Kaufvertrag falsches Comand
Hi,
ich bin glücklicher Besitzer eine W212 seit zwei Wochen.
Bis auf ein paar Kleinigkeiten auch sehr zufrieden.
Am Samstag war ich wegen einer Frage in der Werkstatt und der :-) meinte zu mir das dies nur mit dem Comand Online geht. Ich etwas erstaunt, das wir wohl jetzt ein Problem haben, da in meinem Kaufvertrag Comand Online aufgeführt ist und dies auch ein Grund dafür war, dieses Fahrzeug zu nehmen und bei anderen dingen Kompromisse einzugehen.
Laut dem Verkäufer und Rückfrage bei der Werkstatt ist es wohl nicht möglich, meine E-Klasse EZ03/2010 auf Comand Online umzurüsten, ganz abgesehen vom Preis.
Er hat mir nur angeboten den Vertrag Rückabzuwickeln.
Das bringt mir allerdings recht wenig, da ich dann kein Auto habe.
Was meint Ihr? Wie soll ich mich verhalten? Ist es Technisch nicht möglich, den Vertrag zu erfüllen?
Was wäre eine angemessene Entschädigung?
Herzlichen Dank für Eure Hilfe.
Lg
Benny
20 Antworten
Hallo Benny,
ich sehe jetzt auch nicht so den großen Vorteil von Online.
Habe selbst das Comand APS und hatte mal zwei Tage einen mit Online.
Das TMC ist gleich schlecht, von Bluetooth streamen kannst Du mit APS auch. Und zum Surfen ist das Handy eh geeigneter. Besser fand ich beim Comand Online nur, dass die Cover zur Musik angezeigt werden. Na ja...
Sieh zu, dass er Dir beim Preis entgegenkommt. Am besten in “Naturalien“. Steht als nächstes ein Assyst B an? Das lohnt sich schon. Oder ein Assyst A und Alu-Pedale, dazu noch eine Antirutschmatte für den Kofferraum? Oder ein farbiges KI?
Du wirst selbst wissen, was Dir am besten hilft.
Aber Naturalien haben den Vorteil, dass Du mehr bekommst als wenn es um Geld geht. Schließlich kostet ihn das Zeug maximal die Hälfte...
Greets, Stefan
Ich glaube das geht doch ! Sippi hat seinen doch nachgerüstet .... der kriegt das bestimmt ein 2 mal hin...🙂
Zitat:
Original geschrieben von H.Lunke
Ich glaube das geht doch ! Sippi hat seinen doch nachgerüstet .... der kriegt das bestimmt ein 2 mal hin...🙂
Sorry, du verwechselst da was.
Ich besitze keinen W/S212, fahre sie nur gelegentlich, und das reicht auch.
Du meinst Benzsport.
Argh sorry...hast recht....
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Hallo ins Forum,
ich sehe beim NTG 4.5 (jedenfalls für mich) den entscheidenden Vorteil, dass Navteq-Karten verwendet werden, die auch noch häufiger erneuert werden.
Die Unterschiede in der Technik wird man als normaler Nutzer nur im direkten Vergleich erkennen. Das NTG 4.5 ist z.B. minimal schneller.
Ich würde - wenn die sonstige Ausstattung stimmt - einen Nachlass rauszuhandeln. Rein rechtlich könnte das Vorhandensein des Comand online eine zugesicherte Eigenschaft sein, was Dir die Mängelrechte geben würde.
Viele Grüße
Peter
PS: Die Online-Funktion ist m.E. wirklich nicht brauchbar und durchaus verzichtbar. Ich habe sie z.B. noch nie genutzt und auch noch nie vermisst.
Zitat:
Original geschrieben von 212059
ich sehe beim NTG 4.5 (jedenfalls für mich) den entscheidenden Vorteil, dass Navteq-Karten verwendet werden, die auch noch häufiger erneuert werden.
Das ist leider nur der Fall, so lange es sich um aktuelle Geräte handelt. Nach Ablösung durch eine neue Gerätegeneration kennt MB seine zuvor vebauten 3000.- € Geräte nur noch widerwillig. Warum auch?
Daher erfolgt dann eine Umstellung auf jährliche Aktualisierung.
Diese Erfahrung mache bereits seit der BR 210 mit Comand 2.0.