Ist "Bremsenrubbeln" ein sicherheitsrelevanter Mangel?
Hallo Forengemeinde,
ich habe letztens versucht, einen neuen Gebrauchtwagen zu kaufen, was echt nicht einfach war u.a. wegen meinem Budget, aber auch wegen der nicht wirklich vorhandenen Zuverlässigkeit der Händler. Im Speziellen geht es mir darum, ob das hier des öfteren diskutierte "Bremsenrubbeln" ein sicherheitsrelevanter Mangel ist oder nicht. Mein Rechtsanwalt meint ja. Aber ich bin trotzdem verunsichert. Der Händler hatte zweimal die Gelegenheit, das Rubbeln abzustellen, hat einmal die Bremsscheiben ausgetauscht, beim nächsten Mal die Bremsbeläge abgeschliffen. Trotzdem hörte das Rubbeln nicht auf, es war ziemlich laut, so dass sich sogar Leute auf der Straße umgedreht haben. Der Händler behauptete, dass die Sicherheit grundsätzlich aber nicht beeinträchtigt wäre und sieht es nicht als Mangel. Den Wagen hätte er nur aus Kulanz zurückgenommen.
Ich weiß noch nicht, wie das jetzt juristisch weiterläuft, aber es interessiert mich einfach, wie ihr das seht. Irgendwie bin ich fassungslos, dass jemand der Meinung sein kann, mit so einem Geräusch und evtl. weiteren möglichen Schäden könnte man fröhlich durch die Gegend fahren und alles wäre in Ordnung...
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@AMenge schrieb am 22. Dezember 2017 um 19:55:24 Uhr:
Zitat:
@Bomber50 schrieb am 22. Dezember 2017 um 19:12:07 Uhr:
ist Bremsenrubbeln vorhanden ist das ein schwer wiegender fehler. Und das FZ ist auch nicht denmoment Verkehrssicher. Ein FZ muss ruhig und leise laufen ohne quitschen scheuern pfeifen oder sonstige Geräusche von sich geben.
Kannst du deine Auffassung belegen? In §41 StVZO finde ich nur Angaben zu einer Mindestbremsleistung.
Immer diese Frage nach Beweisen. Das Auto wurde von einem Haendler gekauft. Dieser hat 2 mal Nachgebessert. Ein Rubbeln der Bremsen sofern das ABS nicht eingreift ist ein Mangel. Hier scheint der Fehler nicht bei den Bremsen zu sein, sondern irgendwas an der Achsaufhaengung ausgeschlagen sein. Ich hatte aucv so ein haessliches Rubbeln. Hat eine weile gedauert bis ich auf den Unteren Achsschenkel gekommen bin. Wenn der Ausgeschlagen ist, dann ist auch nix mit HU. Da gibts nichts zu diskutieren und in der StVo zu beweisen
20 Antworten
Wenn etwas "Rubbelt" muß ja irgendwo ein Spiel sein.
Wie hier schon angegeben kann es ein Kugelgelenk an einer anderen Stelle sein.
Das muß eben ausgetauscht werden. Aber bei 100.000 km sollte noch nichts ausgeschlagen sein.
Möglicherweise hat der Vorgänger die Räder nicht ausgewuchtet oder es waren "Kampfspuren".
Beim TÜV wird ggf. das Spiel an der anderen Stelle gefunden und dann ist das Rubbeln auch weg.
schrauber
@Bluebear
Die Anwaltskosten sind dann zu ersetzen, wenn eine anfängliche schuldhafte Vertragsverletzung vorliegt und/oder die Kosten nach Eintritt des Verzuges enstanden sind. Das wird Dir dein Anwalt sicherlich exakt beantworten können.
Wenn der TÜV eine einwandfreie Betriebsbremse bestätigt würde ich als Werkstattbesitzer deine Rechtsanwaltskosten auch nicht bezahlen.
MfG kheinz
Das ist allerdings deutlich zu kurz gedacht.
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Zitat:
@schrauber10 schrieb am 22. Dezember 2017 um 21:28:14 Uhr:
Das muß eben ausgetauscht werden. Aber bei 100.000 km sollte noch nichts ausgeschlagen sein.
Also das würde ich so nun definitiv nicht unterschreiben!
Man kennt weder Fahrstrecken noch Fahrstil des Vorbesitzers.
Es war eine außergerichtliche Einigung der Vertragspartner. Somit trägt jeder seine Kosten selbst.