ist Blutprobe gültig
Hallo an alle hier. Ich bin neu hier und hätte mal ne Frage. Vielleicht kennt sich ja einer von Euch aus.
Folgender Fall wird konstruiert: Die Polizei bringt jemanden der unter Verdacht steht unter Alkoholeinfluss gefahren zu sein in ein Klinikum zur Blutentnahme. Gibt einem Arzt, der aber eigendlich Psychologe ist aber ein Arzt der Nachtdienst hat das Testpäckchen. Der Macht sich an die Arbeit erst am rechten Arm, bekommt keinen Tropfen Blut heraus, nur Quählerei. OK neues Päckchen linker Arm, das selbe Spiel. Darauf der Verdächtige na ja dann gehen wir hald wieder. Darauf die Polizisten wir bekommen den Tropfen Blut schon raus. Kein Päckchen mehr da. Der Arzt verlässt den Raum und schickt eine Schwester, welche das natürlich kann und noch ein Päckchen besorgt aber in diesem Falle nicht darf. Diese sticht auch noch den Handrücken der Linken Hand. Mit Erfolg.
Stolz übergibt sie die Blutprobe den Polizisten und geht wieder. Der "Arzt" kommt zurück und macht die üblichen Tests auf seiner Liste.
Und nun meine Frage: Ist diese Blutprobe gerichtlich Verwertbar? Danke im Voraus für Eure Antworten.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von BirgerS
So schnell änderst Du Deine Meinung...
Erst schreibst Du daß man "erst mal" eine richterliche Anordnung braucht und jetzt reicht es, wenn man die am nächsten Morgen rückwirkend nachreicht ^^
ich sagte, dass das schriftstück zur mündlichen anordnung am nächsten morgen, datiert mit datum und urzeit der tatsächlichen anordnung, erstellt wird.
Zitat:
Dann zeig mir doch mal bitte solche Urteile wegen der Körperverletzung!
soll ich vielleicht noch schnell vorbeikommen, dir die flasche geben und die schnürsenkel zubinden? derjenige mit der (auf nichts basierenden) *meinung*, dahingehend dass hier jemand einen täter zum ausschliesslich opfer machen will bist du. und die suchmaschiene - dein bester freund. ich, dagegen, pflege es, meine meinung auch als eine solche zu deklarieren - wenn ich denn mal bzgl. rechtlicher sachverhalte eine äussere. und warum, bitte, kann ein täter nicht gleichzeitig auch ein opfer sein?
56 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von AS60
Anordnung wird nur benötigt wenn der Betroffene nicht einverstanden ist. Dann wird zunächst der Staatsanwalt ( stellt einen Antrag ) und anschließend der zuständige Bereitschaftsrichter ( ordnet an oder nicht ) angerufen
der betroffene wollte nach 2 missglückten versuchen wieder gehen, was auf seine uneinverständnis schliessen lässt. der TE hat es so darsgestellt, ich nahm mir die freiheit heraus, nochmal darauf hinzuweisen. einige von euch sehen aber darüber hinweg, komischerweise.
Zitat:
Zur Nachtzeit gibts nicht überall einen Bereitschaftsdienst der Gerichte, so dass die Blutprobe durch den Beamten angeordnet wird.
danke für die aufklärung - das ist bekannt und mir bewusst. aber ich bin über einen fall informiert, bei dem tagsüber kein richter zu erreichen war - 2012 in berlin, so unglaublich das klingen mag.
was die "beleidigungen" betrifft - wenn du "pappnase" als eine solche empfindest, ...
@Huugar: inwiefern wird eine gefahr durch eine blutentnahme neutralisiert? 😕
man müsste schon das komplette blut entnehmen, damit der alkospiegel auf 0 fällt.
Boa, kennt ihr euch aus. Da ich nix trinke hab ich von sowas absolut keinen Plan wer nun wie wann wem was abnehmen darf. Genauso wie mir auch Wurst ist mit welchen Drogen man wann wie wo und wie lange nicht fahren kann. Ueber gewisse Dine muss man als ,,Normaler`` nicht nachdenken bzw informiert sein. 😉
Zitat:
Original geschrieben von turbocivic
@Huugar: inwiefern wird eine gefahr durch eine blutentnahme neutralisiert? 😕
man müsste schon das komplette blut entnehmen, damit der alkospiegel auf 0 fällt.
Gefahr im Verzuge ist auch gegeben wenn ein "Beweismittel" möglicherweise zunichte gemacht wird. Bekanntermaßen baut sich die BAK mit der Zeit selbständig ab. Im Weiteren stellt sich die Frage, welcher Persönlichkeitseingriff unverhältnismäßiger ist, eine sofortige Anordnung der BE auf Grund Gefahr im Verzug, oder die freiheitsentziehende Maßnahme, am Besten noch über´s Wochenende, bis der Richter wieder da ist.
Einfach mal denken, dann schreiben!
N.T.
das ist eher die gefahr, dass der spiegel sinkt und der beweis verfliegt, ja. gefahr IM VERZUG ist aus einer anderen oper - nämlich aus der, wo dritte unmittelbar gefährDET werden.
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Zitat:
Original geschrieben von turbocivic
das ist eher die gefahr, dass der spiegel sinkt und der beweis verfliegt, ja. gefahr IM VERZUG ist aus einer anderen oper - nämlich aus der, wo dritte unmittelbar gefährDET werden.
...sehe schon, Ahnung hast du keine aber davon ganz schön viel.
N.T.
Zitat:
Original geschrieben von Enterich2003
...sehe schon, Ahnung hast du keine aber davon ganz schön viel.Zitat:
Original geschrieben von turbocivic
das ist eher die gefahr, dass der spiegel sinkt und der beweis verfliegt, ja. gefahr IM VERZUG ist aus einer anderen oper - nämlich aus der, wo dritte unmittelbar gefährDET werden.N.T.
@Enterich 2003
Ich glaube, das mit ihm auszudiskutieren bringt gar nichts. Wer weiß wo er seine Weisheiten her hat.
das ddr-isierte bundesdeutsche herdentier, insbesondere das als-bundesdeutsche, ist zu einer informationsverarbeitung, bis zu dem moment, wie er eine höchstinstanzliche entscheidung (wie beispielsweise eine des eugh) vor die nase vorgelegt bekommt nicht fähig.
sogenannte ossis sind da, erstaunlicherweise, wesentlich weiter.
EUGH? Spielt für die Frage der Verwendbarkeit im Verwaltungsverfahren (MPU) keine Rolle. 😁
Die MPU ist da um uns alle zu schützen vor Personen die sich als ungeeignet erwiesen haben.
Wir haben sowieso Glück, daß wir pauschal eine Fahrerlaubnis bekommen, die nicht wirklich abläuft.
Wir kriegen einfach eine neue ausgestellt ohne jegliche Überprüfung.
Und EUGH - wenn ich den bringe um nachzuweisen, daß man eine Art der Halterhaftung einführen könnte springen hier wieder einige im Viereck.
Zitat:
Original geschrieben von turbocivic
das ddr-isierte bundesdeutsche herdentier, insbesondere das als-bundesdeutsche, ist zu einer informationsverarbeitung, bis zu dem moment, wie er eine höchstinstanzliche entscheidung (wie beispielsweise eine des eugh) vor die nase vorgelegt bekommt nicht fähig.sogenannte ossis sind da, erstaunlicherweise, wesentlich weiter.
....kann es sein, dass deine Medikation falsch eingestellt ist?
N.T.
Zitat:
Original geschrieben von turbocivic
das ddr-isierte bundesdeutsche herdentier, insbesondere das als-bundesdeutsche, ist zu einer informationsverarbeitung, bis zu dem moment, wie er eine höchstinstanzliche entscheidung (wie beispielsweise eine des eugh) vor die nase vorgelegt bekommt nicht fähig.sogenannte ossis sind da, erstaunlicherweise, wesentlich weiter.
Nach weit über 20 Jahren trennst Du immer noch zwischen West und Ost?
Und rechnest Du noch in DM oder Ostmark um?
1:1 war doch die Umstellung?
Ist doch auch ein Grund für das Problem der Rente. 😠
Ganz zu schweigen von den Grundstückspreisen in Berlin (West). 🙁
Allein dafür würde sich ne neue Mauer lohnen.
Also jetzt rein als Privatperson und eigennützig. 😁
Zitat:
Original geschrieben von turbocivic
@Huugar: inwiefern wird eine gefahr durch eine blutentnahme neutralisiert? 😕
man müsste schon das komplette blut entnehmen, damit der alkospiegel auf 0 fällt.
Du bist ja errichtet lustiges Kerlchen!
Die BE sicher die Beweise im Verfahren!
Die Gefahr für die Allgemeinheit durch den Säufer am Steuer wird durch die Sicherstellung seiner Fahrzeugschlüssel eingedämmt!
Jetzt kapiert, w mit GiV gemeint sein könnte???