Kaufvertrag Vorbesitzer
Hallo,
wir wollen ein neues Auto (gebraucht) vom Händler kaufen,
Im Vertrag steht 1 Vorbesitzer, im Brief konnte ich aber erkennen, dass 2 Besitzer eingetragen sind, beides kein Händler. Müsste dann im Vertrag nicht 2 Vorbesitzer stehen?
Also nach meinem Verständnis könnte er 1 Vorbesitzer schreiben, wenn er selbst der jetzige Besitzer wäre, oder?
23 Antworten
"Sind 2 Vorbesitzer, was gibt's da nicht zu verstehen?" würde ich dem Verkäufer ausrichten. Sicher, dass du dort wirklich kaufen willst?
Der TE antwortet leider nicht mehr.
Wurde hier schonmal gefragt:
Willst Du noch kaufen oder hast Du schon?
Aber ich denke er hat schon gekauft.
Die Aussagen deutet mehr in diese Richtung.
(Az.: 242 C 17305/14)
Interessantes Urteil, wie ich finde …
https://www.anwalt.de/.../...lohnt-sich-minderung-moeglich_074675.html
Zitat:
@ProjektDoenerTaxi schrieb am 1. Juni 2024 um 22:03:24 Uhr:
Es bleiben dennoch zwei Fahrzeughalter statt einer.
Halter und Besitzer sind zwei verschiedene Dinge und der TE sprach vom Besitzer und nicht Halter. Anders Beispiel du finanziert ein neues Fahrzeug du wirst als Halter eingetragen aber der Besitzer ist die Bank, die den Kredit gibt.
Einfach die Begriffe richtig einsortieren. Ein Halter der im Brief steht muss nicht der Besitzer sein.
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Und dann unterscheidet man noch "'Besitzer" und "Eigentümer"...
@Italo001 Du schreibst leider Unsinn, denn sowohl der Leasingnehmer ist für die im Leasingvertrag festgeschriebene Dauer der Besitzer des Fahrzeugs, nachdem er es übernommen (=in Besitz genommen) hat, als auch der Halter des Fahrzeugs, der dieses über eine Bank finanziert hat, ist der Besitzer dieses Fahrzeug, wenn er es nicht anschließend dauerhaft einer anderen Person überlässt.
Eigentümer eines solchen Fahrzeugs ist i.d.R. sowohl beim Leasing als auch beim Finanzkauf, die den Autokauf "sponsernde" Bank/Leasinggesellschaft.
Zitat:
@Italo001 schrieb am 2. Juni 2024 um 22:49:03 Uhr:
Zitat:
@ProjektDoenerTaxi schrieb am 1. Juni 2024 um 22:03:24 Uhr:
Es bleiben dennoch zwei Fahrzeughalter statt einer.Halter und Besitzer sind zwei verschiedene Dinge und der TE sprach vom Besitzer und nicht Halter. Anders Beispiel du finanziert ein neues Fahrzeug du wirst als Halter eingetragen aber der Besitzer ist die Bank, die den Kredit gibt.
Einfach die Begriffe richtig einsortieren. Ein Halter der im Brief steht muss nicht der Besitzer sein.
Wir können gerne den ganzen Tag darüber philosophieren, ob es sich um Fall des TE und Halter oder Besitzer handelt, aber was bleibt, sind zwei Halter im Brief statt einer.
Scon eigenartig wie hier alles Mögliche hineininterpretiert und zerpflückt wird.
Kein Mensch hat nach dem Unterschied zwischen Halter und Besitzer gefragt.
Wenn zwei Halter im Brief eingetragen sind sind das zwei Halter, da gibt es nichts zu diskutieren, überhaupt nichts.
Hat mein Anhänger (neu gekauft) jetzt eigentlich einen oder zwei vorherige Halter?
Nach meiner Heirat habe ich den Namen meiner Frau angenommen und alle Fahrzeugpapiere berichtigen lassen (Ja, hätte ich nicht müssen). Ich stehe jetzt zweimal mit unterschiedlichem Familiennamen drin.
Frage an den TE: Sind die vorherigen Halter ggf. die gleiche Person? Dann wäre es ein Halter.