KAUFRECHT = Versicherungstechnische Frage

Hallo,

ich bin neu im Forum und hoffe das man mir hier paar hilfreiche Antworten geben kann.

ERST MAL FROOOOHES NEUES AN ALLE :-D

Nun zu meinem Problem.

Ich habe mir am 27.12.12 einen Volkswagen Golf 6 von einem Autohändler den ich nun auch Namentlich noch nicht erwähnen möchte gekauft.

Ich habe mich in dem ''Laden'' umgeschaut und habe mich für eines der Fahrzeuge interessiert.
Es handelt sich hier um einen Golf 6 mit 1,8l Motor. Der Preis spielt erst mal keine Rolle, genau so wie die Ausstattung.

Der Wagen wurde vor dem Kauf Probegefahren. Es wurde abgemacht das der Wagen zur Inspektion, TÜV und vom Händler selbst aus Angemeldet wird da ich Beruflich viel unterwegs bin und wenig Zeit habe es selbst zu erledigen.
Den Wagen soll ich am 10.Jan.2013 Abholen kommen.

Nach der Probefahrt habe ich den Wagen vor der Einfahrts Tor geparkt da ich nicht in die Halle fahren durfte.
Es hieß, stellen sie den Wagen einfach da ab, wir fahren ihn später wieder rein.

Der Wagen steht nun seit dem 27.12 (Kaufdatum) vorm Tor und das stört mich sehr !
Über Silvester war der Wagen draußen wo die ganzen ''Idioten'' rumgeballert haben ... (Damit meine ich Menschen die mit Feuerwerkskörpern) gerne andere Menschen und deren Autos/Wohnungen schaden.

Morgen haben wir den 03.Jan (1 Woche nach Kauf) und der Wagen wird ganz sicher immer noch draußen stehen.
Ich habe da Heute angerufen und habe gefragt wieso der Wagen noch draußen steht.
Es hieß vom Verkäufer ''Ich hole ihn gleich rein'' jetzt eben vorbeigeschaut der Wagen steht immer noch da.

Wieso soll ich für einen Wagen über 15.000 EUR zahlen wenn er schon vor der Übernahme schon meiner Meinung nach evtl Beschädigt werden könnte?

Ich habe nicht umsonst eine Garage gemietet, ich bin ziemlich sauer einerseits auch Enttäuscht das man so ''locker'' mit dem Wagen nun umgeht und den Wagen so vorm Tor stehen lässt wo es auch noch Abends ohne Beleuchtung stock Dunkel ist.

So nach dem MOTTO : IST E VERKAUFT !!!

Nun zu meinen Fragen:
>Kann ich vom Kaufvertrag zurücktreten wenn der Wagen Morgen evtl schon angemeldet wird/ist ?
* Ich hab da kein bock drauf wenn ich 3x dem Verkäufer schon andeutungen mache das es mich stört das der Wagen draußen steht.

>Wenn ich den Abhole, und der Wagen weist Schäden auf, die vorher (Meiner Meinung nach/ich kann es ja schwer beweisen) nicht hatte ... kann ich dann irgendwie dagegen vorgehen?

> Wer haftet dafür wenn an dem Wagen durch die ''Bunkerung auf dem Hof was passiert?
Der Wagen ist ja gekauft, die Versicherung von mir ist Informiert .. nur den Wagen selbst habe ich noch nicht entgegen genommen hab ja keine Schlüssel usw.

Ich könnte Morgen da Anrufen und Explodieren aber das ist auch nicht SINN und ZWECK der Sache.

} Übertreibe ich, oder würdet ihr euch auch drüber aufregen wenn ihr ein Fahrzeug Probefährt und es dann kauft das mehr kostet als 15.000EUR und der Wagen GENAU So da steht wie ihr ihn hinterlassen habt .. außer das die Roten Kennzeichen schon abmontiert sind?...

Naja ich überlege ernsthaft den Wagen ohne es zu fahren zurückzugeben ... Ich habe eine Rechtschutzversicherung die ich auch dann nutzen werde wenn ich mir verarscht vor komme.

Ich kann mir NICHT Vorstellen das der ganze Dreck und Staub vom Himmel durch die Raketen den Lack nicht angreifen.
Vorallem könnte man vom TOR aus eine Rakete auf das Auto feuern ...
Daran denken die anscheinend nicht ... SEHR KOMISCH das auch nur MEIN WAGEN draußen steht und alle anderen Wagen die NICHT VERKAUFT sind im Laden stehen.

Naja evtl rege ich mich umsonst auf.
Was meint ihr?
Danke für jede Antwort !!
Schönen Abend noch :-)

Beste Antwort im Thema

Moin,

nun komm mal wieder runter. Woher willst Du wissen, dass Sylvester-Raketen (o.a.) Dein gekauften Wagen beschädigt haben ??

Vor allem aber, wie willst Du beweisen, dass die ggf vorhanden Schäden vorher noch nicht gewesen sind ?

Auf der anderen Seite hat der Händler sicherlich eine Handel-/Handwerkversicherung für die Draußen und Dinnen stehenden KFZ abgeschlossen.

Na klar wäre das ärgerlich, wenn Jemand Beulen oder Kratzer zwischenzeitlich machen würde, da aber das KFZ noch in der Obhut des Händlers ist, wird dieser für eventuelle Schäden dafür haften, genauso wäre das der Fall, wenn das KFZ zu einer Inspektion in Obhut genommen wurde.

Mach Dir keine Gedanken darüber und denke erst an solche Sachen, wenn sie passiert sind.
Vermutlich ist eher so, wenn Du das KFZ auf Parkplätzen/Parkhäuser usw. abstellst, dass dann da wohl eher die Gefahr besteht, eine Beule oder Kratzer von unvorsichtigen Leuten entstehen.

Außerdem sind Autos keine Kunstwerke, sondern Gebrauchsgegenstände, die sowieso altern und nicht wertvoller werden.

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schade das man bei mod-beiträgen keine danke geben kann,
daher von mir auf diesem wege 😁 DANKE 😁

übrigens,solche kunden wie den te wünsch ich mir jeden tag 10 😁😁

Zitat:

Original geschrieben von andy1080



Und sollte der TE die Abnahme verweigern, wird er ggf schadenersatzpflichtig.

Was in etwa genau das ist, was ich geschrieben habe..

Zitat:

Original geschrieben von Rotherbach


Moin,

Ich versteh hier im Grunde den ganzen Vorfall und das ganze Problem nicht so recht.

1.) Wurde bereits ein Kaufvertrag unterschrieben? Wurde das Fahrzeug angemeldet? ÜBLICHERWEISE ist Gefahrenübergang der Tag der Anmeldung oder der Tag der Zahlung (üblicherweise wird ja erst angemeldet, wenn bezahlt oder Bestätigung der Bank zwecks Finanzierung vorliegt). Bis dahin ist das Auto dem Händler und seinem Risiko unterstehend. Ergo - besteht für dich kein Risiko - wenn das Auto beschädigt ist - ist das das Problem des Händlers.

Wenn der Gefahrenübergang bereits bei dir liegt - dann mein Bester - ist das ausschließich DEIN Problem! Der Händler kann dich auslachen und du müßtest selbst das ausgebrannte Fahrzeug bezahlen.

2.) Klar - man kann vom Kaufvertrag zurücktreten. Auch so wie es hier gemacht wurde. ABER 😁 Das wird dich verflucht einiges kosten, da dem Verkäufer = Händler ja ein Schaden entsteht. An Stelle des Händlers - würde ich das Auto eh behalten und dich bitten doch bitte woanders was zu kaufen! Du wirst nämlich vermutlich jede Woche auftauchen...

MFG Kester

Auch das kann man nicht so stehen lassen:

ad 1. Dass der Kaufvertrag geschlossen wurde, ergibt sich m. E. aus dem Zusammenhang des Eingangsbeitrages . Ansonsten würde der Händler wohl kaum die Anmeldung veranlssen sollen.

Gefahrübergang ist mitnichten der Tag der Anmeldung oder Zahlung. Der Gefahrübergang ist im Gesetz in § 446 BGB eindeutig geregelt. Er erfolgt mit der Übergabe der Kaufsache. Übergabe wiederum ist grundsätzlich die Verschaffung des unmittelbaren Besitzes. Übergabe und mithin Gefahrübergang liegen demgemäß in der Auslieferung des Fahrzeugs. Auch erst mit diesem Vorgang erfolgt   die Eigentumsverschaffung nach  § 929 BGB. Der gesamte Kauf besteht nämlich aus dem schuldrechtlichen Verpflichtungsgeschäft nach § 433 BGB und dem dinglichen Erfüllungsgeschäft nach §§ 929 ff BGB.

ad 2. Ein Recht zum Rücktritt ist hier nicht ansatzweise erkennbar. Aber dies ist möglicherweise auch nicht gemeint, sondern die Verweigerung der Abahme. Eine unberechtigte Abnahmeverweigerung könnte dann zu einem Schadensersatzsanspruch führen.

Man sollte jetzt auch nicht auf dem Themenersteller rumhacken. Er ist sicherlich ein sehr penibler Mensch. Aber man sollte für sein Anliegen auch Verständnis haben. Wer einen Kaufvertrag über ein Auto abgeschlossen hat, legt natürlich Wert darauf, dass das Auto bis zur Auslieferung pfleglich behandelt wird. Der eine ist da eben etwas pingelicher als der andere.

soll der händler bis zur abholung die karre in watte packen??
stellt der te wenn er einkaufen fährt seine karre in seine mitgebrachte portable garage und stellt nen paar leibwächter dazu?
müssen die bekannten von ihm, wenn er sie besuchen fährt, ihre autos aus ihren garagen fahren,damit der te seins dort zwischenparken kann?

Moin,

Vielen Dank, dass du mit Paragraphen um dich wirfst, mir grundsätzlich widersprichst - aber am Ende DOCH wieder das gleiche aussagst. Hast Du irgendein Kommunikationsproblem???

Ein Kaufvertrag kann grundsätzlich immer Rückabgewickelt werden, wenn beide Seiten dem zustimmen. Das ein Händler der nicht MUSS, einer Rückabwicklung nur dann zustimmt, wenn er nicht draufzahlt ist doch unerheblich für den Vorgang an sich. Das es einen Schadensersatz kostet habe ich bereits erwähnt, ebenso andere. Also Warum das ganze nochmal wiederkäuen?

Auch beim Gefahrenübergang habe ich BEIDE Aspekte berücksichtigt. Ergo - abermals unsinniges Widerkäuen, um abschließend zum gleichen Ergebnis zu kommen... - entweder fällt dir das vollständige erfassen eines Textes schwer oder wir sind Jurist im Anfangsstadium - würde deinem Stil mit x-fachen Paragraphenzitaten entsprechend (Tipp: Damit macht man sich nirgendwo Freunde, da es fast nirgendwo notwendig ist). Macht sonst nämlich niemand, der nicht grad ne Klausur schreibt oder ein Schriftstück für ein Gericht verfasst. Aber ich hab auch erst lernen müssen 😁

MFG Kester

ein gebrauchter Golf steht draussen😰

Zitat:

Original geschrieben von youngtimer ost


ein gebrauchter Golf steht draussen😰

Jawoll  . Die Garage ist reserviert für den  " Stern " .😁

Zitat:

Original geschrieben von regrebelk


Man sollte jetzt auch nicht auf dem Themenersteller rumhacken. Er ist sicherlich ein sehr penibler Mensch. Aber man sollte für sein Anliegen auch Verständnis haben. Wer einen Kaufvertrag über ein Auto abgeschlossen hat, legt natürlich Wert darauf, dass das Auto bis zur Auslieferung pfleglich behandelt wird. Der eine ist da eben etwas pingelicher als der andere.

wen ich einen GEBRAUCHTWAGEN kaufe, dann lege ich ein paar mücken auf den tisch, steige ein und fahre nach hause. das die kiste wochenlang vor irgendwelchen toren rumsteht muss man nicht begreifen.

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