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kann man alle orig. Renault Felgen an andere Renault machen

Themenstarteram 30. März 2010 um 12:55

Hallo!

Kann ich an meinen Renault Scenic 1 zb die orig. Alu-Felgen eines Scenic 2 (oder Megane usw, mit den passenden abmessungen, also 6J 15, LK4/100) anschrauben oder geht das nicht?

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10 Antworten

grundsätzlich wen die rahmenbedingungen passen (achslast etc) JA!

man muss aber unterscheiden....ich bezieh meine infos auf vw. bei renault wirds nicht grossartig anders sein...

der hersteller besitzt gewisse freigaben. sprich auf anfrage gibts vw raus das felge xy am golf, polo, passat etc gefahren werden darf mit der und der bereifung. mit der freigabe im handschuhfach einfach so rumfahren.

sollte die felge KEINE freigabe vom hersteller haben für DEIN auto dann nimmste die freigabe von IRGENDEINEM auto. es muss NUR die traglast aus dieser freigabe hervorgehen. mit dieser freigabe kann man dann beim tüv einen §21 eine sog. einzelabnahme durchführen lassen (es fehlen nur noch freigaben für den reifen und im ideal fall ein vergleichsgutachten einer anderen felge die auf dem wagen freigegeben ist).

beispiel: du hast eine 7x15er felge dir für deinen wagen keine freigabe hat (aus irgendwelchen gründen). aber sie eine eine freigabe für einen laguna. so in der freigabe steht eine achslast von 1000kg drinne. dein auto hat eine achslast von 950kg. somit darf die felge schonmal gefahren werden. jetzt ziehst du den passenden reifen auf -> z.b. einen 205/50/15 ku31 von kumho (auch hier muss die traglast und der speedindex passen). dann schreibst kumho ne email das du gerne eine freigabe brauchst. die haben vorbereitete formulare. dann schaust im netz nach irgendeiner felge (z.b. bei alt teile unger) und findest eine 7x15er felge mit abe für dein auto. die abe ausdrucken und ab zum tüv. der mischt dann alle papiere gut durch, hällt die hand auf und gibt dir im gegenzug für 40-80 europäische einheitswährungen der ersehnten wisch den du dir dann ins handschuhfach legst oder ihn in deine fahrzeugpapiere eintragen lässt.

Themenstarteram 30. März 2010 um 17:04

So weit so gut!

Was anderes:

Ein Scenic der Baugleich ist mit meinem, hat von Haus aus schon anderen Originale Felgen dran.

Der Besitzer kauft sich neue und tritt mir die gebrauchten ab, also brauch ich doch da nix zu machen (ausser neue Reifen drauf evtl.:o))?

Richtig?

Howard

Zitat:

Der Besitzer kauft sich neue und tritt mir die gebrauchten ab, also brauch ich doch da nix zu machen (ausser neue Reifen drauf evtl.:o))?

Richtig?

Kommt drauf an.

Wenn die genaue Felgengröße einschließlich ET in deinen Fahrzeugpapieren (EWG-Übereinstimmungsbescheinigung, Ziffer 32 und 50) steht, dann Richtig.

Wenn nicht; dann Falsch!

Hallo ,

so einfach wie sich das onkel_howdy vorstellt ist das auch wieder nicht.

Viel wichtiger als die omminösen Rechenkunsstücke mit der "Achslast" ist die korrekte Einpresstiefe der Felge.

Eine 4-Loch-Felge mit LK 100 muss nicht zwangsläufig an das Vorgängermodell passen, wenn z.B. der Hersteller diesen Parameter beim Nachfolgemodell geändert hat.

Gruß

Reimund

Tipp:

Bei Renault anfragen, ob die Felge mit Teilenummer xxx für das Fahrzeug freigegeben ist.

Zitat:

Original geschrieben von Broetchenexpress

Hallo ,

so einfach wie sich das onkel_howdy vorstellt ist das auch wieder nicht.

Viel wichtiger als die omminösen Rechenkunsstücke mit der "Achslast" ist die korrekte Einpresstiefe der Felge.

Eine 4-Loch-Felge mit LK 100 muss nicht zwangsläufig an das Vorgängermodell passen, wenn z.B. der Hersteller diesen Parameter beim Nachfolgemodell geändert hat.

Gruß

Reimund

wo is das problem?

das wichtigste ist die achslast. der rest ist nebensache. den alles andere lässt sich anpassen, die achslast ist FIX gegeben und lässt sich nicht (ok nur MINIMAL) verändern.

zu grosse et kann man mit distanzscheiben korrigieren, zu kleine et interesiert vorerst mal nicht (bei serien autos wird selbst eine veränderung der et um 20mm nichts ausmachen), solange die spur nicht um 2% breiter wird.

 

Hallo @ onkel-howdy,

in jedem Fahtzeugschein ist eigetragen welche Breite, Durchmesser und Einpresstiefe eine Felge haben muss um mit einer bestimmten Reifengröße kombiniert zu werden.

Besonders wichtig ist die Einpresstiefe, da diese die Spurbreite der Räder mitbestimmt.

Alles andere ist eigentlich Nebensache, so könnte man theoretisch völlig legal BMW- oder Ford-Felgen an einem VW fahren wenn denn die Breite, der Durchmesser, die Einpresstiefe und der Lochkreis passen würde.

Aber da hat eben jeder Konzern seine eigenen "Vorzüge", so dass allenfalls die japanischen Fabrikate untereinander kompatible Felgen haben.

Mit irgendwelchen "Traglasten" hat das nur indirekt zu tun, denn die Felge muss konstruktiv so ausgelegt werden das sie die maximale Belastung des auf dieser montierbaren maximalen Reifengröße aushalten kann.

Für Felgen mit den in den Papieren eigetragenen Größen braucht man allenfalls die ABE (sozusagen der "Ausweis" das diese Felge den Vorschriften entspricht) , lediglich Felgen in Sondergröße müssen in die Papiere eingetragen werden.

Gruß

Reimund

moin reimund

sorry aber absoluter quatsch!

als beispiel: stahlfelge opel corsa b auf passat 35i...die opel felge hat 4*100er lk mit et35. nach deiner logik absolut kein problem....oh doch den mal abgesehen von den 5mm falscher zentrierung (opel 56,5 -> vw 57,1 was aber kein problem darstellt für eine rundfeile, drehbank oder fräsmaschine) is eben die corsa felge nicht auf die radlast (achslast) des passat 35i ausgelegt weil der eben n ticken schwerer ist.

und andersrum:

bmw e30 felge auf auch passat 32. lk 4*100 mit et13. die felge passt (im übrigen auch dank der selben mittenzentrierung von 57,1mm) perfekt. die traglast passt (bmw is um einiges schwerer) nur die et is eben 22mm weiter draus. also einmal §21 mit dem bmw gutachten und fertig is die laube.

Zitat:

in jedem Fahtzeugschein ist eigetragen welche Breite, Durchmesser und Einpresstiefe eine Felge haben muss um mit einer bestimmten Reifengröße kombiniert zu werden.

jede SERIENMÄSSIG gepfüfte! auch als beispiel: vw golf 3. serien irgendwas mit 5,5*14 et35. zubehörfelge borbet a in 9*16 et15. passt von der dimension nicht, von der et net und trotzdem legal fahrbar. oder gehen wir mal ins extreme. golf 2. serienmässig 5,5*13 et35. bbs rs felgen aus dem rieger breitbau kit -> 12*15 et-57 ja MINUS! und komplett legal fahrbar.

Zitat:

Besonders wichtig ist die Einpresstiefe, da diese die Spurbreite der Räder mitbestimmt.

das mit der spurbreite stimmt. aber was soll daran soooo wichtig sein? ok es müssen eben bei über 2% spurbreite diverse spielregel eingehalten werden die n paar mark kosten aber das wars dann auch schon.

Zitat:

Mit irgendwelchen "Traglasten" hat das nur indirekt zu tun, denn die Felge muss konstruktiv so ausgelegt werden das sie die maximale Belastung des auf dieser montierbaren maximalen Reifengröße aushalten kann.

sorry aber das ist echt komplett falsch. bzw total falsch definiert. die felge muss dem AUTO standhalten. der reifen ist passend zum auto zu wählen. die belastungen kommen NUR vom auto. den das auto wirkt die kraft auf die räder aus. die strasse wirkt dem nur gegen. und wen die felge eben nur 500kg radlast aushällt dann kann ich diese nunmal eben nicht auf eine amg g klasse schrauben. auch wen die et und der rest passt. wiegesagt traglast ist die einzige konstante die nicht (bzw durch ablasten nur minimal) verändert werden kann.

Zitat:

Für Felgen mit den in den Papieren eigetragenen Größen braucht man allenfalls die ABE (sozusagen der "Ausweis" das diese Felge den Vorschriften entspricht) , lediglich Felgen in Sondergröße müssen in die Papiere eingetragen werden.

auch diese aussage ist vollkommen falsch. für alle NICHT serienmässigen rad reifen kombis (das heisst alles was nicht serienmässig auf dem wagen drauf war) brauchst du papiere und musst diese ggf eintragen. dabei spielt es keine rolle ob eine 6*15er felge im schein steht oder nicht. den dann sind wir wieder bei der traglast...es ist nicht sichergestellt das eine polo felge auch auf einem phaeton zulässig obwohl die die gleiche grösse/breite/et hat.

und als gegenbeispiel gibts genug "sondergrössen" die u.u. auch eine abe haben. oder vielleicht ein teilegutachten. bleiben wir mal beim beispiel mit dem polo. es kann sein das es eine 6*15er felge mit abe gibt (da hast recht -> papiere mitführen und glücklich sein WEN die auflagen erfüllt werden) ODER es kann eine felge mit TEILEGUTACHTEN sein. diese felge muss eingetragen werden OBWOHL sie a) gleich gross ist wie serie, OBWOHL es eine gleiche felge (gleiche grösse) MIT abe gibt.

besonders spassig wirds dann wen es ein und deselbe felge mit abe und teilegutachten gibt. auch das gabs. den früher in den 80er/90ern waren geänderte rad/reifen kombis ja noch blasphemie. deshalb gabs da für jeden mist (auch hier ein beispiel aus dem prallen leben: doppelscheinwerfer von hella für z.b. manta, passat etc) ein teilegutachten, später eine abe und heute brauchst garnix mehr dank e kennzeichnung. somit gibt es 2 verschiedene papiere für diese scheinwerfer und man braucht sich nicht.

p.s. das ganze sollte jetzt nicht persönlich gemeint sein, aber die aussagen sind einfach schlichtweg falsch. ;)

Themenstarteram 31. März 2010 um 15:10

Alles schön und gut.

Aber nun mal zurück zu mir.

Ich hab das selbe Auto wie mein bekannter, nur hat der andere Felgen von Renaulr dran als ich. Diese möchte ich nun bei mir dran schrauben, Lk Et usw stimmt alles! Auch der gefahrene Reifen steht in der zulassung drin, was nun noch? Darf ich oder darf ich nicht?

2. Fall. Ich darf auch Reifen fahren in 205/50 R16

dazu hab ich Felgen aus dem zubehör mit ner abe für mein auto, mit genau den Reifenvorgaben. Muss ich die felgen nun eintragen lassen oder reicht die ABE?

Hallo dogfischhund,

selbst bei Fahrzeugen gleichen Typs kann es Unterschiede bei den werkseitig freigegebenen Rad-/Reifenkombinationen geben. Nicht ohne Grund habe ich eine Anfrage bei Renault empfohlen.

Die ABE einer Sonderfelge ist nicht automatisch ein Freibrief. Es sind alle Auflagen zur Rad-/Reifenkombination im fahrzeugbezogenen Anhang der ABE zu erfüllen. Darunter kann auch die Pflicht zur Abnahme und/oder Berichtigung der Fahrzeugpapiere sein. Also: lesen!

 

Gruß

Alpha Lyrae

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