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jeden Lenker auf jedes Motorrad?? TÜV??

Themenstarteram 10. Januar 2014 um 7:32

Hallo zusammen,

ich habe eine Z650 und würde der gerne einen neuen Lenker verpassen. Ich hätte da schon einen in Aussicht von Tommaselli. Allerdings lautet das Angebot: Lenker Cross/Enduro von TOMMASELLI 22 mm für Suzuki XF 650 Freewind. TÜV-gutachten hat er und baulich (bohren,..) wird nix verändert.

Kann, oder wird mir der TÜV hier Probleme bei der Eintragung machen?

Danke schon mal

Gruß

Michl

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30 Antworten

Bei Vorliegen einer Allgemeinen Betriebserlaubnis entfällt 19 III. Das muss nicht eingetragen werden, deshalb heißt das ja ABE. Gilt dann für alle in der ABE gelisteten Fahrzeuge.

In der Regel haben Zubehörlenker ABE.

Beim Superbike-Umbau ist es i.d.R. der Rohradapter, der eingetragen werden muss.

Z 650 hat nen 22 mm Rohrlenker. Wenn ich auf ein Mopped mit Rohrlenker einen anderen Rohrlenker montiere, (ich hab wenigstens 10 verschiedene im Regal) interessiert das kein Schwein. Weder bei der HU noch in irgendeiner Kontrolle, solange alles frei beweglich ist, der BF - Behälter einigermaßen gerade ist, keine "Daumenquetsche" am Tank besteht oder ganz groß "Tommaselli" "LSL" oder "Spiegler" drauf steht, juckt das heutzutage niemanden mehr.

Es ist auch falsch, dass die BE erlischt. Wer das noch glaubt, kennt die Neufassung von § 19 Abs 2 StVZO nicht

am 11. Januar 2014 um 13:34

Zitat:

Original geschrieben von moppedsammler

 

Z 650 hat nen 22 mm Rohrlenker. Wenn ich auf ein Mopped mit Rohrlenker einen anderen Rohrlenker montiere, (ich hab wenigstens 10 verschiedene im Regal) interessiert das kein Schwein. Weder bei der HU noch in irgendeiner Kontrolle, solange alles frei beweglich ist, der BF - Behälter einigermaßen gerade ist, keine "Daumenquetsche" am Tank besteht oder ganz groß "Tommaselli" "LSL" oder "Spiegler" drauf steht, juckt das heutzutage niemanden mehr.

Es ist auch falsch, dass die BE erlischt. Wer das noch glaubt, kennt die Neufassung von § 19 Abs 2 StVZO nicht

@moppedsammler

Jetzt hast Du mich neugierig gemacht.

Heist das tatsächlich wenn ich einen Rohrlenker z.b. von Fehling mit Teilegutachten,

nicht ABE, entsprechend der Freigängigkeit usw. an ein Mopped mit Standardrisern

für die gleiche Lenkerstärke montiere muss ich den nicht eintragen lassen?

Denn "juckt das heutzutage niemanden mehr." ist nicht automatisch legal,

das solltest gerade Du aber ganz genau wissen.

Ich habe da immer etwas Bedenken, speziell wenn ein Unfall passiert.

Hast du ev. irgendwo die Neufassung des § 19 .... als PDF rumliegen?

Grüße

0016

Ich hab die gesamte FZV und StVZO als pdf. Kannst Du Dir aus dem Netz legal laden (Bundesgesetze)

Oder "§ 19 StVZO" googeln. Kommst Du zu "Gesetze im Internet"

Die BE erlischt nur noch bei Gefährdung, Änderung der Fzgart und Verschlechterung des Abgas- und Geräuschverhaltens.

Wenn ich sage, dass das kein Schwein mehr interessiert, heißt das nicht, dass das deshalb legal ist.

Aber - angenommen - ich habe eine alte Karre mit einem Rohrlenker, z.B. Z 650 (Hatte ich nämlich auch schon) Die hat einen verchromten Lenker, auf dem steht rein gar nichts.

Jetzt nehme ich aus meinem Fundus irgendeinen Lenker. Die habe ich an Bikes abgeschraubt, die ich geschlachtet oder umgebaut habe.

Der ist etwas breiter, etwas höher , er liegt mir einfach besser. Das ist ein verchromter Rohrlenker, auf dem rein gar nichts steht.

Das bemerkt ja nicht einmal der Kawa - Händler. Die XT 350 mit ihrem verrosteten Lenker bekommt einen anderen. Der liegt auch in der Kiste. Ich habe keine Ahnung, von was für einem Motorrad der stammt.

Aber der hat 22 mm und passt. Weder der TÜV noch irgendein Kollege wird daran etwas zu beanstanden haben, selbst wenn ich es ihm sage.

Anders sieht das aus, wenn ich -wie jetzt - auf meine GSX-R 1100 einen LSL - Lenker dran schraube. Das ist ein "street wide bar", den habe ich mal an einer CB 450 S abgeschraubt. Das sieht ein Blinder mit dem Krückstock, dass das ein Sonderlenker ist, erstens ist das eine Segelstange mit einer Breite über die Lenkerendgewichte von 87 cm, zweitens steht fett "LSL" drauf. Und in den Papieren steht auch ein Sonderlenker, aber einer von Spiegler. Der war drauf, hat mir aber nicht gefallen.

Da würde evtl. einer meckern, deshalb lasse ich das ändern.

Die BE erlischt deshalb aber nicht. Der Lenker stellt keine Gefährdung anderer dar. Und bei einem Unfall ist er sowenig ursächlich wie ein anderer Rohrlenker.

An meiner bunten Gixxer sind zahlreiche Änderungen. Ein Riesenstapel Papiere, ein ellenlanger Anhang in der ZB1, das ist mir alles zu dumm.

Ich beantrage einfach eine neue BE, da ist dann alles auf einmal abgevespert und kostet auch nicht mehr, als eine HU und eine 19III, wegen dem blöden Lenker. Und mir kann keiner mehr was.

Du hast jetzt einen Sack Fehlings gekauft und probierst das an der 400T.

da steht überall Fehling drauf und dann haste Teilegutachten und natürlich musst Du das dann eintragen lassen. Bei ABE nicht.

Wenn Du jetzt den sammler gefragt hättest, ob er Dir eine Auswahl Rohrlenker zuschickt, hättste Dir einen passenden ausgesucht, mir 5 Euro gegeben, den Rest zurück geschickt und einen Chromlenker gegen einen anderen getauscht. Kein Mensch würde das merken.

Die Zeiten haben sich geändert. Auch die Graukittel sind flexibler geworden. Vance & Hines an CB 900 F ? Kein Problem, steht ne Nummer drauf, trägt er ein. Auch ohne Wisch. Flöte im Auspuff der R 80 ST verrostet und entfernt ? Kein Problem. Neue BE beantragen, höhere Geräuschwerte eintragen lassen (was für Bj. 84 zulässig war) und gut. Bereifung der ZX 10 vorn Metzeler Z4, hinten noch ein Z2 ? Kein Problem. "Geringe Mängel: Bereifung" Stempel. O-Ton des aaSuP: "Den Schwachsinn gibts nur noch in Deutschland"

100-6577
100-6578
Themenstarteram 11. Januar 2014 um 14:19

So,

hab mit dem TÜV telefoniert und der Prüfer meinte dass das mit Teilegutachten kein Problem sein dürfte, solange eben der Lenkeinschlag ok ist. Hab mir den Lenker dann gleich besorgt, da der Onlinehändler auch nicht weit weg war. Hier steht im Teilegutachten auch kein einziger Motorradtyp drin und ist somit anscheinen für gar keinen geeignet :D ne quatsch. Hier steht auch noch der Satz drinnen:

"Die Kombinierbarkeit muss im Einzelfall bei der Anbauabnahme überprüft werden"

Zusammenfassend:

Mit Teilegutachten und passender Montage sollte man den Lenker ohne Probleme durchbringen!

werd dann nach dem TÜV (erst im Frühjahr) hier nochmal reinschreiben.

Danke an alle Antwortenden

Gruß

Michl

Zitat:

Original geschrieben von Schermschneider1

 

Mit Teilegutachten und passender Montage sollte man den Lenker ohne Probleme durchbringen!

Gruß

Michl

Ja selbstverständlich. Ich hab das Problem nicht erkannt ... :confused:

Vielleicht noch ein Tipp für Umbauwillige:

In unserem Ländle werden Lenker hergestellt, mit denen man sich den Weg zum TÜV sparen kann.

ABM Fahrzeugtechnik in Breisach am Rhein verkauft seine Lenker für rum 40 Euro mit ABE.

Ebenfalls in Breisach residiert Roland Gimbel, der Erbauer der vorher gezeigten schönen Gixxer.

Er verkauft LSL-Umbauten.

Eine Anlaufstelle ist auch die BikefarmMV in MeckPomm. Die verkaufen auch SB-Lenker mit ABE.

Hergestellt bei ABM in Baden-Württemberg :p

Zitat:

Original geschrieben von Schermschneider1

Zusammenfassend:

Mit Teilegutachten und passender Montage sollte man den Lenker ohne Probleme durchbringen!

Haben wir Dir doch die ganze Zeit schon gesagt...

 

:D

Naja, das "sollte" kann man vielleicht weglassen :D

Wo er recht hat, hat er recht!

;)

am 11. Januar 2014 um 16:37

Danke Sammler, jetzt hab ich verstanden was Du gemeint hast.

Ich habe auch eine ganze Kiste von Rohrlenkern rumliegen die von meinen diversen

Umbauten übrig geblieben sind, aber da ist/war keiner dabei den ich verwenden wollte.

Meine Umbauten sind immer, sagen wir mal, etwas "Außerstandard".

Bei mir muss es schon ein T-Lenker oder ein Z sein.

Die CM400 hat jetzt nen Crosslenker dran,

mit Ochsenaugen = Gesamtbreite 98cm!

Auf meiner XV hab ich z.b. einen 30er Ape verbaut,

das fällt schon auf, deshalb lass ich sowas auch eintragen.

Auf meiner XS750 hatte ich einen Lenker der SR500 drauf,

das hat, wie Du schon richtig gesagt hast, keinen Interessiert.

Eingetragen war auf der XS übrigens ein "AME N47" mit 107cm Breite,

den hab' ich leider bei einem kleineren Unfall etwas "verbogen".

Grüße

0016

PS:

Schade das bei Verschlechterung des Geräuschverhalten die BE erlischt.:(

Für mich nicht nachvollziehbar, ist doch keine Gefährdung.

So what, Gesetz ist Gesetz.

Hallo zusammen, ich hole den Thread nochmal hoch...

Es geht um eine Guzzi V7. Die gibt es ab Werk in der Racerausführung mit Stummellenker und in einer anderen Version mit einem Standardlenker

Was ist,wenn ich den Stummellenker gegen den originalen Guzzi-Standardlenker tauschen möchte? Muss das eingetragen werden? Originallenker haben ja keine ABE oder Teilegutachten, das sind halt Originalteile.

Danke

Viele Grüße

Robert

In der Theorie....

 

Müsste diese Maschine in ihrer BE auch diesen Lenker drin haben...

 

In der Praxis, interessiert das wohl niemanden...

Da geht es wohl eher drum, den anderen Lenker auszutragen. Jedenfalls würde ich an Deiner Stelle beim TüV vorbeischauen und das Teil vorführen, die sagen Dir dann schon, was Sache ist.

Das geht einfacher, wie Papstpower auch schon andeutete: Die Nummern der EG-Typgenehmigungen vergleichen. Sind die bei den Modellen gleich, dann sind die unterschiedlichen Modelle nur Varianten desselben Modells und beide Lenkervarianten sind zulässig, völlig eintragungsfrei. Da braucht man keinen TÜV oder sonstwas.

Ein Beispiel habe ich mal angehängt: Die Yamaha XV 250 gab es mit einem schmalen Dragbarlenker mit hohen Risern und einem weit geschwungenen Buckhornlenker mit kurzen Risern. Beide Lenker dürfen wahlweise gefahren werden. Ich vermute, dass es für die Moto Guzzi V7 Baureihe auch nur eine Typprüfung gibt, die dann die unterschiedlichen Lenker erlaubt. Das ist für die Hersteller viel billiger, außerdem sind sie so flexibler und können leichter neue Varianten anbieten.

 

Gruß Michael

 

P.S.: Der Umbau wird aus einem anderen Grund nicht ganz einfach sein: Die Version mit Stummellenker wird kürzere Gas- und Kupplungszüge, elektrische Leitungen und Bremsleitung haben. Möglich, dass Du mit anders verlegten Zügen und Leitungen hinkommst, aber es ist nicht auszuschließen, dass Austauschen oder Verlängern nötig wird.

Die beiden Lenkervarianten der 250er XV

Danke für eure Antworten!

Hallo Michael,

Ich habe mir gerade die EU-Konfirmitätserklärung meiner Racer angeschaut. Das steht Typ "LD" und LD sind alle Varianten der V7 III Euro 4, also egal ob Racer, Stone, Special oder wie sie alle heißen. Die anderen Versionen sind dann nur innerhalb des Typs nochmal in Varianten und Versionen untergliedert (bei der Racer Variante B, Version 00)

Ich denke du hast recht, dass die Hersteller einen Teufel tun werden und die einzelnen Varianten immer einzeln genehmigen lassen. Da wird der Typ in die Genehmigung gegeben und das beinhaltet dann alle Untervarianten. Sonst wäre es zu teuer und die Variantenvielfalt bestimmt nicht so zahlreich.

Ja, für den Umbau sind einige andere Bauteile notwendig. Ich habe mir bei meinen Händler einen Kostenvoranschlag machen lassen. Es muss neben den Lenkerteilen, nur die vordere Bremsleitung getauscht werden. Kostet aber dann trotzdem 600€ inkl. Umbaulohn.

Aber ich denke, der Umbau lohnt sich trotzdem. So super ich die Racer optisch finde, im Handling ist sie gewöhnungsbedürftig. Wenn es mein einziges Moped wäre, würde ich mich wahrscheinlich irgendwann daran gewöhnen. Aber ich habe auch z.B. eine Zephyr 750, die schon fast Fahrradhandling hat. Wenn man dann auf die Guzzi umsteigt, denke ich immer "oh nein, jetzt schmerzen dir nach 50km schon wieder die Handgelenke"

Viele Grüße

Robert

Ja, dann passt das doch. Sehr schön.

 

Gruß Michael

 

P.S.: Lies mal das hier: https://www.motor-talk.de/.../...fuer-motorradfahrer-t6949149.html?... Da wärst Du mit Deiner V7 und der Zephyr ein gutes Beispiel!

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