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Kann ich nachträglich einen Rechtsanwalt hinzuziehen (Kostenfrage) ?

Themenstarteram 31. Oktober 2018 um 19:53

Hallo Forumianer,

ich würde mich freuen wenn mir jemand Auskunft geben könnte oder sich damit gut auskennt und selber schon damit Erfahrung gemacht hatte.

Denn meine Google Eingabe in verschiedenen varianten wie z.B. "Kann ich nachträglich Rechtsanwalt hinzuziehen kosten" bringen mich nach vieler leserei leider nicht weiter.

Denn es geht um die Kosten.

Aber kurz zum Fall...

Mein parkendes Auto wurde beschädigt, mir wurde nur ein Zettel hinterlassen. Die Gegenpartei hat die Schuld zugegeben und meldet es der Versicherung... der ganz normale Ablauf halt.

Ich habe einen Sachverständigen beauftragt und der hat das Gutachten an die Versicherung geschickt... Nach Wochen des Wartens bekam ich einen Brief von der Versicherung das nur die Gutachterkosten bezahlt werden?!

Bei Schadenssumme steht 0€

Also ich hoffe ja noch das irgendein zweiter Brief kommt wo es um meine Schadenssumme geht aber ich denke ich muss mich auf irgendetwas gefasst machen.

Jetzt zur Frage, im worst case... Kann ich im nach hinein einen Rechtsanwalt hinzuziehen auf kosten der gegnerischen Versicherung oder ist dieser Zug jetzt schon abgefahren und ich muss selber für die Rechtsanwaltskosten aufkommen ?

Schöne Grüße

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 2. November 2018 um 18:39:00 Uhr:

Ist schon ein Fuchs.

Was wäre aber wenn relative hohe altschäden die Schadenssumme reduzieren würden?

Könnte man dann auch von den gutachterkosten auf die schadenssumme schliessen?

was sagen die Juristen immer?

"Es kommt darauf an......."

:)

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am 1. November 2018 um 7:45

Vom Anruf kann ich leider nur abraten.

Mit diesem Trick wurde ich so lange hingehalten, bis dann 25 statt der laut Kostenübernahmeerklärung angegebenen 1450 bezahlt wurden. damit kann ich nicht einmal argumentieren, der Schaden sei nicht reguliert worden.

Bei mir wurde ein nicht reparierter Altschaden als Begründung angegeben, sowohl vom Sachbearbeiter der Versicherung als auch vom Gutachter.

Sowohl am Telefon von dem Sachbearbeiter und hier vor Ort wurde ich einfach angelogen, sie würden mir das Gutachten des Altschadens schicken. Bis heute habe ich nichts bekommen.

Denn damit könnte ich dann sehen, ob überhaupt Teile betroffen waren, die im aktuellen Fall beschädigt wurden und ob eine Reparatur stattgefunden hat (der Altschaden wurde vom Vorbesitzer abgewickelt, jedenfalls laut Datum, und mir verschwiegen).

Sofort zum Anwalt ohne Anruf.

Im übrigen muss dir das Gutachten geschickt werden mit Originalfotos, keine sw-Kopien.

Fordere es schriftlich (richtige Briefform mit Anrede usw als email-Anhang, ich habe meine eingescannte Signatur drunter) vom Gutachterbüro mit Fristsetzung an.

Themenstarteram 1. November 2018 um 8:08

@400000kmZahnriemen

die gegnerische versicherung habe ich auf keinen fall einen gutachter beauftragen lassen.

ich habe fotos und ein gutachten von meinen beauftragten gutachter. das reicht mir.

 

ich gehe zum anwalt sollte es schwierigkeiten geben das mir der schaden erstattet wird. da aber die gutachter kosten bezahlt werden gehe ich mal davon aus das irgendetwas im gange ist und ich noch nicht diesen brief erhalten habe.

Welche Schadenshöhe hat denn dein SV festgestellt. Bei seinem Honorar kann der Schaden nicht groß gewesen sein.

Wenn ich lese, dass die Versicherung das über einen externen Dienstleister abwickelt, stellen sich mir die Nackenhaare auf. Mein Bauch sagt mir da, dass dieser externe Dienstleister das Gutachten kurzerhand auf 0,00 € "korrigiert" hat. Wird oft und gerne mit den haarsträubendsten (siehe meine Nackenhaare) Begründungen gemacht, immer in der Hoffnung, der Geschädigte würde angesichts des tollen Namens des externen Dienstleisters nicht an dessen Sachkunde zweifeln.

Für mich gibt es da regelmäßig nur eine richtige Handlungsweise:

a) ab zum Anwalt

b) der setzt eine kurze zwei Wochen Frist zur vollständigen Regulierung auf Basis des Gutachtens

c) nach Ablauf erfolgt sofort die Klageeinreichung

Eine andere Sprache verstehen Versicherungen leider nicht mehr.

Themenstarteram 1. November 2018 um 8:33

@PeterBH

ich checke das mal heute mittag per anruf.

 

aber wenn die auf 0,00 korrigiert haben, dann sind die der meinung das mein gerparktes auto schuld ist ? :D

Dann würden die ja auch nicht die SV kosten zahlen oder ?

Denk nochmal über meinen Beitrag nach.

Zitat:

@Gagi1911 schrieb am 1. November 2018 um 09:33:54 Uhr:

@PeterBH

ich checke das mal heute mittag per anruf.

 

aber wenn die auf 0,00 korrigiert haben, dann sind die der meinung das mein gerparktes auto schuld ist ? :D

Dann würden die ja auch nicht die SV kosten zahlen oder ?

Ich verstehe den Drang zum Telefonieren nicht. Verzögert das alles nur und du kannst nie beweisen, was da am Telefon besprochen wurde. Wenn ich als Geschädigter schon direkt mit der Versicherung Kontakt aufnehmen würde, dann nur schriftlich (z.B. per Mail).

Die meinen natürlich nicht, dass dein geparktes Auto Schuld war, haben aber vielleicht einen Kratzer auf einem Foto entdeckt, so dass der Stoßfänger schon vorher beschädigt war und hätte ausgetauscht werden müssen - etwas übertrieben ausgedrückt. Oder dass deine alte Möhre keinerlei Marktwert mehr hat und daher auch keinen Schaden erleiden konnte.

Wie heißt denn der externe Dienstleister, die meisten sind nämlich bekannt und da kann man zur Arbeitsweise was sagen?

Themenstarteram 1. November 2018 um 8:45

Ich will nur nachfragen was dieser brief zu bedeuten hat bezüglich SV Kosten und ob noch ein weiterer brief an mich unterwegs ist bezüglich meiner kostenerstattung.

mehr will ich nicht wissen.

wenn die sagen , nö da kommt nichts mehr, gehts ab zum anwalt.

wenn die sagen, ja brief ist unterwegs bezüglich der kostenerstattung, warte ich erst mal auf den brief

... und wirst dann klammheimlich über den Tisch gezogen. Aber gut, das muss jeder selbst wissen.

Themenstarteram 1. November 2018 um 8:50

Aber was bringt es mir jetzt wenn ich heute zum anwalt gehe, und in 2 tagen ist der brief mit der kostenerstattung da?!

der anwalt bekommt dann keinen cent von der gegnerischen versicherung

Nein, das ist falsch. Den Anwalt wird die Versicherung dennoch bezahlen müssen. Aber falls eine weitere Teilregulierung vor der Beauftragung erfolgen sollte, ist die Grundlage für die Anwaltsgebühren so klein, dass Du keinen mehr findest, der das engagiert übernehmen wird. Die Versicherung wird unberechtigte Kürzungen vornehmen und Positionen, von denen Du garnicht weißt, dass sie dir zustehen, nicht zahlen.

Themenstarteram 1. November 2018 um 9:00

Ok, und was passiert wenn ich heute zum anwalt gehe und morgen liegt der brief mit der regulierung im briefkasten mit datum von gerstern, oder vorgestern?

irgendwie überschneidet sich das gearde richtig blöd

Dann wird der Anwalt alle Ansprüche korrekt geltend machen. Geld, das ggf. bereits angewiesen sein könnte, das bekämst Du ja dann trotzdem zeitgleich mit dem Brief auf dein Konto. Für Dich entstehen daraus keine Nachteile.

Wer sagt denn das du überhaupt noch einen Brief bekommst?

Geh doch einfach mal vom schlimmsten aus. Die Versicherung wird dir eh nichts schenken wollen...

Dann hat die Versicherung Pech gehabt. Gleiches Problem gibt es doch bei jeder Klageerhebung. Was ist, wenn ich nach Fristablauf die Klage einreiche und bevor die zugestellt wird, kommt das Geld. Dann zahlt die Versicherung die Verfahrenskosten extra, hätten ja rechtzeitig zahlen können.

Du hast einen Brief von denen (bzw. deren Dienstleister) bekommen, dass die nichts zahlen wollen - damit haben die sich selbst in Verzug gesetzt.

Ich kann den Vorrednern nur zustimmen.

Telefonieren auf keinen Fall, da ich dort auch mit harten Fakten konfrontiert wurde, deren Aussagen mir zugehen sollten.

Bis heute nichts, nicht einmal die Kosten für die Ermittlung der Schadenhöhe bekomme ich, sprich ich habe den Schaden und kann noch diesen Aufwand aus meiner Tasche bezahlen.

Das perfide war der Satz: Bitte teilen Sie uns die ungefähre Schadenhöhe mit.

Wie steht da absichtlich nicht, das heißt wie ich das auch gemacht hätte, die Versicherung kann das als nicht relevant für die Schadenermittlung ablehnen.

Und damit habe ich als Auftraggeber für diese Arbeit die Kosten am Hals.

Genau so wie oben kanns gehen, da war noch ein alter Kratzer (und wenn der Schadenermittler den slbst mit seinem Schlüssel macht!!) siehst du kein Geld.

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