Kann ich zu einer anderen versichrung...
Hi,
habe bei mir folgende situation: bin 25, FS mit 18 gemacht, also anno '99. unsere alten und die aktuelle familien-kutsche(n) waren bisher immer über meinen vater versichert (zZ SF7).
Nun wollen wir uns aber ein weiteres auto zulegen, damit ich mich mit meinem dad nicht um das einzige vorhandene streite, bzw er die finger von meiner "astrid" lässt *g*
ich war als mitfahrer seit 2000 in senen verträgen drin und unsere autos waren ab 2003 immer auf mich zugelassen(halter).
-> habe ich mir damit eigentlich schon irgend eine SF-klasse "erarbeitet"?
wenn ja, wie belege ich das der nächsten versicherung? oder regeln die das unter sich. ist vielleicht schon mehr als SF2 drin?
oder kann ich alles vergessen und mich auf ein einstieg mit SFwenig (und teuer) vorbereiten? dann würde doch die versicherung als zweitwagen bei unsrem aktuellen versicherer günstiger kommen, oder?
mfG
11 Antworten
Du kannst den Rabatt entweder übernehmen, dann hat halt Dein Dad keinen mehr, oder Du fängst selber wieder bei SF 1/2 an.
Für alles weitere wirst Du wahrscheinlich im nächsten Beitrag auf die Versicherungs-FAQ verwiesen. 😉
ja, die faq habe ich mir schon reingezogen.
aber kann doch nicht sein, dass ich wie ein fahranfänger mit 18 jährchen eingestuft werde, zählen 7 unfallfreie jahre fahrerfahrung und 3 jahre autobesitz denn gar nix? da muss doch was gehen oder... *hoff*
Hi,
moment - was ich mich frage:
Du erzählst oben von einem Auto (in einem Satz), dann aber von SF7 und 7 unfallfreien Jahren....
Habt ihr vor 7 Jahren mit nur diesem einzigen Auto angefangen (in einem anderen Satz wiederum verneinst du dies)?
Nur dann käme hier ja ne SF7 zustande. Die könntest du voll übernehmen --> dein Dad hätte entweder noch ne "alte SF-Klasse" rumliegen und könnte diese nutzen oder steigt neu ein.
Oder aber in den 7 Jahren waren Schäden, die die SF7 rechtfertigen (aber du schreibt von unfallfrei....)
Tut mir leid - aber deinen Schilderungen zufolge ist das hier bissl widersprüchlich 🙂
Fragen:
a) seit 7 Jahren nur ein Auto? (oder parallel Firmenwagen)
b) vorher kein anderes? (also noch nie zwei parallel laufen)
c) Vor sieben Jahren Einstieg auf Vater mit SF1/2
d) komplett unfallfrei die 7 Jahre?
Grüße
Schreddi
PS: Da hilft die beste FAQ nix 😉 Wir müssen die Situation erstmal sauber auflösen.
Zitat:
Original geschrieben von madcruiser
Der Schadenfreiheitsrabatt setzt sich aus maximal zwei Komponenten zusammen.1. Die tatsächlich mit dem Vertrag gefahrenen Jahre und die während der Vertragszeit angefallenen Unfälle. Dies wird von Versicherung zu Versicherung weitergegeben.
Auf anderen Verträgen gefahrene unfallfreie Zeiten werden nicht berücksichtigt.
Verträge können nicht geteilt werden.
Wenn der Vater beispielsweise 29 schadenfreie Jahre hat, kann er nicht mit 25 weiterfahren und dem Sohn 4 jahre übertragen.2. Vorzugseinstufungen.
Die sind individuell und werden nicht weitergegeben.
Hier kann z.B. das Fahren auf Vaters Vertrag einfließen, die FS-Regelung etc.Es kann zwar sein, dass Dich eine Versicherung in ein paar Jahren in SF 2 oder SF 5 einstuft, tatsächlich handelt es sich dann aber um eine Vorzugseinstufung und Du fängst doch nur bei 0 schadenfreien Tagen an.
Das spürt man bei einem späteren Wechsel sehr unangenehm.3. Übernahme dritter Prozente
Häufig kann man Verträge übernehmen, etwa von Vater, Mutter, Geschwistern oder Großeltern.
Man kann dabei nur die Jahre übernehmen, die man tatsächlich auch mit dem Wagen gefahren ist. Das ist längstens die eigene Führerscheindauer.Beispiele:
Opa hat 40 schadenfreie Jahre und Du nur 4 Jahre den FS.
Schreibst Du den Vertrag auf Deinen Namen um, so bleiben nur 4 anrechenbare Jahre.
Hat Opa vor 2 Jahren einen Unfall gehabt, so wird es noch weniger. Er ist dann nur noch in SF 25, Du kommst dagegen nur noch in SF 1.
Jede Versicherung rechnet so:
SF 0 bei FS-Zuteilung,
Unfall im zweiten Jahr bei SF 1.
Rückstufung auf SF 1/2 im dritten Jahr
und aktuell im vierten Jahr SF 1.
War Opas Unfall vor fünf Jahren, so kommst Du natürlich in SF 4.
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moin,
wie Schreddi es schon gesagt hat, entweder dein Vater gibt seinen Vertrag auf, dann kannst du die SF-Jahre übernehmen, die du dir hättest selbst erfahren können; dann muss dein Vater aber sehen wo er bleibt, oder du fängst von vorne an...
Das Mitfahren auf dem Vertrag von deinem Vater belegst du mit einem Formular der Versicherung, in dem du und dein Vater unterschreibst.
Damit gibt er seine SF-Jahre ab und du gibst an, ab wann du die SF-Jahre eigentlich erfahren hast; also quasi den Anspruch darauf hast. Ich kenn das Formular bzw. den Vorgang unter TB28, weiss nicht , ob das überall so heißt.
@Schreddi
ein paar erleuterungen, sorry, fals ich mich widersprüchlich ausgedrückt habe.
wir sind ja erst seit 91 in deutschland, haben dann etwas später ein auto gekauft und auf vaddern versichert -> deshalb erstmal nur SF7.
danach aus technischen gründen den alten verkauft, neuen gebrauchten gekauft, und das ganze dann 2mal wiederholt :-). es war also bisher immer nur ein privatfahrzeug vorhanden/versichert.
jetzt soll halt parallel ein zweites kfz dazu kommen.
so wie ich es bis jetzt verstanden habe, kann ich also nur auf eine vorzugseinstufung bei unserem jetzigen versichere hoffen oder in den saueren apfel beissen und bei SF1/2 anfangen.
prozente übernehemen kommt nicht in frage, macht vadder nicht mit.
mfG
Da Du 25 bist, könntest Du evtl. eine Versicherung finden, bei der Du mit SF2 anfangen kannst (wenn niemand unter 25 mit dem Auto fährt)
keiner unter 25 ist kein problem, ausser meinem vater und mir wird eh kein anderer das fahrzeug fahren.
welcher versicherer machen denn sowas mit den 25jährigen? kann mir da einer vielleicht ein tipp geben?
@all
schon mal vielen dank für die aufklärenden antworten
mdG
Einstieg mit SF2 ist eher ungewöhnlich, die Regel ist SF1/2; über die Elternteil- oder/und Führerscheinregelung.
Dein Vater könnte einen Zweitvertrag abschließen, dann ist aber auch der berechtigte Fahrerkreis eingeschränkt, nämlich auf deinen Vater und Lebenspartner. Das ist die Voraussetzung für SF2...
Zitat:
Original geschrieben von xburnoutx
Dein Vater könnte einen Zweitvertrag abschließen, dann ist aber auch der berechtigte Fahrerkreis eingeschränkt, nämlich auf deinen Vater und Lebenspartner. Das ist die Voraussetzung für SF2...
Die Sache mit dem Zweitvertrag klingt doch ganz gut. Nach aktuellem Stand dürfen dann nur keine Personen U23 mit den Fahrzeugen fahren und der Halter muss identisch (oder Ehe-/Lebenspartner) sein.
Bei Zweitwagen ist das eigentlich kein Problem. in der SF2 darf man eigentlich bei fast allen Versicherungen einsteigen, wenn niemand unter 23 (25) mit dem Auto fährt. Jedoch solltest Du dich erkundigen, welche Voraussetzungen bei der jeweiligen Versicherung zu erfüllen sind, um die schadenfreien Jahre später angerechnet zu bekommen, wenn man das Auto auf eigenen Namen ummeldest. Das ist vom Gesetzgeber nicht eindeutig geregelt. Ein Versicherungsvertreter kann da hilfreich sein.