Katzenaugen?
Jaja.. ne poplige Frage.. ich weiß.
Dennoch wage ich es, euch damit zu belästigen.
Nur.. hab' ich doch heute das Heck meiner Elli umgebaut und nu ists irgendwie schwer, da noch so'n dösiges Katzenauge unterzubringen...(Elli is ja recht klein..)
Auf der von mir angeschauten TÜV-Seite steht bloß, da muss eins dran sein- oder zwei-dann li/re.
Hm.. aber nirgends steht, wie groß die Dinger sein müssen.....*Kopfkratz
Ich hab nun schon zögerlich vor den Kinderrad von den Nachbarn gestanden- da is eins dran.. soooo etwa wie ein 5 Ct. Stück.
Langt das nicht auch?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Dessie
und nu ists irgendwie schwer, da noch so'n dösiges Katzenauge unterzubringen...(Elli is ja recht klein..)Auf der von mir angeschauten TÜV-Seite steht bloß, da muss eins dran sein- oder zwei-dann li/re.
Wenn du deine '
Katzenaugen' gut auf machst, so wirst du lesen:
Lichttechnische Einrichtungenan Kraftfahrzeugen und deren Anhängern
2.10
Rückstrahler hinten(Fundstelle: 93/92/EWG Anh. IV Nr.6.12; StVZO § 53)
Mit Prüfzeichen-Prüf-/Genehmigungsnummer zB:
lA (E4) 02216
Also die kleinen Dinger von den Kiddybikes welche sich BikeRocker oft an das Leder heften, da is nix mit 🙂!
Tschüs
29 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Dessie
und nu ists irgendwie schwer, da noch so'n dösiges Katzenauge unterzubringen...(Elli is ja recht klein..)Auf der von mir angeschauten TÜV-Seite steht bloß, da muss eins dran sein- oder zwei-dann li/re.
Wenn du deine '
Katzenaugen' gut auf machst, so wirst du lesen:
Lichttechnische Einrichtungenan Kraftfahrzeugen und deren Anhängern
2.10
Rückstrahler hinten(Fundstelle: 93/92/EWG Anh. IV Nr.6.12; StVZO § 53)
Mit Prüfzeichen-Prüf-/Genehmigungsnummer zB:
lA (E4) 02216
Also die kleinen Dinger von den Kiddybikes welche sich BikeRocker oft an das Leder heften, da is nix mit 🙂!
Tschüs
hehe... hab auch letztens wg. Kennzeichenhalterumbau vor der Frage gestanden...
es ist wohl so, dass der Rückstrahler ein Prüfzeichen braucht.
Ich bin dann zig. Wochen ohne gefahren aber hab letztens lieber eins bei Tante Louise gekauft, die waren alle ähnlich groß, zum kleben, zum schrauben...
eins in 5 ct Größe war leider nicht dabei 😁
Grr,,, Prüfzeichen...
Na gut, dann werd' ich eben das entsprechende Stück aussägen!!!
Der Gipfel daran:
Das verbaute Rücklicht heisst " Cateye"... und reicht nicht.
*Kopfklatsch
http://www.louis.de/.../index.php?...
Habe die letzte Zeit mehrfach Rückstrahler von der 06-10er R1 verbaut (wegen den zig abmontierten originalen Kennzeichenhaltern bei mir inner Werkstatt) die sind von der Größe noch halbwegs zu ertragen. Bei uns fangen die grün/schwarzen jetzt nämlich auch an etwas genauer hin zu sehen.
Servus,
ich hab jetzt schon seit einigen Jahren den dran.
Ohne E-Prüfzeichen!
Interessierte bis jetzt keinen, weder Polizei noch TÜV...
Zitat:
Original geschrieben von Desmo 748
Servus,ich hab jetzt schon seit einigen Jahren den dran.
Ohne E-Prüfzeichen!Interessierte bis jetzt keinen, weder Polizei noch TÜV...
Kennst du das Lied:
"
Der tag wird kommen",
und der kommt sicher auch für dich
der Tag wird dir dann aber sicher nicht so lieb sein 😁!
Tschüüs
Zitat:
Original geschrieben von 4-Ventiler
Kennst du das Lied:
"Der tag wird kommen",und der kommt sicher auch für dich
der Tag wird dir dann aber sicher nicht so lieb sein 😁!Tschüüs
Nö, kenn ich nicht.
Und wenn es mir doch mal jemand beibringt, werden mich die 10€ Strafe sicherlich nicht verhungern lassen 😛
Zitat:
Original geschrieben von Desmo 748
Und wenn es mir doch mal jemand beibringt, werden mich die 10€ Strafe sicherlich nicht verhungern lassen 😛
Die Mützenmänner sind in der Lage
dir bei zu bringen daß die beiden Stempel auf deinem Kuchenblech nichts zu suchen haben wenn die Beleuchtungs-Einrichtung nicht der StVZo entspricht, und die Rückstrahler gehören eben zur Beleuchtung - wenn diese verändert nicht iO ist, erlischt deine Zulassung.
Es geht also ganz sicher um etwas mehr als ein kleines Verwarnungsgeld wegen einer Ordnungswidrigkeit 😛🙄.
Tschüs
Zitat:
Original geschrieben von 4-Ventiler
Die Mützenmänner sind in der LageZitat:
Original geschrieben von Desmo 748
Und wenn es mir doch mal jemand beibringt, werden mich die 10€ Strafe sicherlich nicht verhungern lassen 😛
dir bei zu bringen daß die beiden Stempel auf deinem Kuchenblech nichts zu suchen haben wenn die Beleuchtungs-Einrichtung nicht der StVZo entspricht, und die Rückstrahler gehören eben zur Beleuchtung - wenn diese verändert nicht iO ist, erlischt deine Zulassung.Es geht also ganz sicher um etwas mehr als ein kleines Verwarnungsgeld wegen einer Ordnungswidrigkeit 😛🙄.
Tschüs
Ich bin ja gewiss als ordnungsliebend bekannt, doch sollte das Katzenauge keine schlaflosen Nächte bereiten. Letzten Monat beim TÜV mit der umgebauten 1000er, natürlich ohne das Katzendingens dran. Gab einen irrelevanten Mangel und ´ne Plakette. Und mit gleichem Mangel hatte die Dicke schon vor 2 Jahren das Kleberle bekommen.
Es ist also nicht zu erwarten, dass Du ob der schändlichen Missetat in Handschellen in Gewahrsam genommen wirst 😁
Die Größe des Rückstrahlers ist im Gesetz auch mit min. 150 mm Seitenlänge angegeben
http://www.helpster.de/...eim-motorrad-pflicht-richtig-einhalten_37825
Meine Bandit ist in Deutschland abgenommen und zugelassen und hat ORIGINAL einen Strahler mit 80 mm.
Also alles halb so wild 😉
susireiter
die 150mm Seitenlänge stimmen mal auf keinen Fall...
meine Meinung (und meine letzte Antwort...) ich persönlich bin der Ansicht dass man sich wegen einer derart unwichtigen Kleinigkeit nicht angreifbar machen muss...
es gibt so viel lohnenderes zum verändern 😁
Zitat:
Original geschrieben von Quox
die 150mm Seitenlänge stimmen mal auf keinen Fall...meine Meinung (und meine letzte Antwort...) ich persönlich bin der Ansicht dass man sich wegen einer derart unwichtigen Kleinigkeit nicht angreifbar machen muss...
es gibt so viel lohnenderes zum verändern 😁
Neenee.. ich will die nicht verändern, das ist nur die missliche Folge eines anderen Umbaus...
*Schulterzuck- keinen Platz dafür..
*Schuld allein sind bloß die neuen Kennzeichen...
schau