Kaskoschaden - Abwicklung, Ersatzfahrzeug
Ich habe einen Kaskoschaden an meiner E-Klasse. Ich bin nicht an eine Werkstatt gebunden, aber die Versicherung versucht mir eine ihrer Vertragswerkstätten schmackhaft zu machen, kostenloses Ersatzfahrzeug usw.
Ich möchte lieber zu meiner Mercedes-Werkstätte gehen, was ich ja auch darf. Da die Versicherung mir ja in diesem Fall kein Ersatzfahrzeug bezahlt, müsste ich selber löhnen. Oder lässt sich das mit der Werkstatt verhandeln? Quasi, wenn man mir noch ein Fahrzeug zur Verfügung stellt, dann bekommen sie auch den Auftrag.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Oetteken
dabei dürfte es sich um ein illegales Verhalten handeln.
Sollte die Versicherung Wind davon bekommen, dürfte Ärger vorprogrammiert sein.
Was anderes wäre es, wenn die Werkstatt allen Kunden grundsätzlich ein kostenloses oder vergünstigtes Ersatzfahrzeug stellt.
Warum?
Die Werkstatt ist ein unabhängiges Unternehmen welches dem Kunden bieten darf was es will, auch wenn Einer einen kostenlosen Leihwagen bekommt, ein Anderer keins und der Dritte ein paar Euro dafür zahlen muß.
So lange die Kosten für das Leihauto nicht in die Reparaturrechnung einfliessen geht das die Versicherung einen feuchten Kehrricht an.
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36 Antworten
Zitat:
Aber selbst wenn sie Dir den Wagen nicht gratis, sondern zum Werkstattersatztarif geben, kostet das meist nicht die Welt.
Hat soweit auch zufriedenstellend funktioniert ...
Hallo,
ich klink mich mal in diesen Thread ein, auch wenn es nicht 100% paßt.
Situation:
Ich habe leider Gottes und ungeschickterweise einen Kaskoschaden (Fahrertür) produziert.😠
Ich hab keine Werkstattbindung und einen Rabattschutz. Der Wagen ist knapp 6 Jahre alt und hat wenig gelaufen. Ich würde ihn gerne noch einige Jahre weiterfahren.
Jetzt ist es so daß ich zwei Markenwerkstätten (MB) in der Nähe habe: bei WS A habe ich bislang meine Wartungen gemacht und war mehr oder weniger zufrieden. Den letzten Defekt habe ich dann bei WS B machen lassen, weil es A "nicht so recht interessiert" hat (das müssen Sie erstmal beobachten ....). B hat dabei zumindest im Ergebnis gut gearbeitet. Die Bewertungen die man zu B so findet sind aber eher bescheiden.
Nun geht es ja um Karosseriearbeiten: WS A (hat ansonsten ganz gute Bewertungen) macht diese Arbeiten m.W. aber nicht selber (sondern gibt sie mutmasslich an einen Karosseriefachbetrieb), von daher würde ich dort eher nicht hingehen wollen.
Bei WS B, die solche Arbeiten selber machen, sind die Bewertungen eher bescheiden (s.o.).
Nun zur eigentlichen Frage:
Ich hab also nach Karosseriebauern in der Gegend geschaut und hab auch einen mit vielen guten bis sehr guten Bewertungen gefunden. Kann mir gut vorstellen, dort hinzugehen. Mein Versicherer bietet einen Schadenservice an (Abholung, Mietwagen, 6 Jahre Garantie...).
Der von mir favorisierte Betrieb ist zufällig auch bei der Versicherung Vertragspartner (mir wurden 3 Alternativen angeboten) und die Versicherung bietet mir an, die Reparatur i. R. des Schadenservices dort zu organisieren (Alternative 1). Alternativ könnte ich natürlich selber dort hingehen (Alternative 2).
Welche Alternative -1 oder 2- würdet Ihr bevorzugen und warum?
DANKE!
Gibt es bei 1 einen kostenlosen Leihwagen?
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 19. September 2017 um 01:13:54 Uhr:
1
Danke.
Kannst du das noch irgendwie begründen?
Alt.1 ist natürlich bequemer, da ich dann quasi nichts mehr machen muß. Der Ersatzwagen ist für mich nicht wichtig.
Bedenken habe ich eigentlich nur, falls ich mit dem Arbeits-Ergebnis nicht zufrieden bin, der Karosseriebauer aber schon:
Wenn ich selber Auftraggeber bin (Alt.2) ist es einfacher zu reklamieren bzw. kann die Versicherung bitten das Geld noch zurückzuhalten.
Sind die Bedenken berechtigt oder eher abwegig?
..ganz klaro 1.
Alleine schon wg. dem "Serivce", der Dich nix kostet....
Wagen wird abgeholt, ein kostenloser Ersatzwagen hin gestellt und wieder
zurück, etc. und die 10 -Jahre Garantie auf Arbeit & Lackierung.
Woher ich das weiß, hatte leider selbst zwei Schäden, der eine Fahrerflucht,
der andere selbst verursacht.
In beiden Fällen, saugute Arbeit, von dem "Streifschuss" und Austausch "Blech"
konnte selbst der "Gutachter" (beim Verkauf) nix erkennen, Die Farbe war
perfekt auf den Rest "abgestimmt" nur der Lackmesser deutete daraufhinn..
Bzgl. Markenwerkstatt, hier sollte mann Wissen, dass die wenigsten Markenwerkstätten
selbst Karosseriearbeiten oder Lackierungen durchführen, sondern diese an Ihren
"Partner" abgibt.
Und dafür nimmt sie auch noch zusätztlich Geld, fürs "nichts tun".
Und somit ist bei Reklamationen Ärger vorprogramiert..
Grüße
Wähle die Alternative 1, bestehe aber auf Originalteile, sofern welche erneuert werden müssen. Ist das nicht möglich, würde ich die 2 nehmen und eben selbst auf Originalteile bestehen.
Zitat:
@steini111 schrieb am 19. September 2017 um 09:18:22 Uhr:
Wähle die Alternative 1, bestehe aber auf Originalteile, sofern welche erneuert werden müssen. Ist das nicht möglich, würde ich die 2 nehmen und eben selbst auf Originalteile bestehen.
Danke für den Hinweis. Aller Voraussicht nach wird eine Tür getauscht werden müssen. Die sollte natürlich schon Original sein.
Auf der HP schreibt der Karosseriebauer:
"Reparatur nach Herstellervorgaben
Bei uns gibt es nur das Original
Bei ... haben sich mehr als 100 freie Karosserie- und Lackierbetriebe zu einem starken Netzwerk zusammengeschlossen. Aus gutem Grund. Denn nur das Original ist für uns gut genug. Das gilt auch für Ersatzteile. Deshalb reparieren wir so, wie der Hersteller es vorgibt. Und unsere Mitarbeiter haben dank regelmäßiger Schulungen die neuesten technischen Entwicklungen immer auf dem Schirm. Garantiert."
Wenn ich 1 mache werde ich mr die Originalteile vom Versicherer vorab nochmal bestätigen lassen.
Schau mal in die AKB von Deiner Kasko. Für gewöhnlich steht dort explizit drin, dass bei diesem Fullservice originale Ersatzteile Verwendung finden. Aber auch ohne solche Erwähnung besteht darauf ein Anspruch, weil es dann an der Einschränkung auf "Generika" fehlt. 😉
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 19. September 2017 um 09:42:14 Uhr:
Schau mal in die AKB von Deiner Kasko. Für gewöhnlich steht dort explizit drin, dass bei diesem Fullservice originale Ersatzteile Verwendung finden. Aber auch ohne solche Erwähnung besteht darauf ein Anspruch, weil es dann an der Einschränkung auf "Generika" fehlt. 😉
Vielen Dank, ich werde nochmal schauen.
Der Versicherer hat mir folgendes geschrieben:
"...
Da Sie einen Vertrag ohne Werkstattbindung haben, haben Sie freie Werkstattwahl.
Trotzdem möchten wir Ihnen ein für Sie kostenloses Servicepaket anbieten:
Organisation einer Fachwerkstatt
eine zertifizierte Fachwerkstatt setzt sich mit Ihnen in Verbindung und organisiert die
Reparaturabwicklung. Wir können dabei auf das Werkstatt-Netz mit der dichtesten
Flächenpräsenz Deutschlands zurückgreifen. Die Reparatur wird schnellstmöglich
durchgeführt. Die Abrechnung erfolgt direkt mit uns.
Kostenloser Hol- und Bringservice
Die Fachwerkstatt holt Ihr Fahrzeug auf Wunsch bei Ihnen ab und bringt Ihnen das
Ersatzfahrzeug. Nach Fertigstellung der Reparatur bringt die Werkstatt Ihr Fahrzeug zu
Ihnen zurück und holt das Ersatzfahrzeug ab.
Kostenloser Ersatzwagenservice
Für die Dauer der Reparatur wird Ihnen kostenlos ein Ersatzwagen der Gruppe A (z.B. VW
Polo) zur Verfügung gestellt. Dieser Service ist in der Kasko-Versicherung außergewöhnlich,
da hier kein Anspruch auf einen Mietwagen besteht.
Innen- und Außenreinigung des Fahrzeugs
Nach Reparatur wird Ihr Fahrzeug kostenlos innen und außen gereinigt.
6 Jahre Garantie auf die Reparaturleistung
Die Reparatur erfolgt mit Originalersatzteilen nach den fachlichen Vorschriften und
Empfehlungen des Herstellers. Auf die Reparaturleistung erhalten Sie eine verlängerte
Garantie von 6 Jahren anstelle der gesetzlich vorgeschriebenen 2 Jahre. Die
Herstellergarantie bleibt davon unberührt.
Als Partnerunternehmen in Ihrer Nähe können wir folgende Werkstätten nennen:
a.
b.
c.
Auf Wunsch können wir weitere Karosseriefachwerkstätten angeben.
Sofern Interesse an diesem Angebot besteht, teilen Sie uns bitte mit, welche Firma wir beauftragen sollen."
Reicht das so? Ich würde dann in meiner Email nochmal ausdrücklich auf die ausschließliche Verwendung von Originalersatzteilen als Voraussetzung bestehen.
Ja, das reicht so.
In meinen Versicherungsbedingungen habe ich nur was zur Abwicklung durch den Versicherer beim Tarif mit Werkstattbindung gefunden (den ich nicht habe). Dort ist aber nicht explizit von Originalersatzteilen die Rede.
Bei meinem Tarif wird die Schadenabwicklung durch den Versicherer in den AVB gar nicht erwähnt. Ich habe nur dieses konkrete Angebot (s.o.) per Email. Da sich das konkret auf meinen Fall bezieht sollte das ja dann bei Annahme meinerseits auch gelten.
Die Beschreibung dieses oben erwähnten "Sonderleistungspaketes" im Schadenfall steht auch exakt so auf der HP des Versicherers unter den sog. FAQ.
Zitat:
@Guzzi97 schrieb am 19. September 2017 um 09:12:02 Uhr:
..ganz klaro 1.
Für welche Versicherung arbeitest du eigentlich? 🙄
Zitat:
@zicke330dTA schrieb am 19. September 2017 um 09:25:34 Uhr:
Danke für den Hinweis. Aller Voraussicht nach wird eine Tür getauscht werden müssen. Die sollte natürlich schon Original sein.
Und bei den meisten Farbtönen sollte eine Beilackierung auch gemacht werden, wenn die vertraglich ausgeschlossen ist muss man da natürlich selber überlegen ob man die selber bezahlt oder mit einem leichten Lackunterschied leben kann. Die Dichtleisten der Fenster gehören in den meisten Fällen auch erneuert (sieht man schön wenn man mal über Gebrauchtwagenplätze geht wie oft die sich nach einiger Zeit lösen und nicht mehr gerade sitzen wenn die mal demontiert wurden).
Bei dem Blödsinn sollte man sich über eins im Klaren sein, die Versicherung erteilt den Auftrag, die Versicherung bestimmt den Reparaturweg, man selber hat kein Vertragsverhältnis zur Reparaturwerkstatt und damit keinerlei Gewährleistungsansprüche oder Mitspracherecht beim Auftrag. Auswirkungen auf die Herstellergarantie sollte man auch mal vorher nachlesen (wenn die noch läuft).
Und noch eins was im Text der Versicherung auffällt: Gesetzlich vorgeschrieben ist gar keine Garantie sondern eine Gewährleistung. Also kann man auch keine gesetzliche Frist verlängern. Garantie ist eine freiwillige Leistung die auch entsprechend an Bedingungen und Einschränkungen gekoppelt sein kann. Das ist mit Absicht immer so schon verklausuliert dass die Konsequenzen kaum ein Kunde versteht.
Und vor allem kann die Versicherung zwar behaupten das die Herstellergarantie unberührt bliebe, nur dürfte das den Hersteller nicht interessieren und die Garantie ist für den betroffenen Bereich unter Garantie erloschen.
Auch sollte man sich fragen wie dieser Service finanziert werden soll. Da die Versicherungen keine Wohltäter sind sondern mit dem Schadensmanagement Kosten senken wollen muss die Reparatur Billiger sein als wenn sie der Kunde selbst in Auftrag gibt. Und dann noch kostenlose Innenreinigung und Ersatzwagen? Sind dann mehrere 100€ die zusätzlich eingespart werden müssen, neben dem geringeren Preis den die Versicherung zahlt.
Mal nachdenken wie das gehen soll, ausser wenn man an den Stundesätzen und am Material gespart wird und dann muss die Werkstatt schauen wie sie ohne Verlust rauskommt.
Und wie ja schon erwähnt, bei Reklamationen ist man kein Vertragspartner der Reparaturfirma sondern Bittsteller bei der Versicherung. Dann viel Spass bei der Durchsetzung der Ansprüche.