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KAUFKRIMI beim Volvo-Händler

Themenstarteram 15. Februar 2007 um 10:21

Ein Fest hätte es werden sollen, die Übernahme meines ersten Volvo S 40 mit anschließender Jungfernfahrt vom Main an die Ruhr, gepflegt über die Autobahn bei geöffnetem Glasdach. Die Sonne strahlte vom blauen Himmel bei fast frühlingshaften Plusgraden an diesen ersten Samstag in Dezember. Statt dessen war es der Beginn eines Autokaufkrimis, der bis heute andauert.

Nach mehreren Probefahrten und reiflichem Nachdenken, ob es überhaupt statthaft ist, 30 000 Euro (das waren mal 60 000 D-Mark!) für ein Auto auszugeben, hatte die seit meiner Kindheit in mir schlummernde Begeisterung für Fahrzeuge dieser Marke gesiegt und ich hatte das Auto beim Autohaus Günther in Gelnhausen Ende Oktober bestellt. Ende November erhielt ich einen Anruf, das Auto sei eingetroffen. Ich überwies über 90 Prozent des Kaufpreises, so war es in dem Kaufvertrag vereinbart, auf das Konto, das mir genannt worden war, und meine Vorfreude strahlte dem Tag der Übergabe entgegen.

Die Übergabe wurde dann erst mal am Nachmittag des Vortags abgesagt. Die Zulassungsstelle habe verschiedene Dokumente nicht akzeptiert, hieß es. Ich solle mit dem Zug fahren, sämtliche Kosten würden mir erstattet. Am Montag könne die Übergabe endgültig stattfinden.

Das fand sie auch mit allen Begleitheften und Schlüsseln, allerdings wieder ohne Zulassung des Autos und ohne Fahrzeugpapiere. Die Zulassungsdokumente seien noch nicht vollständig vorhanden gewesen, ließ der Juniorchef mich wissen. Ich habe mir immer noch nichts Böses dabei gedacht. Schließlich kaufte ich zum ersten Mal in meinem Leben ein neues Auto, das ich auch voll bezahlte. Alle anderen vorher waren entweder gebraucht oder geleast. Ich bezahlte also den Restkaufpreis in bar und fuhr als stolzer Volvobesitzer davon.

Die Tage verstrichen, die Kurzzeitkennzeichen wurden dreimal gewechselt, die Ausreden immer sonderbarer, Weihnachten nahte, bis es hieß, bei einer Zulassung nach dem 28. Dezember verlängere VOLVO die Garantie von zwei auf drei Jahre (ich habe das hier auch gepostet). Auch dieser Termin verstrich unzugelassen und mir wurde versprochen, wenn das Auto erst am 2. Januar zugelassen werde, erstatte mir VOLVO die drei Prozent Mehrwertsteuererhöhung, die ich gar nicht zu bezahlen bräuchte, ich bekäme also mit den Autopapieren noch Geld ausbezahlt.

Am Samstag, 30. Dezember, ich fuhr inzwischen mit roten Nummernschildern, platzte dann die Bombe: Per Einschreiben erhielt ich ein Anwaltsschreiben mit der Aufforderung, das Autohaus Untermain in Aschaffenburg sei die rechtmäßige Eigentümerin des Autos, das Autohaus Günther sei nicht berechtigt gewesen, den Volvo an mich zu verkaufen, ich solle das Auto umgehend zurückgeben.

Was sich bis jetzt herausstellte, ergibt aktuell folgendes Bild:

1. Das Autohaus Untermain in Aschaffenburg, vollwertiger VOLVO-Vertragshändler wie das Autohaus Günther in Gelnhausen auch, hat für das Autohaus Günther „meinen“ Volvo bei VOLVO bestellt und bezahlt.

2. Geliefert wurde das Auto aber an das Autohaus Günther, nur der Brief landete beim Autohaus Untermain, welches den Brief auch einbehielt, weil zwischen beiden Autohäusern noch alte Rechnungen zu Lasten des Autohauses Günther offenstanden.

3. Das Autohaus Günther hat in Person des Juniorchefs Paul Günther meine Anzahlung bei der Bank abgehoben und dem Autohaus Untermain nach eigener Aussage bar ausgehändigt und damit ältere Rechnungen bezahlt.

4. Das Autohaus Untermain wusste genau, dass ich der Besteller und Käufer des neu georderten S 40 bin, dass ich vertraglich gebunden bin, den Kaufpreis vor Zulassung an das Autohaus Günther zu bezahlen, dass das Auto mit Schlüsseln und sonstigem Begleitkram zur Auslieferung an mich beim Autohaus Günther bereitstand.

Zwei VOLVO-Vertragshändler begleichen auf meine Kosten gegenseitige alte Rechnungen, mit denen ich nichts zu tun habe. Vermutlich kam ich gerade recht, weil so wieder frisches Geld in das Getriebe der beiden Kontrahenten floß. VOLVO hat das Geld für mein Auto bekommen, schaut jetzt tatenlos zu, duldet quasi dieses Vorgehen seiner Vertragspartner.

Selbstverständlich habe auch ich sofort einen Rechtsanwalt eingeschaltet. Aber was mich neben der juristischen Problematik vor allem interessiert und weswegen ich Euch um Eure - möglichst zahlreichen - Meinungen bitte, ist:

Wie kann VOLVO als sog. Premiummarke ein solches Gebaren quasi „unter seinem Dach“ dulden? Sicher, VOLVO sagt, alle Vertragshändler sind rechtlich komplett selbstständige Einheiten und handeln in eigenem Auftrag und auf eigene Rechnung. Die Geschäftsführung in Köln ist informiert. VOLVO hat auch mit beiden Autohäusern mehrmals gesprochen, leider ohne Ergebnis, wie mir versichert wurde. Aber hat VOLVO nicht auch eine direkte Verpflichtung den Endkunden gegenüber? Können die Vertragshändler im Namen VOLVO machen, was sie wollen? Und VOLVO schaut achselzuckend zu? Oder gar weg? Fordert nicht umgehend einen ausführlichen schriftlichen Bericht? Droht nicht mit dem sofortigen Entzug der Lizenz? Ist den VOLVO-Verantwortlichen egal, wer ihre Autos verkauft und vor allem wie?

Wie seht Ihr das? Ich sehe VOLVO insoweit in der Pflicht, als ich mich in erster Linie als VOLVO-Kunde sehe und nicht als Kunde irgendeines Autohauses. Die Autohäuser sehe ich vornehmlich als Vermittler und direkte Dienstleister vor Ort. Die VOLVO-Garantie ist schließlich auch nicht an einen bestimmten Händler gebunden! Ich habe einen Volvo bestellt, voll bezahlt und letztlich bis heute nicht bekommen! Und VOLVO unternimmt nichts, das zu ändern. Dann kann ich Unterstützung im Garantiefall, sollte ich überhaupt jemals den Brief bekommen und das Auto dann auch behalten, am besten gleich vergessen, oder? :-(

Ich bin gespannt auf Eure Antworten. Vielleicht sind ja auch hilfreiche Tips dabei. Wie seht Ihr das Verhalten der beiden Autohäuser? Das Autohaus Günther in Gelnhausen ist inzwischen in der Insolvenz, das Autohaus Untermain in Aschaffenburg hat dem Vernehmen nach Ambitionen, den Standort Gelnhausen mit zu übernehmen, mit Billigung von VOLVO, versteht sich. Was haltet Ihr davon? Allen Schreibern schon jetzt vielen Dank.

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206 Antworten
am 15. Februar 2007 um 15:36

Zitat:

Original geschrieben von xyc1111

 

er ist doch schon insolvent. http://www.moskau-inkasso.com/ kann vielleicht noch helfen ;)

viel glück und mehr als alles gute sven

Da habe ich wohl den Text zum Schluss nur überflogen. Möglicherweise kann der Verwalter die Barabhebung und die vorgeblichen Bargeschäfte mit dem anderen Autohaus anfechten, nur bringen wird es dann dem Wabmann leider nicht allzuviel!

gruss paff, der meint, dass es die InsO den Leuten viel zu leicht macht

Re: KAUFKRIMI beim Volvo-Händler

 

Hallo,

ich schließe mich den andren an. Bezahlung erfolgt in dem Fall nur gegen komplette Lieferung. Und da gehören die Papiere eben dazu. Ich finde 90% Anzahlung auch als weit übertrieben. Das würde ich nicht leisten. 10% behält man ein, wenn es evtl nacharbeiten zu tun gibt, zB beim hausbau. Eine Anzhalung soll sicherstellen, dass der kunde nicht einfach abspringt. 90% sind eine vorfinanzierung.

Zum Rest

*Aber hat VOLVO nicht auch eine direkte Verpflichtung den Endkunden gegenüber? Können die Vertragshändler im Namen VOLVO machen, was sie wollen? Und VOLVO schaut achselzuckend zu?

- Sicher, sonst wären sie ja nicht eigenständig. Sie muessen sich natürlich an einige Regeln halten, aber auch Miele kann dem Media-markt nicht vorschreiben, wie er die Kunden zu bedinenen hat. Der Hersteller kann nur indirekt konsequenzen ziehen, in dem zB der Händler den Status "offizieller Volvohändler" verliert oder weniger rabatt bekommt.

*Ist den VOLVO-Verantwortlichen egal, wer ihre Autos verkauft und vor allem wie?

- Im Prinzip - Ja. Daimler war es egal, dass in osteuropa ihre autos verschoben wurde und auch BMW wird es nicht allzu sehr stören, dass dei X5 so oft geklaut werden...

* Ich sehe VOLVO insoweit in der Pflicht, als ich mich in erster Linie als VOLVO-Kunde sehe und nicht als Kunde irgendeines Autohauses.

- Das ist ein Trugschluss, den aber die meisten begehen. Sicher fällt ein schlampiger Verkauf/Service auf den Hersteller zurück, aber der geschäftspartner ist der Händler/Media markt/Aldi etc

* Die VOLVO-Garantie ist schließlich auch nicht an einen bestimmten Händler gebunden!

-Das hat damit nix zu tun, ist auch wie bei einer waschmaschine.

* Dann kann ich Unterstützung im Garantiefall, sollte ich überhaupt jemals den Brief bekommen und das Auto dann auch behalten, am besten gleich vergessen, oder? :-(

- Dies ist das kleinste problem. Ohne Brief bist du nicht mal eigentümer. im schlimmsten fall holt der insovenzverwalter das auto wieder ab und die kohle ist (zumindest teilweise) weg. Wenn du dann mal eigentümer bist greift die garantie, da sie vom hersteller und nicht vom verkäufer kommt. Wieder analog zur maschine von Mile, auf die du auch garantie hast selbst wenn media markt pleite ist.

*Ich bin gespannt auf Eure Antworten. Vielleicht sind ja auch hilfreiche Tips dabei.

- Die anderen habens ja auch schon geschrieben. Bei der wahl des Rechtsanwaltes sollte es einer sein, der sich im bereich insolvenzrecht auskennt. es kann hier durchaus darauf ankommen wann du bezahlst und das auto abgeholt hast.

Wie seht Ihr das Verhalten der beiden Autohäuser? Das Autohaus Günther in Gelnhausen ist inzwischen in der Insolvenz, das Autohaus Untermain in Aschaffenburg hat dem Vernehmen nach Ambitionen, den Standort Gelnhausen mit zu übernehmen, mit Billigung von VOLVO, versteht sich. Was haltet Ihr davon?

- Nun, das ist relativ normal. Der "schuldige" ist ja wohl der, der dir etwas verkauft hat was ihm nicht gehört. Das Verhalten des anderen autohauses (das auf dem rücken der kunden austragen) ist nicht nett, passiert aber oft.

Eine "Drohung" mit Anzeige wg insolvenzverschleppung erscheint mir sinnlos. er ist doch nun in insolvenz und da hat der eigentümer eh nix mehr zu melden. da muesste er dich aus der privatkasse entschädigen. Deine beste chance, so erscheint mir das, ist, dass das Autohaus in aschaffenburg kein interesse an schlechter werbung haben kann. weder bei volvo noch in der öffentlichkeit. Allerdings wird der Insolvenzverwalter auf jeden Fall einer Lösung zustimmen muessen. Und der darf auf sowas keine rücksicht nehmen. Insofern musst du eigentlich hoffen, dass der händler den insolventen übernimmt und die Kunden zufrieden stellt.

ob du dann da nochmal hingehst ist natürlich ne andere sache - ich würde es nicht.

wie immer - keine rechtsberatung, kein verkauf

Rapace

Zitat:

Original geschrieben von xyc1111

er ist doch schon insolvent. http://www.moskau-inkasso.com/ kann vielleicht noch helfen ;)

als ich den Link gelesen hatte, hab ich das für nen schlechten Witz gehalten. Die gibts ja wirklich, oder ist die ganze Website einen Joke?

Grüße,

Eric

Die gibts tatsächlich. Erst vor kurzem kam ein Bericht im TV, den ich aufgenommen, aber bis jetzt noch nicht gesehen habe...

 

Gruß

Markus

Zitat:

Die gibts ja wirklich, oder ist die ganze Website einen Joke?

...ist nicht jeder zu so harmlosen Scherzen wie Du aufgelegt!

Stefan

ich lasse mal meine gedanken kreisen...

anspruch auf herausgabe für Untermain nach §985:

- dann dürfte untermain das eigentum nicht verloren haben;

- verlust des eigentums an günther durch lieferung? sachverhalt macht dazu keinen genauen angaben, wohl nur lieferung unter eigentumsvorbehalt...

- verlust des eigentums durch eigentumserwerb durch dich §929 S.1:

dazu müsste ein berechtigter über den wagen verfügt haben. im zweifel wird anzunehmen sein, dass untermain günther als nichtberechtigten darstellen wird. vermutlich wird verabredet gewesen sein, dass günther in rechnung von untermain über den wagen verfügen durfte, aber nicht durch eigenmacht auf eigene rechnung.

- eigentum immer noch bei untermain

- eigentumserwerb zu deinen gunsten vom nichtberechtigten gemäß 935:

dazu dürfte es sich nicht um eine abhandengekommene sache etc handeln -> ists nicht.

allerdings dürfte dir kein grobfahrlässiges verhalten vorzuwerfen sein.

und JETZT wird es kniffelig: mir ist ein fall bekannt, in dem der käufer eines gebrauchtwagens sich nicht die papiere hat aushändigen lassen und das gericht grobe fahrlässig, i.d.f. bösgläubigkeit angenommen hat. wohlgemerkt war es in dem beschriebenem fall so, dass privat an privat verkaufte. in wie weit das auf einen gewerblichen händler anzuwenden ist, ist schwierig / im ermessen des gerichts.

im zweifel würde ich hier auc grobe fahrlässigkeit annehmen, so dass ein gutgläubiger eigentumserwerb zu deinen gunsten ausscheidet.

---> anspruch auf herausgabe von untermain begründet

 

allerdings hast du einen, wohl leider nicht durchsetzbaren anspruch, aus §812 Abs1 S.1 BGB auf rückzahlung des kaufpreises gegen günther.

wenn nun allerdings untermain günther komplett übernimmt, also mit allen rechten und pflichten, könnten sich die forderungen gegeneinander aufheben. in der praxis wirds wohl so gemacht, dass die gmbh günther komplett beendet wird und untermain eine neue gmbh in den gleichen geschäftsräumen gründet.

tut mir leid :(

hoff auf die kulanz volvos oder einem verbraucherfreundlichen richter! irgendwie klappt das schon!

beste grüße, max

p.s.: dies stellt keine rechtsberatung dar sondern ist nur meine persönliche meinung.

am 15. Februar 2007 um 16:23

Moskau Inkasso

 

Irgendwo findet sich eine Referenz, wo sich jemand dafür bedankt, dass man die Anwälte der Gegenseite von einer negativen Feststellungsklage abhalten konnte! Machen die bei Moskau Inkasso auch Rechtsberatung:confused:?

Was waren denn das für Pfeifen (die Anwälte):p?

Gruss paff

am 15. Februar 2007 um 16:32

Zitat:

Original geschrieben von MaxV40-2.0T

....wenn nun allerdings untermain günther komplett übernimmt, also mit allen rechten und pflichten, könnten sich die forderungen gegeneinander aufheben. in der praxis wirds wohl so gemacht, dass die gmbh günther komplett beendet wird und untermain eine neue gmbh in den gleichen geschäftsräumen gründet.

...

Die einzige Chance wäre wohl Druck von Volvo, die gegebenenfalls das Aufziehen einer Händlerfahne am "neuen" alten Standort verhindern könnten. Daran hat aber vermutlich Volvo kein Interesse.

Ein weiterer Ansatzpunkt könnte sein, dass auch die Handlungen des Liefernden in Aschaffenburg möglicherweise anfechtbar sind, warum wohl bestand er auf Bargeschäften. Sollte das Geld tatsächlich zur Zahlung des Wagens verwendet worden sein, so wäre gegebenenfalls ein Absonderungsanspruch zu begründen (Lieferung des PKW als Bargeschäft zwischen den Händlern). Der Händler in A-Burg wusste vielleicht um die Situation des anderen und versucht sich jetzt (in Absprache mit seinem Händlerkollegen) schadlos zu halten. Bei solchen Konstellationen ist dann oftmals der alte Geschäftsführer auch der Neue!

gruss paff, daumendrück

Zitat:

Original geschrieben von Eifel-Elch

Die gibts tatsächlich. Erst vor kurzem kam ein Bericht im TV, den ich aufgenommen, aber bis jetzt noch nicht gesehen habe...

 

Gruß

Markus

die Videos kannst Du auch auf deren Homepage angucken. Allerdings kommen mir die Jungs zu brav rüber. Visitenkärtchen überreichen usw könnte auch meine Oma.

Obwohl, vielleicht schick ich die Jungs mal nach Köln, mal sehen, was sich noch alles mit meiner Drosselklappe ergibt :D :D

(war´n Scherz! ;))

Grüße,

Eric

Re: Re: KAUFKRIMI beim Volvo-Händler

 

Zitat:

Original geschrieben von rapace

- Dies ist das kleinste problem. Ohne Brief bist du nicht mal eigentümer. im schlimmsten fall holt der insovenzverwalter das auto wieder ab und die kohle ist (zumindest teilweise) weg.

Moin!

Genau das wird er nicht tun, da das Auto gar nicht zur Insolvenzmasse gehört (es war ja nicht Eigentum des Autohauses Günter). Es hängt also am anderen Autohaus. Außerdem ist ja auch noch nichts von einer Insolvenz bekannt (auch wenn sie nicht unwahrscheinlich ist).

Eine juristische Lösung würde ich nach Möglichkeit vermeiden. Selbst wenn du Erfolg hast, bringt es dir nichts, wenn du nach zweieinhalb Jahren entweder endlich dein Auto hast, oder dein Geld zurück. Die Zwischenzeit müsstest du überbrücken. Deswegen würde ich dir raten zusammen mit Volvo und dem Autohaus Untermain eine Lösung zu finden. Denke hierbei auch daran, dass es sich für dich lohnen kann etwas draufzuzahlen, um einen jahrenlangen Streit (mit ungewissem Ausgang) zu vermeiden (auch wenn dein Anwalt das vielleicht anders sieht ;) ).

Achja, und mach ordentlich Druck. Öffentlichkeit kommt immer gut an bei sowas ;)

Gruß + viel Glück

Hallo,

Gruß aus dem Osten.

Das ganze Drama tut mir wirklich leid für dich. Es bekräftigt aber einen meiner seit Jahren unwiderruflichen Grundsätze: Erst die Leistung/Ware und dann das Geld.

Ich sollte meinen jetzigen V50 T5 AWD, den ich vor Umschreibung auf mich (1/2 Jahr Zulassung auf Volvo Deutschland erforderlich) schon nach 3 Monaten nutzen durfte und auch zahlen sollte. Mein Einwand war nur: Geld nur gegen Fz-Brief! Der Händler und ich haben uns dann auf eine Anzahlung in Höhe der Leasingraten für diese 3 Monate bis Umschreibung geeinigt, das waren 1.500 €). So hattte der Händler seine Sicherheit und ich nur eine angemessene Anzahlung geleistet.

@ wabmann: Ich hoffe das ganze nimmt doch noch ein gutes Ende für Dich!!

lt. Insolvenzbekanntmachungen.de:

Az.: 70 IN 21/07 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des Horst Günther - Inh. der Fa. Erwin Günther Auto-Zweiradhaus e.K., Am Spitalacker 16, 63571 Gelnhausen (AG Gelnhausen, HRA 11949), ist am 05.02.2007 um 11:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens des Schuldners angeordnet worden. Verfügungen des Schuldners sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Die Einziehung von Forderungen und Guthaben obliegt alleine dem vorläufigen Insolvenzverwalter; Drittschuldner dürfen an den Schuldner nicht mehr zahlen.

Walter, ich wünsche Dir Erfolg beim Kampf um Dein Auto.

Ich bin kein Jurist, aber schon seit meinem zweiten Auto (und das ist lange her) gibt es bei Privatkauf und Verkauf nur Bargeld gegen Auto/Papiere/Schlüssel. Wenn ich Verkäufer bin, melde ich auch selber ab (Ausnahmen bestätigen diese Regel).

Ich nehme Deinen Beitrag zum Anlaß, auch bei Kauf/Verkauf mit Händlern nur noch so zu verfahren. Für mich hat Dein Beitrag also schon mal Konsequenzen.

Viel Erfolg !!

Thomas

 

...ich sehe hier aus Imagegründen Volvo Deutschland in der Pflicht. Stichwort Abtretung. Die ganze Geldvernichtung via Juristengeplänkel ist für Dich als Privatmann sinnlos.

Hallo!

 

Das ist ja mal ein Hammer, ich schreibe morgen eine Klausur zum Betrug und ich kanns noch gar nicht.

Wenn ich mir aber so mal das ganze überlege, müsste das ein Betrug sein?

Tatbestandsmerkmale:

Objektiv: Täuschung, Irrtum, Vermögensverfügung und Vermögensschaden. Trifft soweit alles zu?

Subjektiver Tatbestand: Vorsatz, Stoffgleichheit und rechtswidrigkeit des Vermögensvorteils.

Ich meine du hast Geld bezahlt, aber eigentlich hast du nichts.

Zivielrechtlich wäre das ja auch ein Sachmangel? Vertragspflichten verletzt. Schadensersatz ist auch drin.

 

Meine Idee wäre nochmal das ganze an Autobild o.ö. zu schicken, dann entsteht möglicherweise öffentlicher Druck.

 

Ist aber wirklich ein Unding, ich glaube ich würde dort täglich aufkreuzen und mit Nachdruck die Papiere verlangen. Das ein Händer sich sowas traut ist wirklich unverständlich.

Naja, ein Anwalt sollte auf jeden fall ein paar Anspruchsgrundlagen finden können.

MFG

Christian

Re: Re: Re: KAUFKRIMI beim Volvo-Händler

 

Zitat:

Original geschrieben von whisky78

Genau das wird er nicht tun, da das Auto gar nicht zur Insolvenzmasse gehört (es war ja nicht Eigentum des Autohauses Günter). Es hängt also am anderen Autohaus. Außerdem ist ja auch noch nichts von einer Insolvenz bekannt (auch wenn sie nicht unwahrscheinlich ist).

Tja, kommt darauf an, wem zu welchem zeitpunkt das Auto wirklich gehörte. Evtl gibt es auch einen Anspruch an den Privatmann, denn ein Verkauf ohne der Eigentümer zu sein wäre evtl strafbar. Aber ob da was zu holen ist? Auf jeden Fall kommts auch auf die genauen vertrgastexte an. Max hat ja einiges aufgeführt.

Auf jeden Fall alles aufbewahren was an schriftverkehr war (nachfragen wg fahrzeugbrief etc), evtl gedächnisprotokolle anfertigen und, wenn vorhanden, zeugen sichern.

Evtl könnte die IHK helfen, zumindest mit Infos, denn sowas passiert ja nicht zum ersten mal. Man könnte auch mal ganz höflich udn unverbindlich Volvo anschreiben und sie auf die Problematik hinweisen. Es kann ja gut sein, dass du nicht der einzige bist und der HErsteller kann auf den nachfolger schon etwas Druck ausüben. Was ist, wenn zB einer eine Anzahlung auf ein Fahrzeug machte? Aber hier unbedingt höflich bleiben, da rechtlich Volvo wohl nix anzulasten ist

Viel Glück

Rapace

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