Jemand ist in mein parkendes Auto reingefahren! frage zur versicherung!

Hallo liebes Forum,

habe mal eine ganz blöde Frage...

mein Auto stand auf der Straße geparkt, ich war in der Zeit in der Abendschule. Und in der Zeit wo ich in der Klasse saß, ist mir jemand fremdes in mein parkendes Auto reingefahren...soweit so klar. Mein Problem ist aber, dass meine Versicherung versucht hatte am 15 Oktober den Versicherungsbeitrag abzubuchen. Meine Versicherung konnte den Betrag aber nicht abbuchen weil mein Konto nicht ausreichend gedeckt war. Ist das jetzt für mich schlimm, obwohl mir jemand fremdes ins Auto reingefahren ist da ich seid 3 tagen im zahlungsrücktstand bei meiner Versicherung bin??? Ich habe heute aber meine Versicherung per online banking bezahlt, also 3 tage später als wie es hätte eigentlich sein müssen.

P.S.

Ach ja und einen Zeugen gibt es auch der den Unfall beobachtet hat.

Bitte um Antwort

mit freundlichen Grüßen

40 Antworten

Du kannst dem Gutachter eine Abtretungserklärung unterschreiben, dann rechnet er direkt mit der Versicherung ab.

Ruf doch einfach mal einen an.

Alles klar, werd ich machen, danke.

Kann vielleicht jemand von euch einen Gutachter empfehlen der aus Berlin kommt, weil ihr selber schon mit ihm Erfahrung gemacht habt?

Ich besitze noch eine Rechtschutzversicherung, haben die auch Gutachter für sowas?

Mit freundlichen Grüßen

Eine RS Versicherung hat zunächst mal mit dem reinen Unfall nichts zu tun.

Sollte aber die Gegnervers. Zicken machen, wäre dann der RAW gefragt und hierfür ist dann die RS Vers. gut.

Ok, ich danke Dir.

Letzte Frage, sorry nochmal ^^

wenn ich jetzt selber einen KFZ Gutachter beauftrage, muss ich das dann sofort meiner Versicherung oder der gegnerischen Versicherung mitteilen??

Mit freundlichen Grüßen

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Was hat das mit Deiner Versicherung zu tun ?

Ok stimmt, wenn dann muss ichs der gegnerischen Versicherung melden (denkfehler).

Aber wann, direkt wenn der Gutachter bei mir war, oder schon vorher bescheid geben bevor mein Gutachter bei mir war, oder ist das egal?

Zitat:

Original geschrieben von gentleman123


Ok stimmt, wenn dann muss ichs der gegnerischen Versicherung melden (denkfehler).

Aber wann, direkt wenn der Gutachter bei mir war, oder schon vorher bescheid geben bevor mein Gutachter bei mir war, oder ist das egal?

Also ich persönlich würde schon vorher bei der Versicherung anrufen und mir eine Schadensnummer holen, dabei darf man sich nicht bequatschen lassen einen Gutachter von dennen kommen zu lassen. Die müssen deinen bezahlen auch wenn Sie was anderes behaupten. Dann suchst du dir einen Gutachter in deiner Nähe und machst einen Termin aus. Der schaut sich das Auto an und du solltest eine "Abtretungserklärung" unterschreiben. Mit dieser erlaubst du den Gutachtenbüro deinen Anspruch der Gutachtenkosten direkt mit der Versicherung abzurechenen. Du musst dann keine Vorrauszahlung oder ähnliches machen. Das Gutachten wird dann an die Versicherung und an dich geschickt. Nun kannst du mit deinen Forderungen zur Verischerung und alles fordern was du für Unkosten hattest und natürlich die Instandsetzungskosten oder den Wiederbeschaffungswert minus den Restwert.

Wenn du sowieso einen Rechtsschutz hast dann würde ich dort anrufen und mir einen Anwalt empfehlen lassen. Diese kosten muß auch die gegnerische Versicherung bezahlen und du musst dich mit dem ganzem Zeug garnicht mehr beschäftigen.

MfG
Mike

Bei den ganzen "das muss alles die gegnerische Versicherung zahlen"-Beiträgen, darf ich nochmal dezent daran erinnern, dass es hier um Fahrerflucht geht.

Gegen den Verursacher läuft ein Verfahren. Er ist vermutlich als erstes zum Anwalt gegangen und der hat ihm geraten, dass er die Klappe halten soll und niemandem gegenüber, auch nicht seiner Versicherung, Angaben zum Unfall machen soll, sondern allenfalls sagen, dass er nix mitbekommen hat.

Also bekommt die Versicherung keine sinnvolle Schadenmeldung.
Da die Verursachung damit erst in einigen Monaten über die Ermittlungsakte sicher geklärt ist,  wird sie vorher auch kaum etwas bezahlen.

Ob Sachverständige so lange warten, hängt von ihrer Geduld und der Geschäftslage ab.

Fakt ist: wer die Musik bestellt, ist auch zur Zahlung verpflichtet. Wer das nicht kann, sollte sich gut überlegen, ob den Wiederbeschaffungswert eines 96 er BMW ein kostenloster Gutachter der gegnerischen Versicherung nicht genauso gut und ohne eigenes Kostenrisiko ermitteln kann.

Die, die hier alle so schnell dabei sind mit ihren Tipps, werden die Zeche am Ende jedenfalls nicht zahlen. Das steht fest.

Den Beitrag von Haifi hast du jetzt aber nicht gelesen, Gentlemen123?

Hallo liebes Forum,

BerndMeier... doch, habe den Beitrag von Hafi gelesen. Bin jetzt auch langsam etwas verwirrt.

Euch allen aber erstmal vielen Dank für die so starke Resonanz =)

Folgendes...

ich habe bei meinem Verischerungs-Service-Center angerufen, wo ich jedes Jahr einmal hingehe. Gehe dort deswegen jedes Jahr im November hin, weil die mir fürs kommende Jahr immer die billigste Versicherung raussuchen. Wiegesagt ein Service bzw. Vermittlungscenter und die kennen mich da mittlerweile sehr gut vom sehen her.

Habe glücklicherweise gestern mit einer Frau des Ladens telefoniert, die sich an mich erinnern kann. Und die meinte ich soll so schnell wie möglich zu BMW oder einer freien Werkstatt gehen und mir einen Kostenvoranschlag für eine Reparatur bzw. vom Schaden holen und den zur gegnerischen Versicherung schicken.

Desweiteren hatte ich gestern bei der gegnerischen Versicherung angerufen, der Ergo Deutschland. Habe denen den Fall erklärt und die meinten die nehmen sich den Fall nicht an bzw. sind dafür nicht zuständig. Wenn dann ist nur die Ergo Versicherung aus Griechenland dafür zuständig weil das Auto ein grieschiches Kennzeichen hat. Dann meinte ich so, ja toll das wird doch schweineteuer wenn ich von Deutschland nach Griechenland anrufe. Und die meinten so, tja dann ist das halt so. Daraufhin hab ich nochmal bei meinen Service Laden angerufen, bei der Frau die mich kennt. Die meinte so ein Quatsch, in Deutschland gibt es extra eine Außenstelle von der Ergo Deutschland die sich um Unfälle kümmern mit ausländischen Kennzeichen. Da kann man mal sehen wie die Ergo Deutschland sich schon davor drücken will, obwohl die grieschiche Person die mir reingefahren ist einen Wohnsitz seid August in Deutschland hat.

Rufe jetzt gleich bei der Außenstelle Ergo Deutschland an. Habe die Nummer dadurch bekommen weil ich vorher erstmal bei der grünen Karte in Berlin angerufen hab. Die haben wohl alle Nummern und Anlaufstellen für jedes Problem wenns ums Auto geht.

Aber was meint ihr? Gutachter oder doch nur einen Kostenvoranschlag ich weiß nicht mehr weiter, weil ich mich damit leider überhaupt nicht auskenne, da ich in 7 jahren noch nie einen Unfall hatte.

Mit freundlichen Grüßen

Schöne neue Information. Es geht also nicht nur um Unfallflucht, sondern um Unfallflucht durch ein nicht in Deutschland zugelassenes Fahrzeug.

Ich würde mir jetzt ganz schnell die Telefonnummer von dem Sachverständigen-August da weiter oben notieren. Der arbeitet nämlich offensichtlich für Spendenquittung.
Anti-Werbung vom Feinsten, wenn das alles ist, was an Sachverstand rüber kommt...

@TE: Die Sache ist richtig mies.

Die Aussage von Deiner Versicherung stimmt: die europäischen Versicherer haben jeweils Korrespondenzgesellschaften, die die Abwicklung übernehmen.

Du wirst Dich aber darauf einstellen müssen, dass das die Sache nicht schneller macht...

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