Kaskoschaden auszahlen lassen. Bleibt Neupeisentschädigungsoption bestehen?

Hallo.
Vielleicht hatte ja jemand schon mal einen solchen Fall.
Neuwagen wurde mit Option Neupreisentschädigung 36 Monate bei der Kasko mitversichert.
Nun hatte ich bei meinem Neuwagen einen Kaskofall (Hagel), welchen ich fiktiv abrechnen lasse.
Ist dadurch die Option Neupreisentschädigung hinfällig?
Oder hat diese fiktive Abrechnung nichts mit der Neupreisentschädigung zu tun.
Ich vermute, dass bei Eintritt der Neupreisentschädigung mir die zuvor ausbezahlte Summe der fiktiven Abrechnung dann abgezogen wird (was verständlich wäre).

Wer hatte schon mal einen solchen Fall?
Neuwagen, und z.B. Hagel fiktiv auszahlen lassen.
Innerhalb von 24 bzw. 36 Monate einen weiteren Kaskoschaden, welcher die Option Neupreisentschädigung erfüllt.

PS: Ich weiß, ich könnte meine Versicherung fragen. Aber ich will hier vorab Infos holen!
Und ich weiß, Hu24 ist hier nicht beliebt...

Dankeschön!

Beste Antwort im Thema

Sind das nicht Dinge, die man Wissen sollte, wenn man zu einem Direktversicherer geht?

Denn, was bringt es, wenn ich mir die Provision für einen Fachmann spare, dafür im Schadensfall aber so viel falsch mache, dass ich am Schluss drauf zahle?

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Es stimmt, hier gibt es zwei Gruppen, die unterschiedlicher nicht sein können. Die eine hier zeichnet sich durch gefährliches Halbwissen und manchmal offensichtliche Dummheit aus. Die stille Mehrheit ist in Ordnung.

So verstehe ich user nicht, die auf den Allgemeinen Kreditbedingungen herum hacken, oder dann auch noch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ins Spiel bringen, obwohl es ja hier um die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) geht. Auch die vielen selbsternannten Kripobeamte und verkappte Staatsanwälte, die jeden gleich unter Generalverdacht stellen, sind beim Versicherungsvertragsthema überproportional aktiv.
Der abgerechnete Hagelschaden wird bei der Neupreisentschädigung mit einer Wertminderung angesetzt, je nach Lage des Einzelfalls. So weit mein Kenntnisstand. Genaueres durch die jeweilige Versicherung.

Allgemeine Kreditbedingungen...?!?
Wtf...
@fritzberndol: AKB bedeutet Allgemeine Bedingungen für Kraftfahrtversicherungen...

@ DarkDarky

Sarkasmus nicht erkannt? 😉

Zitat:

@fritzberndol schrieb am 8. Juli 2020 um 22:23:43 Uhr:


Es stimmt, hier gibt es zwei Gruppen, die unterschiedlicher nicht sein können. Die eine hier zeichnet sich durch gefährliches Halbwissen und manchmal offensichtliche Dummheit aus. Die stille Mehrheit ist in Ordnung.

So verstehe ich user nicht, die auf den Allgemeinen Kreditbedingungen herum hacken, oder dann auch noch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ins Spiel bringen, obwohl es ja hier um die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) geht. Auch die vielen selbsternannten Kripobeamte und verkappte Staatsanwälte, die jeden gleich unter Generalverdacht stellen, sind beim Versicherungsvertragsthema überproportional aktiv.
Der abgerechnete Hagelschaden wird bei der Neupreisentschädigung mit einer Wertminderung angesetzt, je nach Lage des Einzelfalls. So weit mein Kenntnisstand. Genaueres durch die jeweilige Versicherung.

Alles korrekt gesagt.
Genauso hat es hu24 persönlich mitgeteilt.
Toller Service.
Gutes Gutachten.
Null Probleme.
Sehr zu empfehlen.

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Gibt es zum Hagelschaden ein Gutachten? Das würde ich gut aufheben.
Denn wenn man mit dem unreparierten Hagelschaden irgendwann mit der Neupreisoption bei der Versicherung anklopft ist die Motivation des Versicherungsgutachters den Vorschaden zu kalkulieren eine komplett andere.

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