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Kann ein Polizist mich zu umbauten an meiner KTM zwingen - oder mir für diese eine Deadline setzten

KTM 390 Duke
Themenstarteram 20. November 2017 um 17:41

Hi,

ich wurde heute von einem Motorradpolizisten rausgewunken weil mein Motorrad zu laut ist (Trotz DB-Killer), weil meine Standfrontleuchte angeblich meine ABE erlöschen lässt und weil ich keinen Reflektor an meinem Kennzeichen habe.

Nun hat der Polizist meine Daten und meine Telefonnumer aufgenommen und möchte am Mittwoch anrufen und gucken ob ich die umbauten vorgenommen habe. Er hat mir keine Strafe aufgebrummt, keinen Strafzettel gegeben oder mich zum TüV geschleppt.

Nun sind meine Fragen: Kann er mich nun belangen, wenn ich die Umbauten nicht vornehme oder kann er mir überhaupt eine Frist für die Umbauten vorschreiben? (Lohnt sich nicht für mich, da ich die Maschine bald verkaufe). Kann ich rückwirkend immer noch dafür belangt werden? Er hat keine Fotos, keine DB-Messung o. Ä. gemacht.

Hatte jemand schon mal ein ähnliches Szenario und kann mir weiterhelfen?

Danke im Voraus!

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14 Antworten

Eine Anzeige kann er natürlich schreiben, das würdest Du im Zweifelsfall auch gar nicht mitbekommen bzw erst wenn nach ein paar Wochen der Brief dazu kommt. Allerdings müsstest Du dazu eine Mängelkarte bekommen und damit kann er dich zwingen die Mängel abzustellen.

Bei mir war es z.B. vor einiger Zeit so das ich ohne DB Killer von der Autobahnpolizei auf einer Raststätte angetroffen (parkend, nicht fahrend). Diese haben die Personalien aufgenommen und mir eine Mängelkarte gegeben. Mit dieser Mängelkarte bin ich dann nach abstellen der Mängel (also einbau des DB Killers) zur nächsten Polizeidienststelle gefahren und habe das Fahrzeug mit db Killer vorgezeigt. Hätte ich das nicht gemacht hätte mir das Fahrzeug stillgelegt werden können. Und nach ein paar Wochen kam dann der Brief mit der Geldstrafe von der Anzeige.

Entweder wollte der Polizist einfach nur an dein Gewissen appelieren oder ich vermute eher das die Anzeige und Mängelkarte dann noch im nachhinein kommen wird, bei einigen Mängeln kann er das Fahrzeug sogar sofort stilllegen und die Lautstärke gehört meines Wissens nach dazu (und da hilft leider auch nicht wenn das Fahrzeug nicht verändert wurde, zu laut ist zu laut auch wenn alles OEM ist, dies musste ein bekannter mit einem e-geprüften Leovince Auspuff erfahren)

Themenstarteram 20. November 2017 um 18:06

Danke schon mal für die Antwort. Wegen der Anzeige: Er hat keine geschrieben und möchte auch keine schreiben. Eine Mängelkarte habe ich nicht bekommen, da er sagte, dass er bei mir vorbeikommen möchte und guckt ob ich alles umgebaut habe, aber ohne dass etwas von den Mängeln zu dokumentieren. Das heißt er hat keine Basis für die Anzeige, weil er keine DB-Messung vorgenommen hat und auch kein Foto von der Frontleuchte gemacht hat. Eigentlich ist das eine echt nette Aktion von dem Polizisten, aber ich möchte jetzt keine 300-500 € in ein Motorrad stecken, dass ich bald verkaufe.

Naja, ich könnte mir aber gut vorstellen das wenn er vorbei kommt und nicht umgebaut wurde er dann die Anzeige und Mängelkarte nachholt. Wenn das Fahrzeug dann schon abgemeldet sein sollte und auf privatgrundstück steht und er keine Beweise und/oder Zeugen hat das Du damit gefahren bist hat er natürlich nichts in der Hand. In so einem Fall nehmen die das aber ggf auch mal persönlich und werden die nächsten Zeit öfters mal vorbei schauen ob es auch wirklich so bleibt bzw wenn danach ein anderes Fahrzeug steht wird das ggf auch unter die Lupe genommen.

Mit der "netten und freundlichen" Art bisher kann er Dich zu nichts zwingen, aber das bedeutet ja nicht das er so nett und freundlich bleibt wenn Du nicht auch nett und freundlich bist...

Ich würds lieber richten und vorführen, vor allem wenn sie verkauft werden soll. Bei uns in Österreich kann so ein Fall dazu führen das dir die Kennzeichen abgenommen werden und das Fahrzeug ohne eine Vorführung bei einer behördlichen Stelle gar nicht mehr zugelassen werden kann. Wie auch immer das bei euch lauft... Es lohnt sich denk ich nicht das großartig auszusitzn. Wenn der DB Killer den Lärm wirklich auf ein zulässiges Maß drückt kann man ja vielleicht noch versuchen zu verhandeln aaaaber dann sollte zumindest der Rest stimmen ...

Das er keine Fotos und noch keine DB Messung hat ist glaub ich kein Freibrief... Wenn das so einfach wäre würd ja keiner mehr stehen bleiben sondern einfach weiterfahren wenn er winkt, denn was soll schon passieren :P

Themenstarteram 20. November 2017 um 19:33

Auch Dir danke für die Antwort! Hier in Deutschland ist man zwar streng, aber das Kennzeichen können die mir nicht abnehmen. Ich denke ich werde es richten und poste am Mittwoch mal was er sagt - weil ich es bis dahin niemals schaffe.

Dann besorg doch wenigstens mal den Reflektor für das Kennzeichen und bestelle eine Frontleuchte die zugelassen ist.

Der Reflektor ist schonmal der "Good Will" dass du dran bist, die Bestellung kannst ja ausdrucken + z.B Überweisungsbelegt ist der Nachweis dass du am nächsten Punkt arbeitest.

Der Auspuff wird final der ihm am wichtigsten Punkt sein - ist denn dein Auspuff ohne ABE etc ? ggf mal in der Bucht nach gebrauchten Angeboten von OEM Anlagen schauen und ihm ausdrucken.

Hier kannst du ihn ja fragen ob er mit einem von denen d´accor ginge .....

Ich würds - sofern der Herr in Grün im Grunde Recht hat - nicht drauf ankommen lassen.

Mein Auspuff ist eigentlich auch zu laut. Wenn ich zum TÜV fahre, wickel ich ein Stück Weißblech von einer Cola Dose um den db-eater, damit kaum noch Löcher frei sind. Das wirkt.

 

Ich würde den Polizisten nicht verärgern... Er scheint dir eine faire Chance geben zu wollen. Mich hatten sie mal auf dem Kieker, da ich große Fresse hatte und meine getunte Karre alles eingetragen hatte.

War trotzdem nicht spaßig danach mehrfach in Routine-Fahrzeug-Kontrollen zu kommen....

Themenstarteram 20. November 2017 um 20:57

Der Auspuff hat eine e-Nummer, ist also an sich alles erlaubt. (LeoVince SBK-L GP-Version) Es wurden ein paar Änderungen am DB-Killer vorgenommen, weshalb ich mir jetzt einfach einen neuen geholt habe. Er hat ja auch nicht Unrecht, ich verstehe seine Punkte (auch wenn das mit dem Standlicht lächerlich ist), aber einen neuen DB-Killer habe ich geholt und wegen der Leuchte habe ich mich mit einer Werkstatt in Verbindung gesetzt. Es wird bis Mittwoch nichts passieren, aber mal gucken was er sagt.

Das war ein super Aktion des Polizisten! Er hätte dir auch die Hölle heiß machen können. Das kann dann enden in einer Stilllegung und Punkten und rein theoretisch wegen Veränderungen der Auspuff Anlage die eventuell das abgasverhalte negativ beeinflussen auch zu Problemen mit dem Finanzamt führen.

Lustig, was im Laufe des Threads noch für Infos ans Licht kommen (oder auch nicht).

Ursprünglich war die Mühle "trotz dB Killer" zu laut. Jetzt kommt plötzlich auf, daß der dB Killer manipuliert wurde.

Da hat der Cop den stinkenden Fisch also doch gerochen.

Und was ist mit der Standlichtbirne, die die ABE erlöschen läßt? Rosa Lämpchen oder nen Xenon Brenner eingebaut?

Ich denke der gute Wille des Cops sollte nicht missbraucht werden. Das Zeitlimit ist für die Änderungen zwar ein bisschen eng gesetzt aber immerhin kannst du ihm mit dem legalen dB Killer ja schon eine Fortschritt und guten Willen deinerseits präsentieren.

@Vr6667

Es gibt bei Motorrädern steuerfinanztechnisch keine Unterscheidungen, was das Abgasverhalten betrifft. Die Steuer wird einzig und allein nach Hubraum berechnet. Folglich braucht er sich diesbezüglich überhaupt keine Gedanken machen. Schwammigen Formulierungen wie "rein theoretisch" (nach welcher Theorie?) und "eventuell" (die Abgase aus dem Motor werden wenn überhaupt im Kat gereinigt, nicht im durchlöcherten oder gekürzten dB Killer) sind so überflüssig wie ein Kropf.

Stimmt. Tatsächlich sind die Preise für alle Schadstoffklassen für Steuer bei Motorrädern gleich.

Trotzdem ist dein Wissen was die abgasreinigung angeht eher Stammtisch wissen.

Und dann meine Ausführungen als unsinnig hin zu stellen ist schon recht Naiv und unverschämt.

Der Abgasgegendruck beeinflusst die aufheizzeit und damit die Funktion des Kats.

Der Abgasgegendruck beeinflusst ebenso die Gemisch Zusammensetzung, die Gemisch zusammen Setzung beeinflusst ebenfalls die abgaswerte. Weniger abgasgegendruck (durch den Manipulierten DB eater) = mageres Gemisch = mehr Stickoxide. Deshalb werden jegliche Veränderungen an Auspuff Anlagen teils heftig bestraft.

Warum habe ich das Wort "theoretisch" verwendet?

Ganz einfach denn man muss schon viel Pech haben oder den Polizisten Sau dumm anmachen damit dieser einem jeden Paragraphen negativ um die Ohren haut den er in seinem Gesetzbuch stehen hat.

Zitat:

@Vr6667 schrieb am 23. November 2017 um 19:31:41 Uhr:

 

Trotzdem ist dein Wissen was die abgasreinigung angeht eher Stammtisch wissen.

Du weißt ja gar nicht, was ich noch so alles weiß. ;)

Zitat:

@Vr6667 schrieb am 23. November 2017 um 19:31:41 Uhr:

 

Und dann meine Ausführungen als unsinnig hin zu stellen ist schon recht Naiv und unverschämt.

Der Abgasgegendruck beeinflusst die aufheizzeit und damit die Funktion des Kats.

Der Abgasgegendruck beeinflusst ebenso die Gemisch Zusammensetzung, die Gemisch zusammen Setzung beeinflusst ebenfalls die abgaswerte. Weniger abgasgegendruck (durch den Manipulierten DB eater) = mageres Gemisch = mehr Stickoxide. Deshalb werden jegliche Veränderungen an Auspuff Anlagen teils heftig bestraft.

Was WIR jedenfalls nicht wissen ist:

- welches Motorrad der TE fährt

- ob es Vergaser oder Einspritzer hat

- ob es eine Lamda Sonde gibt

(je nachdem ändert sich das Gemisch nämlich null durch die Änderung)

- ob es überhaupt einen Kat hat

- wie der dB Killer manipuliert wurde

- welche Auswirkungen diese Änderung tatsächlich auf den Abgasgegendruck in seinem Fall hat

- wie die Abgase (nicht das Gemisch) auf diese Änderung reagieren

- wie viel mehr Stickoxide genau entstehen.

Und da wir so viel nicht wissen, sind deine "Ausführungen" nichts anderes als Spekulationen und darüber hier und jetzt zu diskutieren ist, zumindest mir, zu mühselig und gleichermaßen sinnlos.

Zitat:

@JoshL schrieb am 20. November 2017 um 18:41:39 Uhr:

Hi,

ich wurde heute von einem Motorradpolizisten rausgewunken weil mein Motorrad zu laut ist (Trotz DB-Killer), weil meine Standfrontleuchte angeblich meine ABE erlöschen lässt und weil ich keinen Reflektor an meinem Kennzeichen habe.

Ein Standlicht ist für Motorräder überhaupt nicht vorgeschrieben. (§ 51 (1) StVZO)

Taucht man das z.B. gegen eine LED bringt das in keinem Fall die Betriebserlaubnis zum Erlöschen.

Tatbestandsnummer 351100, 15 Euro

Am Kennzeichen darf kein Reflektor sein. Das Kennzeichen muss reflektierend sein (2009/62/EG) Andere gibt es schon lange nicht mehr.

Nach hinten muss ein Motorrad einen roten Refletor "Katzenauge" haben. Fehlt der, erlischt die BE auch nicht, Tatbestandsnummer: 349130, 5 Euro.

Ist Tateinheit, also max. 15 Euro.

Dur zu hohe Geräuschemission erlischt die Betriebserlaubnis. Das muss aber durch Messung nachgewiesen werden.

Oben steht das es eine Duke 390 ist....

Egal ob Lambdasonde oder nicht, wenn ein Auspuff Anlagen Hersteller einen Auspuff baut dann muss er diesen Prüfen lassen und ein Abgasgutachten erstellen lassen das besagt das keine (im Rahmen der Toleranz) verschlechterung entsteht.

Da kann man nicht einfach irgendwas bauen denn die Lambdasonde kann halt eben nicht alles glatt bügeln...

Wenn man an dem Auspuff nun rum manipuliert ist das Abgasgutachten hinfällig da niemand sagen kann welche Auswirkungen es genau hat..

Meine "Ausführungen" und Spekulationen sind schon recht nah an der Wirklichkeit dran, und erklären warum wenn man dem Herrn Polizisten deine Ausführungen erzählt, das Motorrad trotzdem stillgelegt wird und man einen sehr unfreundlichen Brief von der Staatsanwaltschaft bekommt.

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