Kann man ein Motorrad jetzt schon zulassen, obwohl Versicherungsschutz erst im März beginnt?

Hallo,

folgende Konstellation: Person A hat ein Motorrad gekauft und hat bereits alle Papiere dafür. Versicherung wurde auch schon abgeschlossen, der Versicherungsschutz beginnt am 1.3.24. Das Motorrad steht noch beim Händler (Tageszulassung mit 0 km). Kann die Person jetzt schon zum Amt gehen und das Motorrad zulassen oder muss der Versicherungsschutz schon aktiv sein?

Danke im Voraus!

33 Antworten

"Inzwischen hat sie sogar 05 auf der Plakette."

Logisch, schließlich ist die HU-Plakette immer für 26 Monate gültig 😛.

Wenn eine Versicherungsnummer EVB schon vorhanden ist und diese bei der Zulassung vorgelegt wird, beginnt die Versicherung mit der Zulassung und nicht erst an dem Tag wie es auf dem Antrag steht.

Zitat:

Bei einer Kfz-Versicherung beginnt Ihr Versicherungsschutz grundsätzlich mit der ersten Beitragszahlung. Sobald Sie eine Kfz-Versicherung abschließen, erhalten Sie eine elektronische Versicherungsbestätigungsnummer. Wenn Sie diese Ihrer zuständigen Zulassungsstelle nennen, beginnt der vorläufige Versicherungsschutz bereits ab der Zulassung Ihres Fahrzeugs beziehungsweise ab Versicherungswechsel.

entsprechend muss dann natürlich auch der Beitrag ab Zulassung berechnet und bezahlt werden. Das regelt die Versicherung von sich aus.

Versicherung anrufen und gut!

Zitat:

@Daciageha schrieb am 22. Jan. 2024 um 19:15:18 Uhr:


entsprechend muss dann natürlich auch der Beitrag ab Zulassung berechnet und bezahlt werden. Das regelt die Versicherung von sich aus.

Genau, und bei mir hat die Versicherung gepennt und ich erhielt dann eine Stilllegungsmitteilung von der Zulassungsstelle, grr.

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Zulassung jetzt geht, dann beginnt der Versicherungsschutz mit Zulassung. Und natürlich auch die Zahlungspflicht, auch für die Kfz.-Steuer.
Aber wenn das Motorrad doch ohnehin erst im März abgeholt werden soll, warum dann jetzt schon zulassen? Bringt doch nur Nachteile mit sich, selbst die Händler/Werksgarantie läuft dann bereits.

Die Händler/Werksgarantie hat nichts mit der Zulassung zu tun, die sollte laufen ab dem das Ding gekauft wurde. Egal wie lange das dann noch wo anders steht.

Nein, die läuft ab Auslieferung an den Endkunden. Und ich befürchte, dass das Aushändigen der Papiere und die Zulassung des Fahrzeugs dann als Auslieferung gelten und der Händler nur so freundlich ist, das Teil noch etwas unterzustellen.
Dass das Kaufdatum nicht maßgeblich ist, sollte einleuchten. Schließlich gibt/gab es durchaus Lieferfristen von mehreren Monaten und im Extremfall wäre die Garantie dann schon abgelaufen, wenn der Kunde das Fahrzeug endlich erhalten hat.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 22. Januar 2024 um 19:57:25 Uhr:


Nein, die läuft ab Auslieferung an den Endkunden. Und ich befürchte, dass das Aushändigen der Papiere und die Zulassung des Fahrzeugs dann als Auslieferung gelten und der Händler nur so freundlich ist, das Teil noch etwas unterzustellen.
Dass das Kaufdatum nicht maßgeblich ist, sollte einleuchten. Schließlich gibt/gab es durchaus Lieferfristen von mehreren Monaten und im Extremfall wäre die Garantie dann schon abgelaufen, wenn der Kunde das Fahrzeug endlich erhalten hat.

Naja, ganz so einfach ist die Sache dann in diesem Fall wohl nicht, da es sich um eine Tageszulassung (also bereits Zugelassen war, zu allem Überdruss muss dann unterschieden werden zwischen Händlergarantie/Herstellergarantie, gesetzlicher Gewährleistung usw. usf.) wäre es möglich das eins von diesem bereits schon lange läuft.

Zitat:

Die Nachteile einer Tageszulassung
Für den Käufer liegt ein Nachteil in der Herstellergarantie. Diese verkürzt sich um den Zeitraum, der zwischen Erstzulassung, der Tageszulassung, und der Zulassung auf den Käufer liegt.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 22. Januar 2024 um 18:26:58 Uhr:


"Inzwischen hat sie sogar 05 auf der Plakette."

Logisch, schließlich ist die HU-Plakette immer für 26 Monate gültig 😛.

Man kann einen HU-Termin auch ohne Problem ein/zwei Monate überziehen, dann beim Nächsten noch einmal, ....
Aber so weit denkst Du nicht. 🙄

Die Gewährleistung beginnt mit Gefahrenübergang/Übergabe des Fahrzeugs

https://automobilkanzlei.de/.../...schluss-fristen-verjaehrung-beweisl

Die Gewähleistung beginnt ab Erstzulassung, Allerdings kann der Händler eine eigene Garantie auf das Fahrzeug geben wenn er möchte. Dafür gibt es extra Verträge. Muß extra vereinbart werden.

Zitat:

@GT Bandit schrieb am 23. Januar 2024 um 12:12:29 Uhr:


Die Gewähleistung beginnt ab Erstzulassung, Allerdings kann der Händler eine eigene Garantie auf das Fahrzeug geben wenn er möchte. Dafür gibt es extra Verträge. Muß extra vereinbart werden.

Nein. Die Gewährleistung, also die gesetzliche Verpflichtung der Verkäufers für die Mangelfreiheit der Sache einstehen zu müssen, gilt ab dem Zeitpunkt der Übergabe (§§ 437, 439 BGB). Der Käufer hätte sonst die Möglichkeit den Beginn der Gewährleistung und somit auch das Haftungsrisiko des Händlers nach eigenem Belieben verschieben zu können.

Wer jetzt versucht zum ersten Mal einen Garagenfund aus den 1950er-Jahren erstmalig zuzulassen - mal unabhängig von den anderen Problemen, die dieses Vorhaben verhindern - wird auch schnell erkennen, dass es wohl kaum sein kann, dass dort noch Gewährleistung greifen sollte, nur weil der Käufer das Ding 70 Jahre in die Garage gestellt hat.

@JoergFB : Kannst ja mal nachrechnen, wie ich auf 26 Monate komme. Kleiner Tipp, ein Jahr hat 12 Monate, zwei Jahre haben dann wie viele Monate?

Wir haben die F800ST inzwischen 12 Jahre ,was meinst du wie oft es möglich war die HU zu überziehen?

Möglich? Kannst sogar 12 Jahre ohne HU fahren. Wirtschaftlich sinnvoll aber nur, im zweiten Monat nach Fälligkeit die HU durchführen zu lassen - gibt keine erhöhte Prüfungsgebühr und auch kein Verwarnungsgeld (gilt nicht für Nutzfahrzeuge mit vorgeschriebener Sicherheitsprüfung).
Nebenbei, meinen EOS hab ich jetzt 16 Jahre. Pünktlich bei der HU war ich noch nie.

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