Kaufen oder Mitarbeiterleasing?
Hallo zusammen,
Da ich vorsichtig mit Daten umgehen möchte, hier eine rhetorische Annahme einer Situation.
Jemand hat demnächst vor, sich ein neues Auto zuzulegen. Hierbei gibts für denjenigen zwei Optionen.
Option 1 wäre einen jungen Gebrauchten zu holen. Wäre eine Finanzierung über ca. 4 Jahre, zwischendurch mit Sondertilgungen. In die engere Wahl würden kommen:
-Cupra Formentor VZ
-Hyundai i30N Fastback
-Bmw 440i Gran Coupe
-Bmw 520d oder 530 i/d
Derjenige stellt sich ungefähr 35-40 k dafür vor.
Bei der zweiten Option kommt, wie der Titel bereits verrät, das Mitarbeiterleasing ins Spiel. Durch eine gewisse Kooperation bekommt derjenige Mercedes Fahrzeuge zu günstigen Konditionen:
-keine Anzahlung
-Versicherung wird übernommen
-alle 12 Monate ein neues Fahrzeug (max. Leasingdauer)
-bei Fahrzeugrückgabe wird der Außenzustand „nicht beachtet“ (Kratzer o.Ä. werden nicht angerechnet)
Um Beispielpreise zu nennen: für einen A250e zahlt man ca. 380€, für einen Einsteiger EQE mit normaler Ausstattung ca 550€, ein gut ausgestatteter CLA35 ca. 600€.
Seine Gedanken hierzu sind folgende: Für die Option 1 muss er ja gewisse Dinge auch in Kauf nehmen, wie zB Wertverlust, Inspektionen, Kfz Versicherung, Verschleißteile und was noch dazu gehört. Nach 5 Jahren hat das Fahrzeug ein gewisses Alter erreicht, da nicht neu gekauft wurde, und dann würde er das Auto wieder verkaufen und ein anderes holen. Da fährt er doch mit der Option 2 besser oder nicht? Ihm ist klar, dass das Auto nie ihm gehören wird, jedoch kann er sich vermutlich viel Stress sparen, bspw. eventuelle ungeplante Werkstattaufenthalte, der „Stress“ am Ende das Auto wieder zu einem für ihn guten Preis verkaufen und das nächste zu holen vice versa.
Was denkt ihr was für ihn mehr Nutzen bringt bzw. was finanztechnisch klüger wäre?
30 Antworten
Zitat:
@J_Novi schrieb am 27. März 2023 um 11:42:39 Uhr:
Ich denke bei den Konditionen des Mitarbeiterleasings kommt noch die Versteuerung des geldwerten Vorteils dazu.
Wenn die Leasingrate unter 1% des Listenneupreises liegt - habe ich in Erinnerung.
Das hat mit der Leasingrate nix zu tun. Die Besteuerung erfolgt nach BLP. 1% für Verbrenner, 0,5% für Hybrid und 0,25 oder 0,5% für Elektro Fahrzeuge zzgl. Entfernung Wohnung und erste Arbeitsstätte mit 0,03% x Anzahl Kilometer.
Ähm.....der te zahlt die Leasing rate selbst. Nix da mit 1% versteuern. Einmalig den geldwerten Vorteil
Im Großen und Ganzen kann man also sagen, dass das Leasingmodell hier höchtswahrscheinlich lukrativer ist als sich ein Gebrauchtwagen zu finanzieren, wessen Preis bei über 30k ist, richtig? Zumal der Kollege sowieso nach zwei bis drei Jahren sein Auto höchstwahrscheinlich erneuern möchte, so kann er es jedes Jahr machen.
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Zitat:
@cycroft schrieb am 27. März 2023 um 12:38:45 Uhr:
Das hat mit der Leasingrate nix zu tun. Die Besteuerung erfolgt nach BLP. 1% für Verbrenner, 0,5% für Hybrid und 0,25 oder 0,5% für Elektro Fahrzeuge zzgl. Entfernung Wohnung und erste Arbeitsstätte mit 0,03% x Anzahl Kilometer.
Nix vermischen. Du beschreibst den Fall eines unentgeltlich überlassenen Dienstwagens zur privaten Nutzung. Hier liegt etwas anderes vor. Der AG (vermutlich DB oder eine Tochtergesellschaft?) gibt ein Mitarbeiterleasing aus. Und da gibt es Grenzen, die nicht steuerfrei unterschritten werden können. Und das ist mWn 1% vom BLP. Der AG kann drunter gehen - zB 0,7 - dann muss geldwerter Vorteil versteuert werden.
Dass es sich um eine DB fremde dritte Firma handelt, erscheint mir aufgrund der Ratenhöhen unplausibel. Dann sähe es wohl aber nochmal anders aus.
Es handelt sich um das Firmenangehörigen (FA) Geschäft von Mercedes ... da wird nix mit 1% versteuert. Der Mitarbeiter, Sohn eines Mitarbeiters, Ehefrau oder wer auch immer "mietet" das Auto quasi. Darum ist auch schon Versicherung, Service etc. enthalten.
Ich hab schon lang nicht mehr ins Portal geschaut (Schwiegervater schafft dort), aber Ende letzten Jahres gabs definitiv keinen EQE für 500 EUR...
Dachte ich mir doch. Mitarbeiterleasing gibt's nur für Mitarbeiter eines Autoherstellers. Die Raten liegen bei ca. 1% des BLP des Fahrzeugs und die Mietdauer ist Recht kurz bei Mercedes. Bei einem EQE reden wir dann eher über 800-900 EUR Leasingrate.
Zitat:
@cycroft schrieb am 27. März 2023 um 12:38:45 Uhr:
Das hat mit der Leasingrate nix zu tun. Die Besteuerung erfolgt nach BLP. 1% für Verbrenner, 0,5% für Hybrid und 0,25 oder 0,5% für Elektro Fahrzeuge zzgl. Entfernung Wohnung und erste Arbeitsstätte mit 0,03% x Anzahl Kilometer.
In meiner Zeit bei VW war es so, dass man nur etwas versteuern musste, wenn man mit dem WA-Auto auch zur Arbeit gefahren ist... Musste dann nur unterschreiben, dass man mit dem Auto nicht zur Arbeit fährt und schon musste man nichts versteuern 😉 Hat im Endeffekt natürlich niemanden interessiert, wem die Autos mit WOB-Kennzeichen aufm Mitarbeiterparkplatz gehören.
Zitat:
@MickyX schrieb am 30. März 2023 um 07:46:36 Uhr:
In meiner Zeit bei VW war es so, dass man nur etwas versteuern musste, wenn man mit dem WA-Auto auch zur Arbeit gefahren ist... Musste dann nur unterschreiben, dass man mit dem Auto nicht zur Arbeit fährt und schon musste man nichts versteuern
auch den 1 % nicht?!
Wenn man für den Wagen als MA mindestens 1% der UVP an Leasingrate bezahlt, dann gibt es keine 1% Versteuerung mehr. Es geht hier nicht um den unentgeltlich überlassenen Dienstwagen!
Zitat:
@CivicTourer schrieb am 30. März 2023 um 10:06:05 Uhr:
Wenn man für den Wagen als MA mindestens 1% der UVP an Leasingrate bezahlt, dann gibt es keine 1% Versteuerung mehr. Es geht hier nicht um den unentgeltlich überlassenen Dienstwagen!
Woher kommt denn die Grenze von 1%? Ich hab damals 1,2% vom BLP gezahlt, auch ein Grund warum ich das nur einmal getan habe und es danach kein Auto übers WA-Leasing mehr gab.
Eine Frage nur aus Interesse: Abzug vom Brutto oder Netto?
Zitat:
@MickyX schrieb am 30. März 2023 um 12:50:24 Uhr:
Zitat:
@CivicTourer schrieb am 30. März 2023 um 10:06:05 Uhr:
Wenn man für den Wagen als MA mindestens 1% der UVP an Leasingrate bezahlt, dann gibt es keine 1% Versteuerung mehr. Es geht hier nicht um den unentgeltlich überlassenen Dienstwagen!Woher kommt denn die Grenze von 1%? Ich hab damals 1,2% vom BLP gezahlt, auch ein Grund warum ich das nur einmal getan habe und es danach kein Auto übers WA-Leasing mehr gab.
Das ist die Grenze, bis zu der eben kein geldwerter Vorteil versteuert werden muss. Natürlich kann eine niedrigere Rate verlangt werden = dann muss ein geldwerter Vorteil versteuert werden. Natürlich kann eine höhere Rate verlangt werden. Zu Zeiten als man als Endverbraucher unter 1 Leasingfaktor bezahlt hat mag das weniger attraktiv gewesen sein. Aber jetzt wo Leasing idR über 1 liegt sind die Programme oft wieder eher attraktiv (uA weil all incl)
Zitat:
@Hernefan schrieb am 30. März 2023 um 13:26:26 Uhr:
Eine Frage nur aus Interesse: Abzug vom Brutto oder Netto?
Ich kenne das vom Netto. Dein privates Leasing beim Händler bezahlst Du ja auch nicht aus dem Brutto.
Zitat:
@J_Novi schrieb am 27. März 2023 um 11:42:39 Uhr:
Ich denke bei den Konditionen des Mitarbeiterleasings kommt noch die Versteuerung des geldwerten Vorteils dazu.
Nö