KAUFRECHT = Versicherungstechnische Frage
Hallo,
ich bin neu im Forum und hoffe das man mir hier paar hilfreiche Antworten geben kann.
ERST MAL FROOOOHES NEUES AN ALLE :-D
Nun zu meinem Problem.
Ich habe mir am 27.12.12 einen Volkswagen Golf 6 von einem Autohändler den ich nun auch Namentlich noch nicht erwähnen möchte gekauft.
Ich habe mich in dem ''Laden'' umgeschaut und habe mich für eines der Fahrzeuge interessiert.
Es handelt sich hier um einen Golf 6 mit 1,8l Motor. Der Preis spielt erst mal keine Rolle, genau so wie die Ausstattung.
Der Wagen wurde vor dem Kauf Probegefahren. Es wurde abgemacht das der Wagen zur Inspektion, TÜV und vom Händler selbst aus Angemeldet wird da ich Beruflich viel unterwegs bin und wenig Zeit habe es selbst zu erledigen.
Den Wagen soll ich am 10.Jan.2013 Abholen kommen.
Nach der Probefahrt habe ich den Wagen vor der Einfahrts Tor geparkt da ich nicht in die Halle fahren durfte.
Es hieß, stellen sie den Wagen einfach da ab, wir fahren ihn später wieder rein.
Der Wagen steht nun seit dem 27.12 (Kaufdatum) vorm Tor und das stört mich sehr !
Über Silvester war der Wagen draußen wo die ganzen ''Idioten'' rumgeballert haben ... (Damit meine ich Menschen die mit Feuerwerkskörpern) gerne andere Menschen und deren Autos/Wohnungen schaden.
Morgen haben wir den 03.Jan (1 Woche nach Kauf) und der Wagen wird ganz sicher immer noch draußen stehen.
Ich habe da Heute angerufen und habe gefragt wieso der Wagen noch draußen steht.
Es hieß vom Verkäufer ''Ich hole ihn gleich rein'' jetzt eben vorbeigeschaut der Wagen steht immer noch da.
Wieso soll ich für einen Wagen über 15.000 EUR zahlen wenn er schon vor der Übernahme schon meiner Meinung nach evtl Beschädigt werden könnte?
Ich habe nicht umsonst eine Garage gemietet, ich bin ziemlich sauer einerseits auch Enttäuscht das man so ''locker'' mit dem Wagen nun umgeht und den Wagen so vorm Tor stehen lässt wo es auch noch Abends ohne Beleuchtung stock Dunkel ist.
So nach dem MOTTO : IST E VERKAUFT !!!
Nun zu meinen Fragen:
>Kann ich vom Kaufvertrag zurücktreten wenn der Wagen Morgen evtl schon angemeldet wird/ist ?
* Ich hab da kein bock drauf wenn ich 3x dem Verkäufer schon andeutungen mache das es mich stört das der Wagen draußen steht.
>Wenn ich den Abhole, und der Wagen weist Schäden auf, die vorher (Meiner Meinung nach/ich kann es ja schwer beweisen) nicht hatte ... kann ich dann irgendwie dagegen vorgehen?
> Wer haftet dafür wenn an dem Wagen durch die ''Bunkerung auf dem Hof was passiert?
Der Wagen ist ja gekauft, die Versicherung von mir ist Informiert .. nur den Wagen selbst habe ich noch nicht entgegen genommen hab ja keine Schlüssel usw.
Ich könnte Morgen da Anrufen und Explodieren aber das ist auch nicht SINN und ZWECK der Sache.
} Übertreibe ich, oder würdet ihr euch auch drüber aufregen wenn ihr ein Fahrzeug Probefährt und es dann kauft das mehr kostet als 15.000EUR und der Wagen GENAU So da steht wie ihr ihn hinterlassen habt .. außer das die Roten Kennzeichen schon abmontiert sind?...
Naja ich überlege ernsthaft den Wagen ohne es zu fahren zurückzugeben ... Ich habe eine Rechtschutzversicherung die ich auch dann nutzen werde wenn ich mir verarscht vor komme.
Ich kann mir NICHT Vorstellen das der ganze Dreck und Staub vom Himmel durch die Raketen den Lack nicht angreifen.
Vorallem könnte man vom TOR aus eine Rakete auf das Auto feuern ...
Daran denken die anscheinend nicht ... SEHR KOMISCH das auch nur MEIN WAGEN draußen steht und alle anderen Wagen die NICHT VERKAUFT sind im Laden stehen.
Naja evtl rege ich mich umsonst auf.
Was meint ihr?
Danke für jede Antwort !!
Schönen Abend noch :-)
Beste Antwort im Thema
Moin,
nun komm mal wieder runter. Woher willst Du wissen, dass Sylvester-Raketen (o.a.) Dein gekauften Wagen beschädigt haben ??
Vor allem aber, wie willst Du beweisen, dass die ggf vorhanden Schäden vorher noch nicht gewesen sind ?
Auf der anderen Seite hat der Händler sicherlich eine Handel-/Handwerkversicherung für die Draußen und Dinnen stehenden KFZ abgeschlossen.
Na klar wäre das ärgerlich, wenn Jemand Beulen oder Kratzer zwischenzeitlich machen würde, da aber das KFZ noch in der Obhut des Händlers ist, wird dieser für eventuelle Schäden dafür haften, genauso wäre das der Fall, wenn das KFZ zu einer Inspektion in Obhut genommen wurde.
Mach Dir keine Gedanken darüber und denke erst an solche Sachen, wenn sie passiert sind.
Vermutlich ist eher so, wenn Du das KFZ auf Parkplätzen/Parkhäuser usw. abstellst, dass dann da wohl eher die Gefahr besteht, eine Beule oder Kratzer von unvorsichtigen Leuten entstehen.
Außerdem sind Autos keine Kunstwerke, sondern Gebrauchsgegenstände, die sowieso altern und nicht wertvoller werden.
22 Antworten
Hm ich suche gerade ehrlich gesagt die versicherungstechnische Frage, aber sei's drum..
Du kannst natürlich vom Kaufvertrag zurücktreten. Hier kannst du aber u.U. eine Vertragsstrafe aufgebrummt bekommen.
Wenn der Kaufvertrag auf den 27.12. datiert ist, bist du ja jetzt schon Eigentümer des Autos, somit kannst du dem Händler das m.E. nicht wirklich anlasten.
Ist ein spezifischer Übergabetermin vereinbart sieht die Sache schon anders aus.
Natürlich ist es nicht die "feine englische Art", aber rein rechtlich dürfte es zumindest sehr langwierig werden, dagegen vorzugehen.
Immer vorausgesetzt, dass tatsächlich in den letzten 6-7 Tagen ein Schaden am Fahrzeug entstanden ist.
Rein von der versicherungstechnischen Seite:
Wenn durch Raketen o.Ä. ein Schaden am Auto entstanden ist, so haftet hierfür derjenige, der den Schaden verursacht hat.
Ist dieser nicht aufzufinden (wovon auszugehen ist), kannst du das nur über die Vollkasko regulieren lassen (es sei denn, du machst der Versicherung irgendwie klar, dass es sich um einen Brandschaden handelt, dann könntest du es über die Teilkasko machen).
Da das Fahrzeug aber noch nicht zugelassen ist, besteht auch noch kein Versicherungsschutz und es dürfte von daher auch nicht im öffentlichen Verkehrsraum stehen. Ich hab ehrlich gesagt nicht ganz kapiert, wo genau der Wagen jetzt steht: Vor'm Hof oder auf dem Hof vor der Halle?
Jedenfalls: keine Versicherung = kein Versicherungsschutz = du trägst den Schaden selbst (sofern denn überhaupt einer entstanden ist).
Der Händler ist ja im Prinzip nur so "freundlich", dir zu erlauben, das Auto kostenlos auf seinem Gelände zu "lagern".
Und Dreck und Staub, der vom Himmel fällt schadet einem Auto nicht wirklich. 😉 Das passiert das ganze Jahr über.
Bei irgendwelchen Plastikresten von Raketen & Co. sieht das vlt. schon anders aus.
Ob irgendwer eine Rakete auf dein Auto geschossen hat dürfte sich ja relativ leicht feststellen lassen...
Also einfach mal gucken, ob denn überhaupt was passiert ist. Dann kann man sich immernoch aufregen. 😉
Moin,
nun komm mal wieder runter. Woher willst Du wissen, dass Sylvester-Raketen (o.a.) Dein gekauften Wagen beschädigt haben ??
Vor allem aber, wie willst Du beweisen, dass die ggf vorhanden Schäden vorher noch nicht gewesen sind ?
Auf der anderen Seite hat der Händler sicherlich eine Handel-/Handwerkversicherung für die Draußen und Dinnen stehenden KFZ abgeschlossen.
Na klar wäre das ärgerlich, wenn Jemand Beulen oder Kratzer zwischenzeitlich machen würde, da aber das KFZ noch in der Obhut des Händlers ist, wird dieser für eventuelle Schäden dafür haften, genauso wäre das der Fall, wenn das KFZ zu einer Inspektion in Obhut genommen wurde.
Mach Dir keine Gedanken darüber und denke erst an solche Sachen, wenn sie passiert sind.
Vermutlich ist eher so, wenn Du das KFZ auf Parkplätzen/Parkhäuser usw. abstellst, dass dann da wohl eher die Gefahr besteht, eine Beule oder Kratzer von unvorsichtigen Leuten entstehen.
Außerdem sind Autos keine Kunstwerke, sondern Gebrauchsgegenstände, die sowieso altern und nicht wertvoller werden.
Zitat:
Original geschrieben von Pazarci
Der Wagen steht nun seit dem 27.12 (Kaufdatum) vorm Tor und das stört mich sehr !
Über Silvester war der Wagen draußen wo die ganzen ''Idioten'' rumgeballert haben ... (Damit meine ich Menschen die mit Feuerwerkskörpern) gerne andere Menschen und deren Autos/Wohnungen schaden.
au mannnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnn. sorry aber wo ist das problem wen ein auto "drausen steht"??? vielleicht liegts daran das silvester ebenso wie weihnachten feiertage sind und da ggf auch zwischen den jahren keine sau arbeitet?
sorry aber absolutes unverständnisss....hier wegen eine EVENTUELLEN muckenschiss so ein fass aufmachen. wo steht der wagen den sonst? eingepackt in luftpolsterfolie in einem schweizer safe der in einem atombunker steht? wird der wagen auf gefahren? im strassenverkehr wo es jede menge menschen gibt die den ganzen tag nix besseres zu tun haben wie mit ihren anderen fahrzeugen steine von der strasse aufwirbeln nur um deinen wagen zu beschädigen?
Der Wagen steht an der Einfahrt vom Händler.
Da fahren täglich Fahrzeuge rein und raus und es lagen ziemlich viele Silvesterraketen auf dem Platz wo als einziges mein Wagen steht.
Versicherungstechnische Frage:
Ob meine VErsicherung auf den Schäden hängen bleibt.
Ich werde morgen dort hin gehen und da mal bisschen Dampf machen und den Kaufvertrag in Stücke reisen.
Ich kauf mir lieber woanders ein Jahreswagen. Ich hab dem Verkäufer mehrfach gesagt er soll das Auto wie viele andere Autos in die Halle fahren.
Vermutlich hat er es absichtlich draußen gelassen weil meine Freundin zu ihm etwas Unfreundlich war.
Es ging um neue Allwetter Reifen die er mir überteuert noch angeboten hat.
Als ich dann mit dem Preis gehandelt habe, meinte er ''Ich gehe kein Cent runter da können sie noch mit 3 weiteren Freundinnen ankommen'' Meine Freundin war sehr schcik angezogen .... evtl dachte er ich will mit der hübschen den Kaufpreis senken.
Da hat meine Freundin etwas ''unfreundlich'' reagiert und dann war auch kurz Funkstille.
Naja danke für die vielen Antworte.
Nein ich brauche kein Auto in einer Tüte!
Ich finde es nur ziemlich unverantwortlich und frech auf einer großen Fleche ein Wagen stehen zu lassen wo sonst kein Wagen ist und was anscheinend als Abschußziel von Raketen makiert wurde.
Ob nun an dem Wagen schaden entstanden sind oder nicht ist mir relativ.
Mir geht es nur darum, das man als Käufer nicht mal einfache Dinge geltend machen kann.
Ich sagte ihm mehrfach das ich es blöd finde das der Wagen draußen steht.
Das Tor ist keine 2 Meter hoch da springe ich locker selbst drüber ... Naja
Ich werde Morgen mal schauen ob ich aus dem Kaufvertrag raus komme.
Der Wagen ist ja noch nicht Angemeldet, wenn ich es vor der Anmeldung schaffe müsste ich da ohne Kosten raus kommen.
Habe den Wagen ja nicht benutzt oder ähnliches.
Eine anzahlung habe ich auch nicht gegeben.
Gute Nacht
EDIT:
Ja der Wagen ist gebraucht. Es ist aber nicht selten das in meiner Stadt gerne Autos von Händlern Missbraucht werden.
*Kann geschlossen werden.
Warum hast du den Wagen eigentlich nicht gleich nach Kauf übernommen?
Es besteht kein Grund ein Auto eines Kunden in einer Halle zu parken.
Autos sind dafür gedacht im freien zu sein. So werden auch Neuwagen transportiert und gelagert.
Ausserdem machst du ein Fass auf als hättest du einen Ferrari für's Wohnzimmer gekauft. Es geht aber nur um nen billigen gebrauchten Golf.
Wo parkst du denn Wagen denn wenn du nicht Zuhause in der Garage parkst?
Einkaufen mittels Taxi damit der Wagen nicht alleine draußen steht, oder wartet deine Freundin dann immer im Auto und passt auf?
Edit:
Wie missbraucht man als Händler denn ein Auto?
Wie kommst du eigentlich auf die Idee, dass du vom Kaufvertrag zurücktreten kannst? Es handelt sich hier nicht um ein Fernabsatzgeschäft. Damit hast du kein Rückgaberecht, wenn der Wagen im "Sollzustand" ist.
es ist zwar mühseelig aber ich versuchs nochnmals:
Zitat:
Original geschrieben von Pazarci
Der Wagen steht an der Einfahrt vom Händler.
Da fahren täglich Fahrzeuge rein und raus und es lagen ziemlich viele Silvesterraketen auf dem Platz wo als einziges mein Wagen steht.
täglich? nochmals für dich fals du vom mond kommst:
- weihnachten
- feiertage
- silvester
- heilige 3 könig
gefühlte 90% aller berufstätigen haben da vielleicht URLAUB? somit fährt da keiner autos rein und raus. und ausserdem...DU hast den karren doch VOR die einfahrt gestellt?
Zitat:
Versicherungstechnische Frage:
Ob meine VErsicherung auf den Schäden hängen bleibt.
ist der wagen zugelassen? dann ja. aber welche beschädigungen? weil eine PAPRAKETE drauf fällt?
Zitat:
Ich werde morgen dort hin gehen und da mal bisschen Dampf machen und den Kaufvertrag in Stücke reisen.
nehm ne kamera mit. dann kann man 2013 schon herzlich lachen.
Zitat:
Ich kauf mir lieber woanders ein Jahreswagen. Ich hab dem Verkäufer mehrfach gesagt er soll das Auto wie viele andere Autos in die Halle fahren.
und jetzt? warum fährst den wagen nicht in deine halle? du scheinst ja im lande zu sein. also kein thema. bevor ich mich aufrege mach ich es eben selbst...
Zitat:
Vermutlich hat er es absichtlich draußen gelassen weil meine Freundin zu ihm etwas Unfreundlich war.
Es ging um neue Allwetter Reifen die er mir überteuert noch angeboten hat.
Als ich dann mit dem Preis gehandelt habe, meinte er ''Ich gehe kein Cent runter da können sie noch mit 3 weiteren Freundinnen ankommen'' Meine Freundin war sehr schcik angezogen .... evtl dachte er ich will mit der hübschen den Kaufpreis senken.
Da hat meine Freundin etwas ''unfreundlich'' reagiert und dann war auch kurz Funkstille.
wen deine holde genauso drauf ist wie du-....verständlich.
Zitat:
Naja danke für die vielen Antworte.
Nein ich brauche kein Auto in einer Tüte!
Ich finde es nur ziemlich unverantwortlich und frech auf einer großen Fleche ein Wagen stehen zu lassen wo sonst kein Wagen ist und was anscheinend als Abschußziel von Raketen makiert wurde.
a) DU hast den wagen da geparkt
b) VERMUTUNGEN und nix als VERMUTUNGEN
Zitat:
Ob nun an dem Wagen schaden entstanden sind oder nicht ist mir relativ.
dir vielleicht....
Zitat:
Mir geht es nur darum, das man als Käufer nicht mal einfache Dinge geltend machen kann.
nein es geht darum das einer mit total weltfremden einstellungen nichtmal ansatzweise gesellschaftsfähig ist!
Zitat:
Ich sagte ihm mehrfach das ich es blöd finde das der Wagen draußen steht.
Das Tor ist keine 2 Meter hoch da springe ich locker selbst drüber ... Naja
Ich werde Morgen mal schauen ob ich aus dem Kaufvertrag raus komme.
Der Wagen ist ja noch nicht Angemeldet, wenn ich es vor der Anmeldung schaffe müsste ich da ohne Kosten raus kommen.
Habe den Wagen ja nicht benutzt oder ähnliches.
Eine anzahlung habe ich auch nicht gegeben.
Gute Nacht
sooooo jetzt wirds interesant. der wagen wurde NICHT BEZAHLT....somit gehöhrt der wagen wem? genau "die ware bleibt bis zur vollen bezahlung unser eigentum"....somit gehöhrt MIR der wagen genauso wie dir. und wens dem händler passt kann er den wagen anzünden...
Zitat:
Ja der Wagen ist gebraucht. Es ist aber nicht selten das in meiner Stadt gerne Autos von Händlern Missbraucht werden.
*Kann geschlossen werden.
akso...du meinst ein händler macht absichtlich seine ware kaputt nur um seine kunden zu ärgern?
wie alt bist du den nochmals? 17 jahre?
ganz einfach:
Auto auf Beschädigungen prüfen, wenn keine zu finden dann zahlen und mit nehmen. Wenn welche zu finden, dann eben mit dem Verkäufer über evtl Preisnachlass bzw Auflösung des Kaufvertrags verhandeln. Ich denke nicht das es da große Probleme in beiden Fällen geben wird.
Grüße
Steini
Zitat:
Original geschrieben von flosen23
Hm ich suche gerade ehrlich gesagt die versicherungstechnische Frage, aber sei's drum..Du kannst natürlich vom Kaufvertrag zurücktreten. Hier kannst du aber u.U. eine Vertragsstrafe aufgebrummt bekommen.
Wenn der Kaufvertrag auf den 27.12. datiert ist, bist du ja jetzt schon Eigentümer des Autos, somit kannst du dem Händler das m.E. nicht wirklich anlasten.
Ist ein spezifischer Übergabetermin vereinbart sieht die Sache schon anders aus.Natürlich ist es nicht die "feine englische Art", aber rein rechtlich dürfte es zumindest sehr langwierig werden, dagegen vorzugehen.
Immer vorausgesetzt, dass tatsächlich in den letzten 6-7 Tagen ein Schaden am Fahrzeug entstanden ist.Rein von der versicherungstechnischen Seite:
Wenn durch Raketen o.Ä. ein Schaden am Auto entstanden ist, so haftet hierfür derjenige, der den Schaden verursacht hat.
Ist dieser nicht aufzufinden (wovon auszugehen ist), kannst du das nur über die Vollkasko regulieren lassen (es sei denn, du machst der Versicherung irgendwie klar, dass es sich um einen Brandschaden handelt, dann könntest du es über die Teilkasko machen).Da das Fahrzeug aber noch nicht zugelassen ist, besteht auch noch kein Versicherungsschutz und es dürfte von daher auch nicht im öffentlichen Verkehrsraum stehen. Ich hab ehrlich gesagt nicht ganz kapiert, wo genau der Wagen jetzt steht: Vor'm Hof oder auf dem Hof vor der Halle?
Jedenfalls: keine Versicherung = kein Versicherungsschutz = du trägst den Schaden selbst (sofern denn überhaupt einer entstanden ist).Der Händler ist ja im Prinzip nur so "freundlich", dir zu erlauben, das Auto kostenlos auf seinem Gelände zu "lagern".
Und Dreck und Staub, der vom Himmel fällt schadet einem Auto nicht wirklich. 😉 Das passiert das ganze Jahr über.
Bei irgendwelchen Plastikresten von Raketen & Co. sieht das vlt. schon anders aus.
Ob irgendwer eine Rakete auf dein Auto geschossen hat dürfte sich ja relativ leicht feststellen lassen...Also einfach mal gucken, ob denn überhaupt was passiert ist. Dann kann man sich immernoch aufregen. 😉
An diesen Ausführungen ist nahezu alles falsch.
Kaufvertrag ist abgeschlossen. Kein Rücktrittsrecht erkennbar.
Eigentumsübergang erfolgt nicht mit Kaufvertragsschluss, sondern erst mit der Übergabe. Das ist das dingliche Erfüllungsgeschäft. Erst mit der Übergabe erfolgt gemäß § 446 BGB auch der Gefahrübergang. Erst damit geht die Gefahr des Unterganges und der Verschlechterung auf den Käufer über. Davor trägt sie der Verkäufer.
Der Verkäufer ist also bis zur Übergabe voll für das Fahrzeug verantwortlich und hat dafür einzustehen, dass sich das Fahrzeug in dem Zustand befindet, in dem es sich bei Vertragsschluss befand. Ist das nicht der Fall, braucht der Wagen gar nicht abgenommen zun werden.
Und dabei habe ich die Sache mit dem Übergabetermin schon extra mit reingeschrieben..
Er kann im Übrigen sehr wohl vom Kaufvertrag zurücktreten. Dass dies ohne jede Bedingung möglich ist habe ich mit keinem Wort geschrieben.
Ist mir jetzt aber ehrlich gesagt auch zu mühsam, das alles haarklein zu erläutern.
Du darfst mir den Rest, der ja angeblich auch total falsch ist trotzdem gern zeigen.
Zitat:
Original geschrieben von flosen23
Und dabei habe ich die Sache mit dem Übergabetermin schon extra mit reingeschrieben..
Er kann im Übrigen sehr wohl vom Kaufvertrag zurücktreten. Dass dies ohne jede Bedingung möglich ist habe ich mit keinem Wort geschrieben.
Auf welcher Grundlage soll er denn vom Vertrag zurücktreten können? Ohne Einverständnis des Händlers gibt es keine, wenn dieser das Fahrzeug zu den vereinbahrten Bedingungen liefert. Und es war sicher nicht Vertragsbestandteil, dass das Fahrzeug bis zur Übergabe in einer Halle gelagert werden muss.
Und da der TE scheinbar kein einfacher Kunde zu sein scheint, sehe ich keinen Grund für den Händler, kulant zu sein und dem zuzustimmen.
Und sollte der TE die Abnahme verweigern, wird er ggf schadenersatzpflichtig.
Moin,
Ich versteh hier im Grunde den ganzen Vorfall und das ganze Problem nicht so recht.
1.) Wurde bereits ein Kaufvertrag unterschrieben? Wurde das Fahrzeug angemeldet? ÜBLICHERWEISE ist Gefahrenübergang der Tag der Anmeldung oder der Tag der Zahlung (üblicherweise wird ja erst angemeldet, wenn bezahlt oder Bestätigung der Bank zwecks Finanzierung vorliegt). Bis dahin ist das Auto dem Händler und seinem Risiko unterstehend. Ergo - besteht für dich kein Risiko - wenn das Auto beschädigt ist - ist das das Problem des Händlers.
Wenn der Gefahrenübergang bereits bei dir liegt - dann mein Bester - ist das ausschließich DEIN Problem! Der Händler kann dich auslachen und du müßtest selbst das ausgebrannte Fahrzeug bezahlen.
2.) Klar - man kann vom Kaufvertrag zurücktreten. Auch so wie es hier gemacht wurde. ABER 😁 Das wird dich verflucht einiges kosten, da dem Verkäufer = Händler ja ein Schaden entsteht. An Stelle des Händlers - würde ich das Auto eh behalten und dich bitten doch bitte woanders was zu kaufen! Du wirst nämlich vermutlich jede Woche auftauchen...
MFG Kester