Kaufvertrag aufhebbar????
Ich bin nicht sicher ob ich hier im richtigen Forum poste:
Folgendes: Der Vater einer guten Freundin hat einen Nissan Primera, wurde von ihm als Neuwagen gekauft inkl einer von dem Nissan Autohaus eingebauten Gasanlage. Das Fahrzeug wurde regelmäßig bei Nissan gewartet. Bei gut 90000km gab es Motorenprobleme und der Zylinderkopf mußte überholt werden und es wurden neue Ventile eingebaut. Die Reparatur wurde von Nissan durchgeführt, der Zylinderkopf bei einem Motoreninstandsetzer gemacht. Fahrzeug also wieder fahrbereit und in Ordnung.
So, der Nissan wurde aus der Werkstatt geholt und bei einem Honda Händler in Zahlung gegeben. Es wurde angegeben das der Motor überholt wurde. Das Fahrzeug wurde vom Verkäufer nicht weiter begutachtet, also blind gekauft. Es wurde ein ganz normaler Kaufvertag gemacht. Zwei Tage später meldet sich das Autohaus und fingen an zu singen, sind gehärtete Ventile verbaut worden, ein Stoßdämpfer sei defekt und es gäbe eine Delle im Fahrzeug und aus diesen Gründen möchten sie den Nissan nicht aufkaufen. Rückfrage beim Anwalt, ergab: gekauft ist gekauft, daraufhin meldete sich das Autohaus wieder und will den Wagen wieder auf den Vater der Freundin anmelden. Ja hallo ist das denn rechtens? Wenn angegeben wird das das Fahrzeug repariert wurde, noch dazu in ner Fachwerkstatt, dann sollte das wohl in Ordnung sein. Autos mit Gasanlage neigen nunmal eher zu Defekten. Wie gesagt, das Fahrzeug wurde NICHT begutachtet.
Wie siehts aus, muß das Auto dort wieder abgeholt werden, oder ist das Autohaus im Unrecht?
Ich meine ja.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von jloethe
Wenn das Autohaus die Karre wieder abgeben zurückgeben will muß diese dies Erstreiten. Das ist gemäss dem Rückgaberecht innerhalb 10 Tage nach dem BGB möglich ( wenn bewusst falsche Angaben oder verschwiegene Mängel vorliegen) gemacht und so im Kaufvertrag vereinbart wurden.
So einen Blödsinn habe ich hier ja schon lange nicht mehr gelesen 🙄🙄 Jetzt mal ganz im Ernst: du hast doch keine Ahnung vom BGB geschweige denn von juristischen Themen im Allgemeinen. Und du glaubst trotzdem, dass du Leuten hier im Bezug darauf Antworten und Tips geben sollst?? Lass doch sowas bitte sein, das trägt NULL zur Problemlösung bei und verwirrt nur 🙄
@TE: Entscheidend wird der KV sein. Der ist von der Sache her nicht einfach mal so "aufhebbar", wie du es umschreiben willst. Es gibt verschiedene Wege, z.B. Anfechtung, Schadenersatz etc. Das soll aber ein Anwalt dir oder meinetwegen deiner Freundin genauer erklären, das würde hier erstens den Rahmen sprengen, gehört aber zweitens auch gar nicht hier her. Aus deiner Schilderung heraus würde ich als Bauchentscheidung sagen, dass du/ihr euch keine Gedanken machen müsst zwangsweise. Aber keiner von uns kennt Wortlaute des Vertrags oder der Gespräche. Daher ist der Anwalt nach wie vor die richtige Anlaufstelle. Bei der Zulassung würde ich auf jeden Fall aber noch aufpassen, dass da kein Schmuh mit euch betrieben wird. Lasse die eVB stornieren und/oder rufe bei der Zulassungsstelle an, dass das Autohaus kein Fahrzeug erstmal auf euch zulassen darf. Sonst habt ihr hinterher definitiv wieder und mehr Ärger.
Gruß Tecci
23 Antworten
Kurze Info, auch wenn es keinen interessiert....
Der Nissan wurde gestern einem unabhängigem Gutachter vorgestellt. Keine feststellbaren Mängel! Stoßdämpfer, Bremsen, Fahrwerk alles in Ordnung. Es wurde eine Abgasuntersuchung durchgeführt, auch diese war in Ordnung. Dann hat der Gutachter noch Rücksprache mit dem Reaparaturbetrieb gehalten, wo der Zylinderkopf gemacht wurde. Es wurden gehärtete Ventile verbaut. Dem Fahrzeug wurde ein dem Alter und der Laufleistung entsprechender Zustand attestiert, keine Unfallspuren und auch keine offensichtlich feststellbaren Mängel.
Die Begutachtung fand zusammen mit dem Verkaufsleiter des Honda Autohauses, dessen Anwalt, Ivonnes Vater und mir statt. Der Verkaufsleister war dann recht kleinlaut und meinte naja dann ist wohl doch nichts zu machen. Ende, der Kaufvertrag ist rechtskräftig der Nissan bleibt da, der Civic wird dort verständlerweise nicht gekauft.
Absolute Sauerei aber man darf sich einfach nicht alles gefallen lassen. Den ganzen Ärger hätte man sich ersparen können.
Was kostet der Rücktritt von Honda-Kaufvertrag...den Vater von Yvonne...?...🙄
Da der Nissan nach deinem gemachten Angaben eine Inzahlungnahme sein sollte..kauft das Autohaus nun den Nissan und verkauft keinen Honda an Yvonne"s Vater....?
Der Nissan sollte eigentlich die Anzahlung für den Civic sein. Da die kennzeichen an den neuen WAgen sollten und wir damals eh mit zwei Autos da waren wurde der Primera sofort angekauft und blieb da. Es wurde ein ganz normaler Kaufvertrag über das Auto gemacht und somit war und ist der Honda Händler Eigentümer geworden.
Warum die nun plötzlich zurücktreten wollten ist mir noch immer unklar.
Durch die Anwälte kam man auf einen Gutachter, vereinbart war: Auto in Ordnung, trägt Honda die Kosten, sind die Mängel vorhanden muß der ehemalige Besitzer zahlen und den Wagen zurücknahmen.
Ergebnis steht ja oben. Auto ist verkauft und der Civic wurde dort nicht gekauft. Gekostet hat die Stornierung nichts, das wurde problemlos gemacht.
Naja, viel Ärger um nichts.
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Grübel.....🙄 Das Honda-Autohaus hat nun einen Nissan Primera gekauft ohne einen Verkauf getätigt zu haben....😰 Im Honda-Civic-Kaufvertrag kein Hinweis auf Inzahlungnahme eines Nissan...sondern zwei separate, unabhängige Kaufverträge...schön blöd....die von Honda....😛
Schön blöd würde ich das nicht bezeichnen, eher frech und dreist! Kaufen ein Fahrzeug auf ohne es sich anzusehen und behaupten dann danach es wäre verkehrunsicher und so weiter.
Kaufvertrag wurde halt gemacht und ne Bestellung über einen gebrauchten Civic. In der Bestellung steht, oder stand auch nur Anzahlung 6500€ die Restsumme als Finanzierung.
Der Kaufvertrag für den Primera ist gültig, da die genannten angeblichen Mängel nicht vorlagen und vom Autohaus falsche Behauptungen aufgestellt wurden. Weiterhin wurde mit einem Verfahren gedroht wenn das Fahrzeug nicht zurückgenommen wird, davon war gestern keine Rede mehr. Es wurde gefragt ob der Civic noch weiterhin interessant wäre, oder ob wir es uns anders überlegt hätten.
Ja, kann man so sagen, das Autohaus wird nicht wieder betreten.
Einen ähnlichen Fall hatte ich vor zig Jahren selbst erlebt. Wir wollten für meine Freundin einen neuen Seat Arosa Automatik mit Klima und ABS kaufen und einen Renault 19 in Zahlung geben. Der Seat mußte natürlich bestellt werden, verbindlicher Liefertermin stand im Kaufvertrag für den Monat Juli. Das Auto kam natürlich nicht. Ende August hieß es dann noch höchsten zwei Wochen. Auto war natürlich auch dann noch nicht da. Wir waren natürlich nicht gerade erfreut darüber, aber es kann nur noch wenige Tage dauern. Hatte dann ein langes Gespräch mit dem Verkäufer und habe vrgeschlagen da es sich ja nur noch um wenige Tage handelt den renault zu kaufen und uns zur Überbrückung ihren Arosa als Leihwagen zu geben. War eher als Scherz gedacht, aber er sagte zu mir, ich frage die Cheffin. Tatsächlich zwei Tage später klingelt das telefon und ja das machen wir so. Also den Renault abgegeben, Kaufvertrag gemacht und das Geld dafür bekommen. arose übernommen und gefahren. Nach 6 Wochen!!!!!!!!!! meldete sich dann das Autohaus wieder und wir sollten vorbeikommen. Unser bestelltes Auto sein beim Transport beschädigt worden und könne nicht ausgeliefert werden. Wir müßten erneut einen Wagen bestellen und natürlich können sie uns den Leihwagen nicht so lange überlassen. Daher sollten wir den Renault wieder zurücknehmen. Das kam aber nicht in Frage, denn erstens waren wir froh das der verkauft war, kein Händler hatte nur annähernd so viel Geld geboten. Zweitens wollten wir nicht nochmal über ein halbes Jahr auf das neue Auto warten. Unterschiedliche Sachverhalte, aber gleiches Ergebnis, der Renault bleib bei denen und wir haben dann statt nem Arosa einen Corsa Automatik genommen, kam als Tageszulassung fast auf den gleichen Preis.
Dem Seat Händler kann und will ich keinen Vorwurf machen, er kann nur die Fahrzeug ausliefern die ihm auch geliefert werden. Unsere Geschichte ist damals blöd gelaufen, zu unserem Vorteil zwar aber da der Händler damals mein Angebot angenommen hatte, bleib er auf dem tollen Renault 19 sitzen. Sowas hat er später sicher nicht wieder gemacht.
Zitat:
Original geschrieben von Astra Twinport
Autos mit Gasanlage neigen nunmal eher zu Defekten. Wie gesagt, das Fahrzeug wurde NICHT begutachtet.
Der zweite Satz erklärt den ersten.
Eine Gasanlage ist bei korrektem Einbau und sachgemäßer Einstellung eine Baugruppe mit der gleichen Zuverlässigkeit/Ausfallwahrscheinlichkeit wie jedes andere Teil an einem Kfz.
Demnächst kommt einer an und behauptet, Turbofahrzeuge von heute gehen prinzipiell eher kaputt als ihre Sauger-Pendants.
Aber ich habe das vor einem Monat gemerkt, als ich mir Angebote für einen weiteren Gasumbau an einem gasfesten Astra eingeholt habe. Da wurde ohne Weiteres, ohne Nachgucken einfach irgendwas angenommen und gesagt, es ginge nicht, weil ja keine Hydros im 1.8er mehr wären. Dass ich den Vorgängermotor angefragt hatte und der noch gasfest ist, wurde einfach überlesen.
Das ist so wie
Deutscher = Nazi
Ossi = blöd
Mercedes = eingebaute Vorfahrt.
Man hat es mittlerweile (na ich möchte fast sagen überwiegend) mit Dilettanten zu tun, die vielleicht ein Fensterl auf dem schicken Diagnoselaptop auf- und zukriegen und einen Anzug unfallfrei anziehen können, aber Sachverstand, Überlegung, Grundlagen oder gar echter Service ... das hat stark abgenommen.
Ok, ein wenig vom Thema weg 😉
cheerio
Die Aussage des Händler hat schon seine Berechtigung. Durch den Gasbetrieb kann es zu Störungen kommen.Der Fall ist ja auch eingetreten und der Zylinderkopf mußte für viel Geld überholt werden. Die zusätzlich verbauten Teile der Gasanlage stellen auch ein höheres Schadenspotential dar, es kann schließlich mehr kaputt gehen, das ist alles richtig. Die Fakten sind aber bekannt und nicht eben gerade vom Himmel gefallen.
Daher fand und finde ich das Verhalten des Autohauses etwas suspekt. Erst blind kaufen und dann behaupten das Fahrzeug sei mehr oder weniger Schrott, naja egal ist Geschichte.
nur eine kurze anmerkung, das autohaus ist der fachbetrieb mit ausgebildeten mechanikern, also wenn beim ankauf so geschludert wird, haben sie selber schuld!( gibt es auch genügende urteile) und die masche mit den nachträglichen mängeln erinnert mich mehr an südländischen automarkt! ich denke mal der dummieverkäufer wollte ganz schlau seine marge verbessern.