Kabelbrand /Teilkasko / Was wird gezahlt?
Hi,
habe schon einen Großteil des Forums abgeklappert, kann aber keinen entsprechenden Hinweis auf mein Problem bekommen.
Also hier eine Kurzbeschreibung:
Habe in meinem A4 einen Ausfall der Klimaanlage gehabt, nachdem vorher ein kleiner Rauchschwaden hinter der Lenksäule emporgestiegen war.
Kurzum: Es war ein Kabelbrand, der dazu geführt hat, dass die Steuererlektronik der Klimaanlage zerstört wurde.
Meine Versicherung erklärt mir jetzt, dass sie nur die Kosten für den Schaden am Kabel übernehmen wird und den in ihren Augen "nachgelagerten Schaden" - nämlich die defekte Steuerelektronik - nicht.
Meine Fragen daher:
a) Hat jemand schon einmal ähnlichen Sachverhalt gehabt und kann mir dies bestätigen oder mir Tipps geben?
b) Ich weiss, dass die aktuelle Rechtssprechung eher zugunsten des Versicherungsnehmers ausfällt, kann aber keine Urteile dazu im Netz finden. Habt Ihr eine Idee?
1000 Dank,
15 Antworten
Hi,
also - Zitat aus den Versicherungsbedingungen:
$12 Abs. 1 Nr. g: ("Fahrzeugversicherung/Umfang der Versicherung)
"durch Kurzschluss an der Verkabelung des Fahrzeugs. Folgeschäden aller Art, insbesondere weitergehende Schäden am Fahrzeug selbst, sind vom Versicherungsschutz ausgenommen."
Ich denke also in deinem Fall hat die Versicherung recht.
Die Verkabelung bezahlt sie ja --> und die defekte Steuerelektronik zählt zu den "Folgeschäden aller Art".
Grüße und sorry, dass ich da nix andres zu sagen kann
Schreddi
PS: Schau doch mal in deinen eignen Bedingungen nach - vielleicht steht der Satz ja da so nicht (was ich aber bezweifel)
Ich denke, Schreddi hat leider Recht. Ich hatte einen Marderbiß. Die betroffenen Kabel wurden getauscht und die Versicherung hat sämtliche Kosten übernommen. Wäre aber weiter noch irgendwas an Gerätschaften kaputtgegangen, hätt ich selbst dafür eintreten müssen. Da werden die Versicherungen wohl alle recht gleich sein.
Vielen Dank Schreddi, vielen Dank HeikoHamm,
In meinen AKB's steht der Passus dort so nicht drin. Bei mir heisst es : "Der Versicherungsschutz erstreckt sich (...) auf Schäden an der Verkabelung durch Kurzschluß (...)". Und das bedeutet für mich nicht gleichzeitig, dass Folgeschäden dadurch ausgeschlossen sind.
Aus diesem Grunde bin ich ja erst auf die Idee gekommen, denn eine explizite Ausschließung von Folgeschäden kann ich dadurch erkennen.
Was nun?
Hi,
mmh, kann man auch andersrum sehen.
Es muss nicht definitiv ausgeschlossen werden, wenns abschließend drinsteht.
Und man kann das durchaus auch abschließend deuten, den es wird sich ja direkt auf Schäden an der Verkabelung bezogen.
Und die Steuerelektronik ist ja nix an der Verkabelung.
Vieleicht schickst mir den Link zu den Bed. mal per PN (ist vieleicht besser als öffentlich). 🙂
Wie Heiko sagte --> bim Marderbiss ist es ähnlich.
Und in den Fällen sind Versicherungsverträge oft (!) standardisiert.
Denn Folgeschäden können ja enorm sein.
Grüße
Schreddi
Ähnliche Themen
hallo
habe ein problem. das zu diesem thema passt. habe meinen motor gewechselt bzw wechseln lassen von einem hinterhof schrauber.. ja dumme idee is mir jetzt auch klar. naja auf jeden fall ist beim starten der kabelbaum abgefackelt.
jetzt hatte ich bei der versicherung nachgefragt ob es möglich ist das fahrzeug abzuschleppen. die haben das wohl in den falschen hals bekommen und jetzt rufen mich schon gutachter an und wollen sich das auto ansehen. dabei will ich das ja garnicht. am ende bekome ich nicht einen reingewürgt wegen versicherungsbetrug etc.
hab ka wie ich mich jetzt verhalten soll bzw was ich denen erzählen soll.
mfg
Zitat:
Original geschrieben von HeikoHamm
Ich denke, Schreddi hat leider Recht. Ich hatte einen Marderbiß. Die betroffenen Kabel wurden getauscht und die Versicherung hat sämtliche Kosten übernommen. Wäre aber weiter noch irgendwas an Gerätschaften kaputtgegangen, hätt ich selbst dafür eintreten müssen. Da werden die Versicherungen wohl alle recht gleich sein.
Moin,
in einigen Premium Tarifen sind Folgeschäden durch Marderbiß mit maximaler Begrenzung mitversichert.
@ Corsadiesel,
das worauf du antwortest stammt aus 2004
Ääh, sorry, hatte ich nicht darauf geachtet, danke.
Zitat:
Original geschrieben von Golf_3_VR6
hallo
habe ein problem. das zu diesem thema passt. habe meinen motor gewechselt bzw wechseln lassen von einem hinterhof schrauber.. ja dumme idee is mir jetzt auch klar. naja auf jeden fall ist beim starten der kabelbaum abgefackelt.
jetzt hatte ich bei der versicherung nachgefragt ob es möglich ist das fahrzeug abzuschleppen. die haben das wohl in den falschen hals bekommen und jetzt rufen mich schon gutachter an und wollen sich das auto ansehen. dabei will ich das ja garnicht. am ende bekome ich nicht einen reingewürgt wegen versicherungsbetrug etc.
hab ka wie ich mich jetzt verhalten soll bzw was ich denen erzählen soll.mfg
Möchtest du nur die Abschleppkosten erstattet haben oder auch den Schmorschaden an der Verkabelung?
Wenn eine Teilkaskoversicherung besteht und du auf Schadenersatz hoffst, solltest du deiner Verpflichtung nachkommen und der Versicherung bzw. dessen Gutachter die Besichtigung deines noch beschädigten Fahrzeuges ermöglichen.
Zitat:
Original geschrieben von xAKBx
Möchtest du nur die Abschleppkosten erstattet haben oder auch den Schmorschaden an der Verkabelung?Zitat:
Original geschrieben von Golf_3_VR6
hallo
habe ein problem. das zu diesem thema passt. habe meinen motor gewechselt bzw wechseln lassen von einem hinterhof schrauber.. ja dumme idee is mir jetzt auch klar. naja auf jeden fall ist beim starten der kabelbaum abgefackelt.
jetzt hatte ich bei der versicherung nachgefragt ob es möglich ist das fahrzeug abzuschleppen. die haben das wohl in den falschen hals bekommen und jetzt rufen mich schon gutachter an und wollen sich das auto ansehen. dabei will ich das ja garnicht. am ende bekome ich nicht einen reingewürgt wegen versicherungsbetrug etc.
hab ka wie ich mich jetzt verhalten soll bzw was ich denen erzählen soll.mfg
Wenn eine Teilkaskoversicherung besteht und du auf Schadenersatz hoffst, solltest du deiner Verpflichtung nachkommen und der Versicherung bzw. dessen Gutachter die Besichtigung deines noch beschädigten Fahrzeuges ermöglichen.
wollte leigentlich das auto abgeschleppt bekommen. teilkasko habe ich aber wollte, da ich davon ausgehe das es unter selbstverschuldung läuft, kein brandschaden erstattet bekommen...
wenn es rechtlich kein problem ist dann gerne aber wie gesagt. ist bestimmt selbstverschuldung oder ähnliches. die finden eh ein schlupfloch
Es gibt offensichtlich zwei Optionen: Dein Schrauber hat Mist gebaut und dein Kabelbaum hat sich in Rauch aufgelöst oder aber du möchtest von deiner Versicherung einen neuen Kabelbaum, da dein alter nicht zu deinem "neuen" Motor passt.
Bei Letzterem braucht deiner Versicherung kein Schlupfloch zu finden
Zitat:
Original geschrieben von Golf_3_VR6
wollte leigentlich das auto abgeschleppt bekommen.Zitat:
Und was soll die Versicherung da "leisten"?
Hallo,
ich möcht mich mal einklinken, meine Schwiegereltern haben ein Kabelbrand an ihren Mercedes 230TE und nun steht der Wagen in der werkstatt und wartet auf den Gutachter. Haben Schwiegereltern auch ein anspruch auf ein Leihwagen bei der Versicherung. ?
Gruß Gerd
Wenn sie es mit Abgeschlossen haben, dann ja.
Ist meistens im Schutzbrief mit dabei.