Kaufvetrag unterschreiben, trotzdem rücktritt?
Hallo zusammen,
ich habe gestern einen Kaufvetrag unterschreiben für ein Mercedes C 180 Coupe mit AMG paket.
EZ. 2012 Km: 10.000 km. Preis. 23.500 euro
Das Auto schien mir in Ordnung, nur hier und da ein paar kratzer und die felgen haben etwas mehr gelitten.
Zunächst einmal fuhr ich mit dem auto los und es ging gleich die anzeige an wegen dem service. Nach 10.00 km ???
Dann spielte auch der Abstandswarner vorne verrückt, beim fahren piepte es die ganze zeit und die lichter des warners gingen ständig an.
Der Hammer war aber das Auto zog stark nach links, sodass ich glaube, dass das auto mal stark gegen etwas gestossen ist. Nach der Prüfung des reifendrucks wurde das nicht behoben.
Der Verkäufer sagte mir er liesse das Vermessen, aber ist dann alles gut?
Es war ein gewerblicher Verkäufer 1.5 std von mir entfehrnt, falls was ist muss ich ziemlich lange fahren.
Auf dem Laufvertrag steht nix von Garantie oder so etwas wie wenn man den Preis nicht bezahlt muss man so und soviel % des Preises zahlen, ist das auch normal?
Auf der Heimfahrt hatte ich kein gutes gefühl mehr bei der sache, soviel schäden nach 10.000 km. wie kann das sein?
Beste Antwort im Thema
Sag mal: Du hast die Mängel bei der Probefahrt festgestellt und dennoch den Kaufvertrag unterschrieben?
Ja, wenn du den Kaufvertrag nicht erfüllst, musst du eine gewisse Summe als Entschädigung an den VK abdrücken.
91 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von TimK09
Im Kaufvertrag steht gar nix drin, nur adresse udn was für ein auto und seine bankverbindung, aber sonst steht nix drin.
kopiere dennoch mal den Kaufvertrag hier rein ( Ohne Namen natürlich)
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
kopiere dennoch mal den Kaufvertrag hier rein ( Ohne Namen natürlich)
Ja, das wäre hilfreich.
Wenn ich mir so denke, wie das bei dem Händler gehandhabt wird, wüsste ich schon, wie ich ich den Vertrag mit einfachen Argumenten ohne Folgekosten rückgängig machen könnte. :-)
Pacta sunt servanda, sprich eine Ausstiegsklausel gibt es i.d.R. nicht. D.h. du musst den vollen Kaufpreis bezahlen und kannst dich nicht einfach Bezahlung einer Konventionalstrafe rausmogeln, nur weil du jetzt ein ungutes Gefühl hast. Die meisten glauben heutzutage aber gerne aufgrund des 14-tägigen Rückgaberechtes bei Online-Absatzgeschäften, dass das für alle Verträge gelten würde.
Bezüglich der Behebung der Mängel würde ich es über die Werksgarantie versuchen, da das Fahrzeug ja noch sehr jung ist.
Da steht nichts von unfallfrei. Hast du gefragt ob der unfallfrei ist?
Toll sieht er aber aus.
VG,
L
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sorry, seid mir nicht böse, aber dazu fällt mir nur ein Spruch ein:
jeden Morgen steht ein...... auf
Bringt dem TE jetzt aber auch nichts.
Kaufvertrag zu sehen, wäre toll.
Ansonsten Werksgarantie, wenns brennt.
Vermutlich wirds ne Einstellungsgeschichte sein, wenn der Wagen nach rechts zieht.
Unfallfreiheit sollte natürlich geprüft werden.
Die Anzeige des Händlers würde ich auch nochmals genau durchgehen, ob die der Richtigkeit entspricht.
Der Wagen sieht gut aus, das stimmt. Und bei dem KM-Stand sollte an sich auch nichts grosses dran sein. Eigentlich.
Wenn ich das richtig lese kommt die erste HAnd aus Stuttgart Kanasasring13 evtl. findet man ja einen den man fragen kann
Ja er sagte das Auto ist Unfallfrei.
Ich hatte den fahrzeugbrief vom Vorgänger in der Hand das war ein Griechischer Name aus stuttgart.
Ich habe ja auch gedacht was soll das auto schon für mängel haben, aber dass es nach ein jahr so viele kratzer und schäden an den vorderen felgen hat . Ich musste das Lenkrad ein viertel nach rechts drehen damit er geradeaus lief.
Ich hab dem Verkäufer gestern um 10 uhr eine Mail geschrieben, dass ich zurück trete aus dem Kaufvertrag, bis jetzt kam noch keine antwort .
die mail würde ich auch ignorieren! Wieso rufst du dan alten"Sorbas" nicht an und fragst was mit sein alten Benz los ist?
Zitat:
Original geschrieben von TimK09
Ich hab dem Verkäufer gestern um 10 uhr eine Mail geschrieben, dass ich zurück trete aus dem Kaufvertrag, bis jetzt kam noch keine antwort .
und aufgrund welcher rechtlichen grundlage muss der händler deinen rücktritt annehmen?
Was ist dann das für ein "vertrag" , da steht ja nix, man hätte ja auch gleich "gib five" machen können.
Im Prinzip wäre es ja fast legetim wenn der wagen 5Unfälle und 10Hände hätte und nicht fahren könnte.
Hat dich das nicht stutzig gemacht? Selbst im Möbelladen, Zahnarzt oder im Mediamarkt erhalte ich vernüftiger Verträge!
So hätte es mind aussehen müssen http://ww2.autoscout24.de/as24_service_contract.pdf
Frage: Hast du schon irgendetwas bezahlt? Da der VErtag so nichtssagend ist außer das er erst nach Zahlung in dein Besitzübergang geht, würde ich zu not nicht zahlen, aber juristsich kurz hinterfragen bei deinen Anwalt des Vertrauens.