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Kann ich da noch was machen?! Hilfe!

Themenstarteram 21. Februar 2007 um 4:35

Servus miteinander !

Hab gestern meinen T4 Bus in Autoscout gestellt und prompt verkauft (hoffe nicht da ich in doch noch brauche!)

Dann kam es zum Email Verkehr wie folgend:

von mir:

Hiermit verkaufe ich ihnen meinen Pkw VW T4 Kennzeichen ------ für 1.300 Euro ohne Gewaehrleistung Fahrzeugübergabe am Samstag den 24.02.07

mit freundlichen Grüssen

---------------

 

dann kam von ihm:

*** Ihre Bestätigung haben wir erhalten.***

Danke für die Verkaufsbestätigung!

Hiermit bestätige ich das Auto gegen Barzahlung zu kaufen (kein Scheck)

Durch unsere zwei übereinstimmenden Willenserklärungen ist ein verbindlicher Kaufvertrag zustande gekommen.

Der Rücktritt vom Kaufvertrag ist ausgeschlossen.

Für den Kaufvertrag schreibt das Gesetz keine bestimmte Form vor. Das heißt, dass ein Kaufvertrag z.B. mündlich, schriftlich oder in elektronischer Form wirksam abgeschlossen werden kann.

Achtung! Leider gibt es Personen (Spaßvögel) die Sie vielleicht anrufen und in unserem Namen absagen werden, mit verschieden Tricks wie z.B. ich habe das Geld nicht zusammen bekommen oder habe ein anderes Auto gefunden oder.............

Um sicher zu stellen, dass das Fahrzeug am Übergabetag an den richtigen Käufer Übergeben wird, fragen sie ihn bei der Übergabe nach unserem Passwort.( hut )

Telefonische Änderungen sind ungültig.

Das Fahrzeug werden wir am 24.02.200bei Ihnen abholen.

Mit freundlichen Grüßen"

 

Ist das jetzt Rechtswirkend?! Hab ja keine Unterschrift und nichts druntergesetzt! Und jetzt brauch ich das Auto aber doch noch für nen Umzug etc.

Hilfe!!!

Kennt sich da jemand aus?!

Hab ihm das auch per SMS noch am gleichen Tag geschrieben aber er besteht drauf!

18 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von fuchs755

Schadenseratsz sit einfach zu bezíffern: der übliche nutzungsausfallsatz der Fahrzeugklasse.

Diesen Ansatz verstehe ich nicht. Das Fahzeug steht doch beim Händler auf dem Hof und wartet auf den Weiterverkauf. Im Worst-Case kann der Händler darlegen, dass er ihm durch eine verspätete Lieferung der Ware ein gutes Geschäft entgangen ist. Das dürfte in der Praxis aber schwer fallen.

Praktischer Tip: Der Käufer hat doch wahrscheinlich nur Angst, das Auto überhaupt nicht zu bekommen oder er hat ohnehin irgendwelche unseriösen Absichten. Einfach mal reden, ob die Übergabe nicht eine Woche später (?) stattfinden kann.

Möglicherweise will der Verkäufer den Wagen ja auch gar nicht so sehr loswerden und für einen Umzug in naher aber unbestimmter Zukunft nutzen? Geht's hier überhaupt um den Liefertermin oder um die Frage, ob der Deal insgesamt zu stornieren ist?

Oliver

Zitat:

Original geschrieben von joschi67

Hat der Käufer eine Lesebestätigung für seine Mail?

Wenn es mir sooooo wichtig ist, hätte ich im Zweifelsfall nie eine E-Mail bekommen.

Sollte mich dann einer am 24.02. mit Hut ansprechen würde ich lächelnd antworten: Meine Frisur sieht immer so aus.

ganz großes kino...

am 23. Februar 2007 um 16:42

http://www.seccommerce.de/.../rechtsgueltigkeit.html

Eine heisse Diskusion , nur der TE hat nichts mehr zu sagen ??

buba

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