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JP JR30 Felgen mit 30mm Eibach Federn Eintragung

Mercedes E-Klasse W212
Themenstarteram 14. Februar 2024 um 17:58

Hallo erstmals.

 

Ich hätte eine Frage undzwar habe ich 19 Zoll Japan Racing Jr30 Felgen und dazu eine 30mm Tieferlegung durch Federn eingebaut von Eibach. Ich wollte eigentlich nur mal wissen ob man die gemeinsam beim TÜV abnehmen kann oder ob es schon bisschen knapp wird im Radkasten. Ich bräuchte mal nämlich ein Kombinationsgutachten für beide.

Mit freundlichen Grüßen

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3 Antworten

Moin,

normalerweise hat man ein Felgengutachten oder eine ABE für die Felgen wo die Reifen - Felgenkombination in Zusammenhang mit dem Fahrwerk ( Tieferlegung etc.) aufgeführt ist. Diese Richtlinien sind bei solchen Umbaumaßnahmen einzuhalten. Was machst Du, wenn in dem Gutachten steht, Felgen sind nur mit serienmäßigem Fahrwerk in Verbindung mit den und den Reifen zu fahren. Ansonsten erlischt die Betriebserlaubnis! ( welches Fahrwerk ist original in Deinem Auto verbaut, Sportfahrwerk, Avantgarde, Amg mit Komfortfahrwerk usw. usw. usw. )

Es bleibt evtl. noch die Möglichkeit der Vollabnahme und Eintragung , dazu sind dann aber auch Papiere bzw. Daten von den Felgen etc. vorzuführen.....Viel Erfolg !

Themenstarteram 15. Februar 2024 um 2:53

Zitat:

@the Trooper XXX schrieb am 14. Februar 2024 um 22:40:14 Uhr:

Moin,

normalerweise hat man ein Felgengutachten oder eine ABE für die Felgen wo die Reifen - Felgenkombination in Zusammenhang mit dem Fahrwerk ( Tieferlegung etc.) aufgeführt ist. Diese Richtlinien sind bei solchen Umbaumaßnahmen einzuhalten. Was machst Du, wenn in dem Gutachten steht, Felgen sind nur mit serienmäßigem Fahrwerk in Verbindung mit den und den Reifen zu fahren. Ansonsten erlischt die Betriebserlaubnis! ( welches Fahrwerk ist original in Deinem Auto verbaut, Sportfahrwerk, Avantgarde, Amg mit Komfortfahrwerk usw. usw. usw. )

Es bleibt evtl. noch die Möglichkeit der Vollabnahme und Eintragung , dazu sind dann aber auch Papiere bzw. Daten von den Felgen etc. vorzuführen.....Viel Erfolg !

Das habe ich als Teilegutachten für die Tieferlegungsfedern. Genauso wie von den Felgen gibts auch ein Teilegutachten bzw. sind die Felgen schon eingetragen. Müssen nur noch in Kombination abgenommen werden. Ich will halt nicht zum Tüv unnötig hin und 400€ zahlen für ein Kombinationsgutachten was ich vielleicht gar nicht bekomme.

Mit freundlichen Grüßen

Img

Mhm, wenn ich mir den Absatz mit den Bedingungen für die Sonder- Rad Reifen Kombi in Verbindung mit dem Fahrwerk anschaue, kann das wohl eng werden. In dem Passus steht , daß die Verwendung des Fahrwerks nur in Kombi mit Sonder Rad Reifen Kombi erlaubt ist, wenn KEINE extra verwendeten Federwegsvegrenzer verwendet werden müssen. Nun kann es aber sein, wenn der Prüfer ein Verschränkungstest vollzieht, um den max Federweg zu simulieren, und die Reifen schleifen im Radkasten.....dann wird es wohl keine Abnahme im normalen Fall werden.

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