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ist Blutprobe gültig

Hallo an alle hier. Ich bin neu hier und hätte mal ne Frage. Vielleicht kennt sich ja einer von Euch aus.
Folgender Fall wird konstruiert: Die Polizei bringt jemanden der unter Verdacht steht unter Alkoholeinfluss gefahren zu sein in ein Klinikum zur Blutentnahme. Gibt einem Arzt, der aber eigendlich Psychologe ist aber ein Arzt der Nachtdienst hat das Testpäckchen. Der Macht sich an die Arbeit erst am rechten Arm, bekommt keinen Tropfen Blut heraus, nur Quählerei. OK neues Päckchen linker Arm, das selbe Spiel. Darauf der Verdächtige na ja dann gehen wir hald wieder. Darauf die Polizisten wir bekommen den Tropfen Blut schon raus. Kein Päckchen mehr da. Der Arzt verlässt den Raum und schickt eine Schwester, welche das natürlich kann und noch ein Päckchen besorgt aber in diesem Falle nicht darf. Diese sticht auch noch den Handrücken der Linken Hand. Mit Erfolg.
Stolz übergibt sie die Blutprobe den Polizisten und geht wieder. Der "Arzt" kommt zurück und macht die üblichen Tests auf seiner Liste.
Und nun meine Frage: Ist diese Blutprobe gerichtlich Verwertbar? Danke im Voraus für Eure Antworten.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von BirgerS


So schnell änderst Du Deine Meinung...
Erst schreibst Du daß man "erst mal" eine richterliche Anordnung braucht und jetzt reicht es, wenn man die am nächsten Morgen rückwirkend nachreicht ^^

ich sagte, dass das schriftstück zur mündlichen anordnung am nächsten morgen, datiert mit datum und urzeit der tatsächlichen anordnung, erstellt wird.

Zitat:

Dann zeig mir doch mal bitte solche Urteile wegen der Körperverletzung!

soll ich vielleicht noch schnell vorbeikommen, dir die flasche geben und die schnürsenkel zubinden? derjenige mit der (auf nichts basierenden) *meinung*, dahingehend dass hier jemand einen täter zum ausschliesslich opfer machen will bist du. und die suchmaschiene - dein bester freund. ich, dagegen, pflege es, meine meinung auch als eine solche zu deklarieren - wenn ich denn mal bzgl. rechtlicher sachverhalte eine äussere. und warum, bitte, kann ein täter nicht gleichzeitig auch ein opfer sein?

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Zitat:

Pusten ist freiwillig. Ansonsten geht richterliche Anordnung per Telefon. Wenn der Richter nicht erreichbar ist, können die Cops das auch im Alleingang entscheiden, wenn sie einen hinreichenden Tatverdacht haben.

kann man ja wiederholen, bis man irgendwann mal tot umfällt. die zahl derjenigen, die sich informieren wächst dennoch. und zum pusten gibt es keine anordnung - das pustgerät hat nämlich keinerlei beweislast sondern dient nur als indikator darüber, ob denn ein "ausreichender tatverdacht" gegeben ist. dass ein gericht, schon aus der natur der sache heraus, nur an einer BEWEISsicherung interessiert sein kann, dürfte auch ohne weiterer erläuterungen einleuchten?

gut - wir machen fortschritte. 🙂

@turbocivic:
Jaja, ganz wie Du meinst...

@ichtyos:
Da hast Du auch Recht! Man kann aber davon ausgehen, daß jemand was zu verbergen hat, wenn er nicht freiwillig pusten will. Oder er hat zu viel Freizeit und hat an so was Spaß ^^
Den Polizisten (bzw. dem Arzt oder der Schwester) ne Körperverletzung daraus zu machen ist dennoch mehr als schwer... Mit Sicherheit wird es mal wer versucht haben, aber so was würde nie durchgehen.

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos



Zitat:

Original geschrieben von turbocivic


wir wissen aber, dass der fall erstens konstruiert, also fiktiv ist und dass der TE wieder gehen wollte. vorausgesetzt, wir sind des lesens mächtig. die richterliche anordnung ist - sofern man sich keine körperverletzung einfangen will - unabdingbar. wird meisstens zwar "am nächsten morgen" rückwirkend angefertigt aber als rennleiter sollte man sich schon telefonisch vergewissern, dass dies auch tatsächlich geschieht, sollte der diensthabende richter gerade erreichbar sein. anderenfalls körperverletzung. wie gesagt - es gibt urteile (plural) dazu. mit etwas gutem willen werdet ihr schon fündig.

bei (angenommener / unterstellter) GiV wäre eine beschlagnahmung des schlüssels / festsetzung der "waffe" und ggf. ein (zu begründender) arrest denkbar und möglicherweise auch angebracht. vom blossen wert der psychotropischen substanz(-en) im blutbild desjenigen, der bis zur beschlagnahmung der fahrer war, geht für die allgemeinheit weder eine gefahr aus, noch sinkt durch die blutentnahme der rauschzustand. wir träumen wieder mal feucht, gell?

Keineswegs - um den Beweis einer Straftat zu sichern, geht das. Es gibt Urteile (Plural) dazu. Mit etwas gutem Willen wirst Du schon fündig.

möglicherweise gibt's die - will ich gar nicht abstreiten.

sind dann aber von vor mitte 2011.

Zitat:

Original geschrieben von BirgerS


Man kann aber davon ausgehen, daß jemand was zu verbergen hat, wenn er nicht freiwillig pusten will.

kann man - und wenn man es als rennleiter mit einer ähnlichen,

edit - twindance

zu tun hat und es dem richter - telefonisch - so darstellt, wird der in 99% der fälle die blutentnahme auch ohne weiteres absegnen - selbst wenn du zu 200% nüchtern bist. ändert aber nichts daran, dass es ohne anordnung eine körperverletzung ist und bleibt. auch wenn's euch nicht schmeckt.

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Ich würde freiwillig pusten und dann würden 0,0 Promille raus kommen. Ich hab es nicht nötig bei der Blutprobe noch zu tricksen... 🙄

Zitat:

Original geschrieben von turbocivic


...pappnase wie dir...

Und gehts nicht mal ohne Beleidigungen? Keine anderen Argumente mehr? Habe das einem Mod gemeldet...

Zitat:

Original geschrieben von turbocivic



Zitat:

Pusten ist freiwillig. Ansonsten geht richterliche Anordnung per Telefon. Wenn der Richter nicht erreichbar ist, können die Cops das auch im Alleingang entscheiden, wenn sie einen hinreichenden Tatverdacht haben.

kann man ja wiederholen, bis man irgendwann mal tot umfällt. die zahl derjenigen, die sich informieren wächst dennoch. und zum pusten gibt es keine anordnung - das pustgerät hat nämlich keinerlei beweislast sondern dient nur als indikator darüber, ob denn ein "ausreichender tatverdacht" gegeben ist. dass ein gericht, schon aus der natur der sache heraus, nur an einer BEWEISsicherung interessiert sein kann, dürfte auch ohne weiterer erläuterungen einleuchten?
gut - wir machen fortschritte. 🙂

Niemand muss Pusten - nicht einmal und auch nicht, bis man umfällt.

Das Teil

solltest Du Dir mal näher ansehen - im OWi-Bereich ist es gerichtsfest.

Und nein, ich mache keine Fortschritte, sondern halte an meiner Meinung fest.

Zitat:

Original geschrieben von BirgerS


@ichtyos:
Da hast Du auch Recht! Man kann aber davon ausgehen, daß jemand was zu verbergen hat, wenn er nicht freiwillig pusten will. Oder er hat zu viel Freizeit und hat an so was Spaß ^^
Den Polizisten (bzw. dem Arzt oder der Schwester) ne Körperverletzung daraus zu machen ist dennoch mehr als schwer... Mit Sicherheit wird es mal wer versucht haben, aber so was würde nie durchgehen.

Nope -

allein

die Weigerung, zu pusten, ist kein Argument für die Rennleitung. Wenn keine sonstigen Gründe vorliegen, gibt es keinen Anlass für eine Blutentnahme.

Zitat:

Original geschrieben von turbocivic



Zitat:

Original geschrieben von ichtyos


Keineswegs - um den Beweis einer Straftat zu sichern, geht das. Es gibt Urteile (Plural) dazu. Mit etwas gutem Willen wirst Du schon fündig.

möglicherweise gibt's die - will ich gar nicht abstreiten.
sind dann aber von vor mitte 2011.

Ich weis recht zuverlässig, dass sich die Praxis nicht geändert hat. Ob es neuere Urteile gibt, weis ich nicht. Das ganze ist gefestigte Rechtslage.

@Ichtyos - ich meinte nicht, dass man das puten wiederholen kann. 🙂

"das teil" - möglicherweise.
bzgl. "als beweismittel zugelassener hardware" bin ich nicht unbedingt auf dem neuesten stand. ich weiss nur, dass das teil ziemlich teuer ist, die mobilen einsatzeinheiten es nicht mitführen und es selbst nicht auf jedem revier zum inventar gehört.

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos



Zitat:

Original geschrieben von turbocivic


möglicherweise gibt's die - will ich gar nicht abstreiten.
sind dann aber von vor mitte 2011.

Ich weis recht zuverlässig, dass sich die Praxis nicht geändert hat. Ob es neuere Urteile gibt, weis ich nicht. Das ganze ist gefestigte Rechtslage.

glaub' mir - es hat sich geändert.

für dich würde ich es sogar raussuchen, würde aber ein weilchen dauern. kurzer anruf beim verkehrsrechts-RA - ich gehe davon aus, dass du einen kennst - sollte auf einfachem weg zur klärung beitragen.

die einzusehende praxis hat sich ja auch nicht massiv geändert - man bekommt, nach wie vor, das röhrchen angeboten und wird mit auf's revier genommen, wo einem die eigenen (polizeilichen) einschränkungen ja auch nicht auf die nase gebunden werden. die edit-twindance klären das aber trotzdem im vorfeld der blutentnahme mit dem richter ab, nur eben ohne dem "TE" darüber bericht zu erstatten.

Zitat:

Original geschrieben von turbocivic



Zitat:

Original geschrieben von ichtyos


Ich weis recht zuverlässig, dass sich die Praxis nicht geändert hat. Ob es neuere Urteile gibt, weis ich nicht. Das ganze ist gefestigte Rechtslage.

glaub' mir - es hat sich geändert.
für dich würde ich es sogar raussuchen, würde aber ein weilchen dauern. kurzer anruf beim verkehrsrechts-RA - ich gehe davon aus, dass du einen kennst - sollte auf einfachem weg zur klärung beitragen.

Ich kenne in der Tat sogar mehr als einen - auch wenn ich noch bei keinem ein "Kunde" geworden bin. Gib mir mal ein Stichwort - Tante Kugel ist meine Freundin. Oder such es in Ruhe raus.

Zitat:

die einzusehende praxis hat sich ja auch nicht massiv geändert - man bekommt, nach wie vor, das röhrchen angeboten und wird mit auf's revier genommen, wo einem die eigenen (polizeilichen) einschränkungen ja auch nicht auf die nase gebunden werden. die edit-twindance klären das aber trotzdem im vorfeld der blutentnahme mit dem richter ab, nur eben ohne dem "TE" darüber bericht zu erstatten.

Okay, dann weist Du mehr als ich. Aber ich lerne dazu.

Bei allem emotionalen Engagement erwarte ich ab sofort einen gewisse Kultur in der Wortwahl!

twindance/MT-Moderation

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