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Kaufpreisentschädigung

Moin Moin,



folgende Sache, Kfz-Unfall (ohne Fremdeinwirkung) mit dem Ergebnis: Totalschaden.

Vollkasko inkl GAP-Versicherung, das Auto ist jetzt 16 Mon alt jedoch erst seid 8Mon in meinem Besitz (war nen Vorführer).

Jetzt habe ich mich mal eingelesen in die AGB`s und siehe da, Kaufpreisentschädigung bis 14Mon nach Kauf (bei Neuwagen ab EZ, bei GW aber Zulassung auf den Käufer).



Erst hat der Sachbearbeiter "ausversehen" die GAP Versicherung übersehen und jetzt muss erstmal die Kaufpreisentschädigung geprüft werden, um sicherzustellen das diese bei mir überhaupt zutrifft.



Meine Frage:

Was wird da überprüft? Wie ist überhaupt das Verfahren dazu... Muss der Schaden z.B. xx% vom Kaufpreis betragen?



Die AGB sagt dazu nämlich nichts aus...



Ratlosige Grüße

Abt.Vs4

Beste Antwort im Thema

Es zeigt sich nur eines. Du hast das Problem nicht erfasst.

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Kaufvertrag ?

Aus den Antragsfragen ergibt es sich von allein, ob 1. Besitzer oder nicht.

Die Frage nach der Erstzulassung und Letzte Zulassung auf den VN/Halter ergibt schon die Info, ob 1. Besitzer oder nicht, bzw wie jung das KFZ bei Zulassung auf den Halter ist.

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