ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Kann man Schrott beschädigen?

Kann man Schrott beschädigen?

Themenstarteram 17. Dezember 2016 um 2:16

Vor vielen Jahren beobachtete ich folgende Szene: Wir wohnten in einer Sackgasse in einer mittelalterlichen Altstadt. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite waren Parkplätze rechtwinklig zur Fahrbahn. Auf unserer Seite war Parkverbot, damit man rückwärts ais den Parklücken herausfahren kann. Neben der ersten Parklücke waren Fahrradständer und eine Telefonzelle. In dieser Lücke stand ein großer alter Mazda 929. Ihm gegenüber vor unserem Haus regelwidrig im Parkverbot ein extrem verrosteter VW Passat. Die Fahrerin des 929 versuchte auszuparken. Links von ihr Fahrradständer und Telefonzelle, rechts dicht neben ihr ein weiterer Pkw. Hinter ihr der Passat. Es paßte nicht - sie konnte nicht weit genug einlenken, um an dem Passat vorbeizukommen. Ich sah, wie sie immer verzweifelter wurde. Ich stellte schnell meine Einkäufe hinter unseren Zaun und lief zu ihr, um sie einzuweisen - auch wenn sie wohl 93mal würde vor- und zurücksetzen müssen. Aber bevor ich sie erreichte, reichte es ihr. Sie verlor die Beherrschung und rammte die dicke hintere Stoßstange ihres 929 dem Passat in die linke hintere Tür. Das schaffte etwas Luft zum Rangieren. So wiederholte sie es - rumms. Und wieder. Und wieder. Ich konnte sie nicht davon abhalten, dem Passat beide linke Türen einzudrücken. Erst als sie ganz aus der Lücke raus war (insofern hatte es geholfen) und ich vor ihrem Wagen stand, reagierte sie auf mich. Indem sie mich anschrie, ich solle zur Seite gehen, der Passat interessiere sie nicht, er hätte ja selber Schuld. Dann brauste sie weg. ich sah mir den Passat näher an. Beide Türen links waren derart durchgerostet, dass das Türblatt quasi keinen Kontakt mehr zum Rahmen hatte. Man konnte an der Fensterleiste von oben in die Türen reinsehen und unten die Straße erkennen. Der Lack war ebenfalls hinüber. Die Stoßstange des 929 hatte nun lediglich die losen Türbleche eingedellt. Türbleche, die bereits zu über 20 % aus Rost bestanden... Ich befestigte einen Zettel mit meiner Adresse etc. an dem Scheibenwischer des Passat und ging ins Haus. Ein paar Tage später kam der Zeugenanhörungsbogen. Ich beschrieb den Hergang und merkte fölgendes an: Der Fahrer des Passat hat die Situation durch sein Parken heraufbeschworen, vor allem ist ihm aber kein Schaden entstanden, denn die Türen seines Passat waren bereits unrettbar verrostet (der Rest des Wagens auch...). Ich behauptete: Schrott kann man nicht beschädigen..

Natürlich habe ich keine Auskunft erhalten, wie es ausging - daher meine Frage: was meint ihr?

Beste Grüße

Beste Antwort im Thema

vor vielen Jahren, so in der Art fangen manche Märchen an.

Gruß

45 weitere Antworten
Ähnliche Themen
45 Antworten

In einem öffentlichen Forum, wo es um "Recht" geht, muss man wohl zuallererst sagen:

Weder du noch die Frau haben den Schaden des Anderen zu beurteilen.

Eine Ordnungswidrigkeit (falsches Parken) ist nicht durch Straftat(en) (Fahrerflucht, evtl. bewusstes Beschädigen) zu beantworten.

Im Übrigen bezweifle ich, dass der fehlende Raum zum Rangieren genau durchs Eindellen entstand.... Wahrscheinlich wars eher das "Kontaktparken" an sich, was hier für den Mazda die Sache erleichterte.

am 17. Dezember 2016 um 6:22

Zitat:

@Brunolp12 schrieb am 17. Dezember 2016 um 07:07:11 Uhr:

In einem öffentlichen Forum, wo es um "Recht" geht, muss man wohl zuallererst sagen:

Weder du noch die Frau...

Eine Ordnungswidrigkeit (falsches Parken) ist nicht...

Im Übrigen bezweifle ich...

In einem öffentlichen Forum, wo es um "Verkehr & Sicherheit" geht, kann man auch einfach auf die Frage des TEs antworten :rolleyes:

Hallo,

Wer beurteilt was Schrott ist,doch wohl nur der Eigentümer.

Seelze 01

Zitat:

@zille1976 schrieb am 17. Dezember 2016 um 07:22:29 Uhr:

Zitat:

@Brunolp12 schrieb am 17. Dezember 2016 um 07:07:11 Uhr:

In einem öffentlichen Forum, wo es um "Recht" geht, muss man wohl zuallererst sagen:

Weder du noch die Frau...

Eine Ordnungswidrigkeit (falsches Parken) ist nicht...

Im Übrigen bezweifle ich...

In einem öffentlichen Forum, wo es um "Verkehr & Sicherheit" geht, kann man auch einfach auf die Frage des TEs antworten

Hast du selbst denn die Frage des TE überhaupt registriert?

Und: meine Antwort steht doch da??

am 17. Dezember 2016 um 7:00

Zitat:

@Seelze 01 schrieb am 17. Dezember 2016 um 07:30:49 Uhr:

Hallo,

Wer beurteilt was Schrott ist,doch wohl nur der Eigentümer.

Seelze 01

Das denken viele, aber das ist leider falsch.

Ob tatsächlich ein Schaden entstanden ist, prüft im Zweifelsfall ein Gutachter. Und der gibt dann seine Meinung dazu ab, was Schrott ist und was nicht.

Entscheiden, ob die Türen schon vor dem Chrash Schrott waren, entscheidet dann ein Richter auf Basis der o.g. Gutachtermeinung.

Der Rostlaubenparker wäre nicht der erste Geschädigte, der sich wundert, dass es für bereits kaputte Teile kein Anspruch auf Schadenersatz besteht. Da die Türen aber nun nicht direkt "kaputt" waren, könnte vielleicht ein Abzug für die Wertsteigerung in Frage kommen. Wie hoch dieser ist? Beurteilt wieder der Gutachter, und nicht der Eigentümer (auch wenn der das gerne hätte).

Im übrigen finde ich den Hinweis des TE auf die Schrotttüren im Zeugenfragebogen durchaus gerechtfertig. Ein Zeuge soll immer neutral bleiben. Die Fahrerin wird ihre Strafe bekommen, aber der Rostlaubenparker soll sich auch nicht auch nicht unnötig bereichern. So sagt es das Gesetz.

Ob hier nun Schrott beschädigt wurde oder auch nicht, dürfte nicht das eigentliche Problem sein. Die Dame hat immerhin einen Unfall verursacht und beging anschliessend Fahrerflucht (ich weiss, es heisst eigentlich unerlaubtes Entfernen vom Unfallort). Und dafür wird ihr wohl mehr blühen als der eigentliche Blechschaden.

Und man kann Schrott sehr wohl beschädigen: Man nehme nur mal einen Autoverwerter. Etliche Teile sind meist noch zu verwenden. Der Verwerter ist dann sicher nicht erbaut, wenn man ihm gleich noch die Motorhaube zerschlägt, weil man selbst der Ansicht war, dass das Auto sowieso nur Schrott ist.

Wenn der Schaden unter ca. 150,- € gelegen hat, dann wurde es wegen Geringfügigleit nicht als Straftat verfolgt. Tendenziell eher ein kleines Bußgeld für den Unfall und Ende.

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 17. Dezember 2016 um 09:37:40 Uhr:

Ob hier nun Schrott beschädigt wurde oder auch nicht, dürfte nicht das eigentliche Problem sein. Die Dame hat immerhin einen Unfall verursacht und beging anschliessend Fahrerflucht ...

Beides hängt doch direkt miteinander zusammen. Zu einem Unfall gehört es, dass ein anderer geschädigt wurde. Ohne Schaden kein Unfall und ohne Unfall keine Unfallflucht.

Man muss allerdings berücksichtigen, dass nicht nur die Optik der Türen relevant ist, sondern auch deren Funktion. Beispiel: Beide Türen waren vorher einwandfrei zu öffnen und zu schließen, hinterher nicht mehr. Oder beide Türen waren vorher wasserdicht, hinterher nicht mehr. Dann wurde ein Schaden verursacht.

Nach meiner Meinung war das kein Unfall, sondern ein Amoklauf... Klar ist es ärgerlich zugeparkt zu werden (ob die Dame jetzt wirklich nicht rausgekommen wäre mit passendem Fahrtalent, können wir nicht beurteilen)...

Den zuparkenden Wagen Rambomäßig zusammenzufahren, geht allerdings GAR nicht! Dann eher die Polizei anrufen und abschleppen lassen, auch wenns ärgerlich ist.

Ich finde, die Dame dürfte ruhig mal ein halbes Jahr, oder auch bis ans Ende aller Tage zu Fuß gehen, vielleicht fühlt sie sich ja demnächst von einem Fußgänger am Überweg so provoziert, dass sie sich da selbst durch Gasfußeinsatz Tatsachen schafft?

vor vielen Jahren, so in der Art fangen manche Märchen an.

Gruß

Themenstarteram 17. Dezember 2016 um 16:10

@günter

Was soll denn der blöde Spruch?

Ob die Versicherung einen Schaden begleichen muss oder nicht. Wenn der TE angegeben hat, dass die Dame wieder und wieder gegen das ander KFZ gefahren ist, dürfte die Dame so oder so ein Problem mit den Behörden bekommen. So in Richtung ob sie geeignet ist ein Fahrzeug zu führen.

Hallo, MajorR10,

um Deine eigentliche Frage zu beantworten:

Ja, man kann Schrott beschädigen, denn solange dieser Schrott sich im Eigentum eines anderen befindet, kann er einen tatsächlichen oder ideellen Wert haben.

Gerade, weil Du selber eigentlich scheinbar der Ansicht bist/warst, dass im Grunde genommen kein wirklicher Schaden entstanden ist, ist Dein Verhalten vor Ort erst recht zu loben, denn Du bist nicht einfach weggegangen, sondern hast Dich als Zeuge zur Verfügung gestellt.

Noch besser wäre es gewesen, gleich über Handy die Polizei zu informieren, denn so, wie Du das Verhalten der Fahrerin beschreibst, könnten auch Alkohol, Drogen oder Medikamente im Spiel gewesen sein.

Eine zeitnahe Kontrolle wäre da sicher angebracht gewesen.

Viele Grüße,

Uhu110

Zitat:

@MajorR10 schrieb am 17. Dezember 2016 um 17:10:30 Uhr:

@günter

Was soll denn der blöde Spruch?

der stammt von Dir, vor vielen Jahren, so hast Du angefangen deine Geschichte zu erzählen, man kann auch anfangen mit, es war einmal, allein schon der Fahrzeuge wegen die aus dem Straßenbild verschwunden sind weiteres verkneife ich mir sonst fühlt sich noch irgendjemand auf den Schlips getreten.

Gruß

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Kann man Schrott beschädigen?