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Kaufvetrag ohne Endpreis

Themenstarteram 11. Juni 2012 um 6:50

Hallo,

ich habe von einem Audi Autohaus einen Kaufvertrag über einen A4 bekommen,

die Sonderausstattung und alles stimmen.

Nun zu meiner Frage, es wird ein Gesamtbetrag angegeben, ohne Rabatte oder ähnliches...unter "Besondere Vereinbarungen mit Vorrang gegenüber nachseitigen Verkaufsbedingungen" stehen die Rabatte und Nachlässe,

es steht aber nirgendwo der endgültigen Betrag der mit dem Autohaus abgesprochen wurde und den ich zahlen muss.

Man kann es jetzt so verstehen das die Rabatte bereits gegeben wurden und der Gesmtbetrag bezahlt werden muss.

Ist das normal so??

 

Ich hoffe man kann meine Erläuterungen verstehen.

Danke im Voraus

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von sscberlin

Es ist ein Kaufvertrag und kein Leasingvertrag....

...unten steht der Text, abzüglich aller Prozente und Summen komme ich auf den Betrag, welchher mit dem Autohaus besprochen wurde...aber der Endpreis ist eben nirgendwo vermerkt.

Soweit ich verstehe, ist der Gesamtbetrag (im Bild unkenntlich gemacht) der Kaufpreis. Ob davon die 15% noch abgehen oder dieser Rabatt bereits integriert ist, bekommt man nach dem Lesen der AGBs, auf Nachfrage beim Verkäufer oder mit Hilfe eines Taschenrechners heraus.

Gruß, Wolf.

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Ich würde sagen, das hängt jetzt vom exakten Wortlaut dieser Vereinbarungen ab. Aber der eigentliche endpreis müsste irgendwo angegeben sein. Ggf hat dich da einer sauber übern Tisch gezogen.

Ein Kaufvertrag beinhaltet immer die zu zahlende Summe - egal, ob der Rabatt ausgewiesen wird oder nicht.

Ist es jedoch kein Kauf- sondern ein Leasingvertrag, dann sieht die Sache anders aus. Der Kaufpreis abzüglich Rabatt wird von der Leasinggesellschaft entrichtet (geht den Leasingnehmer also nichts an) und der Leasingnehmer zahlt die Raten. Auf dem Leasingvertrag steht dann üblicherweise der Brutto-Listenpreis.

 

Gruß, Wolf.

Themenstarteram 11. Juni 2012 um 10:32

Es ist ein Kaufvertrag und kein Leasingvertrag....

...unten steht der Text, abzüglich aller Prozente und Summen komme ich auf den Betrag, welchher mit dem Autohaus besprochen wurde...aber der Endpreis ist eben nirgendwo vermerkt.

Zitat:

Original geschrieben von sscberlin

Es ist ein Kaufvertrag und kein Leasingvertrag....

...unten steht der Text, abzüglich aller Prozente und Summen komme ich auf den Betrag, welchher mit dem Autohaus besprochen wurde...aber der Endpreis ist eben nirgendwo vermerkt.

Soweit ich verstehe, ist der Gesamtbetrag (im Bild unkenntlich gemacht) der Kaufpreis. Ob davon die 15% noch abgehen oder dieser Rabatt bereits integriert ist, bekommt man nach dem Lesen der AGBs, auf Nachfrage beim Verkäufer oder mit Hilfe eines Taschenrechners heraus.

Gruß, Wolf.

Ist dies bereits der Kaufverrag oder ist es erst das Bestellformular?

 

In Kaufverträgen mit Verbrauchern (ausgenommen Verträge mit kleinen Summen) muss neben dem Endpreis auch die Umsatzsteuer ausgewiesen sein.  

 

Wenn Zweifel über die Summe bestehen, entweder Verkäufer die Endsumme eintragen lassen oder selbst handschriftlich ergänzen.

Es besteht Vertragsfreiheit und daher kann jede Vertragspartei vor Unterschrift Änderungswünsche einbringen.

 

O.

am 11. Juni 2012 um 19:03

Tendenziell würde ich hier vermuten, dass der Gesamtbetrag der Endpreis bedeutet und darin schon alle gewährten Rabatte enthalten sind.

Diese Rabattformulierung im Kleingedruckten hört sich für mich eher nach einer internen Rechtfertigung an, wie man auf den Gesamtbetrag gekommen ist. Die Rechtfertigung könnte z. B. eine "interne Nachricht" vom Händler an den Auto-Konzern sein.

Letztendlich müsste man sich aber den ganzen Vertrag - und damit jeden Satz und jedes einzelne Wort - ansehen, um etwas Genaues sagen zu können.

Da steht doch unter dem Kaufvertrag:

"Nach Einreichung aller nachfolgend aufgeführten Unterlagen... werden dem Kunden die vereinbarten €xxxxx gut geschrieben".

Offensichtlich wurden hier ein paar Sonderkonditionen gewährt, die einen Nachweis der Voraussetzungen durch den Käufer erfordern, z. B. Fremdfabrikatvorbesitz und Behindertenausweis mit "G"-Eintrag.

Ich interpretiere den Vertrag so, dass der zuerst genannte Bruttopreis solange zu zahlen ist, wie die geforderten Nachweise noch nicht erbracht wurden. Der Rabatt wird ggf. erst später an den Kunden zurück gezahlt, wenn die Nachweise auch bei Fahrzeuglieferung noch nicht vorliegen sollten.

am 12. Juni 2012 um 5:59

Ich lese da ganz klar den Kaufpreis!!!!

Dass dieser nicht genau ausgewiesen wird liegt in der Sache des Vertrages. Da ist ein Fahrzeug bestellt welches im 4 Q. 2012 mit unverbindlichem Liefertermin kommen soll. Vielleicht wird es aber auch Mitte 2013.

Um sich jetzt vor einem finanziellen Fiasko abzusichern, werden im Kaufvertrag alle gewährten Rabatte auf den dann gültigen Listenpreis gewährt.

Zum deutlich machen:

30000,- Euro heute 25500,- Euro zahlen, sprich 15% Rabatt

34000,- Euro zum Liefertermin 28900,- Euro zahlen auch 15% Rabatt

Stände da ein entgültiger Kaufpreis hätte der Händler das Risiko der Preiserhöhung, so ist dieses beim Kunden. Das mein Beispiel preislich überzogen ist, weiß ich. Im Regelfall liegen Preiserhöhungen so um die 1-2%

Gruß Frank

Gruß Frank

Themenstarteram 12. Juni 2012 um 6:43

Danke für eure Antworten...

@Einige_Fragen .....so habe ich es auch verstanden, deswegen wurde ich stutzig.

Anscheinend ist es aber wie TheChemist es geschrieben hat, nach Einreichung aller Unterlagen

zahle ich den oben genannten Preis abzgl. der aufgeführten Nachlässe.

Deswegen steht neben den Rabatten und Nachlässen auch die Summe der jeweiligen Nachlässe.

Am Ende stimmt ja das Ergebnis, da der Rabatt von 15% (festgelegter und angegebener Betrag)

auch nur rein rechnerisch einer bestimmten Größe zugeordnet werden kann.

Also scheint es sicher zu sein, obwohl es sehr ungewöhnlich ist.

Ich danke für eure Antworten und berichte wenn ich die AB habe.

Zitat:

Original geschrieben von sscberlin

 

 

Ich danke für eure Antworten und berichte wenn ich die AB habe.

Wie schon vermutet, ist das vorliegende Schreiben nicht ein Kaufvertrag, sondern die verbindliche Bestellung. Erst mit der AB (Auftragsbestätigung) wird es ein Kaufvertrag.

In diesem Kaufvertrag muss der Endpreis und die MWSt ausgewiesen sein.

 

Stutzig macht mich die Preiserhöhungsklausel. Es fehlt u.a der Hinweis, dass eine Erhöhung innerhalb von vier Monaten nicht erfolgt.

Ist der Verkäufer ein autorisierter Audi-Händler?

 

O.

Themenstarteram 12. Juni 2012 um 12:06

Ja, es ist ein Autorisierter Audi Händler und es ist die verbindliche Bestellung...ich möchte hier keine Namen nennen bevor ich nicht die AB habe ;)

Und mit dem Preis steht woanders:

2.Der in den besonderen Vereinbarungen aufgeführte Satz: „Es gilt der am Tag der Auslieferung gültige Listenpreis des Herstellers" ist wie folgt zu interpretieren: Bei Erhöhung des Listenpreises wird der vereinbarte Hauspreis um den gleichen Prozentsatz angehoben, d. h. wenn der Listenpreis z. B. um 1% steigen sollte, könnte sich der Hauspreis um ebenfalls 1% erhöhen.

Dies gilt, falls das Fahrzeug außerhalb von vier Monaten (Preisschutz) nach Bestellung geliefert wird

Zitat:

Original geschrieben von sscberlin

 

2.Der in den besonderen Vereinbarungen aufgeführte Satz: „Es gilt der am Tag der Auslieferung gültige Listenpreis des Herstellers" ist wie folgt zu interpretieren: Bei Erhöhung des Listenpreises wird der vereinbarte Hauspreis um den gleichen Prozentsatz angehoben, d. h. wenn der Listenpreis z. B. um 1% steigen sollte, könnte sich der Hauspreis um ebenfalls 1% erhöhen.

Dies gilt, falls das Fahrzeug außerhalb von vier Monaten (Preisschutz) nach Bestellung geliefert wird

Dies ist zutreffend.

Meine Verwunderung bezog sich darauf, dass der Händler den Preisschutz von vier Monaten nicht aufführte.  

Ggfs. wird es in der AB festgehalten.

 

O.

 

am 12. Juni 2012 um 13:18

Jungens, dieser Thread ist doch der Kalauer!!!

...nicht, dass ich nicht auch so eine Frage hätte stellen können, wie der TE ...ich stehe nämlich auch manchmal auf meinem eigenen Schlauch ...aber die Summe der Antworten ...von "Experten" ...und die Betrachtungszeit der User hier, ohne dahinter zu kommen...

Nochmal:

Im Vertrag stehen 3 (in Worten drei) Zahlen:

1. Ein Preis für den Artikel in Euro

2. Ein Prozentsatz für den Rabatt

3. Ein Betrag für den Rabatt in Euro

Folgerungen:

- Der Rabatt in Prozent entspricht dem Rabatt in Euro

- Wenn 15% zum Beispiel 4500,- Euro sind, dann sind 100% 30.000,- Euro

- Da wo die Zahl des Gesamtbetrages steht, sind nur zwei Zahlen möglich: Entweder die Zahl 30.000,- Euro ...oder die Zahl 25.500,- Euro.

- Alle andere Zahlen ergeben kein valides Rechenmodell, in dem 15% 4500,- Euro sind

- Steht bei Gesamtbetrag 30.000,- Euro, so wird der Rabatt noch abgezogen

- Steht dort 25.500,- Euro, so wurde er bereits abgezogen

Es ist z.B. nicht möglich, dass dort 30.000,- Euro steht, aber der Rabatt bereits abgezogen wurde! Warum ist das so?

Weil sonst der Betrag, der bei Rabatt als Eurozahl genannt ist, auf diesen Betrag draufgerechnet ...30.000,- plus 4500,- = 34.500,- Euro ...

...nicht mehr zu "15% sind gleich 4500,- Euro" führt!!! (15% von 34.500,- sind NICHT NICHT NICHT NIEMALS 4500,- )

¿Comprende?

Mann, mann, mann (nich tauf den TE, sondern die "Experten" hier bezogen!)

Gruß!

Themenstarteram 12. Juni 2012 um 13:37

@understatement

genau so habe ich es versucht vorhin zu erklären, evtl. missverständlich...aber ich finde diese Vertragsweise schon sehr komisch...aber auf der sicheren Seite bin ich ja, da die ausgeschriebene Summe von 15%, welche ja festgelegt nur zu einem bestimmten Betrag passen/ zugeordnet werden kann...VERWIRRUNG :D

 

Bei einem Autohaus direkt wäre es sicher nicht so kompliziert gewesen,

Listenpreis - Rabatt = Kaufpreis ...fertig

....naja, was tut man nicht für ein paar Tausend Euros ;)

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