Kann die GAP bei der HU bei max. 12 Monaten nach der Eintragung entfallen?

Hallo,

Also die Überschrift sagt es ja eigentlich schon: Ich möchte mit einem auf LPG umgerüsteten Auto zur HU. Die Anlage wurde ordentlich geprüft und eingetragen, der Wagen hat außerdem auch noch eine fast ein Jahr gültige AU. Die Eintragung erfolgte vor deutlich weniger als einem Jahr. Natürlich wurden neben dem Abgasgutachten und der Einbauprüfung auch eine Gasanlagenprüfung (hier Gassystemprüfung GSP) nach der Umrüstung vom TÜV vorgenommen. Diese Unterlagen waren ja zur Umschreibung auf den bivalenten Antrieb notwendig. Allerdings wurden sie von der Zulassungsstelle einbehalten! Für die HU, die bei der Dekra erfolgen soll, habe ich nun außer den Zulassungsbescheinigungen keinerlei Unterlagen.
Aber brauche ich die überhaupt?
Per Google fand ich dazu folgendes:
Im Zusammenhang mit der Hauptuntersuchung (HU). Die GAP kann bis zu 12 Monate vor der HU durchgeführt werden.
Auf die Durchführung der GAP bei der HU kann verzichtet werden, wenn z.B. eine anerkannte GAP-Werkstatt in einem Zeitraum von nicht mehr als 12 Monaten vor der HU eine GAP durchgeführt und diese bescheinigt hat.

Die GSP geht über die GAP hinaus, beinhaltet also auch alle Prüfungen der GAP. Folglich müßte doch die Zulassungsbescheinigungen als Beleg für eine GSP ausreichen, oder?
Kennt sich hier jemand damit aus?

Gruß Michael

22 Antworten

Hallo,

das Thema ist seltsam kompliziert: Ich habe im Juni 2007 umrüsten lassen und bin im April 2008 zum TÜV wegen HU/AU. Ich hatte vorsichthalber den TÜV Bericht der LPG Anlageabnahme sowie die Einbaubescheinigung (Beinhaltet GAP) des Umrüsters vom Juni 2007 mitgenommen.

Das Wort "Flüssiggas-Anlage" in den KFZ Papieren löste Hektik bei den TÜV Püfern aus, welche erleichtert die restlichen Papiere musterten. Die LPG Anlage wurde wegen Einbau < 12 Monate nicht geprüft.

Jetzt kommts aber: Ich hatte meinen Umrüster von dem TÜV Besuch erzählt und der sagt jetzt, die hätten auf jeden Fall eine Dichtigkeitsprüfung machen müssen?!?

Ich mußte nichts bezahlen, daher ist mirs egal. Schlauer bin ich aber jetzt nicht!

Martin

Warum sollte die Eintragung in der Zulassungsbestätigung Teil 1 nicht ausreichen? Dort steht doch die Erstinbetriebnahme der Gasanlage drin. Das reicht als Beleg.
Ich bin letztes Jahr extra einen Monat vorher zur HU gefahren und habe mir so die GAP gespart.

Wobei ich das Gefühl hatte, dass der DEKRA-Mensch noch nicht viele Gasanlagen von nahem gesehen hat. Ich durfte noch die Ko-Raum-Abdeckung hochhalten, während er die Abdeckung der Schläuche vom Gastank abschraubt und fachmännisch feststelle, dass ein Überdruckventil verbaut ist (hätte ich sonst überhaupt die Eintragung erhalten?) und meinte: Dicht ist alles, das würde man sonst riechen. Da wusste ich, wer hier mehr Ahnung von solchen Anlagen hat...

Hallo zusammen,

Der gültige Gesetzestext steht im "Teil II der zweiundvierzigsten Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (Bundesgesetzblatt vom 16.März 2006) - Auszug der Mitteilungen, die für § 29 und § 47a sowie die dazugehörigen Anlagen relevant sind."

siehe
"5. Anlage VIII wird wie folgt geändert:
a) Nach Nummer 3.1.1.1 wird folgende Nummer 3.1.1.2 eingefügt:"
Ich zitiere auszugsweise zur Untersuchung der Gasanlage:
"Die Durchführung der Untersuchung ist auf einem Nachweis nach Nummer 2.4 der Anlage XVII zu bescheinigen. Die Untersuchung darf höchstens zwölf Monate vor dem durch die Prüfplakette angegebenen Monat für die nächste Hauptuntersuchung durchgeführt werden, ohne dass sich die nach Nummer 2.1 oder 2.2 vorgeschriebenen Zeitabstände für die nächste vorgeschriebene Hauptuntersuchung ändern. Wurde innerhalb dieses Zeitraums eine Gassystemeinbauprüfung nach § 41a Abs. 5 oder eine Gasanlagenprüfung nach § 41a Abs. 6 durchgeführt, tritt diese an die Stelle der Untersuchung nach Satz 1."

so, ist jetzt alles klar ?

Gruss Paul

Heißt also auf Deutsch: 12 Monate nach Einbau ist keine Prüfung nötig. Oder?

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So wie ich das bisher aus anderen Foren und auch hier rauslesen konnte, muss man, wenn man HU/AU innerhalb von 12 Monaten nach dem Einbau machen lässt, keine GAP machen lassen und spart sich die 20-30 Euro, weil ja im Rahmen des LPG-Einbaus eine noch vielseitigere Gasprüfung durchgeführt wurde.
Aber was ist, wenn ich kurz vor der HU/AU meine Gasanlageninspektion mit Filterwechsel hatte? Dabei werden die GAsleitungen ja geöffnet und es muss anschließend eine GAP durchgeführt werden. Kann ich mir die GAP bei der HU/AU wieder sparen? Und wenn ja, welchen Beleg braucht der Prüfer bei der HU/AU für die GAP? Reicht da der Beleg in meinem Inspektionsheft der LPG-Anlage, dass die Filter gewechselt wurden? Denn das "erzwingt" ja eigentlich eine GAP, die dann vor weniger als 12 Moanten vor der HU/AU war...

http://www.gapplus.de/info.aspx#4
Am Ende vom Punkt 4 ist so ein Nachweiszettel, wer den bekommt steht da aber nicht.

Zitat:

Der gültige Gesetzestext steht im "Teil II der zweiundvierzigsten Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (Bundesgesetzblatt vom 16.März 2006) - Auszug der Mitteilungen, die für § 29 und § 47a sowie die dazugehörigen Anlagen relevant sind."

siehe
"5. Anlage VIII wird wie folgt geändert:
a) Nach Nummer 3.1.1.1 wird folgende Nummer 3.1.1.2 eingefügt:"
Ich zitiere auszugsweise zur Untersuchung der Gasanlage:
"Die Durchführung der Untersuchung ist auf einem Nachweis nach Nummer 2.4 der Anlage XVII zu bescheinigen. Die Untersuchung darf höchstens zwölf Monate vor dem durch die Prüfplakette angegebenen Monat für die nächste Hauptuntersuchung durchgeführt werden, ohne dass sich die nach Nummer 2.1 oder 2.2 vorgeschriebenen Zeitabstände für die nächste vorgeschriebene Hauptuntersuchung ändern. Wurde innerhalb dieses Zeitraums eine Gassystemeinbauprüfung nach § 41a Abs. 5 oder eine Gasanlagenprüfung nach § 41a Abs. 6 durchgeführt, tritt diese an die Stelle der Untersuchung nach Satz 1."

so, ist jetzt alles klar ?

Nein.

Denn die Frage ist nach wie vor eine andere: Daß eine Prüfung entfällt, wenn eine GSP oder GAP innerhalb der letzten 12 Monate erfolgte, ist ja klar. Die Frage ist halt, wie diese erfolgte GSP oder GAP belegt werden muß. Reicht es als Beleg aus, daß die Neuerteilung einer Betriebserlaubnis (also der Eintrag in den Zulassungsbescheinigungen) nur nach einer GSP erfolgen kann, die GSP also gemacht worden sein muß? Steht das irgendwo?
Ich denke, ich bin nicht der einzige LPG-Fahrer, der keinen gesonderten Wisch für die GSP in der Hand hat (obwohl einige Umrüster das anders und damit kundenfreundlicher handhaben).

Gruß Michael

Zitat:

...Reicht es als Beleg aus, daß die Neuerteilung einer Betriebserlaubnis (also der Eintrag in den Zulassungsbescheinigungen) nur nach einer GSP erfolgen kann, die GSP also gemacht worden sein muß? Steht das irgendwo?.....Gruß Michael

Wenn die Zulassungsstelle zur Ersteintragung und Umschlüsselung die kompletten Unterlagen einbehält, hast du ja nichts in der Hand, eine gesonderte GAP-Bescheinigung ja auch nicht. Eigentlich wird somit der ganze Paragraph ad absurdum geführt. Deshalb ist es sicher besser, eine Kopie zu haben, schon mal wegen dem Nachweis beim möglichen Verkauf. Noch schlimmer wird es bei einer Wiederinbetriebnahme nach Stillegung länger als die Frist zur vorübergehenden Stilllegung. Da müssen dann Unterlagen her. Pech, wenn die dann nicht da sind.

Somit würde sich die Frage des TE nur durch zwingende Logik beantworten lassen, nicht durch den Gesetzestext, leider. 😉

Eine zweite Sache ist mir aufgefallen: diese 12-Monats-Frist nach der Erstumrüstung ist auch etwas dünnwandig, da alle zwei Jahre die GAP wiederholt werden muß, somit fährt man in Zweifel maximal 11 Monate 29 Tage ohne gültige GAP---> somit irgendwie ohne Tüv. Steht zwar nirgends so, aber streng genommen ist es so.

Daher ist ein Rythmus-Anpassung sicher sinnvoll.

Die Frage, ob eine Gasanlgenwartung dei GAP ersetzt, ist eigentlich auch klar: nein! sonst könnte ja jede Tankstelle, die Ölwechsel macht Kraft Ihrer Wassersuppe auch den TüV machen. Davon sind wir weit weg (zum Glück)

Meine Meinung: Da ist die Selbstwartung sicher recht sinnvoll (wers kann), wenn man bei der Umrüstung zugeschaut hat, auch kein Problem - kommt nur heute leider immer seltener vor. Dagegen lob ich mir statt der Werkstatt den TÜV, da schaut dann wirklich Sachverstand in alle Ritzen, ich natürlich auch, schon mal, um rauszubekommen, wie der Karren drauf ist und ich kann immer Fragen parken. (DEKRA Berlin), selbst wen es mal eine "Ehrenrunde" kostet - immer noch billiger und besser als die "hauseigene" Werkstatt zu beauftragen, da stehen nur merkwürdige Positionen extra drauf wie "Arbeiten zur TÜV-Vorbereitung" oder TÜV-fit, je älter der Karren, desto größer die diesbezügliche Kreativität. 😠

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