Kastenwagenumbau Ablauf
Ich habe mir einen Kastenwagen zwecks Wohnmobil umbau zugelegt. Er hat eine LKW Zulassung wurde von mir aber seit dem Kauf noch nicht wieder angemeldet. Ich dachte ich gehe dabei wie folgt vor:
-Umbau
-Umschreibung von LKW auf Wohnmobil
-neuer TÜV
- Anmedlung und versicherung des Fahrzeugs.
Alles so richtig oder fhelt evtl. was?
10 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Flupomax
Ich habe mir einen Kastenwagen zwecks Wohnmobil umbau zugelegt. Er hat eine LKW Zulassung wurde von mir aber seit dem Kauf noch nicht wieder angemeldet. Ich dachte ich gehe dabei wie folgt vor:-Umbau
-Umschreibung von LKW auf Wohnmobil
-neuer TÜV
- Anmedlung und versicherung des Fahrzeugs.Alles so richtig oder fhelt evtl. was?
Sofern ich jetzt keinen Denkfehler drin habe müßte die TÜV-Abnahme wegen der Nutzungsänderung vom LKW zum WoMo vor der Umschreibung erfolgen ... oder?
Gruß
NoGolf
Du hast keinen Denkfehler.
Gut, danke. Aber eins ist mir noch unklar. Kann ich den TÜV überhaupt mit einen nicht angemeldeten Fahrzeug, also ohne Nummer machen? Weil er soll ja erst auf Wohnmobil umgeschlüsselt werden und dann als Wohnmobil angemeldet und versichert werden?
Ganz ohne Kennzeichen wird das nicht gehen. Du kannst entweder ein Kurzzeitkennzeichen verwenden oder Dir ein Kennzeichen vorab zuteilen lassen.
Ich kann das mit der Reihenfolge nur anhand unseres Wohnwagens 2010 erläutern. Der Ablauf dürfte hier aber identisch sein:
Der (britische) Wohnwagen war vorher nie in D zugelassen. Daher war eine Volluntersuchung nach §21 StVZO beim TÜV nötig. Die ist auch beim geplanten Umbau des TE nötig. Der TÜV-Prüfbericht lief ausschliesslich auf die Fahrgestellnummer. Die vorhandenen Kurzzeitkennzeichen wurden im Prüfbericht nicht erwähnt. Hätte ich den Wohnwagen auf einem Transportanhänger vorgefahren, wären somit weder für die Volluntersuchung noch für die Zulassung irgendwelche Kennzeichen nötig gewesen. Mit dieser HU-Bescheinigung wurde der Wohnwagen dann in der Zulassungsstelle problemlos zugelassen. Das TÜV-Paperl gab es ebenfalls in der Zulassungsstelle auf die fertigen Schilder.
Das mag aber durchaus von Zulassungsstelle zu Zulassungsstelle bzw. von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich gehandhabt werden. Deswegen würde ich der Einfachheit halber bei meiner zuständigen Zulassungsstelle und/oder der Prüfstelle anrufen, um das abzuklären.
Tipp: frag mal, wie es mit den bisherigen Schildern bei einer Vorführung nach §21 aussieht. Unter Umständen benötigst Du dann nur das OK Deiner zukünftigen Versicherung und kannst mit den alten Schildern OHNE VORHERIGE ZULASSUNG innerhalb Deines und des daran anschliessenden Nachbar-Landkreises auf direktem Weg zur Prüfstelle und zurück fahren.
Quelle / Gesetzesgrundlage:
Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
§ 10 Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen, (4)
Zitat:
Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette und Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder einer Abgasuntersuchung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.
Die nötige §21 Volluntersuchung macht übrigens,
sofern daran sich seit 2010 nichts geändert hat, in den gebrauchten Bundesländern ausschliesslich der TÜV und in den neuen Bundesländern ausschliesslich die DEKRA.
Gruß
NoGolf
Ich muss dann doch noch mal nachhaken. Wenn ich ohne Nummernschilder aufkreuze, wie bekomme ich dann eine Plakette. Also normal wird die ja auf das Nummernschild geklebt. Wenn ich aber noch keins habe, und auf nem Kurzzeitkennzeichen macht es ja keinen Sinn, ist das ja schlecht möglich. Also ideal wäre wohl Versicherung abschließen, Fahrzeug anmelden und Schilder prägen lassen und dann zum TÜV mitnehmen.
Nur kann ich überhaupt eine Wohnmobilversicherung abschließen und das Fahrzeug dass ja als LKW zugelassen war (im Moment ja abgemeldet) überhaupt als Wohnmobil zulassen? Oder müsste ich es mit Wohnmobilversicherung erstmal als LKW anmelden, dann zum TÜV und Umschreiben lassen und dann als Wohnmobil wieder zulassen? Fragen über Fragen ...
Hintergrund ist das ich das Fahrzeug, was noch nicht fertig gebaut ist, eine Umschreibung daher auch noch nicht möglich ist, wahrscheinlich mal für ein Wochenende bräuchte. Die Sache mit dem Kurzzeitkennzeichen scheint mir hier zu heikel. Daher dacht eich das ich die TÜV untersuchung vorziehe und das Fahrzeug vor dem Wochenende wo ich es bräuchte anmelde, TÜV machen lassen, damit dann offiziell fahren kann und die Umschreibung zum Wohnmobil wenn es dann in ein paar Wochen fertig gebaut ist.
Nabend ,
entweder ein Kurzzeitkennzeichen oder eine Rote Nummer .
Ob LKW oder WoMo ist erstmal egal . Die TÜV Siegel bekommst du
dann bei der Zulassungsstelle , wenn das Fahrzeug angemeldet wird.
Thorsten
Moin Moin !
Zitat:
Ich muss dann doch noch mal nachhaken. Wenn ich ohne Nummernschilder aufkreuze, wie bekomme ich dann eine Plakette
gar nicht ,die gibts auf der Zul.stelle bei der Anmeldung.
Zitat:
Also ideal wäre wohl Versicherung abschließen, Fahrzeug anmelden und Schilder prägen lassen und dann zum TÜV mitnehmen
Du kannst das Fzg nicht ohne gültige HU anmelden !
Zitat:
Nur kann ich überhaupt eine Wohnmobilversicherung abschließen und das Fahrzeug dass ja als LKW zugelassen war (im Moment ja abgemeldet) überhaupt als Wohnmobil zulassen?
Nein
Zitat:
Oder müsste ich es mit Wohnmobilversicherung erstmal als LKW anmelden
Nein, da es ein LKW ist ,wird es auch als LKW versteuert und versichert !
Zitat:
Hintergrund ist das ich das Fahrzeug, was noch nicht fertig gebaut ist, eine Umschreibung daher auch noch nicht möglich ist, wahrscheinlich mal für ein Wochenende bräuchte. Die Sache mit dem Kurzzeitkennzeichen scheint mir hier zu heikel. Daher dacht eich das ich die TÜV untersuchung vorziehe und das Fahrzeug vor dem Wochenende wo ich es bräuchte anmelde, TÜV machen lassen, damit dann offiziell fahren kann und die Umschreibung zum Wohnmobil wenn es dann in ein paar Wochen fertig gebaut ist
So gehts auch nicht ! Reihenfolge ist immer die : 1. gültige HU , 2. anmelden !!
Also gibt es nur folgende Möglichkeiten :
1. Für das WE ,an dem du das Fzg brauchst ,ein Kurzzeitkz besorgen. Ist üblicherweise 5 Tage gültig ,du könntest also theoretisch mit diesem KZ sowohl die HU machen als auch das Fzg am WE nutzen.
2. Erst alles umbauen ,dann zeitgleich HU und Fzgart-Änderung durchführen. Änderung der Fzg-Art geht nur beim TÜV/TÜH in den alten Ländern oder nur bei Dekra in den Neuen. Solltest du das Fzg zwischendurch brauchen ,brauchst du dafür nocheinmal ein KurzzeitKZ
In beiden Fällen brauchst du (mindestens ) 1 KurzzeitKZ !
Der erwähnte Passus aus dem §10 FZV wird hier nicht durchzusetzen sein ,weil ja gleichzeitig eine Änderung der Fzg-Art durchgeführt werden soll. Ich würde mich auch nicht darauf verlassen ,dass die HU und die Umschreibung zum WoMo auf Anhieb klappt , bis zur erfolgreichen Nachprüfung dürfte der Zeitraum der Gültigkeitsdauer der vorläufigen Zulassung weit überschritten sein....
MfG Volker
Zitat:
Original geschrieben von Flupomax
Ich muss dann doch noch mal nachhaken. Wenn ich ohne Nummernschilder aufkreuze, wie bekomme ich dann eine Plakette. Also normal wird die ja auf das Nummernschild geklebt. Wenn ich aber noch keins habe, und auf nem Kurzzeitkennzeichen macht es ja keinen Sinn, ist das ja schlecht möglich. Also ideal wäre wohl Versicherung abschließen, Fahrzeug anmelden und Schilder prägen lassen und dann zum TÜV mitnehmen.
Zitat:
Original geschrieben von Nogolf
.... Daher war eine Volluntersuchung nach §21 StVZO beim TÜV nötig. ....... Mit dieser HU-Bescheinigung wurde der Wohnwagen dann in der Zulassungsstelle problemlos zugelassen. Das TÜV-Paperl gab es ebenfalls in der Zulassungsstelle auf die fertigen Schilder.
Zitat:
Original geschrieben von Flupomax
Die Sache mit dem Kurzzeitkennzeichen scheint mir hier zu heikel.
Nach § 16 FZV werden Kurzzeitkennzeichen
ausschliesslich für Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrtenfür max. 5 Tage erteilt. Darüber, in wie weit man mit vollgeladenenem WoMo und Familie an Bord im Fall einer Verkehrskontrolle noch erfolgreich mit einer "Erprobungsfahrt" argumentieren kann, kann man sicher trefflich streiten ... im Zweifelsfall auch vor Gericht 🙄 Zumindest hat der Gesetzgeber die Kurzzeitkennzeichen ganz sicher (und völlig zurecht) nicht dafür vorgesehen, dass Fahrzeuge ohne HU und ohne Zulassung zumal nach nicht unerheblichen technischen Veränderungen einfach mal so "
just for fun" genutzt werden dürfen.
Zitat:
Original geschrieben von Flupomax
Daher dacht eich das ich die TÜV untersuchung vorziehe und das Fahrzeug vor dem Wochenende wo ich es bräuchte anmelde, TÜV machen lassen, damit dann offiziell fahren kann und die Umschreibung zum Wohnmobil wenn es dann in ein paar Wochen fertig gebaut ist.
Nochmals die Reihenfolge in Kurzform:
1.) Fahrzeugumbau fertig stellen.
2.) §21 Volluntersuchung durchführen lassen
3.) Versicherungsnummer besorgen (Elektronische Versicherungsbestätigung, eVB)
4.) Umschreibung der Papiere und Zulassung in der Zulassungsstelle
(HU-Plaketten gibt es, ausser bei den Prüfdiensten, auch in den Zulassungsstellen)
Eine vorübergehende Anmeldung unter der ursprünglichen LKW-Zulassung und gleichzeitige Nutzung als WoMo während des bereits im Gang befindlichen Umbaus halte ich im Übrigen für rechtlich mehr als bedenklich. Durch den Umbau könnte ggf. die ursprüngliche Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erloschen sein und somit wäre ggf. im Falle eines Unfalls auch der Versicherungsschutz fraglich.
Gruß
NoGolf
Und bevor Du mit dem Umbau anfängst: geh zum Tüv und lass dir HAARKLEIN erklären, worauf bei der Abnahme geachtet wird.
Vielleicht hat sich dann Dein gesamtes Vorhaben erledigt.