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Kein COC Papier / EG-Übereinstimmungsbescheinigung bei Importfahrzeug

BMW 4er F36 (Gran Coupé)
Themenstarteram 3. November 2020 um 17:36

Hallo Zusammen,

Ich habe mir vor einem Jahr einen BMW F36 Gran Coupe gekauft. Er ist ein Importfahrzeug aus Amerika. Damals wurde mir bestätigt, dass alles so ist, wie bei einem deutschen Fahrzeug. Dies ist leider nicht so. Ich zahle doppelt so viel steuer wie bei einem deutschen Fahrzeug, obwohl die Abgaswerte viel geringer sind, als ich bezahle. Ich habe schon alles versucht, dass mein BMW auch so eingestuft wird. Er wurde bei der Zulassung höher eingestuft, wieso auch immer. Laut BMW gibt es das sogenannte COC-Papier nicht mehr. Das Technische Datenblatt beinhaltet angeblich nicht die Co2-Werte, die ich für den Tüv bräuchte. Dazu kommt, dass das technische Datenblatt 300€ Kostet.

Hatt vielleicht jemand das selbe Problem wie ich und eine lösung dafür? Oder kann mir jemand helfen ob das Technische Datenblatt mir da weiterhilft? Wäre um jede Hilfe bzw. um jeden Tipp dankbar. Vielleicht hat auch jemand das selbe Fahrzeug wie ich, dass auch ein Import Fahrzeug ist, dann könnte ich mit dem Tüvbeleg den selben eintrag einfordern.

Danke :)

18 Antworten

Und was genau ist das selbe Fahrzeug wie Du hast?

Es gibt viele Motorisierungen für den F36 ;)

Ein paar Infos mehr wären da mit Sicherheit hilfreich.

Grüße,

Speedy

 

Themenstarteram 3. November 2020 um 18:59

Na klar, in der Aufregung ganz vergessen.

Habe einen 428i benziner mit 245 ps

Da sollte doch unser Spezialist @Dang3r was dazu wissen.

Grüße,

Speedy

Weiß er: Es gibt für Importfahrzeuge von BMW kein COC, weil der Hersteller eine Rückkehr ins Produktionsland nicht vorgesehen hat.

Ist der Wagen nicht mindestens 1x vor Export in Europa zugelassen worden, hast Du da leider Pech gehabt.

Ich war mit meinem 4er damals zur §21 Untersuchung beim TÜV und in dem Zuge ist eine ASU durchgeführt worden. Diese Werte wurden in die deutschen Papiere übernommen und damit habe ich auf jeden Fall weniger Steuer bezahlt, als ich hier teilweise schon gesehen habe.

Warum die deutschen Werte enorm höher pauschaliert eingetragen werden, kann ich aber leider nicht beantworten.

Deine Hoffnung ruht also - Du hast es ja schon ausgeschrieben - auf einem vergleichbaren 428er mit entsprechenden Papieren.

Themenstarteram 5. November 2020 um 7:08

Hallo,

danke für die Antwort. Jetzt versteh ich das. Ich finde es schade, dass man so viel steuer bezahlt, obwohl er garnicht so einen hohen Ausstoß hat, sondern nur weil er aus Amerika kommt. Das auto ist doch des selbe wie es in deutschland auch ist.

Was kostet mich denn so eine Abgasuntersuchung? Was hast du denn für einen 4er?

Würde mir es was bringen, wenn jemand genau so einen hat wie ich, der anders eingetragen ist, dass die mich auch so eintragen.

Ich kenne jemanden der fährt nur Amerikanische Autos. Der zahlt teilweise für einen Cadillac V8 weniger steuer als ich. Wie geht das? Ist ja auch ein Import.

Lg

Ich hatte einen 435i und deswegen bringen Dir Scans von den Papieren nix.

Im Grunde sind US Autos sogar 'sauberer' weil die Abgasnormen strenger sind, zumindest fürs Papier. Bei der ASU werden die eingestellten Testwerte von einem deutschen Vergleichswagen genommen und die werden i.d.R. immer eingehalten. Auf meinem ASU Bogen stehen also die Soll- und Istwerte, die Sollwerte werden für die Schadstoffberechnung herangezogen und zwar in Verbindung mit dem Datum der EZ, weil das die Bestimmungen in dem jeweiligen Jahr festlegt.

Folglich müßtet Du Deinen CO2 Ausstoß für den Du bezahlst mit dem vergleichen, der bei einer ASU ermittelt wurde, bzw. ausgewiesen ist. Das darf sich nicht unterscheiden, dagegen kannst Du Widerspruch einlegen, der Umstand "Importfahrzeug" ist hier nicht relevant.

Du bräuchtest eine Bescheinigung von BMW, welchen co² Ausstoß Dein 428er hat.

Einfach mit einer ZB1 Kopie eines vermeintlichen gleichen Fahrzeug's, welches eine EG-TG hat, zur Zulassungsstelle und den niedrigeren Wert eintragen, sollte nicht Funktionieren. Die EMI Einstufung ist kein Wunschkonzert.

Da Dein BMW nie für den europäischen Markt gedacht war, gab es auch nie ein COC/EG-Übereinstimmungserklärung.

Was für ein EZ hat Dein Wagen.

Wird er nach WLTP oder NEFZ versteuert?

WLTP seit 01.09.18

Themenstarteram 5. November 2020 um 17:51

Danke Dang3r für deine Antwort. Wo und wie kann ich da denn Widerspruch einlegen? Ich kenn mich da leider nicht so gut aus. Wenn ich eine abgasuntersuchung mache. Was kostet so etwas?

Mir kann hier leider niemand helfen. Egal wen ich frage. es kann mir auch keiner so recht weiterhelfen. Würde nur gern wissen wollen, wie ich die richtige steuer bekomme.

 

Und um Windelexpress zu antworten,

Meiner hat baujahr juli 2016. und nach was rr versteuert wird weis ich leider nicht. Wie gesagt, kenn mich nicht aus. Mir wurde nur erklärt, dass im

Fahrzeugsein bei position 14.1 die kennziffer 30zz eingetragen worden ist. Und darum stufen die den höher ein.

Die Besteuerung findet nach NEFZ statt.

30ZZ 459/2012;US-Zertifikat - Anwendung nur in Verbindung mit dem Zertifikat gem. Anhang I Abs. 2.1.1 der VO (EG) Nr. 692/2008 (zusätzl. technische Vorschriften f. Kleinserienhersteller)

BMW ist kein Kleinserienhersteller, es handelt sich hier um eine pauschale Einstufung, weil ein Import faktisch durch die Raster der europäischen EURO 4 - 6xx fällt und in Ermangelung eines CoC keine verbindlichen Werte feststehen.

Es gibt aber keinen Grund, das so hinzunehmen und daher würde ich mit Deinem Wagen zur KÜS, DEKRA oder TÜV fahren und dort eine ASU durchführen lassen. Wie schon gesagt wird der Wagen mit einem deutschen Modell gleichgesetzt und daher ist der Endwert logischerweise identisch mit dem deutschen 428er. Mit dem Ergebnis legst Du Einspruch beim zuständigen Zollamt gegen den Steuerbescheid ein, den Beweis hast Du ja dann vorliegen.

Damit vergleicht man keine Autos miteinander sondern referenziert explizit aufs eigene Kfz.

Themenstarteram 6. November 2020 um 6:07

Danke. Deine Antworten sind die ersten die mir weiterhelfen. Ich habe mir sagenlassen, dass so eine abgasuntersuchung 2000€ kostet. Das rentiert sich dann ja garnicht. Weil man da so eine große untersuchung braucht. Stimmt das?

Themenstarteram 6. November 2020 um 6:48

Ich habe eben mal in meinen Unterlagen nachgesehen. Hätte ich nicht die damalige abgasuntersuchung hernehmen können. Bzw kann ich die noch hernehmen. Dort stehen auch soll und ist werte drin. Allerdings ist dies von juli 2019. ich habe mal ein Bild mit rein gesetzt.

Zitat:

@BMW-F36 schrieb am 6. November 2020 um 07:07:50 Uhr:

Danke. Deine Antworten sind die ersten die mir weiterhelfen. Ich habe mir sagenlassen, dass so eine abgasuntersuchung 2000€ kostet. Das rentiert sich dann ja garnicht. Weil man da so eine große untersuchung braucht. Stimmt das?

2000 Euro wäre das Abgasgutachten.

Abgasuntersuchung gleicht ja nur den ist Wert ab.

Bei der Erstellung des 21er, hätte der Gutachter ein VergleichsFahrzeug mit dem gleichen Motor für die Festlegung der EMI Klasse heranziehen können. Hier vermutlich 36?0

Hast die Fin schon mal gegoogelt ? Vielleicht vergeht Dir dann eh die Lust am Wagen

Zitat:

@windelexpress schrieb am 6. November 2020 um 07:57:50 Uhr:

 

Hast die Fin schon mal gegoogelt ? Vielleicht vergeht Dir dann eh die Lust am Wagen

Das war jetzt fies.

Damit kann man einer das ganze Wochenende versauen.

Aber vielleicht ist dieser Wagen eine rühmliche Ausnahme ;)

Grüße,

Speedy

Themenstarteram 6. November 2020 um 7:12

Ich habe gerade bei der Dekra angerufen. Die meinten da muss ich zu einem speziellen Abgasgutachter gehen und das ist teuer. Das normale reicht da nicht aus. Dang3r meinte ja das reicht bei einem normalen Tüv.

Leider hat der Typ bei dem 21 kein vergleichsfahrzeug herrangezogen. Dene wird das egal gewesen sein. Mir geht es hier nur um die steuer. Ich zahle für was, was ich nicht habe und das ärgert mich. Man muss ihn doch anders einstufen können ohne 2000€ für so ein gutachten zu zahlen. Das würde sich meines erachtens garnicht rentieren, für das was ich dann spare.

Lg und danke schon mal für eure antworten.

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