Ist meine MPU nun endlich gelöscht?

Kann mal einer gucken und seine Meinung dazu sagen bitte ?

Kba auszug
29 Antworten

Es ging beim TE nicht um eine Rotlichtmissachtung. Wir brauchen also keine hypothetischen Konstrukte.

Der TE wollte wissen, ob eine OWi, die mit 20 Euro geahndet wird, seine Neuerteilung in Gefahr bringen könnte. Auf einer verlinkten Anwaltsseite wird behauptet, dass sogar eine noch geringfügigere OWi angeblich die 5-jährige Anlaufhemmung verlängern könne. Das ist super-nah am Thema. Viel näher als deine unnötigen Einwürfe.

Was unnötig ist oder nicht, hast du nicht zu entscheiden. Es ging euch gar nicht mehr um den Inhalt der verlinkten Seite, sondern um Rechthaberei.

Tatsache ist und bleibt, dass die strittige Aussage absoluter Nonsens ist. Dass einzige, was die Tilgungsfrist zurücksetzt, ist eine Entscheidung der Fahrerlaubnisbehörde über die Ablehnung eines Führerscheinantrags.

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Ein Grund mehr, die sinnfreie Diskussion darüber zu beenden.

Dass ich Rockville mal einen "Daumen hoch" spendier, hätt ich auch nicht gedacht ;-)
Und ja, die Anwaltsmeinung ist genau Kern der Sache, wegen des Verstoßes mit dem Radl auf der falschen Seite. Wenn sie stimmt, kann sich das sehr negativ für den TE auswirken, daher ist es für ihn immens wichtig, was denn nun stimmt.

Der einfachste Weg wäre, einfach einen Antrag zu stellen. Wenn die mit einer MPU durch die Tür kommen, kann man den Antrag ja zurückziehen.

Ich weiß nicht, ob das ein guter Rat ist. Wenn der Antrag abgelehnt wird, bevor er zurückgezogen wurde, hat er vollends die Arschkarte gezogen.

Der einfachste Weg ist, einen Auszug aus dem Fahreignungsregister in Flensburg zu beantragen. Das kostet nur eine Briefmarke. In dem Auszug stehen alle Taten und Entscheidungen mit Tilgungsdatum drin.

Wie schon richtig gesagt, vermutlich tritt die Tilgung in 2023 ein.

Eine MPU wird aber von der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde angeordnet, was hat das mit Flensburg zu tun?

Hat der TE jetzt seit 14 Jahren keine Fahrerlaubnis mehr?

Zitat:

@Florian48 schrieb am 18. Juli 2022 um 15:09:14 Uhr:


Dass ich Rockville mal einen "Daumen hoch" spendier, hätt ich auch nicht gedacht ;-)

Der Beginn einer wunderbaren Freundschaft. 😛

Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 18. Juli 2022 um 15:17:23 Uhr:


Der einfachste Weg wäre, einfach einen Antrag zu stellen. Wenn die mit einer MPU durch die Tür kommen, kann man den Antrag ja zurückziehen.

Das kann aus den schon erwähnten Gründen ziemlich schiefgehen. Und dann würde die Frist tatsächlich neu beginnen.

Zitat:

@Goify schrieb am 18. Juli 2022 um 17:27:07 Uhr:


Hat der TE jetzt seit 14 Jahren keine Fahrerlaubnis mehr?

Ja, offensichtlich. Er kann aber natürlich mal mitteilen, weshalb ihm überhaupt die Fahrerlaubnis entzogen wurde. Möglicherweise droht ja gar keine MPU.

Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 18. Juli 2022 um 16:55:32 Uhr:


Eine MPU wird aber von der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde angeordnet, was hat das mit Flensburg zu tun?

die FSST stützt sich bei ihren Entscheidungen auf die verwertbaren eingetragenen Taten aus dem Fahreignungsregister in Flensburg. Nur was da verwertbar ist, kann auch die FSSt zu Grunde legen. Daher sind die in Flensburg eingetragenen Taten mit ihren Tilgungsdaten maßgeblich.

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