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Käufer reklamiert mir unbekannten Unfallschaden?!

Themenstarteram 5. April 2019 um 18:07

Hallo liebe Leute, ich hoffe ihr könnt mir verlässlich sagen, was auf mich zukommt oder -kommen kann...

 

Ich habe gestern mein Auto verkauft. Also von privat an privat. Als Kaufvertrag diente der Vordruck vom ADAC.

 

Soeben rief mich der Käufer an. Er hätte heute beim sauber machen gesehen, dass der Wagen einen Unfallschaden gehabt hat und „bei lackiert“ wurde. Mir ist das in fast zwei Jahren nicht aufgefallen.

 

In dem Kaufvertrag zwischen mir und dem Händler damals steht ebenso: Unfallschaden - nicht bekannt

 

Ich habe ihm jetzt telefonisch zu verstehen gegeben, dass er seine Vermutungen erstmal prüfen lassen soll. Und zwar in einer fachgerechten Werkstatt/Prüforganisation.

 

Gesetz dem Fall, dass die einen Unfallschaden feststellen, wie geht es dann weiter? Muss ich das akzeptieren und den Wagen zurück nehmen? Denn das möchte ich eigentlich nicht...

 

Welche Möglichkeiten hat er und vor allem, welche Möglichkeiten hab ich?

 

Ich bin im ADAC und zusätzlich rechtsschutzversichert...

 

Ich hoffe, jemand kann mir helfen...ich hab eigentlich keine Lust auf solchen einen Zirkus -.-

Beste Antwort im Thema

Beim ADAC Muster-KV erklärst du lediglich, dass das Auto während deiner Zeit keine Unfallschäden hatte und dir aus der Zeit vor dir keine Schäden bekannt sind.

Und damit solltest du ihn höflich, aber bestimmt darauf hinweisen, dass du von einem Vorschaden nichts wusstest und dafür, dass keine vorliegen, nicht haften würdest.

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Autos werden schon im Werk nachlackiert wenn es zu Beschädigungen kommt oder bei der Endkontrolle Lackfehler festgestellt werden. Ebenso kann es während des Transportweges vom Hersteller bis zum Händler zu Lackschäden kommen die dann, wenn vom Transportunternehmen bemerkt, behoben werden bevor die Kiste beim Händler abgeladen wird. Davon erfährt der ausliefernde Händler aber nicht mal was, ebenso wenig muss es ein Händler merken wenn der Halter zwischendurch Kratzer beseitigen lässt.

Es gibt zwar Lackierer bei denen Nachlackierungen relativ einfach zu erkennen sind aber auch Lackierer die selbst bei Problemlackierungen so gut sind das man keine Farbunterschiede bemerkt. Und warum soll ein Händler jeden Quadratzentimeter Blech nachprüfen wenn es keine Indizien für einen Unfall gibt?

Kein Händler der einen Funken Verstand hat wird bei einem Gebrauchten vertraglich eine Unfallfreiheit zusichern da Er nicht wissen kann ob das Auto wirklich Unfallfrei ist. Denn schon wenn man nur den Stoßfänger austauscht gilt das Auto nicht mehr als Unfallfrei, wobei das nicht mal angegeben werden muss. Aber auf der sicheren Seite ist man nur wenn man nicht für Unfallfrei garantiert.

Irgendwann in den 90ern war da mal ein Fall das eine Frau Ärger hatte weil der Käufer schwere Unfallschäden festgestellt hatte und im Vertrag Unfallfrei stand. Nach langwierigen Ermittlungen stellte sich raus das das Auto im Herstellerwerk einen Unfall hatte und dort wieder Instandgesetzt wurde und das Auto ohne weitere Hinweise an den Händler geliefert wurde wo Ihn diese Frau kaufte, ergo ein Unfallwagen ab Werk.

Wobei das eher selten sein dürfte, aber Nachlackierungen im Werk sind ein Regelfall.

Zitat:

@FNAB1488 schrieb am 6. April 2019 um 13:03:04 Uhr:

Ja, den Kaufvertrag hab ich natürlich noch...

Er war heute beim TÜV und es wurde an mehreren Bauteilen „erhöhte Lackwerte“ festgestellt...

Ein aussagekräftiges Indiz für einen Unfallschaden ist das in meinen Augen auch nicht...

Ich wollte eigentlich den Beleg hier hochladen, aber es kommt immer ein Fehler

Naja, er will dann wohl am Montag zum Anwalt gehen...

Wenn der TÜV nur erhöhte Lackwerte aber keine reparierten Unfallschäden festgestellt hat würde ich mich auch wenn der Käufer zum Anwalt geht erstmals zurücklehnen. Das wird dann durch den Käufer dünn.

Themenstarteram 6. April 2019 um 15:51

In meiner Zeit war definitiv kein Unfall...ich habe nicht mal irgendwelche Blechteile ausgetauscht geschweige denn etwas nachlackieren lassen...

 

Ich sehe das Ganze relativ entspannt...und noch entspannter durch eure ganzen Beiträge ;)

 

Ich danke euch vielmals dafür...

 

Ich werde euch hier mal auf dem laufenden halten

Zitat:

@FNAB1488 schrieb am 6. April 2019 um 13:03:04 Uhr:

Ja, den Kaufvertrag hab ich natürlich noch...

Er war heute beim TÜV und es wurde an mehreren Bauteilen „erhöhte Lackwerte“ festgestellt...

Ein aussagekräftiges Indiz für einen Unfallschaden ist das in meinen Augen auch nicht...

Ich wollte eigentlich den Beleg hier hochladen, aber es kommt immer ein Fehler

Naja, er will dann wohl am Montag zum Anwalt gehen...

Ganz einfach, wie schon gefühlt 3.000 mal hier im Forum besprochen:

Der Käufer sucht einen Grund den Preis zu drücken bzw. den Kauf rückgängig zu machen.

Du hast alle Angaben gemacht die Dir bekannt sind. Da Du kein Profi bist, kann man Dir aus deiner (angeblichen9 Unwissenheit keinen Strick binden. Du hast ehrlicherweise angeben, das Dir kein Unfallschaden bekannt ist. Er hat das so akzeptiert und das wars dann für Dich. Ich nehme an, das Du die Gewährleistung auch ausgeschlossen hast (hast ja den ADAC Vertrag genommen). Aus Garantieansprüchen bist Du somit raus und arglistige Täuschung (Du hast etwas absichtlich verschwiegen) ist Strafrecht und das muß er nachweisen. Das wird aber nicht gehen, da Du ja gesagt hast: "Mir ist nix bekannt (weder von Dir noch vom Vorbesitzer)". Er kann Dir nix.

wenn er sich nochmal meldet, sag Ihm das er dich nicht mehr belästigen soll und wenn er Dich nochmal anruft, zeigst Du ihn wegen Belästigung an. Wenn er was zu kamellen hat, soll er sich an einen Anwalt wenden (den muß er bezahlen, das wird er sich überlegen). Und wenn tatsächlich etwas von seinem Anwalt kommen sollte, geh zu Deinem, der wird Ihm eine Antwort schreiben und die Sache ist erledigt.

Zitat:

@StephanRE schrieb am 7. April 2019 um 12:18:02 Uhr:

Zitat:

@FNAB1488 schrieb am 6. April 2019 um 13:03:04 Uhr:

Ja, den Kaufvertrag hab ich natürlich noch...

Er war heute beim TÜV und es wurde an mehreren Bauteilen „erhöhte Lackwerte“ festgestellt...

Ein aussagekräftiges Indiz für einen Unfallschaden ist das in meinen Augen auch nicht...

Ich wollte eigentlich den Beleg hier hochladen, aber es kommt immer ein Fehler

Naja, er will dann wohl am Montag zum Anwalt gehen...

Ganz einfach, wie schon gefühlt 3.000 mal hier im Forum besprochen:

Der Käufer sucht einen Grund den Preis zu drücken bzw. den Kauf rückgängig zu machen.

Du hast alle Angaben gemacht die Dir bekannt sind. Da Du kein Profi bist, kann man Dir aus deiner (angeblichen9 Unwissenheit keinen Strick binden. Du hast ehrlicherweise angeben, das Dir kein Unfallschaden bekannt ist. Er hat das so akzeptiert und das wars dann für Dich. Ich nehme an, das Du die Gewährleistung auch ausgeschlossen hast (hast ja den ADAC Vertrag genommen). Aus Garantieansprüchen bist Du somit raus und arglistige Täuschung (Du hast etwas absichtlich verschwiegen) ist Strafrecht und das muß er nachweisen. Das wird aber nicht gehen, da Du ja gesagt hast: "Mir ist nix bekannt (weder von Dir noch vom Vorbesitzer)". Er kann Dir nix.

wenn er sich nochmal meldet, sag Ihm das er dich nicht mehr belästigen soll und wenn er Dich nochmal anruft, zeigst Du ihn wegen Belästigung an. Wenn er was zu kamellen hat, soll er sich an einen Anwalt wenden (den muß er bezahlen, das wird er sich überlegen). Und wenn tatsächlich etwas von seinem Anwalt kommen sollte, geh zu Deinem, der wird Ihm eine Antwort schreiben und die Sache ist erledigt.

Das ist er wieder! Unglaublich was einige hier von sich geben.

Sollte ein Schreiben vom Anwalt kommen am besten auch direkt Anzeige wegen Belästigung stellen. Ist neuerdings wohl möglich, kannte ich so in der Form bislang noch gar nicht, Danke für diesen Hinweis Stephan.

Was muss es ein geniales Gefühl sein mit einem Anwalt oder Anzeige (die es nicht mal so gibt) zu drohen, fühlt man sich dann stark?

Offenbar gibt es ja tatsächlich eine Ungereimtheit. Und dass da der Käufer misstrauisch wird kann man mE durchaus verstehen. Vielleicht hilft da auch ein klärendes Gespräch!

Also wenn ich Stephan's Post richtig gelesen hab "Und wenn tatsächlich etwas von seinem Anwalt kommen sollte, geh zu Deinem, der wird Ihm eine Antwort schreiben und die Sache ist erledigt." , dann soll der TE zum Anwalt gehen, wenn ein AnwaltsSchreiben vom Käufer eintrudelt. Und selbst da muss man nicht mal reagieren,macht eine Schuldnerin von mir seit 3.5 Jahren konsequent, erst wenn vom Gericht was kömmt, muss man sich bewegen.

Der vorliegende Fall ist doch die immer wieder auftretende Masche,den Preis nachzuverhandeln. Wenn ich ein reines Gewissen hab, dass es in meiner HalterZeit keinen Unfall gab und ich das genauso beim Kauf angegeben hab,dann kann sich der Käufer sein Geschwafel gepflegt . . . klemmen. Und sollte irgendwas vom Gericht eintreffen, ab zum Anwalt.

Also wenn der TE keine falschen Angaben im KV gemacht hat und nicht wissentlich einem ihn bekannten Vorschaden verschwiegen hat,kann er sich erstmal zurück lehnen und nen Saft trinken.

Gruß M

Themenstarteram 9. April 2019 um 8:05

Genau, so hab ich das mit dem Anwalt auch verstanden...

 

@smicer natürlich verstehe ich was du meinst...ein Rechtsstreit ist das letzte was ich möchte...genauso kann ich den Käufer verstehen, es geht ja um eine Menge Geld und wenn er einen Verdacht hat, darf er den gerne äußern...und wenn er mir und meinen gemachten Angaben nicht glaubt, dann muss er jedoch einen anderen Weg einschlagen...

 

Ich bin mir nach wie vor keiner Schuld bewusst...in meinem Besitz gab es definitiv keinen Unfall und auch keine Nachlackierungen...und dementsprechend füllte ich den KV aus...

 

Er möchte den Preis auch keinesfalls mindern, das hat er immer wieder betont...er könnte nur den „erdachten“ Unfallschaden nicht akzeptieren und möchte den Wagen zurückgeben...

 

Auch darauf hab ich weder genervt oder unsittlich reagiert...ich hab ihn freundlich darauf hingewiesen, dass Nachlackierungen keinen Unfallschaden belegen und ich den Wagen auf keinen Fall zurücknehmen werde...

 

Und wenn ich das hier alles richtig verstehe, muss ich den Wagen selbst dann nicht zurücknehmen, wenn vor meiner Zeit ein Unfallschaden gewesen sein sollte...denn im KV zwischen mir und dem Händler steht „unbekannt“...also hab weder was verschwiegen, noch den Käufer arglistig getäuscht...

 

Naja, warten wir ab...ich hab ihm gestern geschrieben, dass er sich bitte an unseren KV halten soll und den Wagen unverzüglich ab-/ummelden soll...

 

Meine Versicherung und die Zulassungsstelle sind aber bereits über den Verkauf informiert und haben das zur Kenntnis genommen...

Gut damit wird er Dich jetzt unter Druck setzen und den Wagen nicht ab/ummelden.

Hauptsache Du hast den Ausweis gesehen und die Daten abgeschrieben.

Viele Käufer sind später nicht ermittelbar, weil die Adresse auf Zuruf eingetragen wurde und nicht existent.

Gruß M

Themenstarteram 9. April 2019 um 8:53

Nee, ich hatte den Ausweis und hab alles übernommen...Name und Adresse stand auch auf dem Beleg vom TÜV, den er mit gesendet hatte...

 

Die Zulassungsstelle meinte, dass die den nach ca einer Woche anschreiben und dazu auffordern werden...

ich habe grad einen ähnlichen fall, nur anders rum, und mir gehts nicht um preis drückerei. hätte ich den `reparierten´ vorschaden vorher gesehen hätte ich den wagen nie gekauft. auto am donnerstag gekauft und am freitag beim sauber machen festgestellt dass der wagen an mehreren bauteilen nachlackiert/gespachtelt wurde. ja ich habe es donnerstag nicht gesehen, blöd. verkäufer drittbesitzer 6jahre lang(auto13jahr alt) weiß von nichts. dieses betrügerische"gekauft wie gesehen" gewinnt immer.

Du musst doch nur raus bekommen ob Dein Verkäufer von dem Schaden wusste oder nicht.

ich kann mir nicht vorstellen dass er das in 6 jahren nicht bemerkt hat, war ein ganz normaler typ der sich auch mit autos beschäftigt und was auskennt. lacknasen in der innenseite der tür und ein unsauberes spaltmass zur seitenwand wo augenscheinlich gespachtelt wurde (an einer stelle halt der magnet nicht).

Das sind jetzt erstmal Behauptungen von dir. Also das er es wußte. Es gibt leider viele idioten die sich als Fachleute oder hobbyschrauber bezeichnen und nicht mals wissen wie rum man einen Schraubenzieher hält.

Und wer sagt denn das er den Schaden verursacht hat? Und nur weil etwas nachlackiert wurde muss das kein Unfallschaden sein.

Ich will hier keinen verteidigen ich möchte nur das man mit irgendwelchen Behauptungen vorsichtiger ist. Um doezwss eindeutig fest zu stellen giebt es gutachter und Gerichte.

Ich behaupte es ja nicht. Ich habe geschrieben dass ich mir das nicht vorstellen kann dass man sowas in so einer langen halte dauer nicht bemerkt. Mehr nicht.

Zitat:

@Lukas330d schrieb am 13. April 2020 um 11:11:24 Uhr:

Ich behaupte es ja nicht. Ich habe geschrieben dass ich mir das nicht vorstellen kann dass man sowas in so einer langen halte dauer nicht bemerkt. Mehr nicht.

...und das es eben doch sein kann beweist dir dein Auto...

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