Katzenaugen?

Jaja.. ne poplige Frage.. ich weiß.
Dennoch wage ich es, euch damit zu belästigen.

Nur.. hab' ich doch heute das Heck meiner Elli umgebaut und nu ists irgendwie schwer, da noch so'n dösiges Katzenauge unterzubringen...(Elli is ja recht klein..)

Auf der von mir angeschauten TÜV-Seite steht bloß, da muss eins dran sein- oder zwei-dann li/re.

Hm.. aber nirgends steht, wie groß die Dinger sein müssen.....*Kopfkratz

Ich hab nun schon zögerlich vor den Kinderrad von den Nachbarn gestanden- da is eins dran.. soooo etwa wie ein 5 Ct. Stück.

Langt das nicht auch?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Dessie


und nu ists irgendwie schwer, da noch so'n dösiges Katzenauge unterzubringen...(Elli is ja recht klein..)

Auf der von mir angeschauten TÜV-Seite steht bloß, da muss eins dran sein- oder zwei-dann li/re.

Wenn du deine '

Katzenaugen

' gut auf machst, so wirst du lesen:

Lichttechnische Einrichtungen

an Kraftfahrzeugen und deren Anhängern

2.10

Rückstrahler hinten

(Fundstelle: 93/92/EWG Anh. IV Nr.6.12; StVZO § 53)

Mit Prüfzeichen-Prüf-/Genehmigungsnummer zB:

lA (E4) 02216

Also die kleinen Dinger von den Kiddybikes welche sich BikeRocker oft an das Leder heften, da is nix mit 🙂!

Tschüs

29 weitere Antworten
29 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Quox


die 150mm Seitenlänge stimmen mal auf keinen Fall...

meine Meinung (und meine letzte Antwort...) ich persönlich bin der Ansicht dass man sich wegen einer derart unwichtigen Kleinigkeit nicht angreifbar machen muss...
es gibt so viel lohnenderes zum verändern 😁

kannst du glauben, oder nicht, steht halt mal so in der StVZO § 53 🙄

Der §53 StVZO sagt leider nichts über die Größe aus...
Sie müssen E-Geprüft sein (vermutlich sollten sie groß genug sein, damit die Nummer draufpasst 🙄)
Die Kleinsten die ich mit E-Prüfzeichen gefunden habe sind: ein runder mit 60mm und ein eckiger mit 35x90mm.
Es gibt noch ein rundes Rücklicht, 64mm mit integriertem Rückstrahler - auch E-geprüft, würde zu Dessies Mopped passen

Aber TE macht sich Gedanken um den Rückstrahler 😕
Seine Spiegel fallen auch sehr klein aus und das Kennzeichen darf die 30-Grad-Neigung nicht überschreiten 😛

Zitat:

Original geschrieben von PureBlack


Der §53 StVZO sagt leider nichts über die Größe aus...
Sie müssen E-Geprüft sein (vermutlich sollten sie groß genug sein, damit die Nummer draufpasst 🙄)
Die Kleinsten die ich mit E-Prüfzeichen gefunden habe sind: ein runder mit 60mm und ein eckiger mit 35x90mm.
Es gibt noch ein rundes Rücklicht, 64mm mit integriertem Rückstrahler - auch E-geprüft, würde zu Dessies Mopped passen

Aber TE macht sich Gedanken um den Rückstrahler 😕
Seine Spiegel fallen auch sehr klein aus und das Kennzeichen darf die 30-Grad-Neigung nicht überschreiten 😛

Genau!

Weil- der fehlt. Das lockt die Kameraden vom Hamburger Trachtenverein magisch an....

Alles andere is Toleranz....und veranlasst nicht zu dummen Ideen wie " Halt, Fahrzeugkontrolle, kalter Kaffee, belegte Brötchen- Strafzettel

Ich fahre im Grunde immer ohne (siehe letztes Foto) , ausser zur HU - dann wird es kurzerhand "angelascht" 😎

Ansonsten bleibt Dir entweder die kombinierte Rückleuchte, oder eins aus dem Zubehör unter das Kennzeichen schrauben.

Zitat:

Original geschrieben von PureBlack


Ich fahre im Grunde immer ohne (siehe letztes Foto) , ausser zur HU - dann wird es kurzerhand "angelascht" 😎

Ansonsten bleibt Dir entweder die kombinierte Rückleuchte, oder eins aus dem Zubehör unter das Kennzeichen schrauben.

Ha! Die Spiegel da sind auch nich größer als meine!!

Gute Idee.. mal so einen suchen

Mein lieber Twindance

Ob schlaflosen Nächte oder nicht,
ein Moderator sollte soviel Ahnung und Weitblick haben um zu erkennen dass ein Verstoß gegen die Lichttechnische Einrichtungen gemäß §49a StVZO (Der Rückstrahler gehört dazu) keine Owi, sondern ein Verstoß gegen die Zulassungsordnung ist.

Deine Empfehlung ist kein guter Dienst.

Und wenn der TÜV (inklusiver Mützenmänner) dich bisher ungeschoren ließ, heißt das nicht dass es zulässig ist ohne Rückstrahler zu fahren.

Wenn dich ein besonders 'wichtiger' Uniformierter beachtet, dann ist es möglich dass du dein Bike stehen lässt.
Verhaftet wirst du deshalb nicht.
Du darfst mir glauben, dass ich weiß von was ich rede.

!50mm Seitenlänge – das ist die Seitenlänge der Dreieck-Rückstrahler bei Anhängern.

Zitat:

Original geschrieben von Quox



meine Meinung (und meine letzte Antwort...) ich persönlich bin der Ansicht dass man sich wegen einer derart unwichtigen Kleinigkeit nicht angreifbar machen muss...

Ganz richtig –

Und so ein Gedönse wegen nem ca 20cm² Strahler,

dabei stimmt weder Kennzeichen-Winkel noch Radabdeckungshöhe ; die 30° werden von der Vertikale gemessen, nicht von der Horizontale 😛.

Tschüs

Zitat:

Original geschrieben von 4-Ventiler


Mein lieber Twindance ........

Wenn dich ein besonders 'wichtiger' Uniformierter beachtet, dann ist es möglich dass du dein Bike stehen lässt.

Der darf dann auch das Taxi nach Hause bezahlen und sich vom Chef nein Anschiss neben einer schlechten Beurteilung abholen.

Begründung:

" Im Rahmen der Verhältnismäßigkeit " absolut fehl am Platze 😁

Ein Beispiel :
Solch ein wichtiger übereifriger hatte einem Vater mit Kind die Weiterfahrt mit den Rädern untersagt, da die Beleuchtungseinrichtung am Tage ( 12 Uhr Mittags ) ohne Dynmo war.
Was für ein Glück das dieser gerade Urlaub hatte und dadurch sehr weit von zu Hause weg war.
Dementsprechend hoch war das Taxigeld.
Für den übereifrigen Beamten war es dann aber eher seine Kosten die er begleichen durfte .
Sein Chef war ebenfalls außerordentlich erfreut über die Resonanz die dann in der Presse erschien .

Zitat:

Original geschrieben von 4-Ventiler


Mein lieber Twindance

Ob schlaflosen Nächte oder nicht,
ein Moderator sollte soviel Ahnung und Weitblick haben um zu erkennen dass ein Verstoß gegen die Lichttechnische Einrichtungen gemäß §49a StVZO (Der Rückstrahler gehört dazu) keine Owi, sondern ein Verstoß gegen die Zulassungsordnung ist.

Deine Empfehlung ist kein guter Dienst.

Lieber 4 - Ventiler,

ich darf Dich bitten, mich als normalen MT-Nutzer zu betrachten, solange ich nicht offiziell als Moderator poste, erkennbar an der roten Unterschrift. Sicher gestehst Du mir eine Meinung als Nutzer zu.
Weiterhin wird es Deiner geschätzten Aufmerksamkeit sicher nicht entgangen sein, dass ich keinerlei Empfehlung aussprach, sondern lediglich einen Erfahrungsbericht gab. Gegebenfalls liest Du Dir den Beitrag noch einmal etwas sorgfältiger durch😉.

@twindance,
ah du betrachtest dich als dienstfrei 😁.

Du darfst mir glauben, ich habe sorgfältig gelesen,

aber deinen Erfahrungsbericht zu beenden mit den Worten:

Zitat:

Original geschrieben von twindance


Es ist also nicht zu erwarten, dass Du ob der schändlichen Missetat in Handschellen in Gewahrsam genommen wirst 😁

Das ist in meinen Augen eine Empfehlung,

die aber nicht gut ist, selbst wenn du als Moderator dienstfrei bist ist das meine Meinung dazu.

@ Huskycrosser

Zitat:

Original geschrieben von huskycrosser


" Im Rahmen der Verhältnismäßigkeit " absolut fehl am Platze 😁

Dir fällt die Verhältnismäßigkeit nicht auf gelle:

Zulassungspflichtiges Kraftfahrzeug gegenüber einem manuell betriebenem Fahrzeug ohne Betriebserlaubnispflicht.

Übrigens –
Erfahrungsbericht und Verhältnismäßigkeit:
Es gibt im Sinne der Verhältnismäßigkeit mehrere Stufen, und wenn es ganz gelinde ausfällt weil der Halter dazu noch ne gute Ausrede hat, so ist eine Mängelanzeige zur Vorführung beim Revier am Wohnort neben dem Bußgeld noch verhältnismäßig sehr glimpflich.

Tschüs

Immer dieses rumgemaule wegen dem MOD Status.

Wenn Twindance als normaler Nutzer hier seine Meinung abgibt ist es doch ok.
Ist wie mit den Polizisten, wenn die nicht im Dienst sind tun und lassen die auch alles wie jeder normale Bürger.

Bei dieser ganzen Katzenaugen geschichte verstehe ich die Hersteller immer nicht, warum bauen die nicht gleich Rücklichter ein, die selber reflektierend sind. Das gab es damals in der Fahrschule schon bei der Kawa Zephyr 750.

Ergänzend:

Zitat:

Original geschrieben von susireiter


Die Größe des Rückstrahlers ist im Gesetz auch mit min. 150 mm Seitenlänge angegeben
http://www.helpster.de/...eim-motorrad-pflicht-richtig-einhalten_37825

Meine Bandit ist in Deutschland abgenommen und zugelassen und hat ORIGINAL einen Strahler mit 80 mm.

Das ist das Problem mit wild interpretierten (bzw. falsch gelesenen) Paragraphen. 🙂

Ergänzend daher wo die 150 mm hingehören -> die 150 mm Seitenlänge gehören zu den Anhängern:

Zitat:

Anhänger müssen mit 2 dreieckigen roten Rückstrahlern ausgerüstet sein; die Seitenlänge solcher Rückstrahler muß mindestens 150 mm betragen, die Spitze des Dreiecks muß nach oben zeigen.

Quelle:

§ 53 IV Satz 2 StVZO

Da die zuerst zitierte Quelle aus dem April 2011 stammt gehe ich davon aus, dass sie die Angabe einfach von der Seite übernommen hat, welche schon 2005 eben dies verbreitet hat. Zumindest habe ich genau das mit den 150 mm Dreiecken schon mal für Motorräder gelesen, aber das liegt schon länger zurück... 🙂

Grüße, Martin

Zitat:

Original geschrieben von shgfa


...Bei dieser ganzen Katzenaugen geschichte verstehe ich die Hersteller immer nicht, warum bauen die nicht gleich Rücklichter ein, die selber reflektierend sind. Das gab es damals in der Fahrschule schon bei der Kawa Zephyr 750.

...und wie bei manchen Hondas dann auch direkt die Kennzeichenbeleuchtung integrieren.

Allerdings wollen die Zubehör-Anbieter auch Geld verdienen. Haupsache es wird umgebaut, um zu individualisieren oder zu verschlimmbessern.

Das ist doch gerade der Spass 😛

...bau Dir doch eine sissybar an die Ellie, da passt ein ganzes Warndreieck dran..ach nee, dreieckig darf´s ja beim Mopped nicht sein..

na gut, noch was konstruktives: 
http://shop.tecbike.de/.../Rueckstrahler-und-Halter--13380.html ist zwar auch ein ganz schöner Klotz aber mit dem Blech solltest Du den unterhalb des Nummernschilds montiert bekommen.
Zur Größe der Rückstrahler findet man selbst in Anwaltsforen keine eindeutige Angabe, (edit: des Gaskutschers link übersehen, insofern ist eigentlich auch alles gesagt)
aber zur Position kannste ja mal auf Seite 22 in dem verlinkten pdf nachlesen www.fjr-tourer.de/fjr/umbauten/dekra-beleuchtung.pdf

Zitat:

Original geschrieben von X_FISH


Ergänzend:

Zitat:

Original geschrieben von X_FISH



Zitat:

Original geschrieben von susireiter


Die Größe des Rückstrahlers ist im Gesetz auch mit min. 150 mm Seitenlänge angegeben
http://www.helpster.de/...eim-motorrad-pflicht-richtig-einhalten_37825

Meine Bandit ist in Deutschland abgenommen und zugelassen und hat ORIGINAL einen Strahler mit 80 mm.

Das ist das Problem mit wild interpretierten (bzw. falsch gelesenen) Paragraphen. 🙂

Ergänzend daher wo die 150 mm hingehören -> die 150 mm Seitenlänge gehören zu den Anhängern:

Zitat:

Original geschrieben von X_FISH



Zitat:

Anhänger müssen mit 2 dreieckigen roten Rückstrahlern ausgerüstet sein; die Seitenlänge solcher Rückstrahler muß mindestens 150 mm betragen, die Spitze des Dreiecks muß nach oben zeigen.

Quelle: § 53 IV Satz 2 StVZO

Da die zuerst zitierte Quelle aus dem April 2011 stammt gehe ich davon aus, dass sie die Angabe einfach von der Seite übernommen hat, welche schon 2005 eben dies verbreitet hat. Zumindest habe ich genau das mit den 150 mm Dreiecken schon mal für Motorräder gelesen, aber das liegt schon länger zurück... 🙂

Grüße, Martin

Jepp, da hat der Martin recht !!!

Ich ziehe hiermit meine Aussage zurück 😉

susireiter

Zitat:

Original geschrieben von 4-Ventiler


... ich habe sorgfältig gelesen,
aber deinen Erfahrungsbericht zu beenden mit den Worten:
....
Das ist in meinen Augen eine Empfehlung,
die aber nicht gut ist, selbst wenn du als Moderator dienstfrei bist ist das meine Meinung dazu.

Jetzt wird in einem Internet-Forum schon Kollegen-Schelte betrieben, als ob wir im normalen Leben nicht schon genug unnötige Diskussionen mit Korinthen-K..ern führen müssten. Pfff..

Anmerkung zur Sache:
Meine alte Cb 500 four (Bj 1972) hat das Katzenauge mit ca. 3 cm Durchmesser ins Rücklichtglas integriert; und bestand so gerade wieder die HU.

Deine Antwort