irgendwie unlogisch
hatte meine sporty gestern in der werkstatt,wegen überprüfung.
und um meinen tachogeber zu tauschen.
dann die info,mein tacho ist kaputt,nicht der sensor.
nur,wenn der tacho kaputt ist,dann müsste doch die automatische blinkerabschaltung funktionieren,oder sehe ich das falsch????😕😕
14 Antworten
Hallo,
ich hab ja mehr so einen Oldtimer wenn ich höre autom. Blinkerabschaltung, sollten diese aber über ein Geschwindigkeitssignal abgeschaltet werden dann ist es wahrscheinlich dass es vom Sensor kommt und nicht zwingend vom Tacho, denn der bekommt ja auch nur ein Geschw.-Signal----> kann es nur nicht umsetzen weil er vielleicht defekt ist.
Kann, muß aber nicht. Klingt aber gut----oder??
Gruß
harley-big-twin
Zitat:
Original geschrieben von harley-big-twin
Hallo,ich hab ja mehr so einen Oldtimer wenn ich höre autom. Blinkerabschaltung, sollten diese aber über ein Geschwindigkeitssignal abgeschaltet werden dann ist es wahrscheinlich dass es vom Sensor kommt und nicht zwingend vom Tacho, denn der bekommt ja auch nur ein Geschw.-Signal----> kann es nur nicht umsetzen weil er vielleicht defekt ist.
Kann, muß aber nicht. Klingt aber gut----oder??
Gruß
harley-big-twin
servus!
ja,ich vermute das die von der dealer werkstätte wohl recht haben.
das teil wurde da durchgemessen..............
es geht jetzt nur darum wer den tacho nun ersetzen muss.(hab noch garantie)der kostet bei uns übrigens 500euronen.
Du, ich sag immer:
"Besser teuer" als "nicht zu kriegen"
Gruß
harley-big-twin
Zitat:
Original geschrieben von harley-big-twin
Du, ich sag immer:"Besser teuer" als "nicht zu kriegen"
Gruß
harley-big-twin
stimmt schon.
nur garantie is eben garantie 😉
ist schon ein typischer garantiefall, da ein tacho kein verschleißteil ist!
meinst??
der mann vom ersatzteillager meinte,er müsse erst mit dem werkmeister darüber sprechen,ob das noch unter garantie fällt...............😕😕🙁
klar, das sagen die immer, weil sie sich gerne winden und versuchen, aus der nummer raus zu kommen. schau mal in deinem kv nach, welche leistungen nicht von der garantie abgedeckt sind. aber auch hier sind die agb des verkäufers nicht unbedingt gesetzeskonform, das hat man ja des öfteren!
Hallo Sedge,
über welche Garantie reden wir eigentlich, hast du den Bock neu oder gebraucht gekauft??? Solltest Du neu gekauft haben und zwei Jahre seit Erstzulassung // Auslieferung nicht verstrichen sind, so solltest Du Anspruch auf Garantie haben. Ausschlaggebend ist nicht das Datum der Erstzulassung!!!! sondern das Auslieferungsdatum!!!!
Bespiel:
Bock im Januar gekauft, in die Garage gestellt und im Mai zugelassen = Garantie Januar 2 Jahre später.
Solltest Du gebraucht gekauft haben(sagen wir mal 6Monate alt) ist die Frage: Wann wurde ausgeliefert???
Also 2Jahre evtl. bereits verstrichen (nicht nach EZ sondern Auslieferungsbedingt)
Solltest Du gebraucht gekauft haben(sagen wir mal 3Jahre alt) ist die Frage: Gebraucht-Kfz-Garantie???
Solltest Du den gebrauchten Bock dann noch keine 6Monate haben dann sollte die Sachmangelhaftung
greifen in sofen Sie auf 6Monate reduziert ist, sonst 12Monate--->allerdings nach 6Monaten mit Beweislastumkehr (tolles Wort, heist: Du musst beweisen das der Mangel am Tacho bereits innerhalb der ersten 6Monate (bzw. bei Auslieferung) vorhanden war. (hat bislang keiner hinbekommen)......
Und als letztes gibt es Baugruppengarantie für gebrauchte: Motor und Getriebe und noch wenige andere Dinge, ersetzt aber nicht die Sachmangelhaftung 6 oder 12 Monate wie oben beschrieben.
Gruß
harley-big-twin
Zitat:
Original geschrieben von harley-big-twin
Hallo Sedge,über welche Garantie reden wir eigentlich, hast du den Bock neu oder gebraucht gekauft??? Solltest Du neu gekauft haben und zwei Jahre seit Erstzulassung // Auslieferung nicht verstrichen sind, so solltest Du Anspruch auf Garantie haben. Ausschlaggebend ist nicht das Datum der Erstzulassung!!!! sondern das Auslieferungsdatum!!!!
Bespiel:
Bock im Januar gekauft, in die Garage gestellt und im Mai zugelassen = Garantie Januar 2 Jahre später.Solltest Du gebraucht gekauft haben(sagen wir mal 6Monate alt) ist die Frage: Wann wurde ausgeliefert???
Also 2Jahre evtl. bereits verstrichen (nicht nach EZ sondern Auslieferungsbedingt)Solltest Du gebraucht gekauft haben(sagen wir mal 3Jahre alt) ist die Frage: Gebraucht-Kfz-Garantie???
Solltest Du den gebrauchten Bock dann noch keine 6Monate haben dann sollte die Sachmangelhaftung
greifen in sofen Sie auf 6Monate reduziert ist, sonst 12Monate--->allerdings nach 6Monaten mit Beweislastumkehr (tolles Wort, heist: Du musst beweisen das der Mangel am Tacho bereits innerhalb der ersten 6Monate (bzw. bei Auslieferung) vorhanden war. (hat bislang keiner hinbekommen)......Und als letztes gibt es Baugruppengarantie für gebrauchte: Motor und Getriebe und noch wenige andere Dinge, ersetzt aber nicht die Sachmangelhaftung 6 oder 12 Monate wie oben beschrieben.
Gruß
harley-big-twin
servus!
zuerst mal danke für deine detailierte information.
also ich habe das bike voriges jahr im juli gebraucht gekauft.
im preis inkludiert,eine 1 jährige garantie.
das wird jetzt von vielen händlern dadurch umgangen das sie das bike als "privatverkauf" anbieten.
war aber bei mir nicht möglich,da es sich um einen bankeinzug gehandelt hat.
die sache wird aber am montag hoffentlich zu meinen gunsten abgeklärt.
ich hab denen sogar angeboten das sie mir nicht unbedingt einen nagelneuen tacho dranschrauben müssen,aber zumindest einen der funktioniert.
An alle,
selbst wenn man ein gebrauchtes Fahrzeug beim Händler "von privat" kauft (ob es so ist, oder nur um die Garantie zu umgehen, der hat trozdem Garantie)----> Der Käufer denkt er kauft beim Händler, und würde somit bei jedem Gericht unterstützt werden. Im Zweifel immer für den Schwächeren.
Gruß
harley-big-twin
PS:
Es gibt unzählige Urteile hierüber.
Zitat:
Original geschrieben von harley-big-twin
An alle,selbst wenn man ein gebrauchtes Fahrzeug beim Händler "von privat" kauft (ob es so ist, oder nur um die Garantie zu umgehen, der hat trozdem Garantie)----> Der Käufer denkt er kauft beim Händler, und würde somit bei jedem Gericht unterstützt werden. Im Zweifel immer für den Schwächeren.
Gruß
harley-big-twinPS:
Es gibt unzählige Urteile hierüber.
danke für den tip!!!
das ist sehr gut zu wissen!!!
Da wir hier ja International sind------> die angesprochenen Garantiebedingungen beziehen sich auf Deutschland.
Gruß
harley-big-twin
Zitat:
Original geschrieben von harley-big-twin
Da wir hier ja International sind------> die angesprochenen Garantiebedingungen beziehen sich auf Deutschland.Gruß
harley-big-twin
ok,da wir ja alle in der EU sind,bin ich mir fast sicher das sie sich gegenüber österreich nur unwesentlich unterscheiden werden! 😉