Ist man mitschuldig wenn man den Unfall hätte verhindern können?

Hallo zusammen

Ich hatte vor kurzem einen etwas dumm gelaufenen Unfall.
Ich stand mit meinem Auto an einer Tankstelle auf dem Parkplatz, der schon voll war, und wollte ausparkieren.
Der Fahrer des Autos das neben mir stand hatte mich gefragt ob ich raus fahre könnte, da er nicht aus dem Parkfeld heraus kam, solange ich in meinem Feld stand.

Also Rückwärtsgang rein, blick in alle Spiegel, nichts zu sehen, und langsam rausfahren.
Und dann knallte es.

Jemand war hinter mich hin gefahren, und hatte wohl auf meinen Parkplatz gewartet, da er gesehen hatte das ich den Rückwärtsgang eingelegt hatte.
Er stand in meinem Toten Winkel, also habe ich ihn nicht gesehen.

Auf dem Überwachungsvideo der Taknstelle, das ich mit geholt hatte weil ich das gefühl hatte das der Fahrer des anderen Autos auch gefahren sein musste, sieht man, das das andere Auto langsam hinter mir heran fährt, den Rückwärtsgang einlegt, und 2 mal etwas zurück setzt, weil er mich gesehen hat.
Doch bevor wir zusammen stossen, steht er auf der Bremse und hat den Rückwärtsgang eingelegt.
Er hat weder Gehupt, noch ist er zurück gefahren, obwohl er den nahenden zusammenstoss gesehen haben muss. Es war auch kein anderer Parkplatz frei, und er konnte nicht weiter an mir vorbei fahren, da das Parkfeld 2 Felder weiter zuende war.

Meine Frage ist:
Trifft den Fahrer des anderen Fahrzeugs eine Mitschuld, wenn er den nahenden Unfall vorhersehen und verhindern hätte können?
Er hatte Den Rückwärtsgang bereits eingelegt, und hatte mich auf jeden Fall gesehen.

Vielen Dank schon im Voraus.

Beste Antwort im Thema

Erste und zweite Teil stimmen zwar, aber der dritte Teil ist, hier darf ich zitieren "bla, bla, bla".
TE hat hier beim Rückwärtsfahren ein stehendes Auto gerammt. Gibt bereits ein BGH Urteil mit dem Kurzinhalt "zwei Fahrzeuge fahren rückwärts auf dem Parkplatz gleichzeitig aus den Parklücken. Der eine merkt das und hält an, der andere fährt weiter und es knallt. Der schon steht hat seiner besonderen Sorgfaltspflicht genügt, denn er stand ja rechtzeitig und bekommt 100 % seines Schadens erstattet". Und nun rate mal, was der andere Autofahrer bekam? Richtig, die Arschkarte sowie die Rechnung.

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..eigentlich einfach..

mit dem § 9 StVO Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren Rd.(5)

Danke @ "Pepperduster"..

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