;)

Bisschen früh gewesen für eina Antwort, oder? ;) :)

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Zitat:

@Tecci6N schrieb am 8. August 2016 um 18:45:08 Uhr:

 

Sie kann gar keine Frist setzen, wenn sie den TE nicht ins Aufbietungsverfahren reinlässt. Jegliche Anordnung in diese Richtung wäre auf ein unmögliches Tun des TE gerichtet, also von Anfang nichtig.

Stimmt. Das habe ich übersehen.

Themenstarteram 8. August 2016 um 19:49

Zitat:

@Benzli2013 schrieb am 8. August 2016 um 17:16:18 Uhr:

Um den Halter festzustellen braucht man ja die Schwester nicht. Das Auto gehörte der Mutter und war auf die Mutter zugelassen.

Die Schwester ist wohl eher das Problem wegen dem teilen des Erbes. Wie schon geschrieben wurde gehört 50% des Autos seiner Schwester, es sei denn es gäbe ein Testament welches das regelt?????

Du hast es richtig erkannt,Auto gehörte meiner Mutter.Schwester erbt in diesen Falle keine 50 %,

sondern nur den Pflichtanteil.Ein weiteres Problem:Das Amtsgericht ist über 100km von meinem

Wohnsitz entfernt.Telefonisch sind Die nur vormittags zu erreichen.Selbst das ist kaum möglich.

E-mail-Adresse gibt es nur für Verwaltungsfragen,Antwort gibt es auch nicht.

Da muss ich wohl versuchen ein Tag Urlaub zu bekommen.Wird schwerig in den Ferien.

Mal sehen,irgenwann und irgenwie wird es schon klappen.

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