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Kasko = Vertragsrecht. Was ist Haftpflicht?

Themenstarteram 25. Mai 2016 um 8:13

Bei der Kaskoversicherung spricht man ja von Vertragsrecht.

Auf Grund welcher Basis wird bei Haftpflicht reguliert?

Gesetzliche Ansprüche?

Oder wie nennt man das?

Beste Antwort im Thema

Möchte ja Eure nette Unterhaltung nicht stören. :)

Haftungsgrundlage ist in jedem Falle bei der KFZ-Haftplicht § 7 STVG., der Gefährdungshaftung oder Haftung aus Betriebsgefahr genannt.

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Schadenersatz nach § 249 BGB nennt man das.

Bei der Haftpflichtversicherung geht es um deliktische Ansprüche nach §§ 823 ff. BGB (Haftungsgrund). Der Haftungsumfang richtet sich dann nach §§ 249, 254 BGB.

Danke Paul...:)

gerne :)

Möchte ja Eure nette Unterhaltung nicht stören. :)

Haftungsgrundlage ist in jedem Falle bei der KFZ-Haftplicht § 7 STVG., der Gefährdungshaftung oder Haftung aus Betriebsgefahr genannt.

Zitat:

@germania47 schrieb am 25. Mai 2016 um 11:20:07 Uhr:

Möchte ja Eure nette Unterhaltung nicht stören. :)

Haftungsgrundlage ist in jedem Falle bei der KFZ-Haftplicht § 7 STVG., der Gefährdungshaftung oder Haftung aus Betriebsgefahr genannt.

du störst nicht Klaus...:)

Dir auch ein Danke :D

Zitat:

@germania47 schrieb am 25. Mai 2016 um 11:20:07 Uhr:

Möchte ja Eure nette Unterhaltung nicht stören. :)

Haftungsgrundlage ist in jedem Falle bei der KFZ-Haftplicht § 7 STVG., der Gefährdungshaftung oder Haftung aus Betriebsgefahr genannt.

Das ist so nicht richtig. Die KFZ-Haftpflicht deckt jeden Haftungsfall ab, egal, ob die Haftung aus § 7 STVG, § 18 STVG, § 823 BGB

Zitat:

@lemonshark schrieb am 25. Mai 2016 um 14:32:59 Uhr:

Zitat:

@germania47 schrieb am 25. Mai 2016 um 11:20:07 Uhr:

Möchte ja Eure nette Unterhaltung nicht stören. :)

Haftungsgrundlage ist in jedem Falle bei der KFZ-Haftplicht § 7 STVG., der Gefährdungshaftung oder Haftung aus Betriebsgefahr genannt.

Das ist so nicht richtig. Die KFZ-Haftpflicht deckt jeden Haftungsfall ab, egal, ob die Haftung aus § 7 STVG, § 18 STVG, § 823 BGB

Es wurde geschrieben, dass § 7 STVG die Grundlage ist.

Soll heißen, dass immer eine Haftung aus der Betriebsgefahr besteht, egal ob auch eine nach § 823 BGB vorliegt.

§ 823 BGB iVm § 7 StVG erweitert den Kreis der Haftenden auf den Halter, wenn ein befugter Nutzer das Fahrzeug führt. § 18 StVG schränkt die Haftung des Fahrzeugführers aus Betriebsgefahr auf schuldhaftes Handeln ein.

am 25. Mai 2016 um 14:26

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 25. Mai 2016 um 10:23:16 Uhr:

Schadenersatz nach § 249 BGB nennt man das.

Na Delle. Nicht Schlecht aber ein bisschen Oberflächlich. :D

Zum Glück hat Paul das dann präzisiert. ;)

Gruß Frank,

hoffentlich merkt keiner dass ich nur OT geschrieben hab. :eek:

doch Frank.

Das haben wir bemerkt........:D

 

ps.: bei Neuanmeldungen hier im Forum bin ich zur Zeit -aus gegebenen Anlass- sehr kurz angebunden.......:cool:

am 25. Mai 2016 um 16:15

Zitat:

@CharlieBlack schrieb am 25. Mai 2016 um 10:13:42 Uhr:

Bei der Kaskoversicherung spricht man ja von Vertragsrecht.

Auf Grund welcher Basis wird bei Haftpflicht reguliert?

Gesetzliche Ansprüche?

Oder wie nennt man das?

Schadensersatzpflicht.

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 25. Mai 2016 um 17:23:33 Uhr:

ps.: bei Neuanmeldungen hier im Forum bin ich zur Zeit -aus gegebenen Anlass- sehr kurz angebunden.......:cool:

Da hat aber jemand ganz schön viel Macht über dich! :p

Bilde dir mal nicht zu viel ein du Pausenclown.

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