Minderjährige dürfen mit Sondergenehmigung allein ans Steuer
Ich werde einen Antrag stellen. Ich bin auf einem Sportinternat in Kaiserslautern und wohne in Hamburg = 600km Entfernung. Ich mache Radsport, bei uns gibt es leider die schwierigkeit, dass ich oft nur kompliziert oder nicht zu kleinen aber wichtigen rennen komme. Also Stelle ich einen Antrag um zu den besagten rennen zu fahren. Sehe kein Problem, fahre in den Ferien bei einem Freund schon oft auf Privatgelände und bin ausnahmslos sicher.
28 Antworten
Von welchem jugendlichen Alter sprechen wir eigentlich ?
Zumindest ab 16(in einigen Bundesländern ab 15) könnte man diesen Ellenator fahren. Denkbar wären auch Kabinenroller. Bei letzterem wäre aber kaum Gepäck bzw. Fracht möglich.
Da es aber eben Alternativen zu einem ,,richtigen,, Auto gibt, würde ich auch meinen, dass hier ein abschlägiger Bescheid kommt.
Ich hoffe, daß so eine Fahrgenehmigung mit 15, 16 Jahren nie ausgestellt wird / kommt!
Es hat seinen Grund, das erst ab 18 ein Auto gefahren werden darf!
Zitat:
@Malte_sigi schrieb am 26. Dezember 2020 um 17:43:42 Uhr:
und bin ausnahmslos sicher.
Da schreibst du ja schon selbst, dass du dich grotesk überschätzt. Niemand ist "ausnahmslos sicher", aber 90% der Autofahrer halten sich für überdurchschnittlich gut.
Zitat:
@Clio.0815 schrieb am 28. Dezember 2020 um 10:32:53 Uhr:
Ich hoffe, daß so eine Fahrgenehmigung mit 15, 16 Jahren nie ausgestellt wird / kommt!
Es hat seinen Grund, das erst ab 18 ein Auto gefahren werden darf!
Welchen?
Und warum gibt es das BF17?
Warum kann man um Ausland zum Teil schon mit 16 fahren? Sind dort die Unfallzahlen in Relation höher als hier?
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Zitat:
@Gleiterfahrer schrieb am 28. Dezember 2020 um 10:14:46 Uhr:
Zumindest ab 16(in einigen Bundesländern ab 15) könnte man diesen Ellenator fahren. Denkbar wären auch Kabinenroller. Bei letzterem wäre aber kaum Gepäck bzw. Fracht möglich.
Da ein Ellenator 90KMH fäkrt, ist er sogar Autobahntauglich. Aber 600KM machen mit dem Ding keinen Spaß. Die Strecke tut man sich vielleicht 3-4 mal an, und fährt dann wieder Bahn.
Zitat:
@MvM schrieb am 28. Dezember 2020 um 12:22:22 Uhr:
Da ein Ellenator 90KMH fäkrt, ist er sogar Autobahntauglich. Aber 600KM machen mit dem Ding keinen Spaß. Die Strecke tut man sich vielleicht 3-4 mal an, und fährt dann wieder Bahn.
Das wäre aber nicht das Problem der Behörde. Für diese zählt sicher nicht, ob du Spass beim Fahren hast. Sondern eher, ob es keine andere Möglichkeit gibt.
Zitat:
@Gleiterfahrer schrieb am 28. Dezember 2020 um 12:25:38 Uhr:
Zitat:
@MvM schrieb am 28. Dezember 2020 um 12:22:22 Uhr:
Da ein Ellenator 90KMH fäkrt, ist er sogar Autobahntauglich. Aber 600KM machen mit dem Ding keinen Spaß. Die Strecke tut man sich vielleicht 3-4 mal an, und fährt dann wieder Bahn.
Das wäre aber nicht das Problem der Behörde. Für diese zählt sicher nicht, ob du Spass beim Fahren hast. Sondern eher, ob es keine andere Möglichkeit gibt.
Der TE ist bei einer Eliteunni des Sports... Die werden ihn wohl beraten.
Als Sportler brauchst du ausrüstung, die immer mitgeschleppt werden muss.
Normaler Weise verreisen Jugendliche in Gruppen und machen in einem Kleinbus eine Fahrgemeinschaft. Aber wir haben Chorona, wo man Kontakte einschränken muss. Das kann als Argument gut für ihn sein. Es kann aber auch alles kaputt machen, und man wird "Fernreisen" nicht zulassen.
jap die kids von der elite sport uni bekommen solche ausnahmegenehmigungen, andere gute sportler in seinem alter die nicht auf der eliteuni sind und deren eltern nicht mit kohle vollstecken dürfen schön weiter bus und bahn fahren
wenn es doch schon ein sportinternat ist, dann werden die sich schon um ihre schützlinge kümmern
Nochmal die Frage, da es einige scheinbar überlesen haben: Der TE möchte mit einer Sondergenehmigung (sofern er sie denn erhält) zu Sportveranstaltungen in *ganz Europa* fahren.
Das ist doch nach meinem Wissensstand auch mit Sondergenehmigung nicht möglich, oder?
...es ist davon auszugehen, dass es so eine Genehmigung weder deutschlandweit noch für ein Bundesland oder sonst irgendwie gibt.
Was kommt sonst als nächstes... jede "Dorf-Jugend-Fußballmannschaft" braucht da sonst zukünftig einen mit Genehmigung, der den Mannschaftsbus Wochenende für Wochenende in die benachbarten Dörfer fährt, oder wie?
Bei uns hier im Segelverein, da sind die Eltern mit den Kindern / Segelmannschaften zu Regatten teilweise tausende Kilometer quer durch Europa gefahren...
Vereinzelt gibts solche Genehmigungen für echte Härtefälle z.B. um in irgendwelche Schulen zu kommen oder zweckbezogen für jemanden der als Minderjähriger einen Handwerksbetrieb, etc. führt/weiterführt... aber nicht für Spaß- / Freizeitveranstaltungen.
Z.B. gabs bei uns mal einen Landwirtschaftlichen Betrieb... der Junior noch minderjährig ohne Führerschein stand quasi als nächste Generation in den Startlöchern als die Eltern durch einen Unfall verstorben sind... da wurde der Minderjährige nun Hofbesitzer zu Recht mit entsprechenden Genehmigungen / Führerscheinen (PKW + Traktor) ausgestattet, damit er zusammen mit dem Großvater, der aufgrund des Alters auch nicht mehr fahrtüchtig war zumindest für den Weiterbetrieb nötige Fahrten hat machen können... also nix nachts auf "Disko-Tour", sondern nur auf die Felder, Futter für die Tiere,... betriebliche Zwecke eben und das nur in der direkten Umgebung / Landkreis.
Edit: ...ach ja, und noch einen Fall weiß ich... da ist damals eine junge Dame im zarten Altern von 16 Jahren, jeden Tag mit ihrem weißen Golf 2 in die Schule gekommen... aber ohne Sondergenehmigung, sondern mit einem regulären Führerschein... sie war US-Amerikanerin, die mit ihren Eltern in einer der Siedlungen am Truppenübungsplatz Grafenwöhr gewohnt hat... inwiefern, das ganz legal war oder in irgendwelchen Verträgen / Stationierungabkommen geregelt war / ist, dass nach dem deutschen Gesetz minderjährige US-Bürger einen mit 16Jahren erworbenen US-Führerschein hier in D nutzen dürfen weiß ich nicht.
Es gibt in D die Möglichkeit regulär mit 16 einen PKW im Straßenverkehr zu führen.
Dazu muss bei der zuständigen Führerscheinstelle ein Antrag gestellt werden.
Dafür wird eine MPU und die Genehmigung der Erziehungsberechtigten sowie ein triftiger Grund benötigt.
Triftige Gründe sind zum Beispiel, eine Erkrakung der Eltern oder eine Schul/Berufsweg der nicht mit dem ÖVP zu erreichen ist.
Die Behörde prüft den jeweiligen Einzelfall – und gegebenenfalls bestehen bestimmte Auflagen für die Sondergenehmigung.
Im Falle des TE sehe ich aber die Voraussetzungen für eine Sondergenehmigung nicht.
Ist aber durchaus schon vorgekommen das der Antragsteller volljährig wurde bis das Amt eine Entscheidung getroffen hat....
Zitat:
@opelkult schrieb am 28. Dezember 2020 um 17:53:04 Uhr:
Ist aber durchaus schon vorgekommen das der Antragsteller volljährig wurde bis das Amt eine Entscheidung getroffen hat....
Dann war wohl die Notwendigkeit nicht genügend dargelegt worden.
Mal ehrlich, und das sage ich mit mehr als 20 Jahren Starssen-Radsport in der A-Klasse bzw Elite: Wenn dein Sportinternat es nicht fertig bring dich zu wichtigen Rennen zu bringen ist es das falsche Internat. Mal abgesehen davon fährt man i.d.R. für einen Verein... und wenn der eine vernünftige Jugendförderung hat wird der Verein dafür sorgen das Du an den Rennen teilnehmen kannst. International willst Du fahren??? Ich kann Dir nur sagen: werde erstmal regional erfolgreich... dann kommt überregional ganz von alleine. Und dann, viel später wirds dann auch international wenn Du Dich als zuverlässig erfolgreicher Fahrer in einem Verein etabliert hast und dementsprechend gefördert wirst oder gar einen Vertrag als (semi)Profi bekommst. Als ich noch keinen Führerschein hatte bin ich mit Älteren Sportkameraden mit zu den Rennen gefahren.
Also, vergiss das mit dem Führerschein!!!! (Und es gibt nix schlimmeres nach einem wirklich hartem Rennen noch selbst fahren zu müssen...und wenn Du sagst das macht Dir nix aus dann hast Du nicht alles gegeben im Rennen)