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Käufer reklamiert mir unbekannten Unfallschaden?!

Themenstarteram 5. April 2019 um 18:07

Hallo liebe Leute, ich hoffe ihr könnt mir verlässlich sagen, was auf mich zukommt oder -kommen kann...

 

Ich habe gestern mein Auto verkauft. Also von privat an privat. Als Kaufvertrag diente der Vordruck vom ADAC.

 

Soeben rief mich der Käufer an. Er hätte heute beim sauber machen gesehen, dass der Wagen einen Unfallschaden gehabt hat und „bei lackiert“ wurde. Mir ist das in fast zwei Jahren nicht aufgefallen.

 

In dem Kaufvertrag zwischen mir und dem Händler damals steht ebenso: Unfallschaden - nicht bekannt

 

Ich habe ihm jetzt telefonisch zu verstehen gegeben, dass er seine Vermutungen erstmal prüfen lassen soll. Und zwar in einer fachgerechten Werkstatt/Prüforganisation.

 

Gesetz dem Fall, dass die einen Unfallschaden feststellen, wie geht es dann weiter? Muss ich das akzeptieren und den Wagen zurück nehmen? Denn das möchte ich eigentlich nicht...

 

Welche Möglichkeiten hat er und vor allem, welche Möglichkeiten hab ich?

 

Ich bin im ADAC und zusätzlich rechtsschutzversichert...

 

Ich hoffe, jemand kann mir helfen...ich hab eigentlich keine Lust auf solchen einen Zirkus -.-

Beste Antwort im Thema

Beim ADAC Muster-KV erklärst du lediglich, dass das Auto während deiner Zeit keine Unfallschäden hatte und dir aus der Zeit vor dir keine Schäden bekannt sind.

Und damit solltest du ihn höflich, aber bestimmt darauf hinweisen, dass du von einem Vorschaden nichts wusstest und dafür, dass keine vorliegen, nicht haften würdest.

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Hi

so wie ich das sehe müsste ein Gutachter feststellen , dass es ein Unfallwagen ist .Und wenn dann wann ca. war dieser Unfall .Oft kann man das feststellen wie Ersatzteile usw. Dumm nur wenn zB Teile dran sind die in der Zeit fallen wo der Starter schon Besitzer war.

Also wenn mir einer so was verkauft würde ich schon einiges in Bewegung setzen damit der die Kiste zurückbekommt .Anwalt/Gutachter und mal die Historie checken oft ist da dann auch was zu lesen und ds halt über ein Gericht . Dann ist er Profiverkäufer oder Laie.Das alles kann schon ein Bild ergeben .

Denn nur einfach so sagen war mir nicht bekannt das da ein Unfall war so einfach ist es nicht wie das hier so manche sehen.Denn dann leiden ja alles an Tages Demenz und sind raus aus der Sache.

Wie es beendet wurde, werden wir nie Erfahren,der 1.Beitrag ist von 2019

Zitat:

@porks schrieb am 10. November 2023 um 11:56:40 Uhr:

.Denn dann leiden ja alles an Tages Demenz und sind raus aus der Sache.

Gehen wir mal davon aus jemand verkauft dir ein KFZ als Privatmann.

Er hatte keinen Schaden & weiß auch von keinem. Logischerweise kommt dann die übliche Formulierung im Kaufvertrag zur Anwendung die nur das Wissen darum ausschließt aber nicht die Unfallfreiheit selber.

Denn genau das bedeutet der Passus.

Dann muss ja nicht jeder Schaden offiziell abgewickelt sein zb. weil das KFZ nur Haftpflichversichert ist was recht häufig vorkommt ab einem gewissen Alter.

Schon gibt es auch keine Historie oder Rechnung darüber.

Nun hat das KFZ noch 5 oder 8 Vorbesitzer....

Dh. du müsstest dann Gerichtsfest beweisen wer über die Jahre ,wann ,genau, welchen Schaden hatte & was verschwiegen wurde. Da sprengen Gutachter & Prozesskosten mal schnell den Restwert.

 

@JI1055

Dann ist alles gut. Wenn Du ein reines Gewissen hast, kann Dir der nix.

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