Ist das hier auch in DE erlaubt?
Moiin,
ich würde gerne wissen, ob so ein Gefährt mit normalem (3,5t) Führerschein erlaubt ist laut STVO:
http://thw-rs.de/ov_news/pics/000040_ovnews_012a_gross.jpg
Ich fänd das ganz witzig, da ich die günstig bekommen könnte und öfters durch den Wald muss. Und da im Winter nicht gestreut wird... Außerdem wohne ich in einer sehr ländlichen Gegend. Da sind die zu jeder Zeit zu gebrauchen, da es die meiste Zeit schlammig ist usw.. Und nen Trecker hab ich nicht... Nur nen Allrader
MfG Banthafutter2
Beste Antwort im Thema
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_34b.php
Zitat:
§34b Laufrollenlast und Gesamtgewicht von Gleiskettenfahrzeugen
(1) Bei Fahrzeugen, die ganz oder teilweise auf endlosen Ketten oder Bändern laufen (Gleiskettenfahrzeuge), darf die Last einer Laufrolle auf ebener Fahrbahn 2,00 t nicht übersteigen. Gefederte Laufrollen müssen bei Fahrzeugen mit einem Gesamtgewicht von mehr als 8 t so angebracht sein, daß die Last einer um 60 mm angehobenen Laufrolle bei stehendem Fahrzeug nicht mehr als doppelt so groß ist wie die auf ebener Fahrbahn zulässige Laufrollenlast. Das Gesamtgewicht von Gleiskettenfahrzeugen darf 24 t nicht übersteigen. Bei Fahrzeugen mit ungefederten Laufrollen und Gleisketten, die außen vollständig aus Gummiband bestehen, darf der Druck der Auflagefläche der Gleiskette auf die ebene Fahrbahn 0,8 N/mm² nicht übersteigen. Als Auflagefläche gilt nur derjenige Teil einer Gleiskette, der tatsächlich auf einer ebenen Fahrbahn aufliegt. Die Laufrollen von Gleiskettenfahrzeugen können sowohl einzeln als auch über das gesamte Laufwerk abgefedert werden.
(2) Gleiskettenfahrzeuge dürfen die Fahrbahn zwischen der ersten und letzten Laufrolle höchstens mit 9 t je Meter belasten.
sowie § 36 Abs. 5 StVZO
Zitat:
(5) Bei Gleiskettenfahrzeugen (§ 34b Abs. 1 Satz 1) darf die Kette oder das Band (Gleiskette) keine schädlichen Kratzbewegungen gegen die Fahrbahn ausführen. Die Kanten der Bodenplatten und ihrer Rippen müssen rund sein. Die Rundungen metallischer Bodenplatten und Rippen müssen an den Längsseiten der Gleisketten einen Halbmesser von mindestens 60 mm haben. Der Druck der durch gefederte Laufrollen belasteten Auflagefläche von Gleisketten auf die ebene Fahrbahn darf 1,5 N/mm², bei Fahrzeugen mit ungefederten Laufrollen und Gleisketten, die außen vollständig aus Gummiband bestehen, 0,8 N/mm² nicht übersteigen. Als Auflagefläche gilt nur derjenige Teil einer Gleiskette, der tatsächlich auf einer ebenen Fahrbahn aufliegt. Im Hinblick auf die Beschaffenheit der Laufflächen und der Federung wird für Gleiskettenfahrzeuge und Züge, in denen Gleiskettenfahrzeuge mitgeführt werden,
1.
allgemein die Geschwindigkeit auf 8 km/h,
2.wenn die Laufrollen der Gleisketten mit 40 mm hohen Gummireifen versehen sind oder die Auflageflächen der Gleisketten ein Gummipolster haben, die Geschwindigkeit auf 16 km/h,
3.wenn die Laufrollen ungefedert sind und die Gleisketten außen vollständig aus Gummiband bestehen, die Geschwindigkeit auf 30 km/h
beschränkt; sind die Laufflächen von Gleisketten gummigepolstert oder bestehen die Gleisketten außen vollständig aus Gummiband und sind die Laufrollen mit 40 mm hohen Gummireifen versehen oder besonders abgefedert, so ist die Geschwindigkeit nicht beschränkt.
Die Firma Mattracks stellt die Teile her...
http://www.mattracks.com/html/88_series_model.htm
Grundsätzlich kann also ein SUV damit ausgerüstet werden, solange du nicht über die 3,5t kommst, ist also alles fahrbar...Ob sich das hierzulande bei den 3 Flocken Schnee lohnt, ist eine andere Frage. Normalerweise kommt man mit Allrad und Ketten überall hin.
21 Antworten
Die gibt es sogar fürs Fahrrad, vorne Ski oder Spikesreifen, hinten Kette, ca. 500,00 €uronen.
Hmmm aber wie schaut's denn mit Winterreifenpflicht aus 😁 evtl also nur im Sommer fahrbar, denke nicht dass das im Gesetz berücksichtigt wurde.
doch, du mußt nur in jedes einzelne Gummisegment der Ketten "M&S" reinschnitzen, dann gehts auch im Winter 😁
Aber mal was ganz doofes:
brauch man für Kettenfahrzeuge nicht nen anderen Fahrschein? 😕...gibt/gab doch beim Bund auch extra nen Kettendingsfahrschein für Panzer und so...
Nö, bei der Bundeswehr gab oder gibt es unterschiedliche Klassen für die diversen Kettenfahrzeuge Tötungsmaschinen, aber nicht im Zivilbereich. Je nach Kettenfahrzeug darf man das mit den Klassen B, C, T und L sowie einer "fachmännischen Einweisung" fahren 😉
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@Karl Nickel: Falsch! Um bei der Bundeswehr Kettenfahrzeuge fahren zu dürfen ist zwingend der Führerschein Klasse F erforderlich.
Nein, die Führescheinklasse F gibt es nicht im zivilen Bereich. Auch eine Umschreibung dieser Klasse auf den EU-Führerschein ist nicht möglich. Ergo kannst du mit den o. g. EU-Führerscheinklassen Kettenfahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr fahren, sofern das Kettenfahrzeug in die entsprechende EU-Klasse fällt und auf der Straße bewegt werden darf...
Aber die Ketten sind nicht im Straßenverkehr zugelassen, da sie nicht durch den Radkasten abgedeckt sind!!!
Deswegen dürfen ja auch die Reifen nicht zu breit sein, bzw muss der Radkasten gebördelt werden.
Ganz banal, aber so ist es.😛
Wenn Du damit im Gelände oder außerhalb des öffentlichen Straßenverkehrs fahren willst, kein Problem.