Kein Kaufvertrag, wie Versicherungsschutz kündigen?

AC Cars

Hallo,

wir haben unseren Wohnwagen verkauft. Das war ein kurzfristiges Handschlagsgeschäft.
Der Wohnwagen war noch angemeldet und auch versichert. Leider haben wir keinen schriftlichen Kaufvertrag abgeschlossen (ja großer Fehler, ich weiß).

Der Käufer bestätigt uns zwar noch auf der Heimfahrt am Telefon, dass er den Vertrag noch durchschicken will und den Wohnwagen auch abmeldet.
Beides ist nach 6 Wochen immernoch nicht passiert. Wir haben zwar mehrmals angerufen, er hat uns jedes Mal versichert, der Wohnwagen wäre schon abgemeldet. Frage ich aber auf unserer Zulassungsstelle nach, ist der Wohnwagen noch angemeldet.

Auch der Versicherungsschutz kann ohne Kaufvertrag nicht entzogen werden, so dass man das über die Polizei mit einer Fahndung laufen lassen könnte.

Was kann ich tun, führt wirklich der einzige Weg über einen Rechtsanwalt? Weder Zulassungsstelle, Versicherung noch Polizei können mir helfen.

Dankeschön vorab!

29 Antworten

Zitat:

@ChrisH1978 schrieb am 5. Oktober 2017 um 20:56:48 Uhr:



Zitat:

@ChrisH1978 schrieb am 5. Oktober 2017 um 20:55:42 Uhr:

Ich muss ja ehrlich zugeben, dass ich noch nicht einmal dein Vertrauen in Fremde habe, @Taxler222
Ich melde selbst ab und der Käufer muss für den Transport sorgen.
Finde ich schon nicht selbstverständlich, dass ihr den Käufern dieses Vertrauen entgegenbringt - ist ja einiges an Risiko dabei.

Taxler‘s Vorschlag sollte deshalb aber das Mindeste sein, wo ich mir gerade beim letzten Verkauf noch nicht einmal beim Vertrag sicher war, ob ich die richtigen Papiere vorgelegt bekommen habe. Die beiden waren sich nicht einmal einig bei ihrem Namen…

Nun ich selbst würde nur ein gebrauchtes Auto kaufen wenn es fahrbereit und zugelassen ist.

Zum 1. weil ich es natürlich auch probefahren will.
zum 2. weil ich es im Fall dass es mir gefällt auch gleich mitnehmen will.

Ist doch klar, wenn ich eine Fahrzeug besichtige das nicht gerade um die Ecke steht weiß ich doch noch gar nicht kaufe ich, oder kaufe ich nicht.
Wenn ich es kaufe habe ich keine Lust erst irgendwelche Überführungskennzeichen oder sonstwas zu besorgen sondern will es spontan mitnehmen. Selbstverständlich unterschreibe ich dann auch für die Übergabe.

Laut meiner Versicherung reicht das auch, selbst wenn ich am Heimweg einen Unfall mit den „neuen” Auto baue wird der Vorbesitzer in dem Fall nicht hochgestuft, aber nur wenn er die Übergabe schriftlich dokumentiert mit Datum und Uhrzeit nachweisen kann.

Wir hatten beim Pkw mal so einen Fall. Der Wagen wurde erst nach 8 Wochen abgemeldet.

Weder Versicherung noch Zulassungsstelle wollten etwas unternehmen.

Häufig lese ich, man solle einen Pkw nur abgemeldet verkaufen. Wie oben erwähnt, lässt sich ein abgemeldes Fahrzeug privat schwer verkaufen.
Also müsste man verkaufen, abmelden und dann erst übergeben. Oder mit dem Käufer zur Zulassungsstelle.

Das stimmt, weder die Versicherung noch die Zulassungsstelle wird gleich was unternehmen.

Es geht dabei eher darum wenn was passiert, z.B. ein Unfall mit Versicherungsschaden, oder das Fahrzeug wird geblitzt habe ich den Beweis, dass ich nicht mehr der Besitzer bin und der neue Besitzer es versäumt hat das Fahrzeug umzumelden.

Spätestens dann aber wird ihm die Pollizei, oder die Behörden auf den Pelz rücken. Aber auch wenn der neue Besitzer sich sehr lang Zeit lässt werden die Behörden nach einer Beschwerde tätig, denn ein neuer Besitzer ist auch gesetzlich verpflichtet ein nachweislich erworbenes Fahrzeug ab- oder umzumelden.

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Das ist nicht richtig. Die Zulassungsstelle muss auf Antrag das Abmeldeverfahren von Amts wegen betreiben (siehe auch meinen Vorpost).

Ohne Kaufvertrag meldet die Zulassungsstelle nicht ab. Und Versicherung auch nicht, solange das Fahrzeug noch angemeldet ist, bzw. auch hier Thema Kaufvertrag. Da schiebt einer dem anderen den Ball zu.
Denke ich werde tatsächlich einen Anwalt kontaktieren, schon alleine damit man eine eindeutige Antwort bekommt, was der nächste Schritt ist, bzw. was möglich ist. Hätte mir gerne eine langwierige Anzeige etc. erspart, da der Käufer solange mit unserem Kennzeichen draußen rumfährt. Rechtsschutz ist wenigstens vorhanden.
Dankeschön für die vielen Antworten!

Wenn ich es richtig gelesen hast, hast du zumindest telefonisch den Kontakt zum Käufer. Was ja an sich schon mal nicht schlecht ist. Echte Betrüger und Gauner sind idR nicht mehr erreichbar. Kennst du seinen Namen und Anschrift? Ruf doch mal an und vereinbare mit ihm einen Termin oder fahre einfach mal vorbei. Bereite den Kaufvertrag soweit vor und hole dir seine Unterschrift.

Solltest du Namen und Anschrift nicht haben, kennst du vllt. noch das Kennzeichen vom Fahrzeug, womit der Wohnwagen abgeholt worden ist. Damit läßt sich über die Versicherung oder die Zulassungsstelle der Halter ermitteln.

@Bloserich Absolut richtige Entscheidung. Bitte gleich RS anrufen und SV kurz schildern, damit du nicht deinen Versicherungsschutz riskierst.

Wie lautet denn die Vorwahl des Käufers?

Vorwahl von koblenz, zls in andernach. Also es scheint mir nicht böswillig zu sein, aber in ordnung ist es eben auch nicht, so etwas dann auf die lange Bank zu schieben, wenn einem schon so eine gutmütigkeit entgegen gebracht wird. Aber was soll's, wird auf jeden fall nicht wieder vorkommen...

Bei 6 Wochen ist wohl kaum mehr von einem Versehen zu sprechen - du zahlst ja zeitanteilig Versicherung und Steuer weiter und schon das war doch sicherlich nicht in deinem Sinne beim Vertragsschluss. Die mündliche Abrede bestand ja darin den WW zeitnah abzumelden, was ja offenbar nicht geschehen ist. Die Falschaussagen lassen vielmehr auf Arglist schließen.
Du kannst froh sein, wenn es bei dem "Mehraufwand" verbleibt die Abmeldung herbeizuführen und kein Haftungsfall eintritt, für den du dich ggfs. mit verantworten musst.
ich wünsche dir hierbei viel Erfolg und auch Glück!

Also nochmal. Lösung der Thematik ist § 13 Abs. 4 Fahrzeug-Zulassungesverordnung:

Ich darf mal zitieren: "Kommt der bisherige Halter oder Eigentümer seiner Mitteilungspflicht nicht nach oder wird das Fahrzeug nicht unverzüglich umgemeldet oder außer Betrieb gesetzt oder erweisen sich die mitgeteilten Daten des neuen Halters oder Eigentümers als nicht zutreffend, kann die Zulassungsbehörde die Zulassungsbescheinigung im Verkehrsblatt mit einer Frist von vier Wochen zur Vorlage bei ihr aufbieten. Mit erfolglosem Ablauf des Aufgebots endet die Zulassung des Fahrzeugs. Die Zulassungsbehörde teilt das Ende der Zulassung dem bisherigen Halter oder Eigentümer mit."

1. Ermessensvorschrift der Zulassungsstelle (kann) - diese wird dadurch nicht verpflichtet
2. Es fehlt ja mangels schriftlichem KV der Nachweis über den Eigentumsübergang. Der Vertrag wurde nur konkludent geschlossen und der TE hat keine schriftlichen Daten vorliegen. Der TE hat Beweisschwierigkeiten.

Also jetzt gleich immer auf „die ganze Welt ist böse” zu schalten halte ich für nicht richtig.

Ich weiß gar nicht mehr wie viele Fahrzeuge ich in den letzten Jahrzehnten ge- und verkauft habe und bei Gebrauchten war immer das Kennzeichen dran weil es einfach mit der Überführung einfacher ist.

Bisher gab es nie ein wirkliches Problem aber wie gesagt ich lasse mir immer Ort, Datum, Uhrzeit der Übergabe schriftlich bestätigen und sende diese Bestätigung immer sofort an meine Zulassungsstelle und meine Versicherung. (Mail, Fax).

Im längsten Fall dauerte es bei einer Käuferin einmal 8 Wochen bis zur Ummeldung sie konnte mir aber glaubhaft versichern, dass so ein simpler Vorgang in Berlin scheinbar nicht so einfach ist.

Keine Ahnung vielleicht hatte ich „Glück” aber ich werde weiterhin Gebrauchtfahrzeuge mit Kennzeichen abgeben und auch nur so selbst kaufen weil mir alles Andere zu umständlich ist

Den "Fall" bekommt man hier mangels Daten nicht "gelöst".
Der TE schreibt nicht, ob ihm der Käufer bzw. was überhaupt bekannt ist.

Das wird hier nur noch Stochern im Nebel mit hätte, könnte, sollte......Anwalt konsultieren und RS anrufen; ob die die Kosten übernimmt, ist fraglich, da Erfolg zweifelhaft....

Zitat:

@Bloserich schrieb am 5. Oktober 2017 um 15:12:23 Uhr:


Hallo,

wir haben unseren Wohnwagen verkauft. Das war ein kurzfristiges Handschlagsgeschäft.
Der Wohnwagen war noch angemeldet und auch versichert. Leider haben wir keinen schriftlichen Kaufvertrag abgeschlossen (ja großer Fehler, ich weiß).

Wir schreiben hier über einen WW der ca. 200 €/Jahr VS kostet.

Einen WW mit dem in der Regel niemand geblitzt oder ein Unfall verursacht werden kann.

Ich würde das ein wenig lockerer angehen.

Es gibt eben Leute die langsam ticken. Die gibt es z.B. in der Bucht. Schicken nach 6 Wochen erst das gekaufte Paket weg......

Unabhängig sehe ich das Verhalten des Käufers in diesem Falle für nicht korrekt, aber ich würde jetzt auch nciht so ein großes Geschütz auffahren.

Ein persl. Termin das man vorbei kommen möchte, um die Abmeldung zu besichtigen o. man selbt abmeldet vor Ort kann oft helfen.

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