ForumKaufberatung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Kaufberatung
  5. Kauf eines PKW mit Tageszulassung / Haltereigenschaft erst nach 6 Monaten

Kauf eines PKW mit Tageszulassung / Haltereigenschaft erst nach 6 Monaten

Themenstarteram 17. Dezember 2020 um 15:28

Ich habe folgendes Angebot von einem KIA-Händler: Kauf eines Ceed, welcher auf den Händler noch zugelassen wird. Er wird Halter des PKW und bleibt dies für 6 Monate. Verkauf an mich jedoch sofort mit meiner Kfz-Versicherung, die der Händler bei der Zulassung angibt. Ich kann den Wagen auch sofort nutzen. Ich erhalte mit der Übernahme des PKW auch alle Unterlagen inkl. Kfz-Brief und soll den Ceed in 6 Monaten dann auf meinem Namen umschreiben. Aufgrund der 6-Monats-Frist bekommt er einen hohen Rabatt, den er an mich weitergibt.

Ist das gängige Praxis? Welche Risiken habe ich, wenn ich 6 Monate lang nicht der Halter bin? Und: Gibt es Probleme nach der 6-Monats-Frist mit der Umschreibung auf mich (auch wenn ich Kaufvertrag und alle Unterlagen, wie z.B. Kfz-Brief vorlegen kann). Vielen Dank für die Hilfe!

Ähnliche Themen
52 Antworten
Themenstarteram 17. Dezember 2020 um 18:14

Der Händler sagte mir, dass die Firma KIA bei einer Umschreibung auf mich darüber informiert wird. Sollte die Umschreibung innerhalb der 6 Monate sein, wird die Firma KIA den gewährten Rabatt vom Händler zurückfordern - und dieser von mir. Dies regelt er vertraglich mit mir.

wer zahlt die KFZ-Steuer in Deinem Fall?

Diese Spielchen mit dem zulassen aufs AH , und der Eigentümer nutzt den Wagen ab EZ mache ich wöchentlich, Nicht der Händler ist der Spielverderber mit der Haltedauer, sondern der Hersteller, der nicht will,dass die Rabatte durchgereicht werden.

Manche AH schreiben selbst den Wagen am nächsten Tag auf den Eigentümer um,manche sogar am gleichen Tag.

Wird meist aber nur bei Bargeschäften oder Eigenfinanzierungen gemacht. Ist die Herstellerbank Finanzierer meist nicht.

Manche Hersteller wollen vom AH aber einen Haltedauernachweis,da geht das dann nicht.

Zitat:

@Juergen008 schrieb am 17. Dezember 2020 um 19:14:14 Uhr:

Der Händler sagte mir, dass die Firma KIA bei einer Umschreibung auf mich darüber informiert wird. Sollte die Umschreibung innerhalb der 6 Monate sein, wird die Firma KIA den gewährten Rabatt vom Händler zurückfordern - und dieser von mir. Dies regelt er vertraglich mit mir.

Von wem wird KIA über die Umschreibung informiert?

Von der Zulassungsstelle mit Sicherheit nicht.

Wenn der Händler die Vorgaben natürlich schriftlich fixiert und durch Zufall kommt Kia an die Info,dass Du Halter bist(zB wenn Du innerhalb der ersten 6 Monate zu KIA fährst, wegen Service, defekt oä und man dich als Kunden mit der Fin anlegt) dann wird man von Dir den Rabatt zurück fordern.

@windelexpress

wahrscheinlich über die Rückerstattung der Kfz-Steuer... wie denn auch sonst? Wäre der einfachste Weg für KIA als Hersteller, Importeur oder dem Händler. Der Händler wird auch keinerlei Interesse haben, sich hier auf die Seite des KD und gg den Hersteller zu stellen. Welchen Vorteil hätte denn der TE, wenn er den Wagen "vorzeitig" ummeldet?

Weiß ich nicht, der TE hatte gefragt wegen der Umschreibung.

Wenn es ihm egal wäre,dann hätte er den Faden nicht eröffnet.

Die Händler,die ich hier kenne,stellen sich auf Seite des KD und melden unwesentlich später auf den Kunden um.

In einem Fall bei einem RS5 Neuwagen, sogar in aufeinanderfolgenden Vorgängen. Da wurden für den Hersteller nur Kopien der ZB1 und 2 von der Zulassung auf's AH gemacht und danach gleich auf die Endkundin umgeschrieben.

Ich glaub da geht's um Kundenbindung,Ddie kauft alle 2 bis 3 Jahre hochwertige Neuwagen.

einzige Nachteil sind hier....höhere Verischerungskosten (für die 6 Monate) und im Brief stehen halt 2 Halter drin.

Mehr "Nachteile" gibt es hier nicht.

Passend dazu wäre auch mal grundsätzlich die Frage, inwiefern ein Händler eigentlich überhaupt davon profitiert ein verkauftes Auto die ersten 6 Monate auf das Autohaus anzumelden, und noch viel passender, welchen tatsächlichen Schaden eine vorzeitige Ummeldung des TE verursacht.

Zitat:

@E97 schrieb am 18. Dezember 2020 um 05:15:10 Uhr:

Passend dazu wäre auch mal grundsätzlich die Frage, inwiefern ein Händler eigentlich überhaupt davon profitiert ein verkauftes Auto die ersten 6 Monate auf das Autohaus anzumelden, und noch viel passender, welchen tatsächlichen Schaden eine vorzeitige Ummeldung des TE verursacht.

Der Hintergrund ist eigentlich ganz simpel. Der Händler bekommt für Vorführfahrzeuge bessere Konditionen beim Hersteller. Die Zulassung erfolgt daher auch als Selbstfahrervermietfahrzeug. Das bedeutet dann aber auch TÜV schon nach 1 Jahr und nicht erst nach 3 Jahren. Weiterhin ist das Auto beim späteren Verkauf nicht mehr aus erster Hand.

Ich hatte so einen Deal auch schon einmal beim Kauf eines OPEL Astra Cabrios in 1993 gemacht. Der Händler hatte seinen Vorführer in schwarz bestellt und nicht in der Vorführerfarbe Heliotrop. Deshalb hatte er den Wagenaufbau auch nicht im Frühsommer bekommen, sondern erst im Oktober. Eine blöde Zeit für ein Cabrio als Vorführer.

Der Nachlass war immerhin so hoch, dass ich nicht lange überlegen musste, obwohl ich eigentlich einen Omega Caravan bestellen wollte. Den Caravan hatte ich damals nicht aus Platzgründen gebraucht. Für die Urlaubsfahrten hatten wir ohnehin ein Wohnmobil.

Beim Verkauf nach 9 Jahren und 129.000 km hatte der erste Halter keine Rolle gespielt. Da zählte nur der gute Zustand. Ich hatte es trotzdem erklärt und mit dem Versicherungsschein belegt.

Gruß aus’m Ländle

Ulrich

Das ist ein völlig normaler Vorgang. Wie ein User bereits anmerkte, möchte der Hersteller durch die Haltedauer in erster Linie verhindert, dass sich durch die Rabattierung weitere "Verkäuferkreise" bilden und eventuell EU weit die Preis/-bzw. Nachlassstruktur demoliert wird.

Das Auto wird wahrscheinlich auch kein Selbstfahrervermietfahrzeug sein, sondern ein stinknormaler "Vorführer" und dementsprechend bezuschusst.

Was man hier von einem User über die KFZ-Steuer liest, ist an Unkenntnis mal wieder nicht zu unterbieten. Jeder der sich mal ein SEPA-Lastschriftmandat durchgelesen hat, sollte eigentlich wissen, dass selbst der Papst als "Zahler" eingetragen werden kann.

Der weitere Eintrag im Brief, wird beim Wiederverkauf keinerlei Rolle mehr spielen bzw. ist so marginal das es nicht erwähnenswert ist.

Ich würde allerdings nicht empfehlen, dass Fahrzeug vor der vereinbarten Zeit umzumelden, denn Autohäuser sind den Herstellern gegenüber Revisionspflichtig, daher würde ich mal vermuten das der Verkäufer nach Ablauf von 6 Monaten durchruft und gerne eine Kopie vom Fahrzeugschein/- sowie Brief benötigt, um die Haltedauer zu dokumentieren.

@Zizou12

ich habe gerade den anderen Thread wieder gefunden, weil da war neulich so eine ähnliche Fragestellung... ähnlich, nicht exakt. Wer hat im Falle Deiner Mutter die Kfz-Steuer gezahlt? https://www.motor-talk.de/.../...e-auf-grossabnehmer-t6978847.html?...

Zitat:

@keksemann schrieb am 18. Dezember 2020 um 09:14:18 Uhr:

@Zizou12

ich habe gerade den anderen Thread wieder gefunden, weil da war neulich so eine ähnliche Fragestellung... ähnlich, nicht exakt. Wer hat im Falle Deiner Mutter die Kfz-Steuer gezahlt? https://www.motor-talk.de/.../...e-auf-grossabnehmer-t6978847.html?...

Diese hat in der Tat das Autohaus gezahlt.

Allerdings muss ich hinzufügen, dass es damals noch kein SEPA-Lastschriftmandat gab, sondern man die Steuer noch überweisen konnte.

Dahingehend, war es für alle Beteiligten einfach bequemer und die geschätzten 40-50 Euro (weiss ich natürlich nicht genau) Steuer eher nicht der Rede wert für einen Clio.

Danke... ich hoffe wirklich, der TE äußert sich mal zur "Steuersache"

Hat sich in Deinem Fall das AH oder der Hersteller mal gekümmert / gefragt, dass / ob Du ummeldest oder umgemeldet hast?

Zitat:

@keksemann schrieb am 18. Dezember 2020 um 09:27:44 Uhr:

Danke... ich hoffe wirklich, der TE äußert sich mal zur "Steuersache"

Hat sich in Deinem Fall das AH oder der Hersteller mal gekümmert / gefragt, dass / ob Du ummeldest oder umgemeldet hast?

Gerne.

Hört sich komisch an, aber ich weiß es nicht mehr genau, WEIL ich damals zu nah dran war.

Ich hab als Controller in einem Autohaus gearbeitet und wusste dahingehend, dass bei irgendeinem "Anliegen" bzw. "Problem" ein Mitarbeiter entsprechend auf mich zukommen würde.

Wo ich jedenfalls sehr häufig involviert war, war der "Stress", wenn plötzlich in FBI-Manier 2 Mitarbeiter des Herstellers das Autohaus betreten und mit einer Liste in der Hand, nach dem Zufallsprinzip die Revisionsunterlagen von 26 Geschäften sehen wollen.

Ein Klassiker, wo immer Verkäufer immer mauscheln, ist z.B. die klassische "Eroberungsprämie" in der ein Hersteller manchmal auf die Inzahlungnahme des Fremdfabrikats besteht.

Hier täuscht der Verkäufer einfach eine Inzahlungnahme vor, was bei einer Revisionsprüfung jedoch in den meisten fällen auffliegt. Ich als Controller, konnte dann aufgrund nachträglich zurückgeforderter Prämien die ganze Budgetierung anpassen.

Zitat:

@Zizou12 schrieb am 18. Dezember 2020 um 07:27:55 Uhr:

...

Das Auto wird wahrscheinlich auch kein Selbstfahrervermietfahrzeug sein, sondern ein stinknormaler "Vorführer" und dementsprechend bezuschusst.

...

Bei meinem Astra Cabrio war es so. Ich musste damit nach 1 Jahr zum TÜV fahren. Das hatte der Händler mir gegenüber auch nicht verschwiegen.

Nachschauen kann ich leider nicht mehr. Den Ordner mit allen Unterlagen zum Auto hatte ich 2002 dem Käufer ausgehändigt, damit er die Fahrzeughistorie komplett hat.

Gruß aus’m Ländle

Ulrich

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Kaufberatung
  5. Kauf eines PKW mit Tageszulassung / Haltereigenschaft erst nach 6 Monaten