Käufer meldet nicht ab
Ich habe einen Wagen verkauft, der bisher nicht vom Käufer ab- bzw. umgemeldet wurde. Angeblich habe er die Ummeldung bereits durchgeführt, jedoch sagen sowohl seine, als auch meine Zulassungsstelle was anderes. Er fährt damit weiterhin auf meine Versicherung und Steuern obwohl er sich laut Vertrag zur Ummeldung, deren Frist schon abgelaufen ist, verpflichtet hat. Kann mir jemand einen Tipp geben, wie ich am besten vorgehen soll?
26 Antworten
Wenn ich bisher von privat gekauft habe, dann grundsätzlich angemeldet. Wäre schade, wenn sich durch schwarze Schafe immer weniger Private dazu bereit erklären würden, ihre Fahrzeuge angemeldet zu verkaufen...
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Davon ist ist dringend abzuraten.
Sinnvoller ist es in solchen Fällen, bei der Polizei Anzeige zu erstatten.
es besteht ein Vertrag der nicht eingehalten wurde.
Aufgrund der gesamtschuldnerischen Haftung gibt es durchaus Anspruchsgrundlagen.
Eine solche Maßnahme ist differenziert zu betrachten,.
Keinesfalls ist auf Grund des Vetragsbruchs der Gegenseite allerdings dringend davon abzuraten.
Während der Vertragbvruch des Käufers nicht zwingend ein polizeiliches Eingreifen rechtfertigt,
kann der Halter aus Vertrag rechtmässig seine Haftung begrenzen und die vereinbarte Stillegung veranlassen.
Ummelden darf er dagegen nicht. 😉
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Sinnvoller ist es in solchen Fällen, bei der Polizei Anzeige zu erstatten.
Bei denen bin ich bereits gewesen und die haben mich mit der Begründung nach Hause geschickt, dass solange mir kein finanzieller Schaden entstanden ist, sie nicht aktiv werden können. Zu meinem Bedauern hat der Beamte mir aber noch mitgeteilt, dass der Käufer bereits mehrfachr bei der Polizei auffällig geworden sei.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Wenn ich bisher von privat gekauft habe, dann grundsätzlich angemeldet. Wäre schade, wenn sich durch schwarze Schafe immer weniger Private dazu bereit erklären würden, ihre Fahrzeuge angemeldet zu verkaufen...
Ich hätte eigentlich kein Problem damit gehabt, wenn er sich einfach nur Zeit lässt. Das Problem ist, dass er angibt den Wagen schon umgemeldet zu haben, was seine und meine Zulassungsstelle nicht bestätigen. Komischerweise konnte er sich auch nicht an sein neues Nummernschild erinnern und lässt sich mittlerweile am Telefon nur noch verleugnen.
Der Polizist hat mir übrigens wie die Frau beim Straßenverkehrsamt empfohlen: "Sehen sie zu, dass sie an ihre Nummernschilder rankommen." Die Suche war bisher erfolglos...
Hi,
du hast doch im Kaufvertrag seine Adresse... besuch ihn doch einfach mal!
mfg
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@Blain
Beim der geschilderten Sachlage rate ich dringend dazu, einen Rechtsanwalt einzuschalten, bevor dir noch ein größerer finanzieller Schaden entsteht.
Anzeige des Verkaufs an Straßenverkehrsamt und Versicherung mit Kopie des Kaufvertrages.
Die Versicherung über den Sachverhalt informieren und darauf drängen, dass diese möglichst schnell die Versicherungsbestätigung beim Straßenverkehrsamt zurückzieht.
=> Die Versicherung geht auf den Käufer über.
Achte darauf, dass Du den Beitrag für 2006 nicht bezahlst bzw. der Lastschrift widersprichst.
Dann muss das Amt eingreifen und Zwangsstilllegen.
Ein wirtschaftlicher Schaden entsteht Dir jeden Tag - da Du die bezahlte Steuer für die Dauer der Zulassung auf Deinen Namen nicht zurückerstattet bekommst.
Pragmatisch und schnell ist die Demontage des Kennzeichens mit anschließender Abmeldung.
Klappt nur soweit Du den Standort kennst.
Auch wenn das jetzt dramatisch klingt, aber ich habe mittlerweile Informationen herausbekommen, die ich in einem öffentlichem Forum noch nicht nennen möchte, solange das nicht geklärt ist. Man weiß halt nie, wer zufällig alles mit liest. Aber ich werde Euch über den weiteren Verlauf noch informieren - immerhin habt Ihr Euch meinem Problem dankenswerter Weise angenommen und versucht mich hier so weit wie möglich zu unterstützen.
Es genügt doch dem Versicherer die Veräußerung anzuzeigen (Kaufvertrag faxen). Was danach passiert belastet dich bzw. deinen Vertrag nichtmehr.
Wie madcruiser schon sagte, aufpassen dass keine Beiträge mehr belastet werden und gut.
Das offene Wort mit Deiner Versicherung wird wie gesagt in jedem Fall "Wunder" wirken.
Vor allem bei bedenklicher und strafrechtlich mehrfach in Erscheinung getretener Neukundschaft.
Das mit der Versicherung hat sehr schnell geklappt. Einen Tag nachdem sie bescheid wussten, haben sie die Erwerberkündigung ausgesprochen.
Bezüglich der Nummernschilder wurde mir auch bei der Polizei nochmal empfohlen, die Nummernschilder abschrauben zu gehen, da der Käufer mehrfach vorbestraft sei.
Den Wagen haben wir gefunden, die Schilder abgemacht und den Käufer angezeigt. Der hat den Wagen übrigens mit absolut falschen Daten übers Internet weiter verkauft. Schnell wurden aus 5 Vorbesitzern 2 und die Kilometerzahl war auf einmal auch geringer.
Traurig, dass es solche skrupellosen Menschen gibt. Arme Welt...
Zitat:
Original geschrieben von Blain
...den Käufer angezeigt. Der hat den Wagen übrigens mit absolut falschen Daten übers Internet weiter verkauft. Schnell wurden aus 5 Vorbesitzern 2 und die Kilometerzahl war auf einmal auch geringer.
Habt ihr bei der Polizei nur die nicht durchgeführte Um-/Abmeldung angezeigt oder auch den Verkaufsbetrug?
@blain,
schön das der Tipp Erfolg gebracht hat.
@drahkke,
lies den Thread durch und Deine Frage beantwortet sich von selbst.