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Kann ich da noch was machen?! Hilfe!

Themenstarteram 21. Februar 2007 um 4:35

Servus miteinander !

Hab gestern meinen T4 Bus in Autoscout gestellt und prompt verkauft (hoffe nicht da ich in doch noch brauche!)

Dann kam es zum Email Verkehr wie folgend:

von mir:

Hiermit verkaufe ich ihnen meinen Pkw VW T4 Kennzeichen ------ für 1.300 Euro ohne Gewaehrleistung Fahrzeugübergabe am Samstag den 24.02.07

mit freundlichen Grüssen

---------------

 

dann kam von ihm:

*** Ihre Bestätigung haben wir erhalten.***

Danke für die Verkaufsbestätigung!

Hiermit bestätige ich das Auto gegen Barzahlung zu kaufen (kein Scheck)

Durch unsere zwei übereinstimmenden Willenserklärungen ist ein verbindlicher Kaufvertrag zustande gekommen.

Der Rücktritt vom Kaufvertrag ist ausgeschlossen.

Für den Kaufvertrag schreibt das Gesetz keine bestimmte Form vor. Das heißt, dass ein Kaufvertrag z.B. mündlich, schriftlich oder in elektronischer Form wirksam abgeschlossen werden kann.

Achtung! Leider gibt es Personen (Spaßvögel) die Sie vielleicht anrufen und in unserem Namen absagen werden, mit verschieden Tricks wie z.B. ich habe das Geld nicht zusammen bekommen oder habe ein anderes Auto gefunden oder.............

Um sicher zu stellen, dass das Fahrzeug am Übergabetag an den richtigen Käufer Übergeben wird, fragen sie ihn bei der Übergabe nach unserem Passwort.( hut )

Telefonische Änderungen sind ungültig.

Das Fahrzeug werden wir am 24.02.200bei Ihnen abholen.

Mit freundlichen Grüßen"

 

Ist das jetzt Rechtswirkend?! Hab ja keine Unterschrift und nichts druntergesetzt! Und jetzt brauch ich das Auto aber doch noch für nen Umzug etc.

Hilfe!!!

Kennt sich da jemand aus?!

Hab ihm das auch per SMS noch am gleichen Tag geschrieben aber er besteht drauf!

18 Antworten

haha, wieso haste ihn nicht erst in 2 wochen reingesetzt, selbst schuld

 

kannst ihn ja anrufen und dein problem schildern

hallo, ich denke mal auch, da hast du pech. ich würde mit meinem gerade erworbenen fahrzeug auch keinen umzug mehr fahren lassen :D.

gruß, heiko

Ich bin mir nicht sicher, aber ich glaube per Email ist das ganze schon anfechtbar. Sag dem Käufer halt ab, glaube kaum, dass er dich verklagen wird :)

Zitat:

Original geschrieben von Soni04

Ich bin mir nicht sicher, aber ich glaube per Email ist das ganze schon anfechtbar. Sag dem Käufer halt ab, glaube kaum, dass er dich verklagen wird :)

das wäre aber ziemlich asozial.

schließlich ist es seine eigene schuld wenn er das nicht einplant.

leih dir von dem verkaufserlös lieber einen transporter mit dem du deinen umzug machst.

am 21. Februar 2007 um 8:57

Re: Kann ich da noch was machen?! Hilfe!

 

Zitat:

Original geschrieben von Taktspiel

Ist das jetzt Rechtswirkend?! Hab ja keine Unterschrift und nichts druntergesetzt! Und jetzt brauch ich das Auto aber doch noch für nen Umzug etc.

Der Kaufvertrag ist auch per email gültig. Den Übergabetermin könnte man wohl noch etwas verschleppen, da kann sich der Käufer kaum wirksam gegen wehren. Es klingt aber so, als wolltest Du insgesamt vom Kaufvertrag zurücktreten?

kannst dem käufer ja einen geringen preisnachlass anbieten, wenn der übergabetermin verschoben werden kann. geld ist immernoch das beste argument ;)

am 21. Februar 2007 um 10:21

Zitat:

Hiermit verkaufe ich ihnen meinen Pkw VW T4 Kennzeichen ------ für 1.300 Euro ohne Gewaehrleistung Fahrzeugübergabe am Samstag den 24.02.07

Damit ist deine Willenserklärung klar, Dein gegnüber hat angenommen, ein vertrag ist zustandegekommen.

Übergabetermin ist der 24. Sollte die übergabe später stattfinden bist Du schadensersatzpflichtig.

Dass immer alle denken im internet wäre alles nur Spass.

Tipp:

VORHER denken!

Ob der genaue Übergabetermin zum festen Vertragsbestandteil geworden ist, sei mal dahingestellt. Schadensersatz setzt einen (bezifferbaren) Schaden voraus. So klar und eindeutig ist das erstmal alles nicht.

Ich finde übrigens die schnelle Reaktion und die Bestätigung des Autohändlers etwas seltsam und würde den Handel übervorsichtig abwickeln. Vielleicht ist es ja bei diesem Fahrzeugtyp normal, dass sich am gleichen Tag noch ein Käufer meldet? Wurde das Fahrzeug für sein Alter auffällig günstig angeboten?

Bei der Übergabe würde ich erwarten, dass der Käufer sich mit seinem Personalausweis identifiziert, und nicht mit einem Passwort. Ich würde z.B. schon wissen wollen, an wen ich das Fahrzeug übergeben habe, wenn sich das Geld nachher als Falschgeld herausstellt oder die Abmeldung nicht umgehend erfolgt.

Oliver

Hi,

warum soll der Übergabetermin nicht fester Bestandteil sein?

Seine Willenserklärung beinhaltet diesen doch klar und deutlich - zumindest taggenau.

Ist zwar tatsächlich eigenartig das es so schnell geht - aber warum nicht? Klingt unkompliziert und schnell. Hier gehts ja auch nicht um tausende von Euros.

Ich denke mal, dass auch die Personenidentifikation durch Perso klar sein sollte - der Käufer schützt sich offensichtlich nur gegen Mitbieter oder andere die da wohl schonmal ins Geschäft gepfuscht haben.

Das Passwort ersetzt ja nicht das andere.

Insofern - das ist tatsächlich einfach mal blöd gelaufen, aber ganz ehrlich:

Was, wenn beim Umzug was mit dem Fahrzeug passieren würde und ihr euch meinetwegen auf den 25.02.07 einigt --> dann wirds richtig böse....

Also ich würd den stehen lassen. So'n Transporter vom Praktiker oder so kostet doch nicht die Welt - okay hier bei uns verlangen Sie, dass man etwas kauft (Blumenerde oder n Kantholz reicht doch ;)) aber dennoch ist das Risiko überschaubarer.

Grüße

Schreddi

Zitat:

Original geschrieben von os-m

Ich finde übrigens die schnelle Reaktion und die Bestätigung des Autohändlers etwas seltsam und würde den Handel übervorsichtig abwickeln. Vielleicht ist es ja bei diesem Fahrzeugtyp normal, dass sich am gleichen Tag noch ein Käufer meldet? Wurde das Fahrzeug für sein Alter auffällig günstig angeboten?

Zitat:

Original geschrieben von Taktspiel

Hiermit verkaufe ich ihnen meinen Pkw VW T4 Kennzeichen ------ für 1.300 Euro

t4 busse sind sehr gesucht, in fast jedem zustand...

mfg paul

Moin,

Der Kaufvertrag ist so prinzipiell zustande gekommen. Aber warum gibst du SELBST den 24.02. als Übergabedatum an, wenn dir das Datum nicht passt ??? Da liegt der Fehler, bzw. die Schuld doch ganz alleine bei dir ???

Bis zum Übergabetermin kannste ja mit dem Auto machen was dir passt ... Aber wenn der am 24.02. bei dir vor der Tür steht ... musst du ihm das Auto wohl übergeben *fg*

Ich meine, warum soll der bitte, unter deiner Schusseligkeit leiden, wenn er seriös und ehrlich ist ?! Miete dir doch für 2 Stunden nen Bulli von den 1300 Euro ... und hack es als dumm gelaufen ab. Und nächstes mal vorher schärfer nachdenken ;)

MFG Kester

Zitat:

Original geschrieben von fuchs755

Damit ist deine Willenserklärung klar, Dein gegnüber hat angenommen, ein vertrag ist zustandegekommen.

Übergabetermin ist der 24. Sollte die übergabe später stattfinden bist Du schadensersatzpflichtig.

Dass immer alle denken im internet wäre alles nur Spass.

Tipp:

VORHER denken!

Hat der Käufer eine Lesebestätigung für seine Mail?

Wenn es mir sooooo wichtig ist, hätte ich im Zweifelsfall nie eine E-Mail bekommen.

Sollte mich dann einer am 24.02. mit Hut ansprechen würde ich lächelnd antworten: Meine Frisur sieht immer so aus.

am 21. Februar 2007 um 12:55

Zitat:

Wenn es mir sooooo wichtig ist, hätte ich im Zweifelsfall nie eine E-Mail bekommen

Da der Käufer aber eine e-mail bekommen hat sieht es schlecht aus.

durch die eindeutige Reaktion ist eine anfechtung wegen Irrtums so gut wie unmöglich.

der termin ist selbsteverständlich vertragsbestandteil- wenn er ihn schon selbst anträgt.

Schadenseratsz sit einfach zu bezíffern: der übliche nutzungsausfallsatz der Fahrzeugklasse.

der Preis kommt mit tatsächlich wenig vor,...

Zitat:

Original geschrieben von joschi67

Hat der Käufer eine Lesebestätigung für seine Mail?

Wenn es mir sooooo wichtig ist, hätte ich im Zweifelsfall nie eine E-Mail bekommen.

Sollte mich dann einer am 24.02. mit Hut ansprechen würde ich lächelnd antworten: Meine Frisur sieht immer so aus.

du würdest dich sicher freuen als käufer...

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