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Kaskoschaden im EU Ausland beheben lassen ?

Themenstarteram 2. Februar 2009 um 23:46

Hallo

Wir besitzen ein Ferienhaus in Italien.

Unser Fahrzeug ist in Deutschland zugelassen, beim VVD.

Angenommen, wir beschädigen unser Fahrzeug nun während eines Aufenthaltes in Italien, können wir die Reparatur über die bestehende Vollkaso problemlos in Italien abwickeln lassen oder muß das Auto dazu nach Deutschland verbracht werden?

Danke für eine kurze Antwort !

Ron

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von S202.188

Würde mich extrem wundern. Der Versicherer kann zwar ein Gutachten verlangen, aber kann dem Kunden nicht vorschreiben, ob, wann, wo und wie er sein Auto reparieren läßt. Von führenden Gerichten immer wieder bestätigt.

Von führenden Experten immer wieder darauf hingewiesen: Unterschied zwischen Kasko- und Haftpflichtschaden beachten!

Der ergoogelte zweite Link bezieht sich auf den Haftpflichtschadenfall (sogar dick unterstrichen).

Von daher: Leider Thema verfehlt:(

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Zitat:

Original geschrieben von S202.188

Da fällt mir aber ein Felsblock vom Auto, äh Herzen;) Drei der vier genannten Fälle waren wie gesagt TK und stimmen deshalb mit dem Thema überein. Noch Fragen?

und dennoch waren deine "Tipps" für die Tonne.....:rolleyes:

 

Zumindest in diesem Thema.

 

Immer noch nicht verstanden ?

 

Kasko= Vertragsrecht. Also Weisung der Versicherung einholen.

 

Und das war und ist hier Thema und nicht wie du deine Schadenfälle mal irgendwann mit irgend wem abgerechnet hast.

 

Noch Fragen ?

Dann tut's mir leid, daß ich meine TK-Schäden trotz Vertragsrecht ohne Weisung der Versicherung fiktiv hatte abrechnen und in der EU reparieren lassen. Aber damals konnte ich ja noch nicht ahnen, daß ich heute erfahren würde, daß ich das nicht hätte dürfen. Oder daß ich niemand Anderem davon erzählen darf. Oder...

Sollte ich da was falsch verstanden haben?

Zitat:

Original geschrieben von S202.188

Sollte ich da was falsch verstanden haben?

ich haette obiges eher mit falsch geschrieben...

ich denke der TE hat alle infos und es koennte ein schloss drauf, wenn das so weiter geht.

danke

Harry

Kennst du die Versicherung des TE ?

 

Nein

 

Kennst du die AKB der Versicherung des TE?

 

Nein

 

Weist du eingentlich wieviel AKB´s es mittlerweile gibt ?

 

Nein

 

Weist du ob der TE einen Vetrag mit Werkstattbindung hat ?

 

Nein

 

Weist du ob bei Abrechnung, entgegen der vertaglichen Vereinbarungen evtl. weitere Abzüge (in Höhe von bis 20% der netto Schadensumme) von der Versicherung vorgenommen werden können ?  

 

Nein

 

Freu dich doch einfach, dass du mit einer Versicherung deine Schadenfälle hast so abwickeln können.

 

Aber höre hier bitte auf mit dem Versuch anderen Usern, die keine Ahnung haben und vernüftige Ratschläge haben möchten, Glauben zu machen dass deine Erlebnisse hier der Maßstab bei der Abwicklung  von Kaskoschäden sind. 

 

Ist das nun verständlich genug ausgedrückt ?

 

 

 

am 7. Februar 2009 um 14:33

Sag mal Delle ich vermisse in deinen Beiträgen die freundlichen Grüße. :D

Müssen wir uns Sorgen machen? :confused:

Gruß

Frank

Sorry, einfach vergessen....... :(

 

Gruß 

 

Delle

 

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Aber höre hier bitte auf mit dem Versuch anderen Usern, die keine Ahnung haben und vernüftige Ratschläge haben möchten, Glauben zu machen dass deine Erlebnisse hier der Maßstab bei der Abwicklung  von Kaskoschäden sind. 

Ich habe mich doch bereits dafür entschuldigt, daß ich dem TE helfen wollte. Soll nicht wieder vorkommen!;)

Moin,

nun aber bitte alle wieder zurück zum Thema an sich ;)

Grüße

Steini

Zitat:

Original geschrieben von S202.188

Würde mich extrem wundern. Der Versicherer kann zwar ein Gutachten verlangen, aber kann dem Kunden nicht vorschreiben, ob, wann, wo und wie er sein Auto reparieren läßt. Von führenden Gerichten immer wieder bestätigt. Siehe z.B. Merkblatt, siehe S.7 unten rechts, oder ***Link editiert von steini111, bitte Linkregeln beachten***. Gerade im Ausland kann eine Reparatur ja deutlich preiswerter sein als bei uns.

 

Auf jeden Fall kann es nicht schaden, die Versicherung vorher zu fragen, am besten schriftlich per E-Mail, damit man hinterher alles nachweisen kann. Ist die Antwort nicht plausibel oder sogar falsch (wie mir passiert), kann und sollte man nachfragen, auf welcher Klausel in den AVB bzw. AKB die fragliche Auskunft beruht.

OT an:

kannst Papa Delle schon mal was glauben.....:D

Nun sieht das so auch, als wenn du deine Tage hast.....:p

OT ganz schnell wieder aus.

 

Duck und weg........

Hier noch ein Link, der sich diesmal spezifisch auf die Kaskoversicherung bezieht. Obwohl nach meinem Dafürhalten das Grundprinzip der fiktiven Abrechnung bei HP und TK/VK gleich ist: Kneifel.

Dabei wollte ich doch niemandem mehr helfen:rolleyes:

Zitat:

Original geschrieben von S202.188

 

Dabei wollte ich doch niemandem mehr helfen:rolleyes:

Kannst du auch nicht, nicht wirklich..........

 

Lies mal, ist aus deiner Verlinkung.

 

Maßgeblich ist immer das, was Sie als Versicherungsnehmer vertraglich mit Ihrer Versicherung vereinbart haben. Wie hier mehrfach zum Ausdruck gebracht, sollten Sie die ABK im Bereich der §§ 12 und 13 sorgfältig lesen, um Gewissheit über Ihren tatsächlichen Versicherungsschutz zu erhalten.

 

Na, klingelt es jetzt endlich oder immer noch nicht ?

 

Und....... nimm den Link raus.

 

Menschenkinder, verstehst du auch mal was man dir schreibt ?

 

 

 

Sorry, hab auf die Schnelle den Versicherungsvertrag des TE nicht gefunden;) Da war der gepostete Link das, was ihm noch am nächsten kam. Es soll schon vorgekommen sein, daß verschiedene Versicherungen ähnliche Bedingungen hatten;) Und für einen ersten Überblick finde ich die Informationen aus dem Link gar nicht schlecht. Wenn man dann weiß, wonach man suchen muß, findet man's im Kleingedruckten seines Vertrags dann um so leichter.

am 7. Februar 2009 um 15:45

Zitat:

Original geschrieben von S202.188

Sorry, hab auf die Schnelle den Versicherungsvertrag des TE nicht gefunden;) Da war der gepostete Link das, was ihm noch am nächsten kam. Es soll schon vorgekommen sein, daß verschiedene Versicherungen ähnliche Bedingungen hatten;) Und für einen ersten Überblick finde ich die Informationen aus dem Link gar nicht schlecht. Wenn man dann weiß, wonach man suchen muß, findet man's im Kleingedruckten seines Vertrags dann um so leichter.

Hilfreich ist auch das ABC zu kennen. Dann kann man aus Buchstaben zusammengesetzte Wörter lesen.

Ich habe das Gefühl du suchst Spass und hier eine entsprechende Spielwiese.

Gruß

Frank, S202.188 wird erst mal auf Ignore gesetzt, wegen Dummfug.;)

BARBARUS HIC ERGO SUM, QUIA NON INTELLEGOR ULLI..........:rolleyes:

 

Gruss

 

Delle

Zitat:

Original geschrieben von Frank128

nichts wissen macht auch nichts.:rolleyes:

:D

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