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Kauf eines PKW mit Tageszulassung / Haltereigenschaft erst nach 6 Monaten

Themenstarteram 17. Dezember 2020 um 15:28

Ich habe folgendes Angebot von einem KIA-Händler: Kauf eines Ceed, welcher auf den Händler noch zugelassen wird. Er wird Halter des PKW und bleibt dies für 6 Monate. Verkauf an mich jedoch sofort mit meiner Kfz-Versicherung, die der Händler bei der Zulassung angibt. Ich kann den Wagen auch sofort nutzen. Ich erhalte mit der Übernahme des PKW auch alle Unterlagen inkl. Kfz-Brief und soll den Ceed in 6 Monaten dann auf meinem Namen umschreiben. Aufgrund der 6-Monats-Frist bekommt er einen hohen Rabatt, den er an mich weitergibt.

Ist das gängige Praxis? Welche Risiken habe ich, wenn ich 6 Monate lang nicht der Halter bin? Und: Gibt es Probleme nach der 6-Monats-Frist mit der Umschreibung auf mich (auch wenn ich Kaufvertrag und alle Unterlagen, wie z.B. Kfz-Brief vorlegen kann). Vielen Dank für die Hilfe!

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52 Antworten

Zitat:

@Zizou12 schrieb am 18. Dezember 2020 um 09:35:40 Uhr:

Zitat:

@keksemann schrieb am 18. Dezember 2020 um 09:27:44 Uhr:

Danke... ich hoffe wirklich, der TE äußert sich mal zur "Steuersache"

Hat sich in Deinem Fall das AH oder der Hersteller mal gekümmert / gefragt, dass / ob Du ummeldest oder umgemeldet hast?

...

Ein Klassiker, wo immer Verkäufer immer mauscheln, ist z.B. die klassische "Eroberungsprämie" in der ein Hersteller manchmal auf die Inzahlungnahme des Fremdfabrikats besteht.

Hier täuscht der Verkäufer einfach eine Inzahlungnahme vor, was bei einer Revisionsprüfung jedoch in den meisten fällen auffliegt. Ich als Controller, konnte dann aufgrund nachträglich zurückgeforderter Prämien die ganze Budgetierung anpassen.

Das hatte ich 1997 auch schon mal mitgemacht, als ich einen neuen Ford Galaxy gekauft hatte. Dafür gab es 2000 DM Nachlass, die mir der Höndler weitergegeben hatte. „Verkauft“ hatte ich das Astra Cabrio.

Ganz wohl war mir dabei allerdings nicht, denn papiermäßig hatte ich mein Auto an den Händler verkauft und hätte nichts dagegen machen können, wenn er auf Vertragseinhaltung bestanden hätte.

Es ist aber gut gegangen, aber ich würde es wohl nicht wieder machen.

Gruß aus’m Ländle

Ulrich

.. nachbearbeitet, weil es mit dem bereichsweisen Zitieren nicht geklappt hatte.

Ich werfe mal was ein!

 

 

Das Auto meiner Frau lief bis vor 2jahren noch auf Schwiegervater die Steuer wurde von unserem Konto eingezogen aber Schwiegervater wurde informiert über Fälligkeit bzw bei Fahrzeug Wechsel über Rückerstattung!

 

Demnach bekommt das der Händler mit!

Zitat:

@Kitzblitz schrieb am 18. Dezember 2020 um 10:40:25 Uhr:

@Zizou12 schrieb am 18. Dezember 2020 um 09:35:40 Uhr:

...

Ein Klassiker, wo immer Verkäufer immer mauscheln, ist z.B. die klassische "Eroberungsprämie" in der ein Hersteller manchmal auf die Inzahlungnahme des Fremdfabrikats besteht.

Hier täuscht der Verkäufer einfach eine Inzahlungnahme vor, was bei einer Revisionsprüfung jedoch in den meisten fällen auffliegt. Ich als Controller, konnte dann aufgrund nachträglich zurückgeforderter Prämien die ganze Budgetierung anpassen.

[/quote

 

Das hatte ich 1997 auch schon mal mitgemacht, als ich einen neuen Ford Galaxy gekauft hatte. Dafür gab es 2000 DM Nachlass, die mir der Höndler weitergegeben hatte. „Verkauft“ hatte ich das Astra Cabrio.

Ganz wohl war mir dabei allerdings nicht, denn papiermäßig hatte ich mein Auto an den Händler verkauft und hätte nichts dagegen machen können, wenn er auf Vertragseinhaltung bestanden hätte.

Es ist aber gut gegangen, aber ich würde es wohl nicht wieder machen.

Gruß aus’m Ländle

Ulrich

In der Tat, ist das wirklich häufig mit einem "unguten" Bauchgefühl verbunden. In der heutigen Zeit, räumen viele bei Inzahlungnahmen einen zwischenzeitlich "eigenen Verkauf" ein.

Das war früher, wie du beschrieben hast, noch ganz anders.

Wir haben unseren ceeed 2019 genau über diesen Weg gekauft.

Steuer wurde per SEPA von Konto meiner Frau abgebucht, Versicherung lief über uns.

Wir hatten uns vertraglich verpflichtet dem Händler nach 6 Monaten die Ummeldung zu bestätigen ( ich glaube ich hatte ein n Scan des Briefes mit Datum geschickt)

Und wenn der Händler es schriftlich braucht, fordert er für das auf ihn zugelassene Fahrzeug xy einen Haltedauernachweis an, kostet 5.10 Euro pro Auto und er kann das eindeutig dem Hersteller gegenüber nachweisen,dass der Wagen 6 Monate auf ihn zugelassen war

Themenstarteram 19. Dezember 2020 um 14:43

Zulassungsstelle meldet an Bundeskraftfahramt und die an KIA. Damit KIA immer aktuellen Stand des Halters hat wegen Anschreiben für Rückrufaktion hat etc.

Zitat:

Von wem wird KIA über die Umschreibung informiert?

Von der Zulassungsstelle mit Sicherheit nicht.

Wenn der Händler die Vorgaben natürlich schriftlich fixiert und durch Zufall kommt Kia an die Info,dass Du Halter bist(zB wenn Du innerhalb der ersten 6 Monate zu KIA fährst, wegen Service, defekt oä und man dich als Kunden mit der Fin anlegt) dann wird man von Dir den Rabatt zurück fordern.

Da irrst Du. Das KBA meldet mit Sicherheit keine Halterdaten an die Hersteller.

Rückrufaktionen laufen anders herum.

Der Hersteller meldet die betreffenden Fin an's KBA , das wiederum die örtlich zuständigen Zulassungsstellen davon in Kenntnis setzt,diese fordern den Halter zur Durchführung auf

@Juergen008

das Bundeskraftfahramt heißt in Wirklichkeit Kraftfahrtbundesamt (KBA) und es verhält sich so, wie @windelexpress das beschreibt. Das kann ich aus beruflicher Erfahrung heraus bestätigen. Rückrufaktionen sind jetzt hier aber kein Gegenstand der Debatte.

Es wäre toll, wenn Du jetzt endlich mal schreiben würdest, wer in Deinem Fall die Kfz-Steuer bezahlen soll. Das wäre schön.

Themenstarteram 19. Dezember 2020 um 16:08

Die Steuer bezahle ich

Zitat:

@keksemann schrieb am 19. Dezember 2020 um 16:26:48 Uhr:

@Juergen008

das Bundeskraftfahramt heißt in Wirklichkeit Kraftfahrtbundesamt (KBA) und es verhält sich so, wie @windelexpress das beschreibt. Das kann ich aus beruflicher Erfahrung heraus bestätigen. Rückrufaktionen sind jetzt hier aber kein Gegenstand der Debatte.

Es wäre toll, wenn Du jetzt endlich mal schreiben würdest, wer in Deinem Fall die Kfz-Steuer bezahlen soll. Das wäre schön.

@juergen008,

Bei unserem Fahrzeugkauf ( Tageszulassung ) damals, war es so: Das Fahrzeug war 1 Monat auf das Autohaus angemeldet, die Kosten für Steuer und Versicherung wurden für den Monat vom Autohaus übernommen. Wir waren von Anfang an Nutzer.

Ist immer abhängig vom Hersteller,wie der die Rabattadbedingungen festlegt.

Wie schon mal erwähnt, uns gibt's Händler,die machen Neuzulassung aufs AH und Umschreibung auf den Endkunden an einem Tag oder nächsten Tag.

ch habe gerade eine ähnliche Thematik:

Das neue Fahrzeug muss noch 4 Monate auf den Händler zugelassen bleiben, aber ich muss Versicherungsnehmer werden. Welche Versicherer bieten das an? Online scheinbar keiner.

Halter nicht gleich Versicherungsnehmer hab ich früher bei der HUK gemacht ich war Halter meine Mutter Versicherungsnehmer

Häh, abweichender Halter/VN machen doch "alle" Versicherungen!?!

@DarkDarky

 

Ich musste damals suchen weil es keiner machen wollte klar angeboten haben es viele aber wenn man es wollte ja ne blabla

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