Kann die GAP bei der HU bei max. 12 Monaten nach der Eintragung entfallen?
Hallo,
Also die Überschrift sagt es ja eigentlich schon: Ich möchte mit einem auf LPG umgerüsteten Auto zur HU. Die Anlage wurde ordentlich geprüft und eingetragen, der Wagen hat außerdem auch noch eine fast ein Jahr gültige AU. Die Eintragung erfolgte vor deutlich weniger als einem Jahr. Natürlich wurden neben dem Abgasgutachten und der Einbauprüfung auch eine Gasanlagenprüfung (hier Gassystemprüfung GSP) nach der Umrüstung vom TÜV vorgenommen. Diese Unterlagen waren ja zur Umschreibung auf den bivalenten Antrieb notwendig. Allerdings wurden sie von der Zulassungsstelle einbehalten! Für die HU, die bei der Dekra erfolgen soll, habe ich nun außer den Zulassungsbescheinigungen keinerlei Unterlagen.
Aber brauche ich die überhaupt?
Per Google fand ich dazu folgendes:
Im Zusammenhang mit der Hauptuntersuchung (HU). Die GAP kann bis zu 12 Monate vor der HU durchgeführt werden.
Auf die Durchführung der GAP bei der HU kann verzichtet werden, wenn z.B. eine anerkannte GAP-Werkstatt in einem Zeitraum von nicht mehr als 12 Monaten vor der HU eine GAP durchgeführt und diese bescheinigt hat.
Die GSP geht über die GAP hinaus, beinhaltet also auch alle Prüfungen der GAP. Folglich müßte doch die Zulassungsbescheinigungen als Beleg für eine GSP ausreichen, oder?
Kennt sich hier jemand damit aus?
Gruß Michael
22 Antworten
Die Eintragung der Anlage in die Fahrzeugpapiere ist notwendig für die GWP, ansonsten nichts. Ist die GWP beim HU-Termin fällig wird sie gemacht, ansonsten ist sie bei nächsten GWP-Termin fällig
Zitat:
Original geschrieben von Mr. e.nigma
Die Eintragung der Anlage in die Fahrzeugpapiere ist notwendig für die GWP, ansonsten nichts. Ist die GWP beim HU-Termin fällig wird sie gemacht, ansonsten ist sie bei nächsten GWP-Termin fällig
Das führt nicht weiter. Ist die GAP fällig oder nicht? Eine entsprechende Prüfung wurde ja innerhalb der 12-Monatsfrist gemacht.
Da eine GSP Voraussetzung für das für die Eintragung notwendige Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis gemäß § 19.2 StVZO ist, dürfte die erste GAP erst nach mehr als 12 Monaten bei der HU nötig sein. Nur bräuchte ich bei der HU einen Beleg über die GSP - und den habe ich nicht. Die Frage ist, ob dem Prüfer bei der HU die Logik
Eintragung liegt vor; ohne GSP keine Eintragung = Eintragung ersetzt Wisch über GSPausreicht?
Übrigens heißt es beim Auto tatsächlich GAP bzw. GSP. Die GAP ist eine GWP - aber eben beim Auto.
Gruß Michael
Hast Du schonmal beim Umrüster nachgefragt?
Wie andere auch, habe ich dazu eine Meinung (Vermutung). Die nützt dir aber wenig, solange keiner einen Rechtsbezug herstellen kann. Deshalb empfehle ich dir, vorab die zuständige Prüfstelle um Auskunft zu bitten und dir ggf. die Rechtsgrundlage erläutern zu lassen. Alles Andere kommt einer Suche im Nebel gleich.
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Hallo,
das mit dem Umrüster ist keine Lösung. Mit dem Umrüster hatte ich wegen der Papiere lange genug Stress, da schmeiß ich lieber 20 € oder so zum Fenster raus, als mich mit denen wieder herumzuärgern.
Und bei der Prüfstelle werde ich natürlich sehen, ob eine GAP nötig ist oder nicht. Sollte es aber in diesem Punkt unklare oder nicht eindeutige Vorschriften geben (durchaus nicht unmöglich), denke ich, daß ein Gespräch mit dem Prüfer für mich besser sein dürfte, wenn der seinen möglichen Ermessensspielraum in meinem Sinne nutzen soll...
Gruß Michael
Also bei mir war es so das der Prüfer gefragt hat ob ich die Prüfung gemacht haben will (war noch nicht fällig, er hat das aus den Fahrzeugunterlagen rausgelesen, ausserdem hab ich am Tank nen Aufkleber mit allerlei Prüfnummern und Daten). Wollte ich natürlich nicht, kostet ja alles Geld ;-)
Zitat:
Original geschrieben von Mr. e.nigma
Also bei mir war es so das der Prüfer gefragt hat ob ich die Prüfung gemacht haben will (war noch nicht fällig, er hat das aus den Fahrzeugunterlagen rausgelesen, ausserdem hab ich am Tank nen Aufkleber mit allerlei Prüfnummern und Daten). Wollte ich natürlich nicht, kostet ja alles Geld ;-)
Das verstehe ich jetzt so, daß Dein Prüfer meinem Gedankengang vergleichbare Überlegungen angestellt hat... Na, das läßt doch hoffen!
Gruß Michael
Alles wird gut..und Deutschland wird Europameister. Im Zweifelsfall investier halt die 20 € und dann ist ja auch gut. Lass den Prüfer ein bisschen mit Lecksuchspray rumnebeln dann hat auch er ein gutes Gefühl ;-)
Zitat:
Original geschrieben von Mr. e.nigma
Alles wird gut..und Deutschland wird Europameister. Im Zweifelsfall investier halt die 20 € und dann ist ja auch gut. Lass den Prüfer ein bisschen mit Lecksuchspray rumnebeln dann hat auch er ein gutes Gefühl ;-)
Europameister? Beim Bürokratismus und beim Schröpfen der Autofahrer! Europameister! Und wohl auch Weltmeister!
Das hast Du doch gemeint, oder? 😁 😉
Ansonsten: Klar. Ich werde die GAP im Zweifel bezahlen. Damit mache ich mir keinen Stress. Aber wenn man evtl. für eine mögliche Diskussion einen Paragraphen oder so hätte, wäre das nicht verkehrt. 20 € sind in richtigem Geld schließlich rund 40 DM. 40 weitere DM, für die ich letztlich keine Gegenleistung bekäme.
Gruß Michael
Ich weiss ja nicht wie lange es dies GAP-Prüfungen im Rahmen der HU schon gibt, so lange kann das aber auch noch nicht sein. Früher hat der TÜV Mann (der bei mir immer vom KÜS ist) wenn er sich überhaupt für die Gasanlage interessiert hat immer nur geschaut jawoll eingetragen alles klar. Extra Geld hat das nie gekostet.
Aber die Zeiten ändern sich, in Österreich ist der Sprit mittlerweile auch so teuer wie in D und Italien ist es noch teurer. Aber wir haben ja Gasautos ;-)
Zitat:
Original geschrieben von Mr. e.nigma
Lass den Prüfer ein bisschen mit Lecksuchspray rumnebeln dann hat auch er ein gutes Gefühl ;-)
Ach ja: Das mit dem guten Gefühl sage ich schon immer (ist ein psychologisches Problem): Weiß man von Mängeln am Auto AUF KEINEN FALL vor der HU diese Dinge beheben! Bei mehr als dreijährigen Autos ergreift die Prüfer immer ein gewisser Jagdtrieb, den man ihnen gönnen sollte. Hat ein Auto z. B. 5 Mängel, werden 5 verschiedene Prüfer wohl immer nur 3 Mängel finden und monieren. Aber immer 3 andere!
Laßt den Prüfern die Freude, ein paar Defekte zu finden und entscheidet nach Eurem Gewissen, ob die anderen Dinge auch repariert werden sollen.
Die Taktik ist zumindest bei älteren Autos sinnvoll und wirtschaftlich.
Dennoch: Man wundert sich manchmal, was moniert wird und was nicht...
Mein Highlight: Citroen 2 CV, Baujahr 1971. Bemängelt wurden z. B. die vorderen Stoßdämpfer. Die dieses Auto nie hatte, denn die wurden erst einige Jahre später eingeführt... Hach, was könnte ich Geschichten von TÜVlern erzählen... 🙄
Gruß Michael
Ich hatte die gleiche Idee. Bin auch 8 Monate nach der Eintragung zum Tüv Rheinland und denkste. Das war denen total egal beim Tüv wird auch eine GWP gemacht. Wollte nicht streiten also die 28 € ans Bein gebunden und gut war :=)
Habe etwas recherchiert. Es scheint so zu sein, dass die letzte GWP-Bescheinigung bei der HU nicht älter als 12 Monate alt sein darf. Eine Rechtsgrundlage dafür habe ich aber noch nicht gefunden. Ich bleibe am Ball…
Zitat:
Original geschrieben von Senior38108
Habe etwas recherchiert. Es scheint so zu sein, dass die letzte GWP-Bescheinigung bei der HU nicht älter als 12 Monate alt sein darf. Eine Rechtsgrundlage dafür habe ich aber noch nicht gefunden. Ich bleibe am Ball…
Hallo,
richtig, aber das stand schon in meiner Frage.
Darum dreht es sich doch: Reicht es, wenn die eine GAP beinhaltende GSP vor weniger als 12 Monaten gemacht wurde oder muß zusätzlich ein entsprechendes Papier vorgelegt werden?
Mit einer beglaubigten Kopie der für die Eintragung an die Zulassungsstelle übergebenen Papiere käme man sicher ohne neue GAP durch die HU, aber diese beglaubigte Kopie habe ich nicht. Stellt sich also die Frage, ob die Eintragungen in den Zulassungsbescheinigungen nicht ausreichen, um die GSP/GAP zu belegen.
Vom anderen Umrüster habe ich übrigens unaufgefordert eine GAP-Bescheinigung erhalten. Er sagte mir, daß er das generell so handhabe, denn schließlich sei die Prüfung (und mehr) ja erfolgt. Allerdings muß der Wagen erst in über einem Jahr zu HU, also brauche ich das Papier leider nicht... Bei dem HU-fälligen Auto habe ich so eine Bescheinigung dagegen nicht bekommen und ehe ich dieser Bescheinigung nachlaufe (bei dem Umrüster dauerte der Papierkram Monate), zahle ich lieber eine an sich überflüssige GAP.
Gruß Michael