Jemand ist in mein parkendes Auto reingefahren! frage zur versicherung!

Hallo liebes Forum,

habe mal eine ganz blöde Frage...

mein Auto stand auf der Straße geparkt, ich war in der Zeit in der Abendschule. Und in der Zeit wo ich in der Klasse saß, ist mir jemand fremdes in mein parkendes Auto reingefahren...soweit so klar. Mein Problem ist aber, dass meine Versicherung versucht hatte am 15 Oktober den Versicherungsbeitrag abzubuchen. Meine Versicherung konnte den Betrag aber nicht abbuchen weil mein Konto nicht ausreichend gedeckt war. Ist das jetzt für mich schlimm, obwohl mir jemand fremdes ins Auto reingefahren ist da ich seid 3 tagen im zahlungsrücktstand bei meiner Versicherung bin??? Ich habe heute aber meine Versicherung per online banking bezahlt, also 3 tage später als wie es hätte eigentlich sein müssen.

P.S.

Ach ja und einen Zeugen gibt es auch der den Unfall beobachtet hat.

Bitte um Antwort

mit freundlichen Grüßen

40 Antworten

Hallo,

Hafi hat völlig recht.
Ist meinem Schwiegersohn sogar mit einem deutschen Beteiligten passiert.
Vor dem Kindergarten ist ein andere Vater ins geparkte Auto meines Schwiegersohnes gefahren.
Weil der wohl etwas klamm war, hatte der seinen Versicherungsbeitrag nicht rechtzeitig gezahlt und den Schaden seiner Versicherung nicht gemeldet.
Nach einigen Wochen wollten Werkstatt, Anwalt und Gutachter, Kohle von meinem Schwiegersohn sehen und erst nachdem wir dem Unfallgegner persönlich auf die Bude gerückt sind, hat der sich dann doch noch bequemt den Schaden seiner Versicherung zu melden, so daß die Versicherung dann doch noch in letzter Minute gezahlt hat.

Liebe Grüße
Herbert

Lieber "***editiert, mfg steini111" las es doch bitte sein:
Wie bereits erwähnt wird es hier zu einem laaaangen Streit mit der zuständigen VS kommen.

Und jetzt die Preisfrage an dich als "Experten":

Wird der durch den TE beauftragte Gutachter den monaterlang auf sein Geld warten oder einfach die Rechnung an den TE schicken?

Wenn du dies so machst bitte, aber die meisten GA werden wohl nach einer gewissen Zeit die Rechnugn einfach an den Auftraggeber richten. Der kann sie ja nach Bezahlung bei der zuständigen VS einreichen.

Wir reden hier von einem alten Auto und einem flüchtigen ausländ. Unfallverursacher = ich würde hier, Recht hin und her, einen GA der gegn. VS kommen lassen und hätte somit kein Kostenrisiko (vor allem wenn wie der TE bereits geschrieben hat kein Geld auf der hohen Kante liegt).

Moin,

ich habe hier eine Werbung und den Kontext dazu entfernt bzw editiert.

Grüße
Steini

Schade, mir gefiel mein Kontext.
😁

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