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Kann ich das auf meinen Vater finanzierte Auto in der Schweiz arbeitend ohne bedenken fahren.

Themenstarteram 31. Mai 2014 um 0:21

Habe eine Frage

Ich werde in der Schweiz ab 01.10 Arbeiten.

 

Kann ich das auf meinen Vater finanzierte und angemeldete Auto und in der Schweiz arbeitend ohne bedenken fahren ????

VG

Alex

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21 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von birscherl

Zitat:

Original geschrieben von Manfredo13

Der TE beabsichtigt in der Schweiz zu leben und zu arbeiten. Somit ist seine Steuerpflicht in der Schweiz. Somit ist er kein Urlauber und muss das Fahrzeug ummelden. …

Er ist nicht der Halter daher kann er es gar nicht ummelden.

Moin, meine letzten Antworten beziehen sich auf den Urlauber, der mit dem Fahrzeug seines Vaters in die Schweiz will.

Gruß Manfredo

Ich sehe mit einer Vollmacht seines Vaters eigentlich gar kein Problem.

Die Konstellation ist nach meiner Meinunng folgende.

Der TE hat einen Leihwagen aus D (den seines Vaters)und fährt mit diesem in der Schweiz zur Arbeit.

am 4. August 2014 um 5:40

Also es läuft wie folgt:

Du darfst ein Jahr mit dem Auto in der CH fahren, dann musst du es einführen (Übersiedlungsgut, Zollfrei) und ummelden, der Papierkram geht einfach, Zollformular im Internet, ansonsten z.b. in Autobahnzoll Basel wenn du an einem Sa-Vormittag kommst und nett bist, helfen die dir auch. Dazu brauchst du die D-Papiere, Teil 1 wirst du wohl nicht bekommen wenn die Bank den als Sicherheit hat, also wars das mit der Finanzierung.

Wenn du B-Bewilligung hast kanns dir passieren dass du kontrolliert wirst.

Bist du zu lange in der CH wird es passieren dass du morgens kommst, eine Radkralle und keine Kennzeichen mehr hast, dafür aber ein saftiges Strafverfahren, dies kann dir sogar in einer privaten Einstellhalle passieren, die Polizei ist bei Autofahrern gnadenlos, die verschaffen sich überall (legal) zutritt. In ZH, SG, SH, TG, BS, BL ist es besonders schlimm, vor allem in den Städten. Der "Landpolizist" weisst dich vielleicht vorher noch nett darauf hin, wobei dies immer seltener wird, da er ja dann weniger Einnahmen kreieren kann, was dann für seine Karriere nicht gut ist.

Was aber viel wichtiger als das Auto ist, ist der Führerschein. Tauschst du diesen nicht binnen einem Jahr um, verliert dieser automatisch seine Gültigkeit (bei B-Bewilligung, 5 Jahre, geht man davon aus dass dein fester Wohnsitz in CH ist, sonst hättest d kein B) und kann dir in jeder Kontrolle eingezogen werden und du machst dich des Fahrens ohne Führerausweis strafbar, die Strafen sind horrend incl. langem Führerausweisentzug, evtl. wird sogar dein FzG eingezogen (ZH).

Du musst dir eins merken:

In der CH sind Autofahrer automatisch kriminelle Personen, Unschuldsvermutung gibt es in der CH nur für Mörder, Kinderschänder und sonstige Schwerverbrecher, der Autofahrer ist automatisch immer schuld, werden an allen Ecken abgezockt und es wird ihnen aufgelauert wie Verbrechern. Selbst harmlose Dinge wie vor einer Verkehrsinsel ein bischen über die Sicherheitslinie zu fahren kosten direkt mal CHF 100 und mehr. Und wehe ein Fussgänger, welche dort absoluten Vortritt haben und noch nicht einmal schauen müssen sondern einfach laufen dürfen, muss am Zebrastreifen warten weil der Autofahrer nicht bremsbereit ist, dann ist der Führerschein sofort für 3 Monate weg.

Besonders schlimm ist es in ZH-City, wenn du dort dem heiligen Fussgänger oder dem heiligen Velo-Fahrer auch nur bedrohlich erscheinst gibts schon eine saftige Busse und Fahrverbot.

Als Autofahrer bist du in den meisten Kantonen, besonders in denen mit hoher "grüner" Parteiendichte (ZH, BS, SG) der letzte Dreck und zahlen darfst du für alles. Da ist der Autofahrer der Feind der bekämpft werden muss.

Mal ein Tip von einem Auswanderer:

Wenn du weniger als CHF 8.000 brutto/Monat verdienen solltest, LASS ES, du wirst es schwer haben mit weniger Geld, speziell wenn du mal zum Arzt musst. Das Lieblingswort der Versicherer ist: "Spätfolgen einer bereits vorhandenen Erkrankung, Zahlung abgelehnt". Zum Zahnarzt solltest du auch nur mit einem dicken Bündel Geld gehen, da wirst du brauchen, wie eigentlich überall, wenn du überhaupt einen Arzt findest der Ausländer behandelt (Vor allem in der Innerschweiz, wir durften immer 70km bis zum Arzt).

Ein Auto mit VK-Versicherung wird dich im Jahr für Steuern, Gebühren, Versicherung ca. CHF 2.000 kosten, ohne Stellplatz und Sprit versteht sich, und wehe du wohnst in der Stadt (Stellplätze 200-500 CHF/Monat).

Zitat:

Original geschrieben von Manfredo13

Moin, meine letzten Antworten beziehen sich auf den Urlauber, der mit dem Fahrzeug seines Vaters in die Schweiz will.

Gruß Manfredo

Welchen Urlauber meinst du? Den aus Wien?

am 4. August 2014 um 6:09

Hier gibt es das Thema von einer Schweizer Anwaltskanzlei aufbereitet:

http://br-news.ch/.../

Danach ist auch das eine Jahr nicht zulässig, wenn dein Wohnsitz in der Schweiz ist.

am 4. August 2014 um 12:47

Wenn es sein FZG währe, wenn nicht ist es zulässig da ja der regelmässige Standort während 12 Monaten massgebend ist..

Hallo birscherl,

das ist eine gute Zusammenstellung des Sachverhalts. Nachzulesen auch beim Schweizer Zoll.

@ martinde001:

Du unterscheidest leider nicht zwischen Verzollung/Steuer und der Fahrzeugzulassung. Für ersteres hat man eben kein Jahr Zeit, sondern muss es sofort erledigen. Für letzteres kann in bestimmten Fällen (Neuzuzug) eine Einjahresfrist gelten.

Gruss Neo

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